{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133942,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133942,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3942","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Offene Fragen zur NSA-Aff\u00e4re sowie zu den Aktivit\u00e4ten und zur Zusammenarbeit des NDB mit anderen Diensten endlich kl\u00e4ren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat sich bisher geweigert, wesentliche Ausk\u00fcnfte \u00fcber Umfang und Form der Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) mit anderen Diensten zu geben. Verweigert wurde auch relevante Information \u00fcber den Umgang mit den bahnbrechenden Enth\u00fcllungen \u00fcber internationale Nachrichtendienstaktivit\u00e4ten (Prism, Tempora, XKeyscore usw.).</p><p>1. Der Bundesrat verweigerte die Antwort auf die Frage 13.5389, wie oft in den Jahren 2012 und 2013 er respektive allenfalls sein Sicherheitsausschuss \u00fcber gemeinsame Operationen des NDB mit anderen Diensten informiert wurde und diese bewilligte oder ablehnte. Eine Beantwortung dieser Frage stellt offensichtlich keinerlei Sicherheitsrisiko dar, weil weder die genauen Daten noch die Partnerdienste genannt werden. Ist der Bundesrat entsprechend bereit, die Frage nun zu beantworten? Wie lautet die Antwort? Wenn nein: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen verweigert er die Beantwortung gegen\u00fcber dem Parlament?</p><p>2. Gilt eine \u00dcberwachung des NDB aufgrund von Hinweisen oder von Schl\u00fcsselbegriffen eines ausl\u00e4ndischen Dienstes, bei der die Resultate an diesen ausl\u00e4ndischen Dienst zur\u00fcckfliessen oder an einen dritten ausl\u00e4ndischen Dienst weitergegeben werden, als gemeinsame Operation? Gilt eine \u00dcberwachung eines ausl\u00e4ndischen Dienstes aufgrund von Hinweisen oder von Schl\u00fcsselbegriffen des NDB, bei der die Resultate direkt oder \u00fcber einen dritten Dienst an den NDB zur\u00fcckfliessen, als gemeinsame Operation? Diese Frage wurde nicht beantwortet.</p><p>3. Ist es dem Bundesrat und den parlamentarischen Kontrollgremien aufgrund der Unterlagen m\u00f6glich, die Anzahl und Art solcher Vorg\u00e4nge (gem\u00e4ss Frage 2) zu kontrollieren?</p><p>4. Mit wie vielen unterschiedlichen ausl\u00e4ndischen Diensten haben der NDB und seine Vorg\u00e4ngerorganisationen in den Jahren 2010, 2011, 2012 respektive 2013 eine in Frage 2 beschriebene Zusammenarbeit unterhalten? Solche Zusammenarbeit hat die NDB-Sprecherin ja gegen\u00fcber der \"Basler Zeitung\" best\u00e4tigt, entsprechend ist diese Information offensichtlich nicht klassifiziert.</p><p>5. Sprecher des Bundes werden in den Medien zitiert, dass eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem NSA gek\u00fcndigt oder nicht erneuert worden sei. Ist dies wahr? Wann wurde diese Zusammenarbeitsvereinbarung aufgek\u00fcndigt? Wie viele weitere Zusammenarbeitsvereinbarungen bestanden bzw. bestehen mit der NSA? Mit wie viel anderen Diensten bestehen solche Vereinbarungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die zur\u00fcckhaltende Auskunft des Bundesrates auf die bisher gestellten parlamentarischen Fragen zu den mutmasslichen T\u00e4tigkeiten der US-amerikanischen Nachrichtendienste und den Folgen der Enth\u00fcllungen von Edward Snowden ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass die Angelegenheit im Sinne der Informationsschutzverordnung als vertraulich oder geheim klassifiziert ist. Hingegen besitzt die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation (GPDel) ein umfassendes Einsichtsrecht betreffend die T\u00e4tigkeit des Nachrichtendienstes und seine Zusammenarbeit mit dem Ausland (Art. 53 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes).</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2013 eine Aussprache dar\u00fcber gef\u00fchrt, wie im Zusammenhang mit den Enth\u00fcllungen zu allf\u00e4lligen nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten auf Schweizer Boden, die auf den von Edward Snowden ver\u00f6ffentlichten Dokumenten basieren, weiter vorgegangen werden soll. Er hat Kenntnis genommen von den bis zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Abkl\u00e4rungen der zust\u00e4ndigen Bundesstellen und eine Aussprache \u00fcber m\u00f6gliche Massnahmen gef\u00fchrt. Er hat die betroffenen Departemente beauftragt, diese Abkl\u00e4rungen und die Pr\u00fcfung m\u00f6glicher Massnahmen zu vertiefen, bevor er definitive Entscheide treffen wird.</p><p>1. Zum Schutze wichtiger Sicherheitsinteressen oder aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes kann der Bundesrat gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 des Parlamentsgesetzes eine geheime Beratung beantragen. Die nachrichtendienstlichen Gesch\u00e4fte betreffend Operationen mit ausl\u00e4ndischen Diensten sind gem\u00e4ss Artikel\u00a05 der Verordnung \u00fcber den Schutz von Informationen des Bundes als \"Geheim\" klassifiziert.</p><p>2. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass nicht jeder Informationsaustausch innerhalb einer Operation erfolgt. Betreffend Weitergabe von Personendaten, auch an das Ausland, gilt die Verordnung \u00fcber die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (Art. 10). Was konkret die Funkaufkl\u00e4rung betrifft, so sind Umfang und externe Kontrolle dieser Art von Datenbearbeitung durch die Artikel\u00a04a und 4b des Bundesgesetzes \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) geregelt.</p><p>3. Der Chef VBS hat \u00fcber die nachrichtendienstliche Aufsicht ein umfassendes Einsichtsrecht betreffend den Datenaustausch respektive die gemeinsamen Operationen mit ausl\u00e4ndischen Dienststellen. Dies gilt ebenso f\u00fcr die parlamentarischen Kontrollorgane GPDel und Finanzdelegation der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te sowie die Unabh\u00e4ngige Kontrollinstanz.</p><p>4./5. Der genaue Umfang und die Art der Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes mit anderen Partnerdiensten zwecks Datenaustausch ist klassifiziert. Der Bundesrat regelt im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben die Zusammenarbeit der Dienststellen des zivilen Nachrichtendienstes mit ausl\u00e4ndischen Dienststellen (Art. 3 ZNDG).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529514933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}