{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133944,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133944,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3944","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Krankenversicherung. Entwicklung der Pr\u00e4mien und Zunahme der Gewinne aus den Reserven f\u00fcr die Versicherer im Tessin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den Anstieg der Krankenversicherungspr\u00e4mien im Tessin f\u00fcr das Jahr 2014 um 1,1 Prozent angesichts der bedeutenden Reserven auf gesamtschweizerischer Ebene, zu deren Wachstum auch der Kanton Tessin beitr\u00e4gt?</p><p>2. Warum steigen die Pr\u00e4mien im Kanton Tessin trotz der positiven Prognosen f\u00fcr die Kostenentwicklung weiter an?</p><p>3. Wie hoch ist der erwartete Gewinn der im Kanton Tessin t\u00e4tigen Krankenversicherer f\u00fcr 2013 bis 2014?</p><p>4. Wie hoch sind die Beitr\u00e4ge der 26 Kantone im Verh\u00e4ltnis zu ihrer Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6sse an der Bildung der nationalen Reserven 2013 bis 2014?</p><p>5. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat die Tatsache, dass der Kanton Tessin f\u00fcr 2013 bis 2014 den gr\u00f6ssten Teil an die Bildung der nationalen Reserven beitr\u00e4gt, obwohl er in der Vergangenheit zu viel Pr\u00e4mien bezahlt hat?</p><p>6. Welche Entwicklung ist in den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren zu erwarten f\u00fcr die von der Tessiner Bev\u00f6lkerung zu viel bezahlten Pr\u00e4mien?</p>","ReasonText":"<p>Zwar steigen nur in einem Kanton die Krankenversicherungspr\u00e4mien 2014 weniger an als im Tessin. Eine Untersuchung des Kantons hat aber gezeigt, dass die Pr\u00e4mien gegen\u00fcber 2013 um 0,5 Prozent sinken m\u00fcssten. Die Pr\u00e4mien im Tessin sind und bleiben also zu hoch im Vergleich zu den Pflegeleistungen des Kantons. Eindeutiger Beweis daf\u00fcr sind die hohen Gewinne, die die Krankenversicherer im Tessin systematisch erwirtschaften und die in den gesamtschweizerischen Reserventopf fliessen. Hinzu kommt, dass weiterhin Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen: Nicht alle Kantone tragen gleich viel zu den Gewinnen und damit zur Bildung der Reserven der einzelnen Kassen auf nationaler Ebene bei. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Tessin hat nach der Ank\u00fcndigung der Pr\u00e4mien 2014 mitgeteilt, dass der Beitrag des Kantons Tessin - und einiger weniger weiterer Kantone - weit \u00fcber dem liege, was der Kanton aufgrund seiner Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6sse beitragen m\u00fcsste. Sie bedauert, dass sich diese Tendenz 2013 und 2014 fortsetzt. Man fragt sich, wie lange dies noch so weitergehen wird; die im Parlament diskutierten Vorschl\u00e4ge sind nur Teill\u00f6sungen und haben zudem noch einen langen Weg vor sich.</p><p>Mit dem geltenden Verfahren, mit dem die Pr\u00e4mien f\u00fcr jeden einzelnen Kanton festgelegt werden, und den damit verbundenen M\u00e4ngeln bei den Finanzfl\u00fcssen kommt es zu wiederholten und schwerwiegenden Ungleichbehandlungen der Kantone. Es ist daher unverst\u00e4ndlich, warum weiterhin daran festgehalten werden soll, dass ein Teil der Pr\u00e4mien f\u00fcr die Bildung der Reserven verwendet wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a061 Absatz\u00a05 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) legt fest, dass die Pr\u00e4mientarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) der Genehmigung durch den Bundesrat bed\u00fcrfen, und Artikel\u00a092 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) bestimmt das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) als das f\u00fcr die Pr\u00e4miengenehmigung zust\u00e4ndige Amt. Das BAG pr\u00fcft die Pr\u00e4mieneingaben der Krankenversicherer auf Kostendeckung (sowohl \u00fcber die gesamte Schweiz als auch in den einzelnen Kantonen des T\u00e4tigkeitsgebiets), Solvenz des Versicherers und Einhaltung der Rabattierungsvorschriften.</p><p>Verm\u00f6gen die zur Genehmigung unterbreiteten Pr\u00e4mien die Kosten nicht zu decken oder ist die Solvenz des Krankenversicherers ungen\u00fcgend, verlangt das BAG zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen. Stellt das BAG fest, dass die unterbreiteten Pr\u00e4mientarife zu hoch sind, hat das BAG aber nicht die rechtliche Grundlage, um von den Krankenversicherern eine Senkung der zur Genehmigung unterbreiteten Pr\u00e4mien zu verlangen. Weder das KVG noch seine Verordnungen sehen Bestimmungen zur zwangsweisen Durchsetzung einer Reservesenkung vor. Auch fehlen Kriterien, die bestimmen, wann eine Pr\u00e4mie als zu hoch oder als missbr\u00e4uchlich zu beurteilen ist.</p><p>Diese L\u00fccke w\u00fcrde mit dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG; BBl 2012 1999) geschlossen. Das KVAG, das sich zurzeit in parlamentarischer Beratung befindet, w\u00fcrde dem BAG die Kompetenz geben, auch bei Pr\u00e4mien, die im Vergleich zu den gesch\u00e4tzten Kosten zu hoch sind, die Genehmigung zu verweigern. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass die Pr\u00e4mien im Vergleich zu den Kosten in einem Kanton unangemessen hoch waren, so k\u00f6nnte das BAG aufgrund des KVAG auch eine R\u00fcckerstattung der zu hohen Pr\u00e4mien verlangen.</p><p>Um die seit Einf\u00fchrung des KVG im Vergleich zu den Kosten in den einzelnen Kantonen zu viel bezahlten Pr\u00e4mien auszugleichen, hat der Bundesrat gleichzeitig mit dem KVAG eine KVG-Revision (Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Pr\u00e4mien; BBl 2012 1923) verabschiedet. Der St\u00e4nderat hat als Erstrat entschieden, dass der ganze Zeitraum bis zum Inkrafttreten des KVAG f\u00fcr die Korrektur ber\u00fccksichtigt werden soll.</p><p>1. Wie bereits eingangs erw\u00e4hnt, kann das BAG mit den aktuellen rechtlichen Grundlagen eine geringere Pr\u00e4mienerh\u00f6hung nicht durchsetzen. Das BAG kann nur eingreifen, wenn die Pr\u00e4mien die Kosten nicht decken oder wenn nicht ausreichend Reserven vorhanden sind. Die von den Versicherern dem BAG vorgelegten Pr\u00e4mien f\u00fcr den Kanton Tessin waren kostendeckend. Die eingegebenen Pr\u00e4mien erf\u00fcllten die aktuellen rechtlichen Vorgaben und wurden deshalb genehmigt.</p><p>2. Die Pr\u00e4mien der Versicherer haben die im Pr\u00e4mienjahr anfallenden Leistungen zu decken. Die Erh\u00f6hung der Durchschnittspr\u00e4mie auf 2014 liegt im Kanton Tessin im Bereich der von den Versicherern budgetierten Steigerung der Nettoleistungen pro Versicherten.</p><p>3.-5. Das BAG pr\u00fcft die Pr\u00e4mieneingaben der Krankenversicherer wie oben erw\u00e4hnt auf Kostendeckung, Solvenz des Versicherers und Einhaltung der Rabattierungsvorschriften. Sind die Reserve- und Rabattierungsvorschriften eingehalten, plausibilisiert das BAG die einzelnen Bestandteile der Nettokostenquote, der zentralen Kennzahl, zur Pr\u00fcfung der Kostendeckung \u00fcber die gesamte Schweiz und in den einzelnen Kantonen des T\u00e4tigkeitsgebiets. Namentlich werden bei jedem Versicherer und f\u00fcr jeden Kanton die vom Versicherer budgetierten Leistungen, die Ver\u00e4nderung der R\u00fcckstellungen, die Entwicklung des Pr\u00e4mienvolumens sowie des Risikoausgleichs \u00fcberpr\u00fcft. F\u00fcr die Berechnung der Nettokostenquote wird zudem die gesamtschweizerische Verwaltungskostenquote des Versicherers herangezogen. Die Verteilung dieser Kosten auf die Kantone ist daher nicht relevant bei der Pr\u00fcfung der Pr\u00e4mieneingaben durch das BAG. Gleiches gilt f\u00fcr die Kapitalertr\u00e4ge.</p><p>Wie einleitend erw\u00e4hnt, wurden seit Einf\u00fchrung des KVG in einigen Kantonen im Verh\u00e4ltnis zu den Kosten zu hohe Pr\u00e4mien bezahlt, w\u00e4hrenddem in anderen Kantonen die Pr\u00e4mien zu tief waren. Auch auf die Ermittlung dieser zu viel bzw. zu wenig bezahlten Pr\u00e4mien haben die kantonalen Verwaltungskosten und die Kapitalertr\u00e4ge keinen Einfluss.</p><p>Die Ver\u00e4nderungen der Reserven werden hingegen massgeblich durch diese Gr\u00f6ssen beeinflusst. Kapitalien werden gesamtschweizerisch angelegt. Eine korrekte Aufteilung der Kapitalertr\u00e4ge auf die Kantone ist nicht m\u00f6glich. Es gibt entsprechend auch keine Vorgaben f\u00fcr die Verteilung auf die Kantone; die Versicherer sind frei, wie sie diese den Kantonen zuordnen. Zudem liegen f\u00fcr die kantonalen Ergebnisse 2013 und 2014 zurzeit erst Hochrechnungen und Prognosen der Versicherer vor.</p><p>6. Das BAG hat die Daten zu den zu viel und den zu wenig bezahlten Pr\u00e4mien mit den Angaben aus dem Jahr 2012 aktualisiert und publiziert. Die Entwicklung der Position des Kantons Tessin in den n\u00e4chsten Jahren h\u00e4ngt vom k\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis der Leistungen zu den Pr\u00e4mien im Kanton Tessin im Vergleich zur Schweiz ab und kann nicht gesch\u00e4tzt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386892800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529345470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}