{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133948,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133948,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3948","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Konkrete Umsetzung, Monitoring und Transparenz der OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Monitoring \u00fcber die Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen durch die Kantone zu organisieren und die Kantone dazu zu verpflichten, eine Dokumentation \u00fcber die Verrechnungspreise zu f\u00fchren. Er soll dem Parlament einen Bericht \u00fcber den aktuellen Stand der Umsetzung unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>In einer globalisierten Wirtschaft, die von multinationalen Unternehmen beherrscht wird, m\u00fcssen die Regierungen sicherstellen, dass multinationale Unternehmen nicht durch Kunstgriffe ihre steuerbaren Gewinne der Jurisdiktion ihres Landes entziehen und dass die von den multinationalen Unternehmen in ihrem Land deklarierten Gewinne auch die Wirtschaftsaktivit\u00e4t widerspiegeln, die dort stattgefunden hat. Die OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen bieten Leits\u00e4tze f\u00fcr die Anwendung des \"Fremdvergleichsgrundsatzes\". Dieser Grundsatz entspricht dem internationalen Konsens \u00fcber Verrechnungspreise, das heisst \u00fcber die steuerliche Bewertung internationaler Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Leits\u00e4tze sind im Jahr 2010 \u00fcberarbeitet worden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Empfehlungen f\u00fcr die Mitgliedstaaten formuliert.</p><p>In der Interpellation 13.3512 wurde danach gefragt, ob diese Grunds\u00e4tze in der Schweiz korrekt eingehalten w\u00fcrden. Der Bundesrat zog sich in seiner Antwort vom 28. August 2013 aus der Verantwortung, indem er schrieb:</p><p>\"Veranlagungsbeh\u00f6rde ist in der Schweiz derjenige Kanton, in dem eine Gesellschaft ans\u00e4ssig ist. Dies gilt auch f\u00fcr Gruppengesellschaften von multinationalen Unternehmensgruppen. Die \u00dcberpr\u00fcfung, inwieweit eine grenz\u00fcberschreitende konzerninterne Transaktion dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, ist somit Sache der Kantone.\" Diese Antwort ist nicht hinnehmbar.</p><p>Im Zuge der Bem\u00fchungen zur Vereinfachung der Verrechnungspreise hat die OECD im Juli 2013 ein Weissbuch \u00fcber die Dokumentation der Verrechnungspreise ver\u00f6ffentlicht. In diesem Weissbuch wird dargelegt, dass die Schweiz eines der wenigen L\u00e4nder ist, die \u00fcberhaupt keine Dokumentationspflicht in Bezug auf Verrechnungspreise vorsehen (White Paper on Transfer Pricing Documentation, S. 15ff.). Dies kann dem Ansehen der Schweiz schaden und sie angesichts des steigenden internationalen Drucks in k\u00fcrzester Zeit in Schwierigkeiten bringen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das schweizerische Steuerrecht kennt keine spezifischen Dokumentationsvorschriften betreffend Verrechnungspreise. Obschon der Schweizer Gesetzgeber verzichtet hat, spezifische Gesetzesbestimmungen zu Verrechnungspreisen in das Steuerrecht aufzunehmen, existieren Verwaltungsanweisungen, die sich explizit oder implizit auf die Bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise beziehen. So weist das Kreisschreiben der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung vom 4. M\u00e4rz 1997 \"OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze 1995 f\u00fcr multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (inklusive Nachtrag 1996)\" die Kantone an, bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen international t\u00e4tiger Konzerne die OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen zu befolgen. Im Kreisschreiben lassen sich keine Einschr\u00e4nkungen in Bezug auf den Geltungsbereich finden, weshalb die OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze selbst bei Transaktionen in Nicht-DBA-L\u00e4nder von den schweizerischen Steuerbeh\u00f6rden zu ber\u00fccksichtigen sind.</p><p>Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze bildet der Grundsatz des Fremdvergleichs. In den schweizerischen Steuergesetzen ist dieser Grundsatz im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) in Artikel\u00a058 Absatz\u00a01 bzw. im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) in Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 enthalten. Beide Bestimmungen erlauben den Steuerbeh\u00f6rden, geldwerte Leistungen, das heisst nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Aufwendungen und nichtgutgeschriebene Ertr\u00e4ge, dem Saldo der Erfolgsrechnung der Gesellschaft hinzuzurechnen. Sowohl Artikel\u00a058 Absatz\u00a01 DBG als auch Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 StHG dienen als gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Bestimmung von Verrechnungspreisen, die somit dem Fremd- bzw. Drittvergleich entsprechen m\u00fcssen.</p><p>F\u00fcr die Veranlagung der direkten Bundessteuer ist in der Schweiz derjenige Kanton zust\u00e4ndig, in dem eine Gesellschaft ans\u00e4ssig ist. Im Gegensatz zu vielen Staaten insbesondere im angels\u00e4chsischen Raum, die sich mit dem Selbstveranlagungsprinzip f\u00fcr die Unternehmen begn\u00fcgen, werden in der Schweiz die Unternehmen f\u00fcr jedes Jahr durch die inl\u00e4ndischen kantonalen Steuerbeh\u00f6rden veranlagt, womit eine regelm\u00e4ssige j\u00e4hrliche Kontrolle durch den Fiskus besteht. Die Kantone stehen unter der Aufsicht der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung, die sicherstellt, dass das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer richtig und einheitlich angewendet wird.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a0126 DBG ist der Steuerpflichtige verpflichtet, alles zu tun, um eine vollst\u00e4ndige und richtige Veranlagung zu erm\u00f6glichen. Das heisst, er hat umfassend an der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken und ist namentlich auch verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass die angewandten Verrechnungspreise dem Grundsatz des Fremdvergleichs entsprechen. Im Rahmen der allgemeinen Aufsichtst\u00e4tigkeit \u00fcberpr\u00fcft die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung somit auch die von der Gesellschaft angewandten Verrechnungspreise. Ein weiter gehendes Monitoring ist somit nicht notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528242300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}