{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133973,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133973,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3973","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Demokratisierung der Rekursm\u00f6glichkeiten bei der Festsetzung der Medikamentenpreise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, mit der Konsumenten- und Patientenorganisationen sowie Krankenkassen ein Beschwerde- und Rekursrecht beim Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf die Preisentwicklungen der kassenpflichtigen Medikamente einger\u00e4umt wird, und die daf\u00fcr notwendigen Ressourcen zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Zudem soll das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) \u00fcber Beschwerden volle Transparenz gew\u00e4hren.</p>","ReasonText":"<p>Die Grundversicherung wird j\u00e4hrlich mit 5,9 Milliarden Franken f\u00fcr Medikamente belastet. Vergangenes Jahr wollte Bundesrat Alain Berset den f\u00fcr den Auslandspreisvergleich berechneten Wechselkurs von 1,58 pro Euro auf 1,29 Schweizer Franken herabsetzen. Das BAG berechnete, dass damit in den n\u00e4chsten drei Jahren 720 Millionen Franken zugunsten der Pr\u00e4mienzahler gespart werden k\u00f6nnen. </p><p>Die Pharmafirmen legten Rekurse gegen die Preissenkung von 21 Medikamenten ein. Weil das Bundesverwaltungsgericht und sp\u00e4ter das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerden aufschiebende Wirkung haben, konnten die Preise nicht gesenkt werden. Das Geld floss weiterhin in die Kassen der Pharmafirmen, auch dann noch, nachdem sich im April 2013 die Parteien trafen. Sie einigten sich darauf, dass Bundesrat Alain Berset das System zur Berechnung der Medikamentenpreise bis 2015 revidiert, wenn die Pharmafirmen im Gegenzug ihre Beschwerden zur\u00fcckziehen. Erst ab 1. November 2013 soll jetzt f\u00fcr zwei Drittel der Medikamente der Kurs von 1,29 angewandt werden. Ein Drittel darf noch bis zum 1. November 2014 zum Kurs von 1,58 umgerechnet werden. Keine andere Branche wurde vom starken Franken so stark verschont.</p><p>Weder f\u00fcr Patienten- und Konsumentenorganisationen noch f\u00fcr Krankenkassen ist es auf Grundlage des heutigen Gesetzes m\u00f6glich, gegen die Entscheide des BAG Rekurse einzulegen, wenn sie von den Entscheiden negativ betroffen sind. Mit der Schaffung des Beschwerde- und Rekursrechtes wird das bisher exklusive Privileg der Pharmaindustrie demokratisiert.</p><p>Es besteht kein materieller Grund, eingegangene Beschwerde(-entscheide) unter Amtsgeheimnis zu behandeln und nicht zu ver\u00f6ffentlichen. Eine gesetzliche Pflicht f\u00fcr das BAG, eingegangene Beschwerden und -entscheide zu ver\u00f6ffentlichen, w\u00fcrde die n\u00f6tige Transparenz schaffen. Das \u00f6ffentliche Interesse \u00fcber das Zustandekommen von Preisen und Bedingungen, welche Kassen und Pr\u00e4mienzahler zahlen m\u00fcssen, ist gegeben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Damit ein Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verg\u00fctet wird, muss es nach Artikel\u00a052 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in die Spezialit\u00e4tenliste (SL) aufgenommen werden. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Erstellung der SL ist das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG). Das BAG wird bei der Erstellung der SL von der Eidgen\u00f6ssischen Arzneimittelkommission (EAK) beraten. Die Krankenversicherer, Konsumentenschutzorganisationen und Patientinnen und Patienten sind in der EAK vertreten und k\u00f6nnen die Entscheide des BAG und des EDI in Bezug auf die SL beeinflussen.</p><p>Im Jahr 2012 und 2013 wurden inzwischen je rund 800 der in der SL aufgef\u00fchrten 2500 Arzneimittel \u00fcberpr\u00fcft und jeweils bei gut 500 Arzneimitteln eine Preissenkung verf\u00fcgt. Im Jahr 2012 wurden gegen die Preissenkungen von 30 Arzneimitteln Beschwerden vor Bundesverwaltungsgericht erhoben. Aufgrund der Vereinbarung des Departementes des Innern (EDI) mit den Verb\u00e4nden der Pharmaindustrie wurden im Sommer 2013 die Beschwerden zu den Preissenkungen von 21 Arzneimitteln vom Bundesverwaltungsgericht abgeschrieben und die Preise per 1. Juli 2013 resp. 1. August 2013 gesenkt. Die vorgesehenen Einsparungen von mindestens 200 Mio. Franken j\u00e4hrlich sollten gr\u00f6sstenteils erreicht werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat das Postulat 12.3614 Schenker Silvia angenommen und sich bereit erkl\u00e4rt zu pr\u00fcfen, wie die Mechanismen der Preisfestsetzung von Arzneimitteln ab dem Jahr 2015 angepasst werden k\u00f6nnen. Es fanden dazu in den vergangenen Monaten mehrere Rundtischgespr\u00e4che mit allen interessierten Kreisen (u.a. mit den Krankenversicherern und Konsumentenschutzorganisationen) statt. Im Rahmen dieser Gespr\u00e4che pr\u00fcft das EDI, wie bez\u00fcglich der Beurteilung von Gesuchen zur SL mehr Transparenz geschaffen werden kann. Nicht zuletzt sollen dadurch auch nichtinvolvierte Stellen die Entscheide des BAG verbessert nachvollziehen k\u00f6nnen. Zudem wird die T\u00e4tigkeit der EAK ab 2014 durch organisatorische Massnahmen optimiert.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 13.3956 Moret ausgef\u00fchrt hat, kommt den Versicherern in Bezug auf die Arzneimittel grunds\u00e4tzlich keine Beschwerdelegitimation zu (Urteil des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichts vom 3. Mai 2001 [K 176/00]). Eine Ausweitung des Beschwerderechts auf die Krankenversicherer, Konsumenten- und Patientenschutzorganisationen w\u00fcrde auch den Bestrebungen des Bundesrates, den Patienten und Patientinnen den raschen Zugang zu neuen und innovativen Arzneimitteln zu erm\u00f6glichen, zuwiderlaufen.</p><p>Ob \u00fcberhaupt ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an einer Publikation der Beschwerdeschriften vor dem Entscheid der Beschwerdeinstanz bestehen w\u00fcrde, mag offenbleiben. Jedenfalls k\u00f6nnen private Interessen der Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln einer solchen Publikation entgegenstehen. Vor einer Publikation von Beschwerdeschriften w\u00e4re immer eine Interessenabw\u00e4gung im Einzelfall notwendig und die in diesem Zusammenhang angestrebte Transparenz k\u00f6nnte somit nicht l\u00fcckenlos gew\u00e4hrleistet werden. Der Bundesrat lehnt es daher ab, die vollst\u00e4ndigen Beschwerdeschriften zu publizieren. Er ist aber bereit zu pr\u00fcfen, ob dem BAG das Recht einger\u00e4umt werden kann, die von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel bekanntzugeben. Die rechtskr\u00e4ftigen Urteile zu den Beschwerden werden vom Bundesverwaltungsgericht und, falls das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angefochten wurde, auch vom Bundesgericht publiziert. Der Bundesrat erachtet diese Publikation als ausreichend. Eine zus\u00e4tzliche Publikation durch das BAG ist darum nicht notwendig.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat die Einf\u00fchrung des Beschwerderechts f\u00fcr Krankenversicherer, Konsumentenschutzorganisationen, Patientinnen und Patienten sowie die Publikation der eingegangenen Beschwerden und Beschwerdeentscheide durch das BAG ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1386892800000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528973483)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}