{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133994,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133994,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3994","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entschuldungsmassnahmen. Austausch \u00fcber bew\u00e4hrte Verfahren und Pr\u00fcfung neuer L\u00f6sungsans\u00e4tze","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Angesichts des immer mehr um sich greifenden Ph\u00e4nomens der privaten Verschuldung haben der Bund und die Kantone in j\u00fcngster Zeit eine Anzahl von Pr\u00e4ventionsmassnahmen ergriffen, die sich insbesondere an junge Menschen richten. Gleichwohl liegt die L\u00f6sung dieses gesellschaftlichen Problems ebenso sehr in der St\u00e4rkung jener Massnahmen, die bereits betroffenen Personen helfen, einen Ausweg aus ihrer Verschuldung zu finden. Die Verbesserung der Pr\u00e4ventionsmassnahmen muss demnach einhergehen mit vergleichbaren Schritten im Bereich der Massnahmen zur Entschuldung.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, die bestehenden Massnahmen zur Verschuldungspr\u00e4vention auszubauen? Falls dies der Fall ist, plant er, von den wichtigsten Gl\u00e4ubigergruppen, namentlich von den Kreditinstituten, eine finanzielle Beteiligung zu verlangen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der Massnahmen, die Bund und Kantone bisher in Bezug auf die Entschuldung ergriffen haben? Ist er zudem ebenfalls der Ansicht, dass ein Wirksamkeitsbericht \u00fcber die Erfahrungen, die in den Kantonen gemacht wurden, hilfreich w\u00e4re?</p><p>3. Inwiefern ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Kantonen weitere L\u00f6sungen zu pr\u00fcfen, die geeignet sind, den betroffenen Personen dabei zu helfen, einen Ausweg aus ihrer Verschuldung zu finden?</p><p>4. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat das deutsche Entschuldungsverfahren ein, und wie beurteilt er eine allf\u00e4llige Anpassung dieses Verfahrens an die schweizerischen Verh\u00e4ltnisse?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat Mitte Mai 2013 das Nationale Programm zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Armut verabschiedet. Er hat dadurch mit einem starken Zeichen anerkannt, dass es in unserem Land Armut gibt, und Verschuldung spielt dabei eine wichtige Rolle. Ausserdem sind in den Kantonen in den letzten Jahren zahlreiche Programme zur Verschuldungspr\u00e4vention lanciert worden. Ihr Schwerpunkt ist die F\u00f6rderung von grundlegendem Wissen \u00fcber den Umgang mit Geld und von alltagsrelevanten Kenntnissen und F\u00e4higkeiten.</p><p>Momentan beschr\u00e4nkt sich die Pr\u00e4ventionsarbeit gem\u00e4ss einer Stellungnahme der Caritas Schweiz auf die Zielgruppe der jungen Menschen. In der Tat sind wesentlich mehr finanzielle Mittel n\u00f6tig, um die Verschuldungspr\u00e4vention zu entwickeln und auch auf andere Zielgruppen auszuweiten. In Zukunft m\u00fcsste sie \u00fcber eine breitere Sensibilisierung geschehen, die alle Altersgruppen und Gesellschaftsschichten erreicht. Weil f\u00fcr eine solche Pr\u00e4vention zus\u00e4tzliche Mittel vonn\u00f6ten sind, m\u00fcsste sie auch von den wichtigsten Gl\u00e4ubigergruppen, zu denen zum Beispiel die Kreditinstitute geh\u00f6ren, finanziell mitgetragen werden. Gerade sie profitieren ja von den ungesunden Auswirkungen des Systems: Je gr\u00f6sser die Schwierigkeiten sind, in denen sich eine Person befindet, desto eher beantragt sie eine Reduktion der monatlich geschuldeten Zahlungen, und umso h\u00f6her ist der am Schluss insgesamt bezahlte Betrag.</p><p>In der Schweiz f\u00fchrt ein Privatkonkurs \u00fcbrigens nicht zu einer Schuldentilgung. Ein Privatkonkurs verunm\u00f6glicht es den Gl\u00e4ubigern auch nicht, weiterhin ihre Anspr\u00fcche geltend zu machen. Zudem kostet das Konkursverfahren mehrere Tausend Franken. F\u00fcr viele Leute ist der Privatkonkurs deshalb kein gangbarer Ausweg. So sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, dauerhaft mit ihren Schulden zu leben.</p><p>In unseren Nachbarl\u00e4ndern, namentlich in Deutschland, steht Personen, die nicht \u00fcber gen\u00fcgend Mittel verf\u00fcgen, um ihre Schulden zu sanieren, ein Entschuldungsverfahren offen, das nach einer gewissen Zeit zur Tilgung der verbliebenen Schulden f\u00fchrt. Dieses Verfahren hat den grossen Vorteil, dass es eine Perspektive f\u00fcr eine Zukunft bietet, die frei ist von Schulden und den Folgen, die Schulden nach sich ziehen. Eine deutsche Studie zeigt, dass es Personen, die an einem solchen Entschuldungsverfahren beteiligt sind, besser gelingt, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und dass sie ihre Teilhabe an der Gesellschaft subjektiv als besser einsch\u00e4tzen als Personen, die nicht von einer solchen L\u00f6sung profitieren k\u00f6nnen. Zudem k\u00f6nnen die Einbussen, die die Kreditinstitute durch ein solches Entschuldungsverfahren erleiden, diese dazu motivieren, eine verantwortungsvollere Gesch\u00e4ftspraxis anzunehmen. Allerdings zwingt das Entschuldungsverfahren, das in Deutschland in Kraft ist, die verschuldeten Personen dazu, w\u00e4hrend sechs langen Jahren mit dem im Strafverfolgungsrecht festgelegten Existenzminimum auszukommen. Dies stellt eine schwere Belastung dar. Nach sechs Jahren kann man realistischerweise davon ausgehen, dass der Sinn der \"Strafe\" verstanden und entsprechende Lehren daraus gezogen wurden; die betroffene Person und ihre Familie braucht nicht ein Leben lang bestraft zu werden. Man darf n\u00e4mlich nicht vergessen, dass ein Dasein am Existenzminimum Auswirkungen auf alle Aspekte des Familienlebens hat. Unter solchen Voraussetzungen ist es nicht motivierend, eine R\u00fcckkehr in \"geordnete wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse\" in Angriff zu nehmen.</p><p>Um zu vermeiden, dass immer mehr Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger dauerhaft in der Schuldenfalle gefangen sind, muss der Bund die Einf\u00fchrung eines solchen Entschuldungsverfahrens pr\u00fcfen und nach neuen L\u00f6sungen suchen, die geeignet sind, den betroffenen Menschen dabei zu helfen, einen Ausweg aus der Verschuldung zu finden.</p><p>Es dr\u00e4ngt sich deshalb auf, die zahlreichen Entschuldungsmassnahmen, die aktuell in den Kantonen zur Anwendung kommen, einer gr\u00fcndlichen Wirksamkeitspr\u00fcfung zu unterziehen. So k\u00f6nnte man sich einen ersten \u00dcberblick \u00fcber die Erfahrungen, die die Kantone gemacht haben, verschaffen, mit dem Ziel, die bereits existierenden Konzepte zu erfassen und einen Katalog von bew\u00e4hrten Verfahren zu erstellen. Letzterer k\u00f6nnte dann in einer zweiten Phase als Grundlage dienen, um den betroffenen Menschen bessere M\u00f6glichkeiten zur Entschuldung zu bieten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Auf Bundesebene ist das wichtigste Instrument zur Pr\u00e4vention vor \u00dcberschuldung das Bundesgesetz vom 23. M\u00e4rz 2001 \u00fcber den Konsumkredit (KKG). Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben im Jahr 2011 der parlamentarischen Initiative Aubert 10.467 Folge gegeben. Die Initiative verlangt ein Verbot f\u00fcr die Werbung f\u00fcr Kleinkredite. Die zust\u00e4ndige Kommission hat im Rahmen der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage gepr\u00fcft, ob weitere Massnahmen zur Schuldenpr\u00e4vention im KKG getroffen werden sollen, und eine Vernehmlassung \u00fcber einen Vorentwurf durchgef\u00fchrt. Zudem sind drei weitere parlamentarische Vorst\u00f6sse mit dem Ziel der \u00dcberschuldungspr\u00e4vention pendent (parlamentarische Initiative Maire 11.459; Standesinitiative Baselland 11.317; Standesinitiative Genf 11.318). Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die parlamentarische Initiative Hiltpold 10.518, welche eine finanzielle Beteiligung der Kreditinstitute gem\u00e4ss KKG an der Finanzierung von Schuldenpr\u00e4ventionsprogrammen verlangte, am 21. Juni 2013 vom Nationalrat abgeschrieben wurde. Es bestehe hier kein Handlungsbedarf. Das Parlament hat sich somit intensiv mit einem m\u00f6glichen Ausbau der bestehenden Massnahmen zur Verschuldungspr\u00e4vention befasst und dabei insbesondere die von der vorliegenden Interpellation angesprochene Finanzierung von Pr\u00e4ventionsmassnahmen durch die Kreditinstitute verworfen. Vonseiten des Bundesrates sind deshalb derzeit keine zus\u00e4tzlichen Massnahmen geplant.</p><p>2. \u00dcber die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen k\u00f6nnen derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) ver\u00f6ffentlichte im August 2011 die wichtigsten Ergebnisse des spezifischen Moduls der Erhebung \"Statistics on income and living conditions\". Im Jahr 2008 waren 7,7 Prozent der Bev\u00f6lkerung in der Schweiz von einem kritischen \u00dcberschuldungsvolumen betroffen. 3,3 Prozent der Bev\u00f6lkerung befinden sich in einer Situation mit erheblichem Verschuldungsrisiko. Das BFS wird im Jahr 2015 wiederum aktualisierte Informationen zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass eine private Wirksamkeitsstudie zur Schuldenpr\u00e4vention, an welcher auch die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Kinder- und Jugendfragen beteiligt ist, durchgef\u00fchrt werden soll. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen Wirksamkeitsbericht betreffend die Massnahmen zur Entschuldung oder eine zus\u00e4tzliche Studie derzeit nicht als notwendig.</p><p>3. Die WAK-N hat anl\u00e4sslich der Abschreibung der parlamentarischen Initiative 10.518 festgehalten, dass bereits zahlreiche Pr\u00e4ventionsprogramme insbesondere im Hinblick auf die Jugendverschuldung bestehen. Sachverst\u00e4ndige und Pr\u00e4ventionsexperten h\u00e4tten best\u00e4tigt, dass es sinnvoll sei, Pr\u00e4ventionsprogramme nahe bei den Zielgruppen, d. h. auf kantonaler oder kommunaler Ebene, zu organisieren. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren habe ihrerseits festgehalten, dass sie zurzeit im Bereich der Verschuldungspr\u00e4vention keine neuen Massnahmen oder Instrumente als erforderlich erachtet. Es zeigt sich somit, dass mit dem KKG auf Bundesebene und den zahlreichen kantonalen Instrumenten ein ausreichendes Angebot besteht.</p><p>4. Die Expertengruppe f\u00fcr die Revision des Nachlassverfahrens hat in ihrem ersten Bericht im Jahr 2005 festgehalten, dass die Dauerverschuldung Privater ein Kernproblem des heutigen Insolvenzrechts darstelle, und hat den Handlungsbedarf in diesem Punkt bejaht. Aus Kapazit\u00e4ts- und Zeitgr\u00fcnden hat die Expertengruppe ihre Arbeiten in der Folge jedoch auf die Unternehmenssanierung beschr\u00e4nkt.</p><p>Das Parlament hat am 21. Juni 2013 die Revision des Sanierungsrechts verabschiedet. Es erscheint konsequent, sich jetzt \u00fcber die m\u00f6gliche Einf\u00fchrung eines Entschuldungsverfahrens Gedanken zu machen. Der Bundesrat ist offen f\u00fcr eine Vertiefung der Frage. Ob dabei das deutsche Recht oder eine andere ausl\u00e4ndische Rechtsordnung (beispielsweise das Chapter-13-Verfahren des US-amerikanischen Rechts) als Vorbild dienen k\u00f6nnte oder ob eine eigenst\u00e4ndige schweizerische L\u00f6sung zu treffen w\u00e4re, m\u00fcsste jedoch zuerst gepr\u00fcft werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"H\u00eache Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386720000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529633773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}