{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133999,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133999,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3999","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bericht \u00fcber Proporzwahlsysteme. Hundert Jahre verzerrte Wahlen. Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Am 28. August 2013 hat der Bundesrat den Bericht \"Proporzwahlsysteme im Vergleich\" der Bundeskanzlei zur Kenntnis genommen, der \"die laufende Diskussion zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Wahlsysteme\" beleuchten sollte. Hierauf bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen im Kontext zum Wahlverfahren des Nationalrates zu beantworten:</p><p>1. Der Bericht erw\u00e4hnt prim\u00e4r \"die aus den unterschiedlichen Gr\u00f6ssen der Wahlkreise resultierenden Verzerrungen\". Im Kanton Schaffhausen mit seinen lediglich zwei Nationalratssitzen wird die Wahlfreiheit jedoch \u00fcber Geb\u00fchr eingeschr\u00e4nkt, weil dort das nat\u00fcrliche Quorum auf sehr hohe 33 Prozent steigt. (Bundesrats-)Parteien mit beispielsweise immerhin 20 Prozent W\u00e4hleranteil gehen dabei leer aus, weshalb schweizweit etablierte Parteien in kleineren Kantonen oftmals schon gar keine Listen aufstellen. Erachtet der Bundesrat solch hohe Sperrh\u00fcrden und dadurch den Ausschluss eines breiten Elektorates noch als demokratisch legitim? Beurteilt er es nicht auch kritisch, wenn in einem Kanton de facto nur aus zwei Listen ausgew\u00e4hlt werden kann, w\u00e4hrend dem W\u00e4hler im Nachbarkanton ein ungleich breiteres Listensortiment mit reellen Chancen offensteht?</p><p>2. Sollte der Nationalrat - nomen est omen - nicht prim\u00e4r die Nation und ihre mannigfaltigen Str\u00f6mungen als Ganzes repr\u00e4sentieren, da mit dem St\u00e4nderat bereits ein f\u00f6deralistisches Korrektiv besteht?</p><p>3. Die Darstellung der Nachteile des geltenden Verfahrens \"Hagenbach-Bischoff\" verschweigt seinen gr\u00f6ssten Mangel \u00fcberhaupt: die systemische Benachteiligung kleinerer Parteien. Politikwissenschafter sprechen gar von einer \"zwanzigfachen Kopfsteuer\", welche den Grossparteien zu entrichten ist (Daniel Bochsler, \"NZZ\", 9. August 2011, S. 8). Sollte diese essenzielle Ungleichbehandlung nicht dargelegt und kritisiert werden? Findet er es nicht problematisch, wenn Parteien aufgrund unfairer Rundung und hoher Quoren um einige Sitze geprellt werden?</p><p>4. Das Verfahren \"Sainte-Lagu\u00eb\" w\u00fcrde dieser Diskriminierung ein Ende bereiten, da es sich gegen\u00fcber der Parteigr\u00f6sse neutral verh\u00e4lt. Ist dem Bundesrat bewusst, dass dieses nicht etwa \"komplexere Rechenoperationen\" gegen\u00fcber \"Hagenbach-Bischoff\" erfordert, sondern (beides sind Divisorverfahren) nur, aber immerhin eine Standardrundung statt Abrundung verwendet? Was spr\u00e4che dagegen, wenigstens einmal zu einer neutralen Rundung (\"Sainte-Lagu\u00eb\" oder \"Hare/Niemeyer\") zu wechseln, wie es auch ein Drittel der Kantone (Aargau, Basel-Stadt, Nidwalden, Schaffhausen, Tessin, Waadt, Z\u00fcrich, Zug) kennt, zumal f\u00fcr diesen kleinen, aber essenziellen Wechsel nicht einmal eine Verfassungs\u00e4nderung n\u00f6tig w\u00e4re?</p><p>5. Erachtet er es nicht auch als einseitig, aus negativen Einzelmeinungen zum Doppelproporz eine negative Stimmung (\"fehlende Akzeptanz\") hierzu zu konstruieren, um dadurch den unfairen Status quo zu legitimieren? Und ist ihm bewusst, dass zahlreiche namhafte Experten aus Staats- und Verfassungsrecht, Politikwissenschaften, Mathematik usw. f\u00fcr eine Reform des Zuteilungsverfahrens pl\u00e4dieren, zumindest hin zur Gleichbehandlung aller Parteien?</p><p>6. Findet er es nicht heikel, wenn sich der Bund in kantonale Abstimmungen (Nidwalden, Zug) und Vernehmlassungsverfahren (Schwyz) dergestalt einmischt, indem er behauptet, dass der Doppelproporz dort \"auf deutliche Ablehnung st\u00f6sst\", und einseitig nur die Parolen von ablehnenden Parteien wiedergibt? Weiss er, dass der Doppelproporz vom Volk bisher ausnahmslos und klar angenommen wurde, wenn er als Beh\u00f6rdenvorlage vorgelegt wurde? Ist er nach den Abstimmungen vom 22. September 2013 bereit, seine Einsch\u00e4tzung zur Akzeptanz von fortschrittlichen und verfassungskonformen Wahlverfahren zu revidieren?</p><p>7. Erachtet er es nicht auch ein wenig desavouierend den Parlamentariern diverser Kleinparteien (CSP Oberwallis, CSP Obwalden, EVP, Lega, MCG) gegen\u00fcber, wenn von \"Verhinderung von Splitterparteien\" die Rede ist? K\u00f6nnte nicht respektvoller - gerade in unserem sprachlich, kulturell, geografisch, religi\u00f6s und historisch stark diversifizierten Land - von \"Parteienvielfalt\" gesprochen werden? Werden gegen die etwaige Fragmentierung des Parlamentes nicht deshalb Fraktionen mit mindestens f\u00fcnf Mitgliedern eines Rates gebildet?</p><p>8. Der Bericht fokussiert vornehmlich auf Artikel\u00a0136 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung als rechtliche Grundlage. W\u00e4re es nicht angebracht - gerade aus Sicht des individuellen W\u00e4hlers und seines Anspruchs auf Erfolgswertgleichheit -, auch beziehungsweise st\u00e4rker auf die aus Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 und Artikel\u00a034 der Bundesverfassung sowie Artikel\u00a025 des Uno-Pakts II abgeleiteten grundrechtlichen Garantien in Sachen Wahlfreiheit hinzuweisen?</p><p>9. Glaubt er nicht auch, dass Elektrizit\u00e4t und eine IT-Infrastruktur bereits unter dem geltenden Wahlverfahren unabdingbare Hilfsmittel darstellen (siehe Informatikpanne bei den Wahlen 2011 in Waadt)? Einen Doppelproporz ohne IT-Mittel zu berechnen ist tats\u00e4chlich aufwendig - genauso jedoch wie das aktuelle Verfahren mit all seinen Listen- und verschachtelten Unterlistenverbindungen. Ist ihm sodann bewusst, dass hierbei die einmalige Berechnung einerseits und die nachmalige Nachvollzieh- und Verifizierbarkeit andererseits zu differenzieren sind? Denn gerade bei der \u00dcberpr\u00fcfbarkeit ex post schneidet der Doppelproporz durchaus besser ab als der intransparente \"Hagenbach-Bischoff\".</p><p>10. Das \"beste\" oder \"gerechteste\" Wahlsystem existiert tats\u00e4chlich nicht. Anerkennt der Bundesrat aber, dass es nichtsdestotrotz Wahlverfahren gibt, die die politisch definierten Ziele (z. B. Wahl in Wahlkreisen, Proportionalit\u00e4t, Bevorzugung bestimmter Parteien) besser oder schlechter erf\u00fcllen k\u00f6nnen? W\u00e4re es f\u00fcr den Bund als staatspolitisches Vorbild nicht langsam an der Zeit, die wahlrechtlichen Hausaufgaben, welche in den letzten Jahren bereits viele Kantone (Aargau, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Thurgau, Z\u00fcrich, Zug) erledigt haben oder noch daran arbeiten (Freiburg, Neuenburg, Schwyz, Uri, Wallis), nun ebenfalls an die Hand zu nehmen? Ist er bereit - nach bald hundert Jahren verzerrtem \"Hagenbach-Bischoff\" -, Vorschl\u00e4ge zu einem neutraleren Wahlverfahren zu unterbreiten, gerade im Hinblick auf das Proporzwahl-Jubil\u00e4um 2019?</p></text>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>1.-6. Das Bundesgericht erachtet Wahlkreise von mindestens zehn Sitzen als erforderlich, um noch von Proporz sprechen zu k\u00f6nnen. Abweichungen davon sind aus ausreichenden sachlichen historischen, f\u00f6deralistischen, kulturellen, sprachlichen, ethnischen oder religi\u00f6sen Gr\u00fcnden zul\u00e4ssig. Die Kantone sind von Bundesverfassung wegen Wahlkreise (Art. 149 Abs. 3 der Bundesverfassung). Jeder Kanton hat mindestens einen Sitz (Art. 149 Abs. 4 der Bundesverfassung). Wie schon in der Stellungnahme zum Postulat Waber 07.3884 aufgef\u00fchrt, reflektiert die Sitzgarantie die souver\u00e4ne Stellung der Kantone, das historische Wachsen der Eidgenossenschaft und den f\u00f6deralistischen Aufbau der Schweiz.</p><p>Ein Wahlsystem mit m\u00f6glichst geringen Verzerrungswirkungen im Sinne des Bundesgerichtes ist entweder durch Beibehaltung des Verfahrens \"Hagenbach-Bischoff\" und Schaffung von Wahlkreisverb\u00e4nden mit jeweils mindestens zehn Sitzen oder durch die Einf\u00fchrung des doppelt-proportionalen Mandatzuteilungsverfahrens mit Standardrundung (\"Doppelter Pukelsheim\") zu erreichen. Die Zusammenlegung von Kantonen in der Form von Wahlkreisverb\u00e4nden f\u00fcr die Nationalratswahlen w\u00e4re kaum mehrheitsf\u00e4hig (Ziff. 2.6 des Proporzwahlberichtes).</p><p>Bei den Verfahren \"Sainte-Lagu\u00eb\" und \"Doppelter Pukelsheim\" handelt es sich um Systeme mit Standardrundung. Die Verfahren unterscheiden sich insofern voneinander, als beim \"Doppelten Pukelsheim\" die Sitze zuerst gesamtschweizerisch auf die kandidierenden Gruppierungen verteilt werden und erst in einem zweiten Schritt auf die Kantone. Jeder Kanton erh\u00e4lt aber die Anzahl Sitze, die ihm von Artikel\u00a0149 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung zugesichert ist. Beim Verfahren \"Sainte-Lagu\u00eb\" bleiben die Verzerrungen, die sich aus der unterschiedlichen Wahlkreisgr\u00f6sse ergeben, bestehen.</p><p>Das Mandatzuteilungsverfahren des \"Doppelten Pukelsheim\" wird in den Kantonen Z\u00fcrich, Aargau und Schaffhausen angewandt. In den Kantonen Zug und Nidwalden wurde es in der Abstimmung vom 22. September 2013 angenommen. Der Kanton Basel-Stadt wendet das Verfahren \"Sainte-Lagu\u00eb\" an, die Kantone Tessin und Waadt das Verfahren \"Hare/Niemeyer\" (Tabelle 1, Proporzwahlbericht).</p><p>Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich zwei weitere Kantone im Rahmen einer Volksabstimmung f\u00fcr die Einf\u00fchrung des \"Doppelten Pukelsheim\" ausgesprochen haben, und beobachtet die Entwicklung in den Kantonen weiterhin aufmerksam. Es steht dem Bundesrat jedoch nicht zu, kantonale Abstimmungen zu kommentieren. Die Erfahrungen der Kantone, die den \"Doppelten Pukelsheim\" anwenden bzw. sich f\u00fcr die Einf\u00fchrung dieses Verfahrens entschieden haben, k\u00f6nnten auch zur Akzeptanz dieses Verfahrens auf nationaler Ebene beitragen.</p><p>Artikel\u00a0149 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung legt fest, dass die Nationalratssitze nach der Bev\u00f6lkerungszahl auf die Kantone verteilt werden. Der Nationalrat repr\u00e4sentiert in diesem Sinne die Bev\u00f6lkerung.</p><p>In Rechtsprechung und Lehre wurden sowohl Vor- als auch Nachteile des geltenden Mandatzuteilungsverfahrens bereits ausf\u00fchrlich diskutiert. Die Bundeskanzlei hat in ihrem Bericht die Nachteile des Verfahrens \"Hagenbach-Bischoff\" dargelegt und auch darauf hingewiesen, dass gr\u00f6ssere Parteien systematisch beg\u00fcnstigt werden (Ziff. 2.3.2 Bst. b und Ziff. 2.4 sowie Ziff. 3.7.2). Als Korrektiv dazu dient die M\u00f6glichkeit, Listen- und Unterlistenverbindungen einzugehen. Deshalb lehnten der Bundesrat und das Parlament j\u00fcngst auch ein Verbot von Listenverbindungen ab (Motion Frehner 12.3050 und Motion der FDP-Liberalen Fraktion 12.3374).</p><p>Die Bundeskanzlei hat in ihrem Bericht ebenfalls eindeutig ausgewiesen, dass beim Verfahren \"Sainte-Lagu\u00eb\" Verteilungsverzerrungen ausbleiben (Ziff. 2.4). Der Wechsel zu diesem Verfahren bei der Sitzverteilung auf die Kantone bedarf einer Gesetzes\u00e4nderung, die vom Parlament als gesetzgebende Gewalt beschlossen werden muss. Das Hauptproblem der unterschiedlich grossen Wahlkreise w\u00e4re dadurch aber nicht gel\u00f6st.</p><p>7. Der Bundesrat sch\u00e4tzt die Parteienvielfalt der Schweiz. Nichtsdestotrotz verhindert eine zu grosse Parteienfragmentierung ein effizientes Funktionieren des Parlamentes. Ob die Einf\u00fchrung systemfremder Quoren auf nationaler Ebene als Korrektiv zum doppelt-proportionalen Mandatzuteilungsverfahren mit Standardrundung sinnvoll und erw\u00fcnscht ist, bleibe dahingestellt. Dabei sind Fraktionen nicht mit Parteien gleichzusetzen. Eine Fraktion kann aus mehreren gleichgesinnten Parteien bestehen.</p><p>8. Auf eine Auflistung aller rechtlichen Grundlagen wurde im Bericht bewusst verzichtet. Selbstverst\u00e4ndlich liegen dem Bericht aber s\u00e4mtliche relevanten Bestimmungen und internationalen Verpflichtungen zugrunde. So weist die Bundeskanzlei z. B. unter Ziffer 2.6 sowie Ziffer 2.7.3 auf die Venedig-Kommission des Europarates hin.</p><p>9. Es ist richtig, dass heute bei der Abwicklung einer Wahl elektronische Hilfsmittel weit verbreitet eingesetzt werden. Dank dieser Mittel k\u00f6nnen die Ergebnisse schneller ermittelt werden. Die Berechnung der Wahlresultate ist ohne solche Hilfsmittel sowohl beim Verfahren \"Hagenbach-Bischoff\" als auch beim \"Doppelten Pukelsheim\" sehr aufwendig und dauert lange. Das heute eingesetzte Verfahren erlaubt aber eine einfachere Ermittlung von Hand als das Verfahren \"Doppelter Pukelsheim\", was beim Ausfall von EDV einen Vorteil darstellen w\u00fcrde.</p><p>10. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die unterschiedlichen Wahlsysteme ihre Vor- und Nachteile haben. Er ist aber weiterhin der Meinung, dass die Zeit f\u00fcr einen Systemwechsel noch nicht reif ist. Der \"Doppelte Pukelsheim\" oder andere doppelt-proportionale Mandatzuteilungsverfahren m\u00fcssen erst noch breiter Fuss fassen, bevor auf Bundesebene entsprechende Gesetzes\u00e4nderungen mit Aussicht auf Erfolg initiiert werden. Dies auch in Anbetracht dessen, dass der St\u00e4nderat erst j\u00fcngst die Motion Minder 12.3711, \"Doppelter Pukelsheim bei Nationalratswahlen\", deutlich abgelehnt und der Nationalrat zuletzt der parlamentarischen Initiative Zisyadis 09.410, \"Nationalratswahlen und Proporzwahlen\", keine Folge gegeben hat.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich das Verfahren \"Hagenbach-Bischoff\" bew\u00e4hrt hat, vom Stimmvolk anerkannt ist und bis heute grosse Akzeptanz geniesst.</p></text>","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1383696000000)\/","SubmittedBy":"Minder Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386201600000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}