{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134003,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134003,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4003","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Weineinfuhr im Touristenverkehr. Der EU-Praxis entsprechende Freimenge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Wareneinfuhr im Reiseverkehr in Bezug auf Wein durch Angleichung an die geltenden EU-Regelungen zu \u00e4ndern (Richtlinie 2007/74 und Art. 41 der EG-Verordnung 1186/2009). Gefordert werden eine Erh\u00f6hung der Freimenge auf 5 Liter pro Person sowie die Festsetzung einer Zollgeb\u00fchr von 3 Franken pro Liter ab dem sechsten Liter gem\u00e4ss dem Ausserkontingentszollansatz.</p>","ReasonText":"<p>Die Wareneinfuhr im Reiseverkehr hat in der Schweiz in beachtlichem Masse zugenommen. Sie entspricht einem Inlandkonsum mit einem Warenwert von \u00fcber 8 Milliarden Franken und f\u00fchrt damit indirekt zu Mehrwertsteuerverlusten von etwa 640 Millionen Franken. Diese Einfuhr ist eine zul\u00e4ssige Form der Konsumfreiheit. Sie darf aber nicht dazu f\u00fchren, dass sich ein grenz\u00fcberschreitender Handel und ein grauer Parallelimport etablieren. Es muss verhindert werden, dass H\u00e4ndlerinnen und H\u00e4ndler auf der anderen Seite der Grenze unlauteren Wettbewerb gegen\u00fcber Unternehmen betreiben, die offiziellen Kontrollen und dem Schweizer Steuersystem unterliegen. Wenn der Bundesrat die Freimenge nur auf 5 statt auf 20 Liter erh\u00f6ht, w\u00fcrde er somit einerseits gr\u00f6ssere Freiheit im Vergleich zu den derzeit auf 2 Liter beschr\u00e4nkten privaten Einfuhren gew\u00e4hren und andererseits der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung eine Vereinfachung der Verwaltungsmassnahmen erm\u00f6glichen. Mit einer Zollgeb\u00fchr von 3 Franken ab dem sechsten Liter k\u00f6nnten zum einen die Verwaltungskosten finanziert werden, und zum anderen w\u00fcrde sich das Verzollungsniveau demjenigen in manchen EU-L\u00e4ndern ann\u00e4hern. Damit w\u00fcrde eine gewisse Reziprozit\u00e4t im Einkaufstourismus entstehen. Die Zollgeb\u00fchr von 3 Franken pro Liter entspricht dem Ausserkontingentszollansatz. </p><p>Die Zolltarife und die Bedingungen f\u00fcr die von der WTO zugelassene Einfuhr bleiben unver\u00e4ndert, womit auch keine neue Form von Protektionismus an der Grenze entsteht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung (EZV) im Sommer 2013 in die Anh\u00f6rung gegebene Teilrevision bezweckt eine Vereinfachung der Vorschriften im Reiseverkehr. Das Ziel besteht darin, einerseits technische L\u00f6sungen zur Selbstveranlagung der mitgef\u00fchrten Waren durch die Reisenden zu erm\u00f6glichen und andererseits die komplexen Verzollungsregeln zu straffen. Zudem soll die Verkehrszunahme unter Wahrung eines weiterhin angemessenen Kontrollniveaus bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Auf den Inhalt der EZV-Vorlage und die Begr\u00fcndungen geht die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3715, \"Weinbrache. Mit einer Hand gibt man, mit der anderen nimmt man\", n\u00e4her ein.</p><p>Der Bundesrat tr\u00e4gt den Stellungnahmen namentlich der Grenzkantone bei der Anh\u00f6rung Rechnung. Er ist sich der Attraktivit\u00e4t des Einkaufs im benachbarten Ausland f\u00fcr Schweizer Konsumenten besonders seit dem tiefen Eurokurs bewusst. Aufgrund der Lage und unter Ber\u00fccksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie der Ziele der Revision schl\u00e4gt der Bundesrat im Rahmen der Revision der Zollverordnung eine Anhebung der Freimenge f\u00fcr Wein und andere alkoholische Getr\u00e4nke bis 18 Volumenprozent auf die in der Motion vorgeschlagenen 5 Liter vor.</p><p>Beim Pauschalansatz ab \u00dcberschreiten der Freimenge sind unter anderem die Abgabenans\u00e4tze zu ber\u00fccksichtigen, die f\u00fcr Privatpersonen gelten, die sich Wein aus dem Ausland liefern lassen. Diese Ans\u00e4tze sind von den Verpflichtungen abh\u00e4ngig, welche die Schweiz im Rahmen der WTO-Abkommen eingegangen ist. Die Abkommen garantieren, dass eine Mindestmenge an Waren auf dem Markt zum Vorzugsansatz angeboten werden kann.</p><p>Wird der Wein im Handelswarenverkehr (z. B. durch die Post oder ein Transportunternehmen) eingef\u00fchrt, betr\u00e4gt der Ansatz 50 Franken pro 100 Bruttokilogramm, sofern die Sendung 20 Kilogramm nicht \u00fcbersteigt und f\u00fcr den Eigenbedarf einer Privatperson bestimmt ist. Dieser Ansatz entspricht einer Besteuerung von etwa 70 bis 90 Rappen pro Liter.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt zu unterschiedliche Besteuerungsans\u00e4tze je nachdem, ob der Wein im Handelswarenverkehr oder von der Privatperson eingef\u00fchrt wird, nicht f\u00fcr angemessen. Zum Vergleich wird in der EU Wein ab \u00dcberschreiten der Freimengen auf der Basis der Zolltarife f\u00fcr Handelswaren besteuert, das heisst zu etwa 20 Rappen pro Liter.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die Anhebung des Ansatzes von heute 60 Rappen auf 3 Franken ab dem sechsten Liter nicht als gerechtfertigt.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat \u00fcberzeugt, dass die Vereinfachung bei der Veranlagung von Wein und anderen alkoholischen Getr\u00e4nken bis 18 Volumenprozent im obgenannten Rahmen einen annehmbaren Kompromiss zwischen den Interessen der Weinbranche und denjenigen der Konsumenten unter Einhaltung der internationalen Abkommen darstellt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1396396800000)\/","SubmittedBy":"Germanier Jean-Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1715865110080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}