{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4065","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Qualit\u00e4tskontrolle bei Vertretungsvereinbarungen mit Drittstaaten in Visaangelegenheiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss geltenden Schengen-Regelungen kann ein Mitgliedstaat einen anderen in einem Drittstaat in Visaangelegenheiten vertreten. Auch die Schweiz hat solche Vertretungsvereinbarungen abgeschlossen. Dabei entscheidet der vertretende Staat die Schweiz unabh\u00e4ngig und souver\u00e4n sowie gest\u00fctzt auf die Rechtsgrundlagen von Schengen. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Geht die Schweiz davon aus, dass bei solchen Vertretungsvereinbarungen grunds\u00e4tzlich auch Qualit\u00e4tsstandards angewendet werden, welche sich die Schweiz mit einer eigenen Vertretung auferlegen w\u00fcrde?</p><p>2. Wie wird die Qualit\u00e4tskontrolle bei solchen Vertretungsvereinbarungen sichergestellt?</p><p>3. Was unternimmt die Schweiz, wenn beispielsweise Verz\u00f6gerungen regelm\u00e4ssig stattfinden, weil die von der Schweiz mandatierte Vertretung \u00fcberlastet ist?</p><p>4. Warum m\u00fcssen die Schweiz betreffende Gesuchsteller mittels Beschwerden direkt bei diesen Vertretungen intervenieren und werden dabei nicht unterst\u00fctzend begleitet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Visakodex sollten die Schengen-Mitgliedstaaten, die in einem gegebenen Drittstaat \u00fcber kein eigenes Konsulat verf\u00fcgen, den Abschluss von Vertretungsvereinbarungen anstreben, damit die Einreichung eines Visumantrags f\u00fcr die Gesuchsteller nicht mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand verbunden ist. Die Schweiz hat im Sinne des Service public und gest\u00fctzt auf Artikel\u00a08 des Visakodex bereits mit zehn Schengen-Staaten Vertretungsvereinbarungen abgeschlossen, die es erlauben, Visadienstleistungen an weiteren vierzig Standorten zu erbringen, wo die Schweiz nicht selber pr\u00e4sent ist (Stand 15. Januar 2014). Abkommen mit Polen, der Slowakei, Norwegen und \u00d6sterreich zu vier weiteren Standorten sind im Begriff, abgeschlossen zu werden. Die Antragsteller haben in jedem Fall die M\u00f6glichkeit, sich an die f\u00fcr ihren Wohnort zust\u00e4ndige Schweizer Vertretung zu wenden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit den gew\u00e4hlten Schengen-Staaten den gleichen Qualit\u00e4tsanforderungen gen\u00fcgt, welche die Schweiz auch an die eigenen Vertretungen stellt. Da der Auswahl der Partnerstaaten eine hohe Bedeutung zukommt, erfolgt sie in Absprache zwischen dem EDA und dem EJPD.</p><p>1./2. Der vertretende Staat st\u00fctzt sich bei der Aus\u00fcbung seines Mandats auf Regelungen, welche f\u00fcr alle Schengen-Mitgliedstaaten anwendbar sind: den Visakodex (verbindliche Rechtsgrundlage) und die Visahandb\u00fccher I und II (Leitlinien). Die Pr\u00fcfung der Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt den Zentralbeh\u00f6rden des vertretenden Staates (im Falle der Schweiz sind dies die Interne Revision des EDA sowie das BFM). S\u00e4mtliche Schengen-Staaten durchlaufen zudem alle f\u00fcnf Jahre eine Evaluation. Durch die Empfehlungen von Experten anderer Schengen-Staaten kann sichergestellt werden, dass der sich fortentwickelnde Schengen-Besitzstand ordnungsgem\u00e4ss angewandt wird. Gem\u00e4ss Artikel\u00a048 des Visakodex arbeiten die Vertretungen der Schengen-Staaten und die Europ\u00e4ische Kommission zudem innerhalb eines Konsularbezirks zusammen.</p><p>3. Der Schweiz sind keine Partner bekannt, welche die in den Schengen-Regelungen vorgegebenen Fristen f\u00fcr die Bearbeitung von Visumantr\u00e4gen nicht einhalten. In Einzelf\u00e4llen und punktuell (z. B. vor der Hauptreisezeit) l\u00e4sst sich dies jedoch nicht ausschliessen. Falls festgestellt w\u00fcrde, dass ein Mandat nicht zufriedenstellend ausgef\u00fchrt wird, w\u00fcrde ein Wechsel des Schengen-Partners in Betracht gezogen.</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a032 Absatz\u00a03 des Visakodex steht den Gesuchstellern, deren Visumantrag abgelehnt wurde, ein Rechtsmittel zu. Die Rechtsmittel sind gegen den Staat zu f\u00fchren, der endg\u00fcltig \u00fcber den Antrag entschieden hat. In der Mehrheit der F\u00e4lle handelt es sich hierbei um den vertretenden Staat, der sein nationales Recht anwendet. Man k\u00f6nnte zwar auch vorsehen, dass der formelle Entscheid im Falle einer Ablehnung des Visumantrags vom vertretenen Staat gef\u00e4llt wird, was ein Beschwerdeverfahren gem\u00e4ss dessen Regeln zur Folge h\u00e4tte. Die Schweiz und die Mehrheit der Schengen-Staaten haben sich aber nicht f\u00fcr diese L\u00f6sung entschieden, die als \"kleine\" Vertretung bekannt ist. Wenn ein Staat, der die Schweiz vertritt, einen Visumantrag ablehnt, informiert er den Gesuchsteller jedoch \u00fcber die M\u00f6glichkeit, direkt bei der zust\u00e4ndigen Schweizer Auslandvertretung einen neuen Antrag zu den geltenden Bedingungen einzureichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1390953600000)\/","SubmittedBy":"Landolt Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103960700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386115200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Migration"}}