{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4089","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Beseitigung von Hindernissen, die den durch den Amateurfunkdienst erbrachten Service public in Katastrophenf\u00e4llen behindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Umsetzung von Artikel\u00a025.9A des von der Eidgenossenschaft ratifizierten Radio-Reglementes der ITU zu pr\u00fcfen, insbesondere die erleichterte Bewilligung der f\u00fcr die Sicherstellung des Notfunks technisch erforderlichen Antennen: \"25.9A Die Verwaltungen sind aufgefordert, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Amateurfunkstationen zu autorisieren, sich auf den Kommunikationsbedarf zur Unterst\u00fctzung von Hilfsaktionen im Katastrophenfall vorzubereiten.\"</p>","ReasonText":"<p>In etlichen L\u00e4ndern der Welt erf\u00fcllt der ehrenamtliche Amateurfunkdienst eine wichtige Rolle als \"Notfunk-Dienstleister\". Funkamateure stellen ihre \u00dcbermittlungsger\u00e4te in den Dienst der Allgemeinheit im Fall von Katastrophen aller Art. In typischen gr\u00f6sseren Katastrophen-Szenarien ben\u00f6tigen auch involvierte Zivilbeh\u00f6rden zus\u00e4tzliche Kommunikationsmittel. Diese k\u00f6nnen kaum von Blaulichtorganisationen gestellt werden, da diese selbst ein massiv erh\u00f6htes Kommunikationsaufkommen haben. Den Szenarien des Bundesrates zur Blackout-Problematik ist zu entnehmen, dass die zivilen Netze etwa bei einem gr\u00f6sseren Stromausfall schnell \u00fcberlastet sind oder ganz ausfallen. Ein Teil des notwendigen Kommunikationsbedarfs kann in einer solchen Situation als \"R\u00fcckfall-Ebene\" durch die rund 4000 Funkamateure in der Schweiz wahrgenommen werden. In Deutschland und \u00d6sterreich ist diese Integration der Funkamateure in die Notfallkommunikation bereits konzipiert. In Italien besteht eine ernstfallbew\u00e4hrte Zusammenarbeit der Funkamateure mit dem Zivilschutz. </p><p>In der Schweiz besteht Nachholbedarf. Deshalb sollen die kantonalen und kommunalen Katastrophen-Organe, durch Empfehlungen des Bev\u00f6lkerungsschutzes, dazu ermuntert werden, mit den Amateurfunk-Organisationen entsprechende Vereinbarungen einzugehen. </p><p>Funkamateure werden zunehmend durch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Antennen-Vorschriften in der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Allgemeinheit und in der Wahrnehmung der ihnen gem\u00e4ss der Fernmeldegesetzgebung zustehenden Rechte stark behindert. Damit wird eine \u00e4usserst wertvolle private Initiative abgew\u00fcrgt und ein wichtiges Kommunikationsmittel f\u00fcr den Notfall unn\u00f6tigerweise in seiner Existenz gef\u00e4hrdet.</p><p>Zu pr\u00fcfen ist u. a. insbesondere eine erleichterte Bewilligung notfunkgeeigneter Antennen-Anlagen der vom Bakom staatlich konzessionierten Funkamateure, \u00e4hnlich wie in Artikel\u00a018a RPG f\u00fcr Solaranlagen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Funkamateure \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich im Rahmen der Regelungen des Radio-Reglements der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie in der Schweiz gest\u00fctzt auf das Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10) und die Verordnung \u00fcber Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV; SR 784.102.1) aus. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Kommunikation auf \u00dcbertragungen technischer Informationen \u00fcber Sende- und Empfangsversuche sowie auf pers\u00f6nliche Mitteilungen zu beschr\u00e4nken. Da sich die T\u00e4tigkeit von Funkamateuren in Krisensituationen als wertvoll f\u00fcr die internationale Hilfeleistung erwiesen hat, wurde ihnen im Jahre 2003 im Radio-Reglement (Art. 25.3) erlaubt, in Notf\u00e4llen \u00dcbermittlungen f\u00fcr Dritte durchzuf\u00fchren. Die Bestimmung der Anwendbarkeit dieser Regelung wurde dabei den einzelnen Mitgliedstaaten der ITU \u00fcberlassen. Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit sich die Funkamateure f\u00fcr die Kommunikation in Krisensituationen vorbereiten k\u00f6nnen (Art. 25.9A).</p><p>Die fernmelderechtlichen Regelungen in der Schweiz kommen den Anliegen der Funkamateure entgegen. Die Schweiz hat im Nachgang zu den Anpassungen am Radio-Reglement die Zugangsmodalit\u00e4ten zum f\u00fcr Funkamateure notwendigen F\u00e4higkeitsausweis vereinfacht und als erstes Land in Europa auf die Pr\u00fcfung der Morsef\u00e4higkeit verzichtet. Auch wurde den Funkamateuren der Kommunikationseinsatz in Krisensituationen in Artikel\u00a033 der FKV explizit erlaubt. Dem Einsatz der entsprechenden Anlagen in Notf\u00e4llen steht damit in der Schweiz nichts im Weg. Den Bestimmungen des Radio-Reglements wird Rechnung getragen.</p><p>Die Regelungen des Radio-Reglements entfalten keine Wirkung auf andere Bereiche wie etwa das Raumplanungs- oder Umweltrecht. Die Erteilung von Baubewilligungen f\u00fcr Antennen f\u00fcr den Amateurfunkverkehr f\u00e4llt in die Kompetenz der Kantone bzw. der durch das kantonale Recht bezeichneten Beh\u00f6rde. Eine - die Kompetenzen der Kantone tangierende - Privilegierung der Erstellung notfunkgeeigneter Antennen-Anlagen, wie sie Artikel\u00a018a des Bundesgesetzes \u00fcber die Raumplanung (RPG; SR 700) f\u00fcr Solaranlagen vorsieht, rechtfertigt sich aus Sicht des Bundesrates nicht.</p><p>Hinsichtlich der umweltrechtlichen Bestimmungen zu den nichtionisierenden Strahlen ist darauf hinzuweisen, dass bediente Amateurfunkanlagen in aller Regel weniger als 800 Stunden pro Jahr im Sendebetrieb sind. Damit m\u00fcssen sie nicht wie die Mobilfunkantennen die dem Vorsorgeprinzip unterliegenden Emissionsbegrenzungen, sondern die weniger strengen international g\u00fcltigen Immissionsgrenzwerte einhalten.</p><p>Mit der landesweiten Einf\u00fchrung des Sicherheitsnetzes Funk der Schweiz (Polycom) f\u00fcr die Beh\u00f6rden und Organisationen f\u00fcr Rettung und Sicherheit (Bors) nimmt die Bedeutung des Einsatzes der Amateurfunker bei Katastrophen und Notlagen in der Schweiz zur Unterst\u00fctzung der Bors an Bedeutung ab; dies im Gegensatz zum benachbarten Ausland, wo Beh\u00f6rdenfunksysteme f\u00fcr die Bors noch weniger weit entwickelt sind. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528084527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386201600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}