{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4090","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Bet\u00e4ubung geschlachtet wurden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, endlich alle Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Halalfleisch, das von Tieren stammt, die vor dem Schlachten nicht bet\u00e4ubt wurden, zu beseitigen. Ebenso soll er die Diskriminierung der Mehrheit der f\u00fcr den Fleischimport zugelassenen Betriebe im Zusammenhang mit der Einfuhr von Halalfleisch beseitigen. Zu diesem Zweck ist Folgendes vorzusehen:</p><p>1. obligatorische Deklaration von Halalfleisch von Tieren, die - im Widerspruch zur Gesetzgebung in der Schweiz - im Ausland ohne Bet\u00e4ubung geschlachtet wurden bzw. erst nach dem Blutentzug bet\u00e4ubt wurden: Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a03 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (SR 916.51) mit einem Absatz\u00a03;</p><p>2. Anpassung der durchschnittlichen Zuschlagspreise f\u00fcr die Teilzollkontingente 5.5 (Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung) und 5.6 (Halalfleisch von Tieren der Schafgattung) an die Zuschlagspreise der drei vorangegangenen Monate f\u00fcr die entsprechenden Fleisch- und Fleischwarenkategorien des Teilzollkontingents 5.7: Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a018a der Schlachtviehverordnung (SR 916.341) mit einem Absatz\u00a06.</p>","ReasonText":"<p>Bei der Einfuhr von Halalfleisch wurden M\u00e4ngel festgestellt. Niemand weiss, wie viel Halalfleisch von mit oder ohne vorg\u00e4ngiger Bet\u00e4ubung geschlachteten Tieren auf dem Schweizer Markt erh\u00e4ltlich ist. Die aktuelle Gesetzgebung regelt die Anerkennung als Verkaufsstelle f\u00fcr Halalfleisch nur bis zur ersten Stufe nach der Einfuhr. In der Praxis ist es einfach, das Fleisch danach auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen. In seiner Antwort auf die Interpellation 13.3502 schreibt der Bundesrat, dass es keine Hinweise auf Verst\u00f6sse gebe; aus Kreisen der fleischverarbeitenden Betriebe wurde das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft aber schon in den Jahren 2010 und 2011 \u00fcber Verst\u00f6sse in Kenntnis gesetzt.</p><p>Zudem l\u00e4sst sich eine Benachteiligung der grossen Mehrheit der f\u00fcr den Fleischimport zugelassenen Betriebe feststellen. Im Rahmen der Teilzollkontingente 5.5 und 5.6 (Halalfleisch) nehmen weniger kontingentanteilsberechtigte Importeure an der Versteigerung teil. Deshalb k\u00f6nnen sie das Kilo Fleisch bis zu 10 Franken g\u00fcnstiger importieren. Die Anpassung der mittleren Zuschlagspreise f\u00fcr die Teilzollkontingente 5.5 und 5.6 an die Preise f\u00fcr die gleichen Fleisch- und Fleischwarenkategorien des Kontingents 5.7 schafft eine vergleichbare Ausgangslage f\u00fcr Importeure innerhalb und ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit bleibt so immer noch gewahrt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat sowohl in der Stellungnahme auf die Motion Reimann Lukas 08.3154, \"Deklarationspflicht f\u00fcr Sch\u00e4chtfleisch\", als auch in der Antwort auf die Interpellation Barthassat 13.3502, \"Systematische Kennzeichnung von Halalfleisch von bet\u00e4ubungslos geschlachteten Tieren\", dargelegt, weshalb die heutigen Kennzeichnungsvorschriften gem\u00e4ss Schlachtviehverordnung (SV; SR 916.341) f\u00fcr Fleisch von rituell geschlachteten Tieren und die dazu durchgef\u00fchrten Kontrollen gen\u00fcgen.</p><p>Die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) st\u00fctzt sich auf die in Artikel\u00a018 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) definierten verbotenen Produktionsmethoden. Auch wenn das Sch\u00e4chten von Tieren f\u00fcr die Produktion von Halalfleisch (wie auch Koscherfleisch) in der Schweiz verboten ist, so dient dieses Verbot nicht dem Schutze des Lebens oder der Gesundheit der Tiere, wie dies in Artikel\u00a018 Absatz\u00a02 LwG als Voraussetzung f\u00fcr eine Deklarationspflicht verlangt wird, sondern dem Schutze des Tieres vor einer bestimmten Art und Weise seiner Schlachtung. Eine Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a03 LDV im Sinne der Motion und gest\u00fctzt auf Artikel\u00a018 LwG w\u00e4re damit rechtlich nicht zul\u00e4ssig.</p><p>2. F\u00fcr die nach SV versteigerten Kontingentsanteile - inklusive Halalfleisch - gilt das Gebotspreisverfahren. Jede anteilberechtigte Person kann je Fleischkategorie schriftlich und verdeckt maximal f\u00fcnf Steigerungsgebote einreichen. Die Zuteilung erfolgt f\u00fcr jede Fleischkategorie, beginnend beim h\u00f6chsten gebotenen Preis, in abnehmender Reihenfolge der gebotenen Preise. Der zu bezahlende Steigerungspreis entspricht dem Gebotspreis. Dieses Versteigerungsverfahren garantiert, dass Angebot und Nachfrage zu wettbewerbsgerechten Zuschlagspreisen f\u00fchrt. Das vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Mindestpreisverfahren hingegen w\u00fcrde den Wettbewerb bei der Versteigerung einschr\u00e4nken und zu einer Ungleichbehandlung von Importeuren der verschiedenen Fleisch- und Fleischwarenkategorien f\u00fchren. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, das Versteigerungsverfahren f\u00fcr Kontingentsanteile von Halalfleisch zu \u00e4ndern. Die gem\u00e4ss Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) geltende Teilzollkontingentsmenge von total 525 Tonnen ergibt pro in der Schweiz lebenden muslimischen Gl\u00e4ubigen und Jahr rund 1,3 Kilogramm Halalfleisch von Tieren der Rindvieh- und der Schafgattung. In der Schweiz betr\u00e4gt der durchschnittliche Konsum an Fleisch von Tieren der Rindvieh- und der Schafgattung derzeit rund 15 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Diese Teilzollkontingentsmenge reicht also bei Weitem nicht aus, um den Konsum der muslimischen Gl\u00e4ubigen zu decken. Der Bundesrat kann deshalb keine Benachteiligung der Importeure von Fleisch erkennen, welche kein Fleisch innerhalb der Teilzollkontingente f\u00fcr Halalfleisch einf\u00fchren d\u00fcrfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1390953600000)\/","SubmittedBy":"Buttet Yannick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2831|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106080087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386201600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Kultur|Gesundheit"}}