{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4094","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Folgen einer Abschaffung von Artikel 59c Absatz 1 Buchstabe a KVV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 11. September 2013 hat der Nationalrat die Motion Humbel 12.3245 angenommen. Diese Motion verlangt, dass der Bundesrat einen Vorschlag zur Abschaffung des Artikels 59c Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a KVV ausarbeitet.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Auswirkungen h\u00e4tte die Abschaffung dieser Bestimmung auf die zwischen den Tarifpartnern gef\u00fchrten Tarifverhandlungen und deren Wirtschaftlichkeit?</p><p>2. Wirkt sich die Abschaffung dieser Bestimmung lediglich auf den station\u00e4ren Spitalbereich aus, oder aber sind auch die anderen Leistungserbringergruppen (\u00c4rzte, Physiotherapeuten usw.) davon betroffen?</p><p>3. F\u00fchrt die Abschaffung dieser Bestimmung zu weiteren Unsicherheiten bei den Tarifverhandlungen, und wird es f\u00fcr die Tarifpartner schwieriger, eine vertragliche Einigung zu finden?</p><p>4. Wenn die Vertragsparteien sich nicht einigen k\u00f6nnen, und der Fall an eine gerichtliche Instanz zur Tariffestsetzung weitergezogen wird, auf welcher Grundlage wird das Gericht entscheiden k\u00f6nnen, falls keine Kostendaten vorliegen?</p><p>5. Ist es nach Auffassung des Bundesrates gesetzeskonform, wenn die leistungsorientierte Abgeltung der Spit\u00e4ler signifikant \u00fcber deren effektiven Kosten liegt? Wie kann eine entsprechende Verg\u00fctung mit der Pr\u00e4misse der wirtschaftlich und effizient erbrachten Leistung vereinbart werden?</p><p>6. Vertritt er ebenfalls die Ansicht, dass eine Abschaffung dieser Bestimmung die Spit\u00e4ler nicht von ihrer Pflicht befreit, Daten bez\u00fcglich ihrer Betriebs- und Investitionskosten an die Kantonsregierungen und die Vertragsparteien zu \u00fcbermitteln (Art. 49 Abs. 7 KVG)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) an mehreren Orten verankert. Er bleibt auch nach der Revision der Spitalfinanzierung weiterhin g\u00fcltig. So gilt unter anderem die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung als Voraussetzung f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme nach KVG (Art. 32). Im Rahmen der Tarifverhandlungen m\u00fcssen die Tarifpartner auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung der Tarife achten (Art. 43 Abs. 4 KVG) sowie die Kantone bei der Tarifgenehmigung pr\u00fcfen, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht (Art. 46 Abs. 4 KVG). Weiter orientieren sich nach Artikel\u00a049 Absatz\u00a01 KVG die Spitaltarife an der Entsch\u00e4digung jener Spit\u00e4ler, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualit\u00e4t effizient und g\u00fcnstig erbringen. Das Gegenteil, n\u00e4mlich, dass sich die Tarife von effizienten und g\u00fcnstigen Spit\u00e4lern an den Kosten von teureren und weniger effizienten Spit\u00e4lern orientieren, w\u00fcrde dem Ziel der g\u00fcnstigen und effizienten Leistungserbringung widersprechen sowie mit dem Ziel des Benchmarkings nicht vereinbar sein. Der Grundsatz der Unzul\u00e4ssigkeit von Tarifen, welche mehr als die ausgewiesenen Kosten decken, bleibt daher bestehen. Der Bundesrat hat also in seiner Antwort zur Interpellation Heim 13.3559 daran festgehalten, dass das KVG insbesondere in Artikel\u00a043 Bestimmungen der Tarifgestaltung enth\u00e4lt, die in Artikel\u00a059c (KVV; SR 832.102) pr\u00e4zisiert sind, und dass die systematische Finanzierung von Gewinnen nicht die Aufgabe der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sein kann.</p><p>2. Mit Ausnahme der Taxpunktwerte f\u00fcr den spitalambulanten Bereich werden die ambulanten Tarife auf Seiten der Leistungserbringer in der Regel als Verband oder Gruppe verhandelt und vereinbart, was sich mit der grossen Anzahl Leistungserbringer erkl\u00e4rt. Die Tariffestsetzung im ambulanten Bereich ausserhalb der Spit\u00e4ler erfolgt somit nicht spezifisch f\u00fcr jeden einzelnen Leistungserbringer, sondern f\u00fcr die entsprechende Gruppe. Die Bestimmungen des Artikels 59c KVV kommen auf dieser Ebene zur Anwendung.</p><p>3. Bei einer Streichung des Artikels 59c Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a KVV w\u00fcrde sich die Frage stellen, ob damit eine \u00c4nderung der bisherigen Interpretation der gesetzlichen Grunds\u00e4tze, welche bereits vor dem Erlass des Artikels 59c KVV \u00fcber die Tarifgestaltung galten und in der Rechtsprechung pr\u00e4zisiert wurden, gewollt ist. Die neue Spitalfinanzierung mit der Einf\u00fchrung der Fallpauschalen ist f\u00fcr den Bundesrat kein Grund, um diese Regeln zu \u00e4ndern. Es ist zu erwarten, dass bei einem Wegfall von Artikel\u00a059c Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a KVV Forderungen nach m\u00f6glichen Gewinnen gestellt und damit systematisch Tarife \u00fcber den Kosten gefordert werden.</p><p>4. Die Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) in Verbindung mit Artikel\u00a049 Absatz\u00a07 KVG verpflichtet die Spit\u00e4ler, eine Kostenrechnung, eine Leistungsstatistik sowie eine Anlagebuchhaltung zu f\u00fchren. Die entsprechend ermittelten Kosten und erfassten Leistungen dienen als Grundlage der Tarifierung. Die Kantonsregierungen st\u00fctzen bei der Tarifgenehmigung oder Tariffestsetzung ihre Tarifbeurteilungen auf Kosten- und Leistungsgrundlagen. Dasselbe tut auch das Bundesverwaltungsgericht im Streitfall. Ungen\u00fcgende Kostengrundlagen von Spit\u00e4lern werden gem\u00e4ss der aktuellen Rechtsprechung mit Intransparenzabz\u00fcgen sanktioniert.</p><p>5. Die systematische Finanzierung von Gewinnen kann, wie bereits festgehalten, keine Aufgabe der OKP sein. Die im Gesetz vorgesehene Orientierung der Spitaltarife an einer qualitativen, effizienten und g\u00fcnstigen Leistungserbringung (Art. 49 Abs. 1 KVG) hat zum Zweck, die Kosten zulasten der OKP einzud\u00e4mmen. Dieser gesetzliche Wirtschaftlichkeits- und Effizienzmassstab schliesst Tarife aus, welche h\u00f6her als die transparent ausgewiesenen Kosten der Leistung liegen.</p><p>6. Die Spit\u00e4ler werden in der Tat bereits auf Gesetzesstufe (Art. 49 Abs. 7 KVG) verpflichtet, eine Kostenrechnung und eine Leistungsstatistik zu f\u00fchren, die alle notwendigen Daten f\u00fcr die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, f\u00fcr Betriebsvergleiche, f\u00fcr die Tarifierung und f\u00fcr die Spitalplanung enth\u00e4lt. Eine Streichung von Artikel\u00a059c Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a KVV f\u00fchrt zu keiner \u00c4nderung dieser Verpflichtung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1394150400000)\/","SubmittedBy":"Stahl J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527859360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386547200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}