{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4102","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausgeweitetes Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen der SNB. Weltkartell der Gelddrucker (1)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem ausgeweiteten Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen haben die weltgr\u00f6ssten Zentralbanken beschlossen, sich untereinander unbefristet Geld zu leihen. Das birgt gef\u00e4hrliche Risiken, eine einheitliche Weltgeldpolitik droht. Die Bank von Kanada, die Bank von England, die Bank von Japan, die Europ\u00e4ische Zentralbank, das Federal Reserve System und die Schweizerische Nationalbank gaben bekannt, dass sie ihre bestehenden, bisher befristeten Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen in unbefristete Abkommen \u00fcberf\u00fchren.</p><p>1. Mittels dieser Abkommen leihen sich Zentralbanken untereinander W\u00e4hrungen. Existiert eine Maximalgrenze, oder sind damit unbegrenzte Ausleihungen m\u00f6glich?</p><p>2. Solche Abkommen k\u00f6nnen die Geldmenge ausweiten, was zun\u00e4chst zu Verm\u00f6genspreisinflation, zu Scheinwohlstand und bei zunehmender Umlaufgeschwindigkeit zu offener Inflation f\u00fchrt. Wer \u00fcbernimmt die Haftung f\u00fcr das gesamtwirtschaftliche Fehlverhalten, welches auf den zentralplanerisch fixierten Tiefstzinsen basiert?</p><p>3. Durch die Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen verlieren die nationalen Zentralbanken die Hoheit \u00fcber die heimische (Basis-)Geldmenge. Sie werden jeden Betrag in heimischer W\u00e4hrung zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen, der ihnen durch andere Zentralbanken abgefordert wird. Damit ist die nationale W\u00e4hrungssouver\u00e4nit\u00e4t de facto aufgehoben; wie kann bei einem solchen Abkommen die Unabh\u00e4ngigkeit der Schweizerischen Nationalbank gew\u00e4hrleistet werden?</p><p>4. Ist im Rahmen der Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen vertraglich festgehalten, dass die ausl\u00e4ndische Notenbank, welche im Gegenzug Schweizerfranken h\u00e4lt, diese auf einem Konto bei der Schweizerischen Nationalbank behalten muss und nicht abziehen oder anderweitig verwenden darf?</p><p>5. Ist ebenfalls vertraglich festgehalten, dass die ausl\u00e4ndische Notenbank diese bei der Schweizerischen Nationalbank gehaltenen Schweizerfranken nicht \u00fcber Derivate oder \u00c4hnliches dem Markt zuf\u00fchren darf, um die W\u00e4hrungskursstabilit\u00e4t des Schweizerfrankens nicht zu gef\u00e4hrden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann mit anderen Zentralbanken sogenannte Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen schliessen. Diese Abkommen dienen prim\u00e4r als vorsorgliche Kriseninstrumente f\u00fcr den Fall eines Liquidit\u00e4tsengpasses in den Geldm\u00e4rkten der jeweiligen W\u00e4hrungen. Im Rahmen der Verl\u00e4ngerung des Swap-Abkommens mit der US-Zentralbank im November 2011 beschloss die SNB, am Aufbau eines Netzwerks von befristeten gegenseitigen Swap-Abkommen mit den Zentralbanken Kanadas, Grossbritanniens, Japans, der USA sowie der Europ\u00e4ischen Zentralbank mitzuwirken. Die Abkommen sind vorsorglich abgeschlossen worden, damit liquidit\u00e4tszuf\u00fchrende Operationen bei Bedarf schnell in die Wege geleitet werden k\u00f6nnen. Im Oktober 2013 erkl\u00e4rten die Zentralbanken, diese Abkommen unbefristet weiterzuf\u00fchren.</p><p>Diese Massnahme erlaubt es der SNB, den betreffenden Zentralbanken bei Bedarf Franken f\u00fcr deren Gesch\u00e4ftspartner zur Verf\u00fcgung zu stellen. Umgekehrt w\u00e4re sie in der Lage, im Bedarfsfall Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz Liquidit\u00e4t in US-Dollar, in kanadischen Dollar, Pfund, Yen und Euro zu gew\u00e4hren. Im Zuge der Finanzkrise beispielsweise wurde mittels Swap-Abkommen einer potenziellen Verknappung der Versorgung der M\u00e4rkte mit US-Dollar entgegengetreten. Da der Schweizer Finanzplatz und der Schweizerfranken im globalen Finanzsystem einen wichtigen Platz einnehmen, ist eine Teilnahme der SNB an diesem Netzwerk der weltweit wichtigsten Zentralbanken sinnvoll. F\u00fcr die t\u00e4gliche Geldpolitik sind die Swap-Abkommen momentan ohne Bedeutung.</p><p>1. Es besteht keine vordefinierte Maximalgrenze f\u00fcr W\u00e4hrungsbetr\u00e4ge bei Swaptransaktionen zwischen Zentralbanken. Die Ausleihfristen f\u00fcr jedes einzelne Gesch\u00e4ft sind aber - wie bei Devisenswaps \u00fcblich - zeitlich begrenzt.</p><p>2. Die SNB hat den verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag, eine Geld- und W\u00e4hrungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu f\u00fchren. Die Swap-Abkommen mit anderen Zentralbanken geh\u00f6ren zu den vorsorglichen Instrumenten, die f\u00fcr die Geldpolitik in Krisenzeiten wichtig sein k\u00f6nnen. Sie tragen dazu bei, dass die SNB ihren gesetzlichen Auftrag der Preisstabilit\u00e4t, der im Nationalbankgesetz festgelegt ist, auch in Krisenzeiten m\u00f6glichst gut erf\u00fcllen kann.</p><p>3. Transaktionen basierend auf den Swap-Abkommen finden nur statt, wenn beide Zentralbanken einwilligen. Die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB bleibt gew\u00e4hrleistet.</p><p>4./5. \u00dcber eine Swaplinie kann eine Zentralbank Fremdw\u00e4hrung beziehen zur Entspannung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen im jeweiligen Geldmarkt. Um ihren Zweck zu erf\u00fcllen, muss diese gezogene Fremdw\u00e4hrung dem Markt zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die beziehende Zentralbank muss im Gegenzug eigene W\u00e4hrung als Sicherheit an die bereitstellende Zentralbank liefern. Diese als Sicherheit gelieferte W\u00e4hrung wird bei der bereitstellenden Zentralbank als Guthaben ausgewiesen und nicht dem Markt zugef\u00fchrt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527684210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386547200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}