{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134103,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134103,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4103","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausgeweitetes Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen der SNB. Weltkartell der Gelddrucker (2)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Im Rahmen eines Liquidit\u00e4ts-Swaps erh\u00e4lt die SNB ausl\u00e4ndische Devisen und r\u00e4umt der ausl\u00e4ndischen Notenbank im Gegenzug ein Schweizerfranken-Konto bei ihr ein. Die erhaltenen Devisen werden z. B. an Gesch\u00e4ftsbanken weiterverliehen. Die SNB tr\u00e4gt bei der Weiterverleihung das volle Ausfallsrisiko des Gesch\u00e4ftes, da sie gem\u00e4ss Vertrag zur R\u00fcckf\u00fchrung der Devisen verpflichtet ist. Erh\u00e4lt die SNB von den letztlich partizipierenden Parteien, z. B. einer Gesch\u00e4ftsbank, entsprechend marktg\u00e4ngige und auch liquide Finanzwerte oder Wertpapiere, um bei einem Ausfall des Kreditnehmers diese uneingeschr\u00e4nkt und umgehend am Markt zur mindestens vollen H\u00f6he des vereinbarten Kredites ver\u00e4ussern zu k\u00f6nnen?</p><p>2. Sollten Besicherungen bei der Weiterverleihung \u00fcblich sein, lauten die Besicherungen auch auf die jeweilige W\u00e4hrung des zugrunde liegenden Kreditgesch\u00e4ftes?</p><p>3. Falls diese nicht auf die gleiche W\u00e4hrung lauten, wie wird sichergestellt, dass bei Wechselkursrisiken ein Besicherungsminimum in H\u00f6he des Kreditbetrages jederzeit gew\u00e4hrleistet ist?</p><p>4. Liquidit\u00e4ts-Swaps lauten in der Regel auf einen Tag bis zu drei Monaten. Werden bei der Weitervergabe der ausl\u00e4ndischen Devisen durch die SNB diese Fristen eingehalten, oder werden durch die SNB auch Kredite mit l\u00e4ngerer Laufzeit als das zugrunde liegende Swapgesch\u00e4ft an z. B. Gesch\u00e4ftsbanken in ausl\u00e4ndischen Devisen vergeben? Dies w\u00fcrde ein unn\u00f6tiges Risiko, gepaart mit einem riskanten Rollen des zugrunde liegenden Swapgesch\u00e4ftes, darstellen.</p><p>5. Falls hier eine Fristeninkongruenz vorliegen sollte, wie stellt die SNB sicher, dass beim Rollen des Liquidit\u00e4ts-Swaps kein unkontrolliertes Risiko durch Verweigerung zum Rollen der Gegenpartei entsteht?</p><p>6. Wenn hier kein Risiko vorliegt, da sich die partizipierenden Zentralbanken zum unbegrenzten Rollen der Liquidit\u00e4ts-Swaps verabredet haben, wie kann die SNB aus dieser Zusage aussteigen? Besteht hier die Gefahr einer unkontrollierten Ausweitung der Basisgeldmenge?</p><p>7. Kam es in der Vergangenheit zu Ausf\u00e4llen bei Weiterverleihungen der Devisen oder Unterbesicherungen?</p><p>8. Traten in der Vergangenheit bei der R\u00fcckf\u00fchrung eines Liquidit\u00e4ts-Swaps mit ausl\u00e4ndischen Notenbanken bereits einmal Probleme auf, die die R\u00fcckf\u00fchrung verz\u00f6gerten oder verunm\u00f6glichten? Welche Probleme waren dies?</p><p>9. Das Risiko ist hoch, dass die betroffenen Zentralbanken nicht mehr aus einem solchen Liquidit\u00e4ts-Swap aussteigen wollen respektive k\u00f6nnen. Unter welchen Umst\u00e4nden kann dieses Abkommen dennoch gek\u00fcndigt werden?</p><p>10. Wie steht der Bundesrat zu den Konsequenzen dieses Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommens?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei einem Devisenswap zwischen zwei Zentralbanken werden zwei W\u00e4hrungen f\u00fcr die Laufzeit des Gesch\u00e4fts getauscht. Diese dienen faktisch als Sicherheit. Es werden zwischen Zentralbanken \u00fcblicherweise keine weiteren Sicherheiten (Wertpapiere) ausgetauscht. Wenn eine Zentralbank die erhaltene W\u00e4hrung an Gesch\u00e4ftsbanken weitergibt, erh\u00e4lt sie daf\u00fcr von den Banken Sicherheiten, d. h. entweder eine W\u00e4hrung (Devisenswap) oder Wertpapiere (Repo-Transaktion). Bei Gesch\u00e4ften zwischen Gesch\u00e4ftsbanken oder zwischen Zentralbanken und Gesch\u00e4ftsbanken ist es mittlerweile \u00fcblich, allf\u00e4llige Wertschwankungen w\u00e4hrend der Laufzeit des Gesch\u00e4fts regelm\u00e4ssig auszugleichen. </p><p>Was die Gesch\u00e4fte zwischen anderen Zentralbanken und Gesch\u00e4ftsbanken betrifft, tr\u00e4gt die SNB kein Risiko. Gegenpartei f\u00fcr die SNB bleibt die andere Zentralbank.</p><p>2./3. Die SNB macht anderen Zentralbanken keine Vorgaben, welche Sicherheiten von ihren Gegenparteien f\u00fcr die ausgeliehenen Franken zu fordern seien. Umgekehrt l\u00e4sst sich die SNB auch nicht vorschreiben, wie sie ihre geldpolitischen Gesch\u00e4fte mit ihren Gegenparteien gestaltet. Das im Rahmen der Repo-Gesch\u00e4fte eingegangene Kreditrisiko mit Gesch\u00e4ftsbanken steht nicht in einem Zusammenhang mit den get\u00e4tigten Devisenswaps.</p><p>Die Swap-Abkommen halten aber fest, dass die im Ausland \u00fcber die Swaplinie bereitgestellten Franken nicht billiger sind als auf Schweizer oder internationalen Finanzpl\u00e4tzen.</p><p>4./5. Gesch\u00e4fte mit Gegenparteien werden sp\u00e4testens bei Ablauf des Devisenswaps zwischen Zentralbanken r\u00fcckabgewickelt. Die Swap-Abkommen zwischen Zentralbanken halten sich an handels\u00fcbliche Laufzeiten der Swaptransaktionen. Die SNB hat bisher keine Swaptransaktionen mit anderen Zentralbanken \u00fcber Laufzeiten von mehr als drei Monaten abgeschlossen und plant auch keine derartigen Transaktionen. </p><p>6./9. Es liegt keine Fristeninkongruenz vor; deshalb besteht kein entsprechendes Risiko. Je nach geldpolitischem Bedarf - Liquidit\u00e4tszuf\u00fchrung oder Liquidit\u00e4tsabsch\u00f6pfung - l\u00e4sst die Nationalbank die Devisenswaps entweder auslaufen oder erneuert sie ganz respektive teilweise. Die Swap-Abkommen der SNB mit anderen Zentralbanken k\u00f6nnen nach Ablauf gek\u00fcndigt werden. Devisenswaps f\u00fchren nicht zu einer unkontrollierten Ausweitung der Geldmenge. Eine solche Ausweitung beziehungsweise deren Auswirkung auf die Preisstabilit\u00e4t wird durch geld- und w\u00e4hrungspolitische Instrumente wie die Zinspolitik kontrolliert.</p><p>7./8. Zentralbanken sind zuverl\u00e4ssige Gegenparteien. Die Devisenanlagen aus den Devisenswap-Gesch\u00e4ften enthalten keine direkten Wechselkursrisiken. Allerdings sind die Gesch\u00e4ftspartner beim Devisenswap einem Erf\u00fcllungsrisiko ausgesetzt. Das Erf\u00fcllungsrisiko entsteht dem Geldgeber durch einen m\u00f6glichen Ausfall der Gegenpartei und kann zu einem Wiederbeschaffungsrisiko f\u00fchren: Die W\u00e4hrung aus dem Swap ist bereits f\u00fcr weitere Anlagen eingeplant und muss am Markt wiederbeschafft werden, w\u00e4hrend sich der Wechselkurs zuungunsten der Nationalbank ver\u00e4ndern kann. Der SNB sind bisher keine Ausf\u00e4lle widerfahren.</p><p>10. Die Bundesverfassung und das Nationalbankgesetz definieren das Mandat der Nationalbank: Sie f\u00fchrt eine Geld- und W\u00e4hrungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gew\u00e4hrleistet die Preisstabilit\u00e4t und tr\u00e4gt dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Die Nationalbank verf\u00fcgt \u00fcber das zur Erreichung dieses Ziels notwendige geldpolitische Instrumentarium, wozu auch die Liquidit\u00e4ts-Swap-Abkommen geh\u00f6ren. In der Finanzkrise nach 2007 haben die Notenbanken generell eine wichtige Rolle zur Behebung der Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse eingenommen und damit die zentrale Funktion des Finanzsektors als Vermittler zwischen Finanz- und Sachkapital gesichert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527814840)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386547200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}