{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134134,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134134,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4134","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anwendung von Artikel 23 Absatz 3bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Was ist mit den Sozialfirmen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a023 Absatz\u00a03bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes legt Folgendes fest: \"Nicht versichert ist auch ein Verdienst, den eine Person durch Teilnahme an einer von der \u00f6ffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme erzielt. Ausgenommen sind Massnahmen nach den Artikeln 65 und 66a.\"</p><p>Einarbeitungszusch\u00fcsse (Art. 65) und Ausbildungszusch\u00fcsse (Art. 66a) sind Personen vorbehalten, die arbeiten und Beitr\u00e4ge leisten und damit sp\u00e4ter Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben.</p><p>Was ist mit den Personen, die in einer Sozialfirma arbeiten?</p>","ReasonText":"<p>Als Beispiel soll hier eine nichtgewinnorientierte Sozialfirma herangezogen werden, die eine aktive Rolle auf dem erg\u00e4nzenden Arbeitsmarkt spielt. Sie produziert einerseits G\u00fcter oder erbringt Dienstleistungen und tr\u00e4gt daf\u00fcr ein gewisses wirtschaftliches Risiko. Andererseits verfolgt sie das Ziel, Sozialhilfeempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Firma muss eigene finanzielle Mittel erwirtschaften k\u00f6nnen, um einen Teil der L\u00f6hne zu decken (mindestens 50 Prozent Eigenfinanzierung). Sie bietet Menschen mit eingeschr\u00e4nkter Arbeitsf\u00e4higkeit eine unbefristete Stelle zu einem branchen\u00fcblichen Lohn. Im Gegenzug erh\u00e4lt die Firma vom Staat f\u00fcr den Produktivit\u00e4tsausfall eine Entsch\u00e4digung von etwa 50 Prozent des an die platzierte Person gezahlten Lohns.</p><p>Zielpublikum dieser Sozialfirma sind Sozialhilfeempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger, deren Aussichten auf eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt schlecht sind. Diese Personen wollen und k\u00f6nnen arbeiten und verf\u00fcgen zum Teil \u00fcber wichtiges Know-how und/oder eine gute Bildung, ihre Arbeitsleistung ist jedoch auf zwischen 60 und 90 Prozent beschr\u00e4nkt.</p><p>Haben unter solchen Bedingungen bei Sozialfirmen angestellte Personen, die Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung zahlen, sp\u00e4ter Anspruch auf Leistungen dieser Versicherung?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anwendung von Artikel\u00a023 Absatz\u00a03bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) setzt die kumulative Erf\u00fcllung zweier Bedingungen voraus, n\u00e4mlich erstens, dass eine arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) vorliegt, und zweitens, dass diese durch die \u00f6ffentliche Hand finanziert wird. Artikel\u00a023 Absatz\u00a03bis Avig ist nicht anwendbar, wenn eine der beiden genannten Bedingungen nicht erf\u00fcllt ist.</p><p>Zudem f\u00e4llt nicht jeder von der \u00f6ffentlichen Hand finanzierte Einsatz in den Anwendungsbereich von Artikel\u00a023 Absatz\u00a03bis Avig. Die Finanzierung muss im Zusammenhang mit dem \u00f6ffentlichen Willen stehen, ein Integrationsprogramm zu subventionieren, dessen Beg\u00fcnstigte die Stellensuchenden sind. Diese Definition schliesst z. B. Finanzhilfen in gewissen Berufszweigen wie etwa Subventionen im Agrarbereich aus.</p><p>Die Bedingung, dass eine AMM vorliegt, ist mit bestimmten Kriterien zu pr\u00fcfen, anhand derer sie vom Arbeitsvertrag unterschieden werden kann, z. B.:</p><p>- das Bestehen eines echten Bedarfs, die vom Arbeitgeber vorgesehenen Leistungen auszuf\u00fchren, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen; es kann also nicht darum gehen, eine Besch\u00e4ftigung f\u00fcr die angestellten Personen zu finden, um ihre Vermittlungsf\u00e4higkeit zu erhalten oder zu verbessern oder um ihnen ein (erneutes) Anrecht auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu verschaffen;</p><p>- der Lohn wird durch den Arbeitgeber oder durch einen Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag festgelegt und stellt eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die erbrachte Arbeitsleistung dar;</p><p>- ein echtes Einstellungsgespr\u00e4ch wird organisiert;</p><p>- der Arbeitsvertrag ist unbefristet, oder wenn die Anstellung befristet ist, gibt es einen objektiven Grund daf\u00fcr, und/oder die Art der Arbeit rechtfertigt dies.</p><p>Die Pr\u00fcfung der genannten Elemente hilft zu entscheiden, ob eine AMM vorliegt oder nicht, wobei die Gesamtheit der Umst\u00e4nde zu ber\u00fccksichtigen ist. Folglich muss jeder Fall einzeln analysiert werden, um im Lichte s\u00e4mtlicher Elemente zu bestimmen, ob die von der Sozialfirma ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit in den Anwendungsbereich von Artikel\u00a023 Absatz\u00a03bis Avig f\u00e4llt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Maire Jacques-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528313640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386720000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}