{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134177,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134177,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4177","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neuausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders. Krankheitsdefinitionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Nach welchen Grundlagen und Referenzen wird bestimmt, was eine psychische Krankheit ist? Ist das DSM-V (oder ICD-11) daf\u00fcr massgebend?</p><p>2. Nach welchen Grundlagen und Regelungen wird bestimmt, welche Krankheit durch die Krankenkasse bezahlt werden muss?</p><p>3. Gibt es Kriterien, die sicherstellen, dass Psychopharmaka, die keinen Behandlungserfolg aufweisen, von der Liste der krankenkassenpflichtigen Medikamente gestrichen werden? Falls ja, wie wird dies \u00fcberwacht?</p><p>4. Gibt es Kriterien, die sicherstellen, dass Psychopharmaka, deren Nebenwirkungen mehr Schaden anrichten als den angepriesenen Nutzen bringen, von der Liste der krankenkassenpflichtigen Medikamente gestrichen werden?</p>","ReasonText":"<p>Im Sommer 2013 erschien die neueste Ausgabe des DSM, \"Diagnostik Statistisches Manual\", ein Handbuch, welches nun \u00fcber 1000 \"psychische Krankheiten\" definiert (in der letzten Ausgabe, DSM-IV, waren es noch etwa 350 \"Krankheiten\").</p><p>Der massive Anstieg dieser sogenannten \"Krankheiten\" resultierte auch in viel Kritik in der Presse, insbesondere deshalb, weil der Psychiater Allen Frances, der in der Erstellung des DSM-IV noch federf\u00fchrend mitgewirkt hatte, nun zu einem aktiven Kritiker und Gegner geworden ist. Denn mit dem DSM-V eskaliert ein Trend, der l\u00e4ngst zuvor erkennbar war.</p><p>Die ganz normalen Auf und Ab im Leben werden mit medizinischen Namen als \"Krankheiten\" klassifiziert.</p><p>Ein Wutanfall kann nun Ausdruck einer Psychose sein (\"Intermittent Explosive Disorder\"), vertr\u00e4umt sein heisst \"Cognitive Tempo Disorder\", Trauer um einen Verstorbenen ist eine Depression usw.</p><p>Krankheiten m\u00fcssen behandelt werden, und die Pharmaindustrie bietet f\u00fcr jegliche Symptome ein Produkt an, das dies lindern oder heilen soll. Dies f\u00fchrt zu einem gigantischen Anstieg der Verschreibung von Psychopharmaka.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. F\u00fcr die Dokumentation der Diagnosestellung bei psychischen Krankheiten wird in der Schweiz mehrheitlich die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) der WHO in der aktuellen Version ICD-10 verwendet (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3722, \"Inflation von psychischen St\u00f6rungen\"). Inwieweit die von der American Psychiatric Association herausgegebene Klassifikation Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (aktuelle Ausgabe DSM-V vom Mai 2013) in der Schweiz zur Anwendung gelangt, l\u00e4sst sich derzeit nicht beurteilen. Im Hinblick auf die eigentliche Diagnosestellung und die Verg\u00fctung der Behandlung von psychischen Krankheiten ist neben der Diagnoseklassifikation auch die Notwendigkeit der Behandlung von Bedeutung.</p><p>Im Kontext der Sozialversicherung wird Krankheit als \"Beeintr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunf\u00e4higkeit zur Folge hat\", definiert (Art. 3 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG, SR 830.1). Dies gilt demnach auch f\u00fcr psychische Krankheiten. Massgebend ist also die Behandlungsnotwendigkeit im Einzelfall. In strittigen F\u00e4llen m\u00fcssen sich letztlich die Sozialversicherungsgerichte zum Krankheitswert \u00e4ussern. Zudem geben die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) vor, welche Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verg\u00fctet werden. Die Wirksamkeit muss dabei wissenschaftlich belegt sein.</p><p>3./4. Von der OKP verg\u00fctete Arzneimittel, welche die WZW-Kriterien erf\u00fcllen, sind in der Spezialit\u00e4tenliste (SL) aufgef\u00fchrt. Eine Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme in die SL ist zudem die Marktzulassung durch Swissmedic. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 12.3239, \"Genehmigungsverfahren zur Freigabe von Psychopharmaka\", festgehalten hat, pr\u00fcft Swissmedic Sicherheit, Wirksamkeit und Qualit\u00e4t eines Arzneimittels. Der Beleg eines g\u00fcnstigen Nutzen-Risiko-Verh\u00e4ltnisses muss dabei durch klinische Studien erbracht werden, die nach international geltenden Standards durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr die Beurteilung des Kosten-Nutzen-Profils durch das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) spielt der Vergleich zu anderen Arzneimitteln gleicher Indikation oder \u00e4hnlicher Wirkungsweise (therapeutischer Quervergleich) eine wichtige Rolle. Die Aufnahme von vergleichsweise weniger wirksamen Arzneimitteln wird in der Regel abgelehnt. Das BAG kann zudem durch Limitierungen die Verg\u00fctung einschr\u00e4nken, wenn die WZW-Kriterien f\u00fcr bestimmte Patienten nicht erf\u00fcllt oder ausreichend belegt sind.</p><p>Es ist die Aufgabe von Swissmedic, auch nach der Marktzulassung das Nutzen-Risiko-Profil von Arzneimitteln zu \u00fcberwachen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu ergreifen. F\u00fchrt die \u00dcberpr\u00fcfung von Swissmedic zu einer eingeschr\u00e4nkten Zulassung oder einem Entzug der Zulassung aufgrund fehlender Wirksamkeit oder Sicherheit, hat dies direkte Konsequenzen auf die Verg\u00fctung. Die Krankenversicherer d\u00fcrfen nur in der SL gelistete und von Swissmedic zugelassene Arzneimittel und Indikationen verg\u00fcten. Die \u00dcberwachung des Behandlungserfolgs bei einzelnen Patienten f\u00e4llt unter die Sorgfaltspflicht des behandelnden Arztes.</p><p>Im Rahmen der periodischen \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre von SL-Arzneimitteln pr\u00fcft das BAG bisher ausschliesslich das Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen von Anpassungen des Systems der Preisfestsetzung, die per 1. Januar 2015 umgesetzt werden sollen, wird derzeit gepr\u00fcft, inwiefern eine erneute \u00dcberpr\u00fcfung der Wirksamkeit und der Zweckm\u00e4ssigkeit einzelner Arzneimittel oder von Arzneimittelgruppen nach SL-Aufnahme erfolgen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392768000000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528686630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386806400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}