{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134197,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134197,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4197","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anwendung von EU-Finanzierungsrichtlinien in Projekten mit Schweizer Beteiligung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz ist am - 78 Milliarden Franken umfassenden - EU-Grossprojekt Horizon 2020 beteiligt. In dieses europ\u00e4ische Forschungs-Zusammenarbeitsprogramm ist auch Israel eingebunden. Die EU hat aber in langwierigen Verhandlungen darum gerungen, die Zulassungskriterien in \u00dcbereinstimmung zu ihren eigenen Investitions- und Finanzierungsrichtlinien zu gestalten, die hinsichtlich der von der Uno rechtlich nicht anerkannten, besetzten Staatsgebiete Investitionen untersagen. Die EU nennt als Ziel dieser Richtlinien\"; in \u00dcbereinstimmung mit dem internationalen Recht die Respektierung von EU-Positionen und -Verpflichtungen \u00fcber die Nichtanerkennung von Israels Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber die seit Juni 1967 besetzten Gebiete sicherzustellen\". Die Horizon-2020-Vereinbarung sieht nun vor, dass Einrichtungen, die sich auf der pal\u00e4stinensischen Seite der gr\u00fcnen Grenze befinden oder dort aktiv sind, keine europ\u00e4ischen F\u00f6rdermittel erhalten d\u00fcrften. Israel akzeptiert die neuen Zulassungskriterien, wird aber in einem Anhang zum Abkommen erkl\u00e4ren, dass es weder mit der zugrunde liegenden juristischen Beurteilung der Siedlungen noch mit der politischen Einordnung der Europ\u00e4er \u00fcbereinstimmt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Im Rahmen von Horizon 2020 nutzt die Schweiz das Instrument der EU-Finanzierungsrichtlinien. Kann man daraus schliessen, dass er den Grundsatz teilt, dass keine \u00f6ffentlichen Gelder aus der Schweiz in Aktivit\u00e4ten in v\u00f6lkerrechtlich nicht anerkannten israelischen Siedlungen eingesetzt werden sollen?</p><p>2. Die Einhaltung und F\u00f6rderung des V\u00f6lkerrechtes und Politikkoh\u00e4renz sind explizit wichtige Pfeiler des Schweizer Engagements in der Region. Wie will er ausgehend vom vorliegenden Fall die Koh\u00e4renz zu anderen Politikbereichen herstellen?</p><p>3. Welche Instrumente stellen in anderen Politikbereichen sicher, dass keine \u00f6ffentlichen Gelder in v\u00f6lkerrechtlich nicht anerkannte israelische Siedlungen fliessen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz anerkennt die Souver\u00e4nit\u00e4t Israels \u00fcber die seit 1967 besetzten arabischen Gebiete nicht. Die von Israel in diesen Gebieten gef\u00fchrten Siedlungsaktivit\u00e4ten erachtet die Schweiz im Einklang mit der internationalen Gemeinschaft als v\u00f6lkerrechtswidrig. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen im Einzelnen wie folgt:</p><p>1. Die per 1. Januar 2014 in Kraft getretenen EU-Leitlinien \u00fcber die F\u00f6rderf\u00e4higkeit israelischer Einrichtungen und ihrer T\u00e4tigkeiten in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf die von der EU finanzierten Zusch\u00fcsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014 sollen sicherstellen, dass finanzielle Mittel der EU (Subventionen, andere Finanzmittel wie etwa die Projektzuschl\u00e4ge im Rahmen von Horizon 2020) nicht an israelische Einrichtungen oder ihre T\u00e4tigkeiten in den besetzten arabischen Gebieten fliessen. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitgliedstaat nicht an diese EU-Leitlinien gebunden, sodass daraus keine rechtlichen Auswirkungen auf die Aktivit\u00e4ten der Schweiz in Israel resultieren. Die Beitr\u00e4ge, welche die Schweiz f\u00fcr ihre unabh\u00e4ngig von der israelischen Assoziierung stattfindende Teilnahme an Horizon 2020 ans EU-Budget zahlen w\u00fcrde, w\u00fcrden aber gem\u00e4ss diesen Leitlinien verwaltet.</p><p>In Anbetracht ihres Engagements zur Einhaltung und F\u00f6rderung des V\u00f6lkerrechtes hat die Schweiz ferner weitere Massnahmen ergriffen, die der fehlenden v\u00f6lkerrechtlichen Legalit\u00e4t der israelischen Siedlungsaktivit\u00e4ten Rechnung tragen (vgl. die nachfolgende Antwort auf die Fragen 2 und 3).</p><p>2./3. Die Schweiz ist bestrebt, eine koh\u00e4rente Politik in Israel und den besetzten arabischen Gebieten zu betreiben - dies insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des V\u00f6lkerrechtes. So gibt es etwa im Rahmen offizieller Schweizer Besuche in Israel und T\u00e4tigkeiten der Schweizer Vertretung in Tel Aviv keine bilateralen Programmpunkte mit israelischen Offiziellen in den besetzten arabischen Gebieten. \u00c4hnliches kommt in der Anwendung des Freihandelsabkommens Efta-Israel und des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Israel zum Ausdruck. Diese sind gem\u00e4ss Rechtsauffassung der Efta-Staaten nicht auf die besetzten arabischen Gebiete anwendbar und sehen daher keine Zollpr\u00e4ferenzbehandlung f\u00fcr Waren aus diesen Gebieten vor, ausser es l\u00e4ge ein im Rahmen des Interimsabkommens Efta-PLO (Pal\u00e4stinensische Befreiungsorganisation) bzw. der landwirtschaftlichen Vereinbarung Schweiz-PLO ausgestellter Ursprungsnachweis vor. Analog zur Vereinbarung zwischen der EU und Israel von 2005 haben die Efta-Staaten 2005 eine administrative Vereinbarung abgeschlossen, wonach auf den im Rahmen des Freihandelsabkommens Efta-Israel ausgestellten israelischen Ursprungsnachweisen die Ortschaft oder die Industriezone und deren Postleitzahl angegeben wird, in welcher die Waren ihren Ursprung haben bzw. die ursprungsbegr\u00fcndende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Diese Angaben erlauben der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung eine Identifikation des Produktionsortes. Zus\u00e4tzlich publizierte die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung im Juni 2013 eine Liste der von den Zollpr\u00e4ferenzen ausgeschlossenen Orte in den besetzten arabischen Gebieten im Internet. Schliesslich hielt der Bundesrat mehrmals fest (Interpellation Vermot-Mangold 05.3365, Interpellation Carobbio Guscetti 13.3249 und Interpellation Vischer Daniel 13.3613), dass eine Angabe \"Israel\" als Herkunftsland f\u00fcr Waren, die aus den besetzten arabischen Gebieten stammen, nicht zul\u00e4ssig sei.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528154327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386806400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wissenschaft und Forschung"}}