{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134200,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134200,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4200","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verletzung verfassungsm\u00e4ssiger Rechte durch Verwaltungsbeamte und Billag-Kontrolleure bei Hausdurchsuchungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Erachtet der Bundesrat den verfassungsm\u00e4ssig gesch\u00fctzten Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung als \u00fcberholt?</p><p>2. Wer genau ist befugt, Billag-Kontrolleuren die Genehmigung f\u00fcr Hausdurchsuchungen zu erteilen?</p><p>3. Wie will der Bundesrat die Widerspr\u00fcche zwischen Verwaltungspraxis und Bundesverfassung bzw. Strafprozessordnung (StPO) l\u00f6sen?</p><p>4. Trifft es zu, dass die Verwaltung von TV-Diensten wie Zattoo oder Wilmaa Auskunft \u00fcber s\u00e4mtliche Vertragsverh\u00e4ltnisse mit Kunden verlangt (\"fishing expeditions\")?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten, welche die Billag f\u00fcr ihre Kontrolleure zu bezahlen hat?</p><p>6. Wie hoch sind die Ertr\u00e4ge, welche aus besagten Verfolgungen resultieren?</p>","ReasonText":"<p>Trotz konstant steigenden Geb\u00fchrenvolumens strengte die Billag im vergangenen Jahr Verfahren gegen 2800 Personen an, welche die Verwaltung als \"Schwarzseher\" verd\u00e4chtigte. Laut Bundesamt f\u00fcr Kommunikation r\u00fchrt die immer h\u00f6here Zahl von Verfahren daher, dass die Kontrollen stark intensiviert wurden und die Jagd auf s\u00e4umige Zahler mit deutlich mehr Personal durchgef\u00fchrt wird. Offensichtlich schrecken die Kontrolleure auch vor Hausdurchsuchungen nicht zur\u00fcck. Solche jedoch - und damit Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - sind grunds\u00e4tzlich nur im Rahmen einer vorg\u00e4ngigen Genehmigung durch den Richter zul\u00e4ssig. Schon die Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft ist in der Lehre bestritten, da hier die Anforderungen an ein unabh\u00e4ngiges, unparteiisches Gericht kaum erf\u00fcllt sind.</p><p>Ungeachtet dieser Grunds\u00e4tze reklamiert die Verwaltung ein Bed\u00fcrfnis nach Zutritt zu einer Wohnung oder zu Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen zum Zwecke von Kontrollen. W\u00e4hrend dies in Bezug auf die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung feuerpolizeilicher oder lebensmittelhygienischer Vorschriften gerechtfertigt sein kann, bzw. beim Ablesen eines Gas- oder Wasserz\u00e4hlers keinen speziellen Eingriff in die Privatsph\u00e4re bedeutet, sind Hausdurchsuchungen zur Feststellung, ob ein TV- oder Radioger\u00e4t bzw. ein Mobiltelefon vorhanden ist, ein erheblicher, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Eingriff in die Privatsph\u00e4re. Dar\u00fcber hinaus scheinen sogar - ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts - umfassende Kundenlisten von Internet-TV-Anbietern herausverlangt worden zu sein. Nach StPO sind solche Zufallsfunde nicht verwertbar - f\u00fcr die Billag scheinen andere Regeln zu gelten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat erachtet den in der Bundesverfassung gesch\u00fctzten Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung als wichtig und zeitgem\u00e4ss und stellt diesen nicht infrage.</p><p>2. Die Schweizerische Erhebungsstelle f\u00fcr Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren (Billag) ist nicht befugt, Hausdurchsuchungen durchzuf\u00fchren, und f\u00fchrt auch keine durch. Die Billag ist jedoch verpflichtet, bei Verdacht auf Verletzung der Meldepflicht Anzeige an das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) zu erstatten. Das sehen die Artikel\u00a069 Absatz\u00a01 des Radio- und Fernsehgesetzes (SR 784.40) und 65 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0e der Radio- und Fernsehverordnung (SR 784.401) vor. Das Bakom kann nach Er\u00f6ffnung eines Verwaltungsstrafverfahrens Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durchf\u00fchren. Das Bundesgesetz \u00fcber das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0) liefert hierf\u00fcr die gesetzliche Grundlage.</p><p>3. F\u00fcr die Durchsetzung von verwaltungsrechtlichen Pflichten - und dazu z\u00e4hlt die Melde- und Geb\u00fchrenpflicht im Rundfunkbereich - stehen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Bundesverwaltung strafprozessuale Mittel zur Verf\u00fcgung, welche das VStrR umschreibt. Eine dieser Massnahmen ist die Hausdurchsuchung, welche nach Massgabe der Artikel\u00a045, 48 und 49 VStrR erfolgt. Die Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0) kommt bei der Durchsetzung der rundfunkrechtlichen Melde- und Geb\u00fchrenpflicht nicht zum Zug. Die Praxis steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und ist durch mehrj\u00e4hrige Rechtsprechung erh\u00e4rtet.</p><p>4. Das Bakom f\u00fchrt in keinem Fall \"fishing expeditions\" durch. Der untersuchende Beamte des Bakom hat in einem Verwaltungsstrafverfahren von Amtes wegen den Sachverhalt festzustellen und kann zu diesem Zweck bei Dritten m\u00fcndliche oder schriftliche Ausk\u00fcnfte einholen. Damit stehen dem untersuchenden Beamten im Verwaltungsstrafverfahren die gleichen Mittel zu wie einer Strafbeh\u00f6rde, die nach der Strafprozessordnung ermittelt. Ausk\u00fcnfte, beispielsweise von Kabelnetzanbietern \u00fcber den Abschluss eines Abonnements, werden in er\u00f6ffneten Verwaltungsstrafverfahren spezifisch nur zur Beweissicherung einer Widerhandlung gegen die Meldepflicht und nur im Einzelfall eingeholt.</p><p>5. Der Aussendienst der Billag umfasst 40 Mitarbeitende. Die haupts\u00e4chliche Aufgabe des Aussendienstes ist die Akquisitionst\u00e4tigkeit. Dabei werden j\u00e4hrlich rund 200 000 nicht f\u00fcr Radio- und Fernsehempfang gemeldete Haushalte in der ganzen Schweiz kontaktiert. Es werden pro Jahr zwischen 50 000 und 60 000 Anmeldungen erfasst, was einem Geb\u00fchrenvolumen von 25 bis 30 Millionen Franken entspricht. Die Mitarbeitenden im Aussendienst sind verpflichtet, bei Verdacht auf Verletzung der Meldepflicht Anzeige an das Bakom zu erstatten. Der anteilsm\u00e4ssige Aufwand f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit l\u00e4sst sich nicht bestimmen.</p><p>6. Richtig ist, dass das Bakom in den Jahren 2008 bis 2012 pro Jahr durchschnittlich 2500 Verwaltungsstrafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Melde- und Geb\u00fchrenpflicht erledigt hat. Die Fallzahl schwankte von Jahr zu Jahr. Die Anzahl der daf\u00fcr im Bakom t\u00e4tigen untersuchenden Beamten ist seit dem Jahr 1998 konstant und betr\u00e4gt sieben Mitarbeitende. Die fakturierten Bussgelder pro Jahr belaufen sich im Durchschnitt auf rund 380 000 Franken. Nicht die Ertr\u00e4ge an sich stehen dabei im Vordergrund, sondern die pr\u00e4ventive Wirkung der abgeschlossenen Verfahren zur Durchsetzung der Meldepflicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528105510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386806400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Medien und Kommunikation"}}