{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134222,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134222,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4222","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Z\u00fcrcher Forschungsskandal. Verletzung geltenden Rechts und Unterlassen von Abkl\u00e4rungen zu strafrechtlichen Handlungen im Rahmen von SNF-Projekten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Forschungsskandal an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich (Uni ZH) wurde der SNF \u00fcber Veruntreuungen von Forschungsgeldern informiert und hat bei seinen Untersuchungen mehrfach geltendes Recht verletzt (vgl. Interpellationen 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.3252, 13.3263, 13.3862, Anfragen 13.1068, 13.1069). Der Bundesrat wird zur Beantwortung folgender Fragen eingeladen:</p><p>1. In seiner Antwort auf die Anfrage 13.1068 behauptet der Bundesrat, der SNF habe \"keinen Verdacht auf strafrechtliches Verhalten im Sinne von Artikel\u00a011a Absatz\u00a03 FIFG\". Artikel\u00a011a umfasst nicht den Tatbestand der Veruntreuung (Art. 138 StGB). Der SNF wurde am 4. Mai 2010 im Zuge seiner Untersuchung schriftlich informiert, dass der Projektleiter bei der Uni ZH \"Einsicht in seine Konten verlangt hat und feststellen musste, dass entgegen allen Regeln Zahlungen ohne seine Unterschrift ausgel\u00f6st worden sind\" und dass zahlreiche Personen, u. a. der Managing Director ZKF der Uni ZH, diese Zahlungen mit ihrer Unterschrift ausgel\u00f6st haben, ohne unterschriftsberechtigt zu sein. M\u00f6glicherweise ist auch der Tatbestand der Urkundenf\u00e4lschung (Art. 251 StGB) und weiterer Offizialdelikte erf\u00fcllt. Der SNF hat trotz Kenntnis dieser Sachlage und entsprechender Dokumentation strafrechtliche Abkl\u00e4rungen unterlassen und die Handlungen der Uni-ZH-Mitarbeitenden gesch\u00fctzt. Welche strafrechtlichen Abkl\u00e4rungen wird der Bundesrat jetzt einleiten, um die Vorg\u00e4nge vollumf\u00e4nglich untersuchen zu lassen?</p><p>2. W\u00e4hrend seiner Untersuchung wurde der SNF am 4. Mai 2010 ersucht, dem Projektleiter das rechtliche Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren, unter Hinweis auf bereits erfolgte ehrverletzende Aussagen von Drittpersonen gegen\u00fcber dem SNF. Der SNF verweigerte ihm das rechtliche Geh\u00f6r. Ebenso wurde zahlreichen Projektmitarbeitenden, die als Partei vom SNF eine Untersuchung wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens forderten, das rechtliche Geh\u00f6r seitens des SNF verweigert, welches in Untersuchungen wissenschaftlicher Integrit\u00e4t zwingend gew\u00e4hrt werden muss (Reglement SAMW). Wie beurteilt der Bundesrat, dass der SNF elementare Untersuchungsgrunds\u00e4tze verletzt hat, und welche Schritte wird er ergreifen, damit die betroffenen Wissenschaftler jetzt das rechtliche Geh\u00f6r erhalten und dass in zuk\u00fcnftigen Untersuchungen Betroffenen das rechtliche Geh\u00f6r garantiert wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat von Problemen Kenntnis genommen, die sich im Kontext der Durchf\u00fchrung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterst\u00fctzten Forschungsprojekten ergeben haben (siehe Vorstossantworten: 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.1068, 13.1069, 13.3252, 13.3263, 13.3862). Aktuell noch offene Fragen und Verantwortlichkeiten in dieser Angelegenheit fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundes, weshalb der Bundesrat dazu auch weiterhin keine Stellung nehmen wird. Er weist darauf hin, dass die Verantwortung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Forschungsprojekten, die der SNF unterst\u00fctzt, gem\u00e4ss dem geltenden Beitragsreglement bei den Beitragsempf\u00e4ngern liegt, die ihrerseits die Rechtsverh\u00e4ltnisse mit ihren Arbeitgebern zu regeln haben. Des Weiteren h\u00e4lt er fest, dass Forschungsresultate in Forschungsgruppen erarbeitet werden und nicht nur dem jeweiligen Projektleiter geh\u00f6ren (vgl. dazu Art. 14 Abs. 6 des Beitragsreglements des SNF). Zudem m\u00fcssen Beitragsempf\u00e4nger dem SNF Ereignisse oder Probleme, welche die Projektabwicklung gef\u00e4hrden oder verunm\u00f6glichen, umgehend melden. Erfolgt diese Meldung an den SNF versp\u00e4tet, so kann er nur r\u00fcckwirkend Massnahmen ergreifen.</p><p>Der Bundesrat bedauert, dass in dem in der Interpellation aufgeworfenen Konfliktfall vom SNF unterst\u00fctzte Forschungsprojekte abgebrochen beziehungsweise sistiert werden mussten und als Folge davon Forschungsresultate nicht valorisiert werden k\u00f6nnen. Mangels Zust\u00e4ndigkeiten k\u00f6nnen jedoch der Bundesrat beziehungsweise der SNF Konflikte zwischen unterst\u00fctzten Forschenden und ihren Arbeitgebern weder verhindern noch l\u00f6sen. In der Praxis handelt es sich gl\u00fccklicherweise um Einzelf\u00e4lle. Der SNF regelt bei solchen Vorkommnissen einerseits die finanziellen Konsequenzen, indem er die Beitragsverwaltung durch Genehmigung der regelkonform verwendeten Zahlungen abschliesst und gegebenenfalls Beitr\u00e4ge zur\u00fcckverlangt. Andererseits untersucht und ahndet der SNF bei Vorliegen der entsprechenden Verdachtsvoraussetzungen wissenschaftliches Fehlverhalten. Wenn ein Verdacht auf Straftaten gem\u00e4ss Subventionsgesetz (Art. 12 Abs. 5 des Bundesgesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung der Forschung und Innovation vom 14. Dezember 2012, FIFG; SR 420.1) besteht, \u00fcberweist er die Akten dem Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).</p><p>Ausgehend von diesen Vorbemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Der SNF hat die Auswirkungen des Konfliktfalles am Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich beziehungsweise an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich auf die Forschungsbeitr\u00e4ge des SNF nach eigener Auskunft umfassend abgekl\u00e4rt. Seine Untersuchung ergab keinen Verdacht auf strafrechtliches Fehlverhalten. Namentlich wurden nach Auskunft des SNF weder Beitr\u00e4ge veruntreut noch Urkunden gef\u00e4lscht. Die zugunsten der beiden zur Diskussion stehenden Forschungsprojekte erfolgten Zahlungen wurden vom SNF ausschliesslich im Rahmen ihrer reglementskonformen Verwendung genehmigt. Die Genehmigungen erfolgten jedoch insoweit r\u00fcckwirkend, als der SNF die Sistierung beziehungsweise den Abbruch der beiden unterst\u00fctzten Forschungsprojekte aufgrund der versp\u00e4teten Meldung des Beitragsempf\u00e4ngers auch nur r\u00fcckwirkend beschliessen konnte. Bei seinen Entscheidungen genehmigte der SNF in der Folge korrekterweise auch Zahlungsanweisungen, die keine Unterschrift des nicht mehr im Amt stehenden Beitragsempf\u00e4ngers trugen. Da die Beitr\u00e4ge des SNF rechtskr\u00e4ftig durch Abbruch beziehungsweise Sistierung beendet worden waren, war der Beitragsempf\u00e4nger nicht mehr zust\u00e4ndig.</p><p>2. Nach Auskunft des SNF hat er anl\u00e4sslich seiner im Jahr 2010 durchgef\u00fchrten Untersuchung die betroffenen Parteien angeh\u00f6rt und die Verfahrensvorschriften vollumf\u00e4nglich eingehalten. Die Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs ist in den vertraulichen Untersuchungsakten des SNF dokumentiert. Das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wurde vom SNF informiert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Freysinger Oskar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108895220)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386806400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein|Wissenschaft und Forschung"}}