{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20134310,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20134310,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.4310","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schutz vor radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte f\u00fcr Umweltschutz (AefU) berichten am 9. Dezember 2013 \u00fcber falsche Zahlen im Bericht des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) zu radioaktivem Wasser aus havarierten Atomkraftwerken (AKW, Ensi: Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgew\u00e4ssern - m\u00f6gliche Auswirkungen auf den Notfallschutz, 11.Oktober 2013).</p><p>Im japanischen Fukushima gelangten seit \u00fcber zwei Jahren t\u00e4glich Hunderte von Tonnen radioaktives Wasser ins Meer. Bei einem \u00e4hnlichen Unfall in einem Schweizer AKW w\u00fcrde das verstrahlte Wasser in die Aare bzw. in den Rhein fliessen. Die AefU berichtet nun:</p><p>1. Das Ensi gehe bez\u00fcglich radioaktivem Wasser in Fukushima von \u00fcberholten Annahmen aus (nur kurzer Austritt).</p><p>2. Das Ensi erw\u00e4hne ausser Biel keine Stadt an der Aare unterhalb der AKW M\u00fchleberg bzw. G\u00f6sgen, obwohl etwa Solothurn Trinkwasser aus dem Aare-Grundwasser beziehe. Auch die St\u00e4dte unterhalb von Beznau bzw. Leibstadt fehlen, obwohl z. B. Laufenburg und Rheinfelden Rhein-Grundwasser f\u00fcr Trinkwasser nutzen w\u00fcrden.</p><p>3. Das Ensi habe die Gemeinde Muttenz/BL vergessen, obwohl sie ihr Trinkwasser aus Rheinwasser gewinne. Die Zahlen \u00fcber die Basler Entnahme von Rheinwasser zur Trinkwassergewinnung seien falsch und das Ensi wisse nicht, dass ohne Rheinwasser die Trinkwasserfassungen der Hardwasser AG durch Chemiem\u00fclldeponien u. a. von Novartis verschmutzt w\u00fcrden (vgl. http://www.aefu.ch/aktuell/#c22291).</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Geht das Ensi beim radioaktiven Wasser in Fukushima von \u00fcberholten Annahmen aus? Von welchem Zeitpunkt konkret?</p><p>2. Warum erw\u00e4hnt es die St\u00e4dte entlang von Aare und Rhein nicht?</p><p>3. Wie viele Menschen werden mit Trinkwasser aus dem Aare- bzw. Rhein-Grundwasser versorgt?</p><p>4. Was geschieht mit diesem Grundwasser, wenn aus einem Schweizer AKW \u00fcber zwei Jahre lang radioaktives Wasser austreten w\u00fcrde?</p><p>5. Kann er best\u00e4tigen, was die AefU zu Basel berichten?</p><p>6. Wie will er die Trinkwasserversorgungen dieser Gemeinden sicher und langfristig vor allf\u00e4lligem radioaktivem Wasser sch\u00fctzen? Welche M\u00f6glichkeiten und Massnahmen hat der Bund, die Verf\u00fcgbarkeit von gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser zur Versorgung der Bev\u00f6lkerung im Einwirkungsgebiet von AKW zu garantieren, und wie nutzt er diese?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Eine Quantifizierung der radioaktiven Stoffe, die das Kernkraftwerkareal \u00fcber den Wasserpfad verlassen, ist stark vom Schadensbild des Kernkraftwerks nach einem Extremereignis abh\u00e4ngig und dadurch sehr schwierig. Das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nahm am Standort eines schweizerischen Kernkraftwerks die gleiche Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Aare bzw. den Rhein an, wie sie in Fukushima zwischen dem 1. und 6. April 2011 aus Block II in das Meer erfolgte. Die seither aus Japan berichteten Freisetzungen durch diverse, teils andauernde Leckagen mit kontaminiertem Wasser geben keinen Anlass, diese f\u00fcr Extremereignisse getroffene Annahme zu revidieren. Diese nachtr\u00e4glichen Freisetzungen sind um einige Gr\u00f6ssenordnungen kleiner als die urspr\u00fcngliche Freisetzung.</p><p>2. Die Aktennotiz des Ensi AN-8091 \"Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgew\u00e4ssern - M\u00f6gliche Auswirkungen auf den Notfallschutz\" vom 11. Oktober 2013 ist nicht abschliessend und enth\u00e4lt eine Auswahl von Wasserbez\u00fcgern, um daran exemplarisch die Bedeutung des Aare- und Rheinwassers f\u00fcr die Trinkwasserversorgung aufzuzeigen. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Aktennotiz vonseiten der Teilnehmer nicht beanstandet.</p><p>3. Wie in der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Hadorn 12.4047, \"AKW-Unf\u00e4lle. Massnahmen beim Austritt von kontaminiertem Wasser\", dargelegt, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Wasserversorgung bei den Kantonen, und diese k\u00f6nnen sie wiederum auf die Gemeinden \u00fcbertragen. Die Kantone sind nicht verpflichtet, dem Bund Angaben zu liefern, die f\u00fcr eine quantitative Beantwortung der Frage 3 erforderlich sind. Neben den in der Aktennotiz des Ensi ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnten Wasserversorgungen beziehen weitere Wasserversorgungen Trinkwasser aus den Grundwasserleitern entlang des Flusslaufs Aare-Rhein unterhalb des Kernkraftwerks M\u00fchleberg. Eine Zusammenstellung des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) geht von maximal 580 000 Personen aus, die innerhalb der Schweiz flussabw\u00e4rts vom Kernkraftwerk M\u00fchleberg ihr Trinkwasser direkt oder indirekt aus dem Fluss bzw. See beziehen und potenziell von einem St\u00f6rfall des Kernkraftwerks betroffen w\u00e4ren. Weitere Trinkwasserbez\u00fcger jenseits der Landesgrenze sind dabei nicht ber\u00fccksichtigt.</p><p>4. Sofern das kontaminierte Wasser nicht direkt in den Fluss gelangt, bleibt ein Grossteil der Radioaktivit\u00e4t bei der Versickerung auf dem Werksgel\u00e4nde an den Bodenpartikeln haften. Davon ausgenommen ist das im Wasser eingebundene Tritium. \u00c4hnliche Effekte ergeben sich bei der Infiltration von Flusswasser ins Grundwasser.</p><p>5. Wie bereits in den vorhergehenden Antworten dargelegt, k\u00f6nnen die Berichte nicht best\u00e4tigt werden. Das Ensi pr\u00e4sentierte den Entwurf seiner Aktennotiz AN-8091, in welchem u. a. auf Zahlen der Basler Industriewerke zur\u00fcckgegriffen wurde, im September 2013 den betroffenen Bundesbeh\u00f6rden sowie den Kantonen im Rahmen eines Fachgespr\u00e4chs. Dabei waren namentlich Fachbeh\u00f6rden des Kantons Basel-Stadt anwesend. Vor der Ver\u00f6ffentlichung der Aktennotiz fand nochmals eine kurze Vernehmlassung statt, wobei die darin enthaltenen Angaben von den konsultierten Stellen nicht beanstandet wurden.</p><p>6. Der Bundesrat hat mit der Verordnung \u00fcber die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 20. November 1991 (VTN; SR 531.32) die n\u00f6tigen Vorschriften erlassen f\u00fcr den Fall, dass die Wasserversorgung eingeschr\u00e4nkt oder verunm\u00f6glicht ist (vgl. Antwort des Bundesrates zur Interpellation Jans 12.3959 und Interpellation Hadorn 12.4047). Diese Vorschriften legen u. a. fest, dass auch bei grossen Sch\u00e4den an der Wasserversorgung jederzeit mindestens der zum \u00dcberleben notwendige Trinkwasserbedarf sichergestellt sein muss. Verantwortlich f\u00fcr Anordnung und Vollzug der Notfallschutzmassnahmen sind die betroffenen Kantone, unterst\u00fctzt vom Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz, Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu), Bundesamt f\u00fcr Gesundheit und Ensi. Um die Wasserversorgung langfristig und jederzeit, nicht nur bei Kernkraftwerksunf\u00e4llen, sondern auch allgemein hinsichtlich zuk\u00fcnftiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und klimatischer Ver\u00e4nderungen sicherzustellen, werden im Rahmen des Projekts \"Wasserversorgung 2025\" des Bafu f\u00fcnf zentrale Massnahmen empfohlen. Eine dieser Massnahmen ist die Errichtung von Bereitschaftsdispositiven im Sinne der VTN und der Gew\u00e4sserschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201), um auf Krisenf\u00e4lle vorbereitet zu sein. Im Rahmen des Bafu-Projekts \"Wasserressourcen - Planung und Bewirtschaftung\" ist vorgesehen, die Kantone und Wasserversorger mittels Entwicklung von Grundlagen und Instrumenten f\u00fcr die Bereitstellung von Ressourcen zu unterst\u00fctzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392768000000)\/","SubmittedBy":"Hadorn Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528473310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386892800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Gesundheit"}}