{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.022","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Nachrichtendienstgesetz","Description":"Botschaft vom 19. Februar 2014  zum Nachrichtendienstgesetz","InitialSituation":"<p><b>Zentrale Punkte der Debatte in beiden R\u00e4ten waren die T\u00e4tigkeitsfelder des Nachrichtendienstes, das Bewilligungsverfahren f\u00fcr das Abh\u00f6ren von Telefonen, das Eindringen in Computer im Inland und im Ausland oder Verwanzen von Privatr\u00e4umen und die Aufsicht \u00fcber den Nachrichtendienst. Im Nationalrat lehnten Gr\u00fcne, Sozialdemokraten und Gr\u00fcnliberale die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab. </b></p><p>Der Bundesrat beauftragte das VBS im November 2009 mit der Ausarbeitung eines neuen Nachrichtendienstgesetzes. Die wichtigsten Entscheide nach der Vernehmlassung betrafen: Verzicht auf die Schaffung einer separaten Verfassungsgrundlage f\u00fcr den Nachrichtendienst; Pr\u00e4zisierung der Zusammenarbeit mit den Kantonen und erweiterte kantonale Aufsichtsrechte zur Vermeidung von Aufsichtsl\u00fccken; Festhalten an Kabelaufkl\u00e4rung.</p><p>Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) beinhaltet folgende Kernpunkte: </p><p>- Gesamtheitliche Gesetzesgrundlage f\u00fcr den NDB. </p><p>- Die Grundrechte und die individuelle Freiheit der Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden mit dem neuen Gesetz gewahrt, die Privatsph\u00e4re bleibt m\u00f6glichst unangetastet. </p><p>- Neuausrichtung der Informationsbeschaffung: insk\u00fcnftig soll einerseits zwischen gewaltt\u00e4tigem Extremismus mit Bezug zur Schweiz, und anderseits den \u00fcbrigen Bedrohungsfeldern und damit verbundenen Aufgaben unterschieden werden. </p><p>- Einf\u00fchrung von neuen Informationsbeschaffungsmassnahmen (z.B. \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen. F\u00fcr die Genehmigung dieser Massnahmen ist in jedem einzelnen Fall eine gerichtliche (Bundesverwaltungsgericht) und eine politische Instanz (Chefin/Chef des VBS nach obligatorischer Konsultation des Sicherheitsausschusses des Bundesrates) zust\u00e4ndig. </p><p>- Im Bereich der Abwehr von gewaltt\u00e4tigem Extremismus d\u00fcrfen diese neuen, genehmigungspflichtigen Informationsbeschaffungsmassnahmen nicht angewandt werden. </p><p>- Differenzierte Datenhaltung und -erfassung: Je nach Thematik, Quelle und Sensibilit\u00e4t der Daten werden diese in einem Verbund von verschiedenen, getrennten Informationssystemen abgelegt; Personendaten m\u00fcssen vor einer Verwendung mit Aussenwirkung obligatorisch auf Richtigkeit und Erheblichkeit gepr\u00fcft werden. Daten, die der NDB mittels einer bewilligungspflichtigen Beschaffungsmassnahme erh\u00e4lt, werden gesondert behandelt und stehen nur den Spezialisten innerhalb des NDB zur Verf\u00fcgung. </p><p>- Umfassende Kontrolle: Die T\u00e4tigkeiten des NDB unterliegen einer vierfachen Kontrolle bzw. Aufsicht, n\u00e4mlich durch die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation und die Finanzdelegation des Parlamentes, durch das vorgesetzte Departement und durch den Bundesrat. Die Funkaufkl\u00e4rung unterliegt zus\u00e4tzlich einer gesonderten Pr\u00fcfung durch die Unabh\u00e4ngige Kontrollinstanz. </p><p>- Beschwerdem\u00f6glichkeiten: Das NDG sieht bei Verf\u00fcgungen und genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen des NDB wirksame Beschwerdem\u00f6glichkeiten beim Bundesverwaltungsgericht und in zweiter Instanz beim Bundesgericht vor. </p><p>- F\u00fcr die Umsetzung wird weitestgehend auf bestehende eidgen\u00f6ssische und kantonale Strukturen abgestellt. Insgesamt ist mit rund 20 zus\u00e4tzlichen Stellen zu rechnen. (Quelle: Pressemeitteilung des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat </b>beschloss mit 154 zu 33 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Neben den Gr\u00fcnen stimmten lediglich eine Minderheit der Sozialdemokraten sowie zwei Vertreter der SVP-Fraktion dagegen. Die Kommissionssprecher wiesen darauf hin, dass es bei der Vorlage um eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen dem Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte und der Sicherheit gehe. Dieser Spagat sei gut gelungen, sehe das Gesetz doch diverse Bewilligungs- und Kontrollmechanismen vor. Grunds\u00e4tzliche Opposition gegen das Gesetz gab es vonseiten der Gr\u00fcnen. Ihre Sprecher wiesen darauf hin, dass das Gesetz ein unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Eingriff in die Grundrechte sei. Die pr\u00e4ventive \u00dcberwachung werde \"in unertr\u00e4glichem Mass\" ausgebaut, die Kontrolle sei ungen\u00fcgend und der Datenschutz nicht geregelt. </p><p>Bundesrat Ueli Maurer wehrte sich gegen den Vorwurf des Lauschangriffs. Es gehe bei den bewilligungspflichtigen Massnahmen um \"10 bis 12 F\u00e4lle\" pro Jahr, sagte er. Die Sozialdemokraten machten ihre Zustimmung in der Gesamtabstimmung von diversen Verbesserungen abh\u00e4ngig. So wollten sie etwa die Genehmigungsverfahren st\u00e4rken, sowie die Oberaufsicht verbessern. In der Detailberatung verlangten die Gr\u00fcnen und die Sozialdemokraten Versch\u00e4rfungen bei dem Bewilligungsverfahren f\u00fcr das Abh\u00f6ren von Telefonen und das Eindringen in Computer oder Verwanzen von Privatr\u00e4umen. S\u00e4mtliche Minderheitsantr\u00e4ge, welche in diese Richtung zielten, waren jedoch chancenlos. Die Mehrheit des Rates vertraute auf das von Bundesrat und Kommissionsmehrheit vorgeschlagene dreistufige Bewilligungsverfahren. Verzichten wollten die Gr\u00fcnen auf die Kabelaufkl\u00e4rung. Anders als die Funkaufkl\u00e4rung soll die Kabelaufkl\u00e4rung keiner unabh\u00e4ngigen Kontrollinstanz unterstellt werden. Auch hier folgte der Nationalrat dem Bundesrat und der Mehrheit seiner Kommission. Fest hielt der Nationalrat auch an der Bestimmung, dass der Bundesrat den Nachrichtendienst (NDB) in nicht n\u00e4her definierten besonderen Lagen einsetzen darf. Mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte der Nationalrat in der Gesamtabstimmung dem Gesetz zu. Dagegen stimmten neben den Gr\u00fcnen, die Sozialdemokraten und die Gr\u00fcnliberalen, da sie mit ihren Antr\u00e4gen allesamt scheiterten.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss mit 37 zu 2 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Die grosse Mehrheit des Rates erachtete diese als n\u00f6tig, um den gegenw\u00e4rtigen Bedrohungen gerecht zu werden. In der Detailberatung folgte der Rat in den meisten Punkten dem Bundesrat. Er wollte jedoch die Grenzen f\u00fcr den NDB auf Anraten der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation enger stecken und nahm einige Einschr\u00e4nkungen an der Vorlage vor. Er strich den Begriff der \"besonderen Lage\", in denen der Dienst h\u00e4tte t\u00e4tig werden k\u00f6nnen. Die Ausweitung seiner T\u00e4tigkeiten beispielsweise auf die Abwehr von Wirtschaftsspionage, soll nur bei \"schweren und unmittelbaren Bedrohungen\" m\u00f6glich sein. Das v\u00f6lkerrechtlich problematische Eindringen in ausl\u00e4ndische Computersysteme soll gem\u00e4ss St\u00e4nderat durch einen Richter genehmigt werden. Bundesrat Ueli Maurer fand kein Geh\u00f6r mit seinem Argument, ein Gericht k\u00f6nne gar nie zustimmen, weil dies in den allermeisten F\u00e4llen eine illegale Handlung im Zielland darstelle. Klarer regeln wollte der St\u00e4nderat auch, wann Erkenntnisse an andere Beh\u00f6rden weitergegeben d\u00fcrfen und m\u00fcssen. So soll der NDB Erkenntnisse unaufgefordert den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weiterleiten, wenn diese der Verhinderung schwerer Straftaten dienen. F\u00fcr wenig Diskussion sorgte die Kabelaufkl\u00e4rung. Ein Einzelantrag g\u00e4nzlich auf die Kabelaufkl\u00e4rung zu verzichten wurde deutlich abgelehnt. Hingegen soll sie, wie heute schon die Funkaufkl\u00e4rung, der Unabh\u00e4ngigen Kontrollinstanz (UKI) unterstellt werden. Der St\u00e4nderat beschloss im weiteren strengere Regelungen f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber den NDB. Er nahm eine unabh\u00e4ngige Aufsichtsinstanz in die Vorlage auf. Sie soll pr\u00fcfen, ob der Nachrichtendienst rechtm\u00e4ssig, zweckm\u00e4ssig und wirksam handelt. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 32 zu 5 Stimmen angenommen.</p><p>Der umstrittenste Punkt bei der Differenzbereinigung war die Bewilligungspraxis f\u00fcr das Eindringen in ausl\u00e4ndische Computersysteme. Bundesrat und St\u00e4nderat wollten den Bundesrat als Bewilligungsinstanz, der <b>Nationalrat </b>wollte dies \"in F\u00e4llen untergeordneter Bedeutung\" an den Verteidigungsminister oder gar dem Direktor des Nachrichtendienstes delegieren. Mit 107 zu 80 Stimmen hielt der Nationalrat an der Delegationsm\u00f6glichkeit fest. Die zweite Differenz betraf die Bewilligungspflicht der Informationsbeschaffung im Ausland. Der St\u00e4nderat wollte diese Massnahme vom Bundesverwaltungsgericht genehmigen lassen, der Nationalrat lehnte dieses Verfahren jedoch ab, da das Gericht einer solchen Massnahme niemals zustimmen k\u00f6nnte. Bei der St\u00e4rkung der Aufsicht \u00fcber den NDB folgte der Nationalrat dem Beschluss des St\u00e4nderates. Beim \u00d6ffentlichkeitsprinzip wollte der Nationalrat nicht wie der St\u00e4nderat das gesamte Nachrichtendienstgesetz ausnehmen, sondern nur die Informationsbeschaffung.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>folgte ausser bei einer Differenz den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Bei der letzten Differenz ging es um die Hackerangriffe des NDB gegen Computer im Ausland. Beide R\u00e4te sind damit einverstanden, dass der NDB solche Aktionen durchf\u00fchren soll, um Informationen zu beschaffen oder Computer zu manipulieren. Umstritten war aber, wer solche Aktionen bewilligt. Bei Hackerangriffen zur Informationsbeschaffung, beharrte der St\u00e4nderat deshalb darauf, dass der f\u00fcr die Verteidigung zust\u00e4ndige Bundesrat seine f\u00fcr die Aussenpolitik und Justiz zust\u00e4ndigen Kollegen konsultieren muss. Bei Computer-Manipulationen im Ausland soll in jedem Fall der Gesamtbundesrat entscheiden.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich in dieser letzten Differenz dem St\u00e4nderat an.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 mit 65,5\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754083210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1392768000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}