{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.023","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zweitwohnungen. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 19. Februar 2014 zum Bundesgesetz \u00fcber Zweitwohnungen","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.02.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin wird festgelegt, wie die am 11. M\u00e4rz 2012 von Volk und St\u00e4nden angenommene Zweitwohnungsinitiative </b><a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20080073\">(08.073)</a><b> umgesetzt werden soll. </b></p><p>Mit dem Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber Zweitwohnungen setzt der Bundesrat den Verfassungsartikel \u00fcber die Zweitwohnungen (Art. 75b BV) um, den Volk und St\u00e4nde am 11. M\u00e4rz 2012 in der Abstimmung \u00fcber die Initiative \"Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!\" angenommen haben. In der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf gingen insgesamt 144 Stellungnahmen ein. Der heute verabschiedete Entwurf regelt das Verbot des Baus neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von \u00fcber 20 Prozent sowie die Erstellung touristisch bewirtschafteter Wohnungen. Ferner bestimmt er, inwiefern bestehende Wohnungen umgebaut werden d\u00fcrfen.</p><p></p><p><b>Umnutzung altrechtlicher Wohnungen zugelassen</b></p><p>Grosse Bedeutung misst der Gesetzesentwurf dem Schutz bestehender Wohnungen bei. Wohnungen, die am Tag der Annahme der Initiative schon bestanden oder rechtskr\u00e4ftig bewilligt waren, d\u00fcrfen frei umgenutzt werden. Erweitern k\u00f6nnen Eigent\u00fcmerinnen oder Eigent\u00fcmer diese Wohnungen aber nur dann, wenn sie sie als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung deklarieren. Damit f\u00fchrt der Entwurf eine Regelung weiter, welche die geltende Zweitwohnungsverordnung bereits vorzeichnet. Zweitwohnungen mit so genannten \"kalten Betten\" d\u00fcrfen demnach nicht erweitert werden.</p><p></p><p><b>Neue Zweitwohnungen bleiben fallweise zul\u00e4ssig</b></p><p>Grunds\u00e4tzlich verboten ist der Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von \u00fcber 20 Prozent. Der bundesr\u00e4tliche Entwurf erlaubt jedoch unter strengen Voraussetzungen, dass in gesch\u00fctzten Baudenkm\u00e4lern sowie in ortsbild- und landschaftspr\u00e4genden Bauten neue Zweitwohnungen mit \"kalten Betten\" erstellt werden d\u00fcrfen. Der Bundesrat geht davon aus, dass solche Bauten und wertvolle Orts- oder Landschaftsbilder h\u00e4ufig nur auf diese Weise erhalten werden k\u00f6nnen. </p><p>Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor - wie die geltende Verordnung \u00fcber Zweitwohnungen - , dass Hotelbetriebe komplett in Zweitwohnungen mit \"kalten Betten\" umgewandelt werden k\u00f6nnen, sofern sie bereits seit 25 Jahren bestehen und nicht mehr wirtschaftlich weitergef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Erg\u00e4nzend soll in bescheidenem Umfang das Erstellen neuer Zweitwohnungen auch dann m\u00f6glich sein, wenn dies f\u00fcr die Finanzierung des Baus oder der Weiterf\u00fchrung des Betriebs n\u00f6tig ist. </p><p>Der neue Verfassungsartikel will insbesondere neue \"kalte Betten\" verhindern. Vom Zweitwohnungsverbot nicht erfasst sind hingegen \"warme Betten\". Der Gesetzesentwurf legt deshalb unter klaren Bedingungen fest, wann der Bau so genannter touristisch bewirtschafteter Wohnungen zul\u00e4ssig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Betten auch tats\u00e4chlich gut ausgelastet sind. Erlaubt sind insbesondere solche Wohnungen, die im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs erstellt werden, worunter Hotels und hotelm\u00e4ssige Residenzen zu verstehen sind. \u00dcber die geltende Zweitwohnungsverordnung hinaus soll zudem auch der Bau solcher Wohnungen zul\u00e4ssig sein, die auf einer kommerziellen Vertriebsplattform angeboten werden - dies jedoch nur in Gebieten, die im kantonalen Richtplan ausdr\u00fccklich festgelegt sind. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2015</b></p><p><b>Kompromiss bei Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative </b></p><p><b>(sda) Eine Referendumsdrohung kann die Gesetzgebung manchmal entscheidend beeinflussen. Im Fall der Zweitwohnungs-Initiative hat sie den Durchbruch gebracht: Um deren Umsetzung nicht weiter zu verz\u00f6gern, haben SVP und FDP den Initianten gewichtige Zugest\u00e4ndnisse gemacht und damit den Weg f\u00fcr einen Kompromiss geebnet.</b></p><p>Die Vereinbarung, die Vertreter der beiden Fraktionen und Mit-Initiantin Vera Weber am sp\u00e4ten Montagabend unterzeichnet haben, betraf drei umstrittene Elemente der Umsetzungsvorlage: Die Ausnahme f\u00fcr die auf einer kommerziellen Vertriebsplattformen zur Vermietung ausgeschriebenen Wohnungen, die Umnutzung erhaltenswerter Geb\u00e4ude und die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels.</p><p>SPV und FDP sicherten in diesen Punkten ein Entgegenkommen zu, im Gegenzug versprach Weber, dass ihre Organisation auf ein Referendum verzichten werde. Weil sich die Zugest\u00e4ndnisse weitgehend mit den Forderungen des links-gr\u00fcnen Lagers deckten, ging die Rechnung auf: Mit grosser Mehrheit stimmte der Nationalrat am Dienstag den Kompromissvorschl\u00e4gen zu und entschied damit bei zentralen Bestimmungen des Zweitwohnungs-Gesetzes anders als der St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Keine Ausnahme f\u00fcr ausgeschriebene Wohnungen</p><p>Die wohl bedeutendste Abweichung betrifft die Ausnahme f\u00fcr touristisch bewirtschaftete Wohnungen. Dieser Vorschlag des Bundesrats hatte im St\u00e4nderat eine Mehrheit gefunden. Gegner der Bestimmung kritisierten jedoch, dass die tats\u00e4chliche Vermietung gar nicht kontrolliert werden k\u00f6nnte, was unweigerlich zu Umgehungen und zum Bau neuer Zweitwohnungen f\u00fchren werde.</p><p>Gr\u00fcne und SP verlangten daher schon in der Kommission, die Ausnahme f\u00fcr die so genannten Plattform-Wohnungen aus der Vorlage zu streichen. FDP und SVP stellten mit kurzfristig eingebrachten Antr\u00e4gen die gleiche Forderung. Dies sei im Sinne einer raschen Umsetzung, sagte SVP-Sprecher Hans Killer (AG). Zudem f\u00fchre die Ausschreibung allein nicht zu einer besseren Auslastung.</p><p></p><p>Kopfsch\u00fctteln \u00fcber Kehrtwende</p><p>Links-Gr\u00fcn zeigte sich erfreut \u00fcber die Kehrtwende, auch wenn sie sp\u00e4t und im Fall der SVP \"nur aus Image-Gr\u00fcnden\" erfolge, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). Bei mehreren Bestimmungen der Umsetzungs-Vorlage waren n\u00e4mlich Zweifel an der Verfassungsm\u00e4ssigkeit laut geworden. Verschiedene Redner im Nationalrat \u00e4usserten daher den Verdacht, dass die SVP im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bloss den Eindruck vermeiden wolle, den Volkswillen zu missachten.</p><p>Dem Vorwurf trat Fraktionspr\u00e4sident Adrian Amstutz (BE) entschieden entgegen. F\u00fcr ihn ist es entscheidend, ein Referendum zu verhindern und Rechtssicherheit herzustellen. Deshalb gelte es, L\u00f6sungen mit Hand und Fuss zu pr\u00e4sentieren. Und schliesslich m\u00fcsse es auch erlaubt sein, gescheiter zu werden, sagte Amstutz.</p><p>CVP und BDP wollen die Vorlage ebenfalls m\u00f6glichst schnell umsetzen. F\u00fcr das Vorgehen von SVP und FDP hatten sie aber kein Verst\u00e4ndnis. Die BDP jedenfalls werde bei den \"taktischen Spielen\" auf dem Buckel der Berggebiete nicht mitmachen, sagte Hans Grunder (BE), und auch CVP-Sprecher Daniel F\u00e4ssler (AI) erteilte dem \"Kuhandel\" eine Absage. Sie unterlagen deutlich: Die Ausnahme f\u00fcr Plattform-Wohnungen wurde mit 146 zu 42 Stimmen bei 6 Enthaltungen aus der Vorlage gestrichen.</p><p></p><p>Kein Freipass f\u00fcr Umnutzungen</p><p>\u00c4hnlich deutlich wurden die beiden anderen Elemente des Kompromissvorschlags angenommen: Nur gesch\u00fctzte oder ortsbildpr\u00e4gende Bauten sollen zu Zweitwohnungen umgenutzt werden d\u00fcrfen. Der St\u00e4nderat hatte beschlossen, dass alle erhaltenswerten Bauten in der Bauzone umgenutzt werden d\u00fcrfen, wenn sie sonst vom Zerfall bedroht w\u00e4ren.</p><p>Das links-gr\u00fcne Lager lehnte dies ab, weil Kantone und Gemeinden selber definieren k\u00f6nnten, was als erhaltenswert gilt. Sie bef\u00fcrchteten, dass \"der Willk\u00fcr damit T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet\" w\u00fcrde, wie Ad\u00e8le Thorens (Gr\u00fcne/VD) sagte. SVP-Sprecher Killer sprach sich am Dienstag mit dem Argument gegen die Umnutzung erhaltenswerter Geb\u00e4ude aus, dass dies zu vielen Rechtsstreitigkeiten f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p></p><p>Hotels zu Wohnungen</p><p>Die ungewohnte Koalition setzte sich auch bei der Umnutzung unrentabler Hotels klar durch. Der Antrag, dass diese nur auf der H\u00e4lfte der Fl\u00e4che Zweitwohnungen bauen d\u00fcrfen, wurde mit 145 zu 44 Stimmen angenommen. Laut SP-Sprecher Beat Jans (BS) l\u00f6st das die Probleme der Hotellerie zwar nicht. Aber das sei eben der Deal, sagte er.</p><p>CVP und BDP setzten sich vergeblich f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Umnutzung ein. Auch Raumplanungsminiserin Doris Leuthard hatte Zweifel an der L\u00f6sung. Ein unrentables Hotel rentiere mit der H\u00e4lfte der Fl\u00e4che ja wohl nicht besser, gab sie zu bedenken.</p><p>Zudem sei es widersinnig, die Regeln f\u00fcr die Umnutzung zu versch\u00e4rfen, den Hotels aber den Bau neuer Wohnungen zu erlauben. Tats\u00e4chlich waren die vom St\u00e4nderat beschlossenen grossz\u00fcgigen M\u00f6glichkeiten zur Erweiterung im Nationalrat unbestritten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat verzichtet bei Zweitwohnungs-Gesetz auf Dringlichkeit </b></p><p><b>(sda) Das Zweitwohnungs-Gesetz wird nicht dringlich in Kraft gesetzt. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Mit dem Kompromiss, den die Initianten mit SVP und FDP ausgehandelt haben, er\u00fcbrigt sich die Dringlichkeit ohnehin. Ihr Teil des Handels besteht n\u00e4mlich darin, auf ein Referendum zu verzichten.</b></p><p>So k\u00f6nnte der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen z\u00fcgig in Kraft setzen. M\u00f6glicherweise kommt es dabei aber zu Verz\u00f6gerungen: Wegen der vielen Differenzen sei es fraglich, ob der St\u00e4nderat die Vorlage wie geplant in der laufenden Session behandeln werde, sagte Raumplanungsministerin Doris Leuthard.</p><p>Sie \u00e4usserte sich aber erleichtert, dass der Nationalrat die Dringlichkeit fallen liess. Dies h\u00e4tte lediglich zu mehr Rechtsunsicherheit gef\u00fchrt, sagte die Bundesr\u00e4tin. Beim Verzicht auf die Dringlichkeit handelte es sich um den letzten Baustein des Kompromisses mit den Initianten.</p><p></p><p>Grossz\u00fcgige Erweiterung</p><p>Vor dem Entscheid \u00fcber die Dringlichkeit hatte der Nationalrat noch andere Fragen zu kl\u00e4ren. So hielt er etwa am Grundsatz fest, dass Erstwohnungen frei in Zweitwohnungen umgewandelt werden d\u00fcrfen. Erfolglos versuchten Gr\u00fcne und SP durchzusetzen, dass Einschr\u00e4nkungen in gewissen Zonen m\u00f6glich sein sollten. Sie wollten damit verhindern, dass Dorfkerne wegen hoher Immobilienpreise ver\u00f6den.</p><p>Weiter entschied der Nationalrat, dass Zweitwohnungen in bestehenden Geb\u00e4uden um 30 Prozent der Fl\u00e4che erweitert werden k\u00f6nnen. Von der Beschr\u00e4nkung auf 30 Quadratmeter, die der St\u00e4nderat vorgesehen hatte, wollte die grosse Kammer aber nichts wissen.</p><p>Martin B\u00e4umle (GLP/ZH) warnte vergeblich, dass die Verfassungsm\u00e4ssigkeit solcher Erweiterungen fraglich sei. Auch Leuthard erinnerte daran, dass das Parlament nur im Rahmen der Verfassung frei sei, und diese schr\u00e4nke den Bau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen auch fl\u00e4chenm\u00e4ssig ein.</p><p></p><p>Breite Unterst\u00fctzung</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Zweitwohnungsgesetz mit 143 zu 6 Stimmen bei 47 Enthaltungen an. Der Stimme enthielt sich eine Mehrheit der Gr\u00fcnen und der CVP sowie Teile der BDP. Die Vorlage geht mit gewichtigen Differenzen zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Von der kleinen Kammer h\u00e4ngt es nun ab, ob der Kompromiss mit den Initianten Bestand hat.</p><p>Die wichtigsten in diesem Rahmen vereinbarten L\u00f6sungen hatte der Nationalrat schon am Dienstag beschlossen. Dazu geh\u00f6rt die Streichung der Ausnahme f\u00fcr die zur Vermietung ausgeschriebenen Wohnungen. F\u00fcr die Initianten w\u00e4re es nicht akzeptabel gewesen, dass ein Inserat im Internet ausgereicht h\u00e4tte, um eine Baubewilligung f\u00fcr eine Zweitwohnung zu erhalten. Kritiker hatten bem\u00e4ngelt, dass diese Nutzungsbeschr\u00e4nkung ohnehin kaum kontrolliert werden k\u00f6nnte.</p><p>Weiter sollen nicht wie vom St\u00e4nderat beschlossen alle erhaltenswerten Geb\u00e4ude zu Zweitwohnungen umgenutzt werden d\u00fcrfen, sondern nur gesch\u00fctzte oder ortsbildpr\u00e4gende. Wegen des unklaren Begriffs waren Bedenken laut geworden, dass Gemeinden willk\u00fcrlich Geb\u00e4ude f\u00fcr erhaltenswert erkl\u00e4ren k\u00f6nnten.</p><p></p><p>Sch\u00f6nheitsfehler bei Hotel-Umnutzung</p><p>Und schliesslich ging es um die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels. Diese d\u00fcrfen gem\u00e4ss Nationalrat nur zu 50 Prozent zu Zweitwohnungen umgebaut werden. Auch wenn dieser arithmetische Kompromiss zur Vereinbarung mit den Initianten geh\u00f6rt, ist sie m\u00f6glicherweise noch nicht der Weisheit letzter Schluss.</p><p>Erstens ist nicht klar, was ein existenziell bedrohter Hotelier mit der anderen H\u00e4lfte des Geb\u00e4udes anfangen soll. Und zweitens ist es - in den Worten von Bundesr\u00e4tin Leuthard - unlogisch, dass bestehende Bausubstanz nur eingeschr\u00e4nkt umgenutzt werden soll, w\u00e4hrend Hotels zur Quersubventionierung neue Zweitwohnungen im grossen Stil bauen d\u00fcrfen. Dieses vom St\u00e4nderat in die Vorlage eingef\u00fcgte Privileg blieb im Nationalrat n\u00e4mlich unbestritten.</p><p></p><p>Neuer Zweitwohnungs-Begriff</p><p>Gegen den Widerstand von links-gr\u00fcn hatte der Nationalrat auch dem Antrag seiner Kommission zugestimmt, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen nicht als Zweit-, sondern als Erstwohnungen gelten. Da der Begriff nur noch Einliegerwohnungen und Zweitwohnungen mit hotel\u00e4hnlichem Betriebskonzept umfasst, verliert der Entscheid aber etwas an Bedeutung.</p><p>Die R\u00fcckwirkungsklauseln bleiben ebenfalls in der Vorlage. So darf eine neue Zweitwohnung gebaut werden, falls die Bauherren vor Einreichung der Initiative im Dezember 2007 konkrete Abkl\u00e4rungen f\u00fcr ein Bauvorhaben getroffen haben, das Projekt aber unverschuldet nicht haben weiter verfolgen k\u00f6nnen. Zudem sollen Zweitwohnungen ohne Einschr\u00e4nkung gebaut werden d\u00fcrfen, wenn das Baugesuch vor Ende 2013 eingereicht wurde.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.03.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt Kompromiss im Zweitwohnungs-Gesetz zu </b></p><p><b>Umsetzung der Initiative auf der Zielgeraden</b></p><p><b>(sda) Der Kompromiss des Nationalrats zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat sich am Dienstag auch im St\u00e4nderat durchgesetzt. Die verbleibenden Differenzen d\u00fcrften noch in der laufenden Session ausger\u00e4umt werden. Da die Initianten auf ein Referendum verzichten, k\u00f6nnte das Gesetz Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden.</b></p><p>F\u00fcr diese rasche L\u00f6sung war die b\u00fcrgerliche Mehrheit beider Kammern zu vielen Konzessionen bereit. Erkl\u00e4rtes Ziel des Kompromisses ist es, f\u00fcr Berg- und Tourismuskantone so bald wie m\u00f6glich Rechtssicherheit herzustellen, damit diese ihre verbleibenden Entwicklungsm\u00f6glichkeiten nutzen k\u00f6nnen.</p><p>Kern der Vereinbarung, die SVP und FDP letzte Woche mit Mitinitiantin Vera Weber ausgehandelt haben, ist die Streichung der so genannten Plattformwohnungen aus dem Zweitwohnungsgesetz. Es handelt sich um Ferienwohnungen, die auf einer kommerziellen Plattform zur Vermietung ausgeschriebenen werden.</p><p></p><p>Streit um Plattformwohnungen entschieden</p><p>Nachdem sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat mit 36 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angeschlossen hat, gelten solche Wohnungen nicht mehr als touristisch bewirtschaftet. Eine Ausnahme vom Bauverbot f\u00fcr Zweitwohnungen ist damit nicht mehr m\u00f6glich.</p><p>Eine Minderheit wollte sich der L\u00f6sung nicht anschliessen. Es gelte, den Schaden in Grenzen zu halten, sagte der Walliser Ren\u00e9 Imoberdorf (CVP). Mit Plattformwohnungen k\u00f6nnten in kleineren Tourismusgemeinden, in welchen keine gr\u00f6sseren \u00dcberbauungen mehr geplant seien, einzelne Wohnungen angeboten werden.</p><p>Auch andere Ratsmitglieder schluckten hart am Kompromiss. \"Ich finde es unw\u00fcrdig, wenn so Gesetze gemacht werden\", sagte Stefan Engler (CVP/GR), der sich bei der ersten Beratung f\u00fcr zus\u00e4tzliche Ausnahmen eingesetzt hatte.</p><p>Jean-Ren\u00e9 Fournier (CVP/VS) klagte, dass der Kompromiss hinter dem R\u00fccken der Berggebiete ausgehandelt worden sei. Dieser verhindere jede Entwicklung in Gemeinden, die auf sanften Tourismus setzen wollten. \"Es sind strukturschwache Gebiete, die den Preis bezahlen\", best\u00e4tigte Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard.</p><p></p><p>Beschr\u00e4nkte Umnutzung</p><p>Der Kompromiss umfasst weiter die beschr\u00e4nkte Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels. In der Version des Nationalrats soll nur die H\u00e4lfte der Hauptnutzfl\u00e4che zu Zweitwohnungen umgebaut werden d\u00fcrfen. Es gehe darum, die Entleerung der Dorfkerne zu verhindern, sagte Ivo Bischofberger (CVP/AI), Pr\u00e4sident der st\u00e4nder\u00e4tlichen Raumplanungskommission (UREK). Keine Mehrheit fand der Antrag, dass Hotels in bestimmten Zonen vollst\u00e4ndig umgenutzt werden d\u00fcrfen.</p><p>Zur Bedingung f\u00fcr den Verzicht auf ein Referendum machten die Initianten zudem Korrekturen bei den Regeln f\u00fcr die Umnutzung bestehender Geb\u00e4ude. Der St\u00e4nderat hatte zun\u00e4chst beschlossen, dass alle \"erhaltenswerten\" Geb\u00e4ude zu Zweitwohnungen umgebaut werden d\u00fcrfen. Gemeinden h\u00e4tten damit weiten Spielraum gehabt, die Umnutzung bestehender Geb\u00e4ude zuzulassen.</p><p>Gem\u00e4ss dem Kompromiss ist nun lediglich der Umbau von \"gesch\u00fctzten oder ortsbildpr\u00e4genden\" Bauten m\u00f6glich. Bischofberger wies allerdings darauf hin, dass es auch zum Begriff \"ortsbildpr\u00e4gend\" keine Praxis gebe - dieser m\u00fcsse in der Verordnung pr\u00e4zisiert werde.</p><p></p><p>Verfassungsm\u00e4ssig fragw\u00fcrdig</p><p>Umstritten war, in welchem Umfang bestehende Wohnungen erweitert werden d\u00fcrfen. In dieser Frage hatten die Initianten keine Zugest\u00e4ndnisse herausschlagen k\u00f6nnen. Mit 25 zu 15 Stimmen blieb der St\u00e4nderat darum bei der L\u00f6sung, dass Geb\u00e4ude um 30 Prozent erweitert werden d\u00fcrfen, ohne eine Beschr\u00e4nkung auf 30 Quadratmeter. SP, Gr\u00fcne und Bundesr\u00e4tin Leuthard warnten vergeblich, dass die fl\u00e4chenm\u00e4ssig unbegrenzte Erweiterung im Widerspruch zur Verfassung stehe.</p><p>Einige Differenzen verbleiben. Nicht \u00fcbernommen hat der St\u00e4nderat beispielsweise den Entscheid des Nationalrats, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen nicht als Zweit-, sondern als Erstwohnungen gelten. Weiter hielt die kleine Kammer daran fest, dass alle Gemeinden j\u00e4hrlich ein Wohnungsinventar erstellen m\u00fcssen. Und schliesslich lehnte sie es ab, dass Zweitwohnungen gebaut werden d\u00fcrfen, wenn das Baugesuch bis Ende 2012 eingereicht worden ist.</p><p>Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. Dessen Kommission will sich am Mittwochnachmittag damit befassen, ins Plenum kommt das Zweitwohnungsgesetz voraussichtlich am Donnerstag. Die von der Nationalratskommission vorgeschlagene Dringlichkeit steht nicht mehr zur Diskussion. Die Vorlage soll aber noch in der laufenden Session bereinigt werden.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat bereinigt Zweitwohnungsgesetz </b></p><p><b>Rechtssicherheit und neuer Spielraum f\u00fcr Gemeinden</b></p><p><b>(sda) Das Zweitwohnungsgesetz ist bereinigt. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzten Differenzen ausger\u00e4umt. Damit steht fest, wo und unter welchen Bedingungen noch neue Ferienwohnungen gebaut werden d\u00fcrfen. Gegen\u00fcber heute erhalten die betroffenen Gemeinden wieder etwas mehr Spielraum.</b></p><p>Seit Anfang 2013 wird die Zweitwohnungsinitiative durch eine Verordnung des Bundesrats vorl\u00e4ufig umgesetzt. So verlangt es der am 11. M\u00e4rz 2012 von Volk und St\u00e4nden angenommene neue Verfassungstext. F\u00fcr 440 Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil aktuell \u00fcber 20 Prozent liegt, gilt grunds\u00e4tzlich ein Bauverbot f\u00fcr Zweitwohnungen. Die meisten liegen in den Kantonen Wallis, Graub\u00fcnden, Tessin, Bern und Waadt.</p><p>Gem\u00e4ss den F\u00fcrsprechern der Berg- und Tourismuskantone hat die Verordnung faktisch zu einem Baustopp gef\u00fchrt. Sie versuchten daher, ein mit Ausnahmen gespicktes Gesetz dringlich, also noch vor einem allf\u00e4lligen Volksentscheid, in Kraft zu setzen. Das Risiko eines Referendums und damit eines Totalabsturzes nahmen sie in Kauf.</p><p></p><p>Kompromiss statt Konfrontation</p><p>Die Vorlage steuerte tats\u00e4chlich auf eine neue Abstimmung zu: Schon der Bundesrat hatte nach eigenem Bekunden den Spielraum des Verfassungsartikels vollst\u00e4ndig ausgereizt. Der St\u00e4nderat baute trotzdem weitere Ausnahmen ein, und die Nationalratskommission wollte noch mehr Erleichterungen f\u00fcr die betroffenen Gemeinden. Das Referendum war so gut wie beschlossen.</p><p>In dieser aufgeheizten Stimmung gelang es SVP und FDP, mit Vera Weber einen Kompromiss auszuhandeln. Die Initiantin sicherte im Austausch gegen substanzielle Zugest\u00e4ndnisse den Verzicht auf ein Referendum zu. SP und Gr\u00fcne frohlockten, CVP und BDP blieben auf Konfrontationskurs und wurden \u00fcberstimmt.</p><p>Mit dem Kompromiss kehrt in den betroffenen Regionen nun wieder Rechtssicherheit ein. Zur Verunsicherung von Grundeigent\u00fcmern und Baubranche hatten allerdings auch einige Kantone und Gemeinden beigetragen. Noch bis Ende 2012 bewilligten sie Baugesuche im Widerspruch zur neuen Verfassungsbestimmung. Ein Bundesgerichtsentscheid war n\u00f6tig, um diese Praxis zu stoppen.</p><p></p><p>Spielraum f\u00fcr Gemeinden</p><p>Die seit 2013 geltende vorl\u00e4ufige Verordnung regelt nur die Grunds\u00e4tze des Bauverbots, l\u00e4sst aber viele Fragen offen. Nun stehen die neuen Regeln fest. Das gibt den betroffenen Gemeinden nun wieder Spielraum f\u00fcr Baubewilligungen.</p><p>Eine Erleichterung gegen\u00fcber heute ist vor allem die M\u00f6glichkeit, bestehende Geb\u00e4ude zu erweitern. Nach geltendem Recht ist das nicht m\u00f6glich. Das Zweitwohnungsgesetz hingegen erlaubt den Ausbau von Wohnungen um bis zu 30 Prozent der Fl\u00e4che. Die Verfassungsm\u00e4ssigkeit dieser L\u00f6sung ist allerdings umstritten.</p><p>Auch die Umnutzung bestehender Geb\u00e4ude ist einfacher m\u00f6glich als heute. Derzeit ist nur der Umbau von landschaftspr\u00e4genden Bauten ausserhalb von Bauzonen erlaubt. Neu sollen auch \"sch\u00fctzenswerte und ortsbildpr\u00e4gende\" Geb\u00e4ude in Bauzonen umgenutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Was das genau bedeutet, muss zwar noch konkretisiert werden. Klar ist aber, dass damit auch Umnutzungen in Ortskernen m\u00f6glich werden. Da es ohnehin erlaubt ist, bestehende Erst- in Zweitwohnungen umzuwandeln, betrifft dies vor allem Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten, die bisher nicht bewohnt wurden.</p><p>Strenger als in der vorl\u00e4ufigen Umsetzung ist die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels geregelt. Diese d\u00fcrfen nicht mehr vollst\u00e4ndig, sondern nur noch zur H\u00e4lfte zu Zweitwohnungen umgebaut werden.</p><p>Die Ausnahmen f\u00fcr touristisch bewirtschaftete Wohnungen sind schon in der Verordnung vorgesehen. Diese betreffen Zweitwohnungen, die im Haus des Eigent\u00fcmers liegen, sowie Zweitwohnungen im Rahmen eines strukturieren Beherbergungsbetriebs. Die Ausnahme f\u00fcr Wohnungen, die auf einer kommerziellen Plattform zur Vermietung ausgeschriebenen werden, ist am Widerstand der Initianten gescheitert.</p><p></p><p>Kein neuer Zweitwohnungs-Begriff</p><p>Zuletzt ist noch dar\u00fcber gestritten worden, ob touristisch bewirtschaftete Wohnungen als Zweitwohnungen gelten sollten oder nicht. Der Nationalrat wollte sie zu den Erstwohnungen z\u00e4hlen, was in einigen Gemeinden den Zweitwohnungsanteil wohl unter 20 Prozent gedr\u00fcckt h\u00e4tte. Am Donnerstag ist er nun aber dem St\u00e4nderat gefolgt. Touristisch bewirtschaftete Wohnungen werden damit zu den Zweitwohnungen gez\u00e4hlt.</p><p>Die Definition von Erst- und Zweitwohnungen in der geltenden Verordnung deckt sich damit im Wesentlichen mit jener des Gesetzes. Beim Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) geht man daher nicht davon aus, dass es bei den betroffenen Gemeinden zu Verschiebungen kommt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754230550)\/","SubmissionDate":"\/Date(1392768000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}