{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.035","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"StGB. Korruptionsstrafrecht","Description":"Botschaft vom 30. April 2014 \u00fcber die \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs (Korruptionsstrafrecht)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2014</b></p><p><b>Privatbestechung wirksamer bek\u00e4mpfen</b></p><p><b>In Zukunft soll die Bestechung Privater von Amtes wegen verfolgt und auch dann geahndet werden, wenn sie in der Wirtschaft nicht zu Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchrt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einer \u00c4nderung des Strafgesetzbuches verabschiedet, um die Rechtsgrundlagen zur Bek\u00e4mpfung der Korruption zu verbessern.</b></p><p>Die Schweiz geh\u00f6rt zu den L\u00e4ndern, die am wenigsten von der Korruption betroffen sind, und verf\u00fcgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber ein wirksames Korruptionsstrafrecht. Dieser Befund wird von Evaluationen der spezialisierten zwischenstaatlichen Institutionen des Europarates, der OECD und der UNO gest\u00fctzt. Dennoch dr\u00e4ngen sich punktuelle Verbesserungen auf. Zum einen ist die Schweizer Wirtschaft stark auf internationalen M\u00e4rkten engagiert, deren Korruptionsbek\u00e4mpfungsstandards bisweilen mangelhaft sind. Zum anderen haben in der Schweiz zahlreiche internationale Sportverb\u00e4nde ihren Sitz, die oft Drehscheibe grosser wirtschaftlicher und finanzieller Interessen sind und deren Entscheide verschiedentlich durch Korruptionsskandale in Verruf kamen. </p><p></p><p>Nicht mehr nur bei Wettbewerbsverzerrungen strafbar </p><p>Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes \u00fcber den unlauteren Wettbewerb f\u00fchrt. Fehlt eine klassische Konkurrenzsituation, ist sie nicht strafbar. Dieser Umstand wurde insbesondere im Zusammenhang mit Bestechungshandlungen in internationalen Sportverb\u00e4nden kritisiert. Mit der neuen Regelung sind in Zukunft auch solche Bestechungshandlungen, beispielsweise bei der Vergabe grosser Sportanl\u00e4sse, strafbar. </p><p></p><p>Von Amtes wegen verfolgt</p><p>Im geltenden Recht wird die Privatbestechung nur verfolgt, wenn ein Betroffener Strafantrag stellt. Das Fehlen von Verurteilungen und die sehr wenigen h\u00e4ngigen F\u00e4lle lassen darauf schliessen, dass die Voraussetzung des Strafantrags eine zu hohe H\u00fcrde f\u00fcr die konsequente Verfolgung der Privatbestechung bildet. Neu soll die Privatbestechung nun zum Offizialdelikt werden, weil eine konsequente Verfolgung der Privatbestechung im \u00f6ffentlichen Interesse liegt.</p><p>Neben diesen \u00c4nderungen im Bereich der Privatbestechung schl\u00e4gt der Bundesrat zudem vor, den Geltungsbereich der Strafbestimmungen \u00fcber die Vorteilsgew\u00e4hrung und -annahme unter Strafe leicht auszudehnen. Neu wird auch die Gew\u00e4hrung nicht geb\u00fchrender Vorteile f\u00fcr Dritte im Hinblick auf die Beeinflussung eines Amtstr\u00e4gers erfasst. Ein solches Verhalten widerspricht den Anforderungen an das transparente und integre Verhalten des betreffenden Amtstr\u00e4gers ebenfalls. Deshalb sollen diese Strafbestimmungen in Zukunft auch in jenen F\u00e4llen anwendbar sein, in denen der Vorteil einem Dritten Nutzen bringt und nicht nur - wie heute - dem Amtstr\u00e4ger selbst. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2015</b></p><p><b>Korruption - St\u00e4nderat zieht \"Lex FIFA\" die Z\u00e4hne </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat hat sich nicht von der allgemeinen Emp\u00f6rung \u00fcber das Gebaren der FIFA anstecken lassen. Er hat die Versch\u00e4rfung des Korrupionsstrafrechts am Mittwoch in einem wichtigen Punkt abgeschw\u00e4cht.</b></p><p>Zwar waren im Rat markige Worte zu h\u00f6ren, allerdings vorwiegend von Vertretern der Linken. So bezeichnete SP-Pr\u00e4sident Christian Levrat (FR) die Korruption als \"Krebs der Gesellschaft\". Die aktuellen Ereignisse zeigten, welche Konsequenzen eine unzureichende Gesetzgebungen haben k\u00f6nne.</p><p></p><p>\"Kein FIFA-Tribunal\"</p><p>Robert Cramer (Gr\u00fcne/GE) sprach von einer \"vollst\u00e4ndigen Pervertierung der wirtschaftlichen Beziehungen\", der CVP-Vertreter Stefan Engler (GR) hingegen nur noch von einer \"\u00fcblen Sache\". Engler erinnerte auch daran, dass es nicht um die aktuellen Ereignisse, sonder um die Revision des Korruptionsstrafrechts gehe. \"Wir sind kein FIFA-Tribunal\", sagte er.</p><p>Der Bundesrat hatte, als er die Vorlage ausarbeitete, allerdings durchaus auch die FIFA im Sinn. Den Handlungsbedarf begr\u00fcndete er unter anderem mit den Kontroversen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022.</p><p>Damals stellte sich die Frage, ob die Vergabe grosser Sportanl\u00e4sse unter das geltende Recht f\u00e4llt. Heute ist die Bestechung Privater n\u00e4mlich nur dann strafbar ist, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes \u00fcber den unlauteren Wettbewerb (UWG) f\u00fchrt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor heute zul\u00e4ssig.</p><p>Der Bundesrat schlug daher vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese soll auch nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden. Im Grundsatz war dies im St\u00e4nderat unbestritten.</p><p></p><p>Kein Verfahren in Bagatellf\u00e4llen</p><p>Auf Antrag seiner Kommission machte der Rat beim Offizialdelikt aber eine entscheidende Einschr\u00e4nkung: Mit 22 zu 23 beschloss er, dass Privatbestechung nur auf Antrag verfolgt wird, wenn keine \u00f6ffentlichen Interessen verletzt oder gef\u00e4hrdet sind.</p><p>Christian Levrat (SP/FR) warnte, dass dadurch die ganze Vorlage ihres Gehalts entleert werde. Es sei dem Untersuchungsrichter gar nicht m\u00f6glich, das \u00f6ffentliche Interesse abzukl\u00e4ren, wenn er den Sachverhalt noch nicht festgestellt habe.</p><p>Die Mehrheit wollte jedoch sicherstellen, dass in Bagatellf\u00e4llen kein Strafverfahren durchgef\u00fchrt werden muss. Wenn sich der Angestellte eines B\u00e4ckers bestechen lasse, damit er f\u00fcr den Betrieb einen bestimmten Ofen kauft, solle der Chef \u00fcber die Durchf\u00fchrung eines Strafverfahrens entscheiden, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p>Es gebe im Strafgesetzbuch bereits eine Ausnahmebestimmung f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle, erwiderte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie warnte vor dem neuen Kriterium, das ihrer Meinung nach unweigerlich zu Abgrenzungsproblemen f\u00fchren wird. Es frage sich, wer festlegen solle, was im \u00f6ffentlichen Interesse sei, und das noch vor Er\u00f6ffnung eines Verfahrens.</p><p>Mit der Ausnahme werde die ganze Strafverfolgung relativiert und eine Rechtsunsicherheit eingef\u00fchrt, sagte Sommaruga. \"Also das Gegenteil davon, was mit der Vorlage beabsichtigt wird.\"</p><p></p><p>Schweizer Gesch\u00e4ftsgebr\u00e4uche kein Gradmesser</p><p>Gegen eine weitere Aufweichung k\u00e4mpfte die Justizministerin hingegen erfolgreich. Die Kommission beantragte, dass \"im Gesch\u00e4ftsleben \u00fcbliche\" Vorteile nicht als ungeb\u00fchrend gelten. Jean-Ren\u00e9 Founier (CVP/VS) schlug vor, die \"Schweizer Gesch\u00e4ftswelt\" zur Messgr\u00f6sse zu erheben.</p><p>\"Wir m\u00fcssen Acht geben, dass nicht pl\u00f6tzlich bei uns \u00fcbliche Gesch\u00e4ftsgebr\u00e4uche strafbar werden\", sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Eine Firma m\u00fcsse weiterhin Weihnachts- oder Jubil\u00e4umsgeschenke verteilen oder Vertreter einladen d\u00fcrfen. Sommaruga erinnerte ihn daran, dass dies so lange nicht strafbar sei, wie damit keine Treuepflichtverletzung beabsichtigt sei.</p><p>Mit der Einschr\u00e4nkung f\u00fcr die Privatbestechung w\u00fcrde aber gleichzeitig die Strafbarkeit von Amtstr\u00e4gern verw\u00e4ssert: Auch sie k\u00f6nnten sich k\u00fcnftig auf die Gebr\u00e4uche der Schweizer Gesch\u00e4ftswelt berufen. Damit w\u00fcrde das Korruptionsstrafrecht nicht gest\u00e4rkt, sondern geschw\u00e4cht.</p><p>Der Rat lehnte den Kommissionsantrag schliesslich ab. Auch ein Antrag der Linken scheiterte, mit dem die Strafdrohung f\u00fcr schwere F\u00e4lle h\u00e4tte versch\u00e4rft werden sollen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Strafbarkeit f\u00fcr Amtstr\u00e4ger passierte den Rat dagegen diskussionslos.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 23 zu 4 Stimmen gut, jedoch mit 16 Enthaltungen, vorwiegend von Links-Gr\u00fcn. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2015</b></p><p><b>Korruption - \"Lex FIFA\": Nationalrat will Ausnahmen bei \"leichten F\u00e4llen\" </b></p><p><b>(sda) Nach dem St\u00e4nderat hat auch der Nationalrat bei der \"Lex FIFA\" eine Ausnahme eingef\u00fcgt: Privatbestechung soll nicht immer ein Offizialdelikt sein, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. In leichten F\u00e4llen soll die Tat nur auf Antrag verfolgt werden - und nicht von Amtes wegen.</b></p><p>Ziel der Versch\u00e4rfung des Korruptionsstrafrechts ist es, Privatbestechung - beispielsweise bei der Vergabe von Sportanl\u00e4ssen - besser verfolgen zu k\u00f6nnen. Privatbestechung soll deshalb neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zudem soll sie gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrats von Amtes wegen verfolgt werden.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats zeigte sich im Grundsatz einverstanden, f\u00fcgte aber eine Ausnahme ein: Privatbestechung soll in \"leichten F\u00e4llen\" nur auf Antrag verfolgt werden. Der Nationalrat stimmte mit 133 zu 58 Stimmen einem entsprechenden Antrag von Daniel F\u00e4ssler (CVP/AI) zu.</p><p>Als \"leicht\" sollen laut F\u00e4ssler F\u00e4lle eingestuft werden, bei denen die Deliktsumme h\u00f6chstens wenige tausend Franken betr\u00e4gt, die Sicherheit und Gesundheit von Dritten nicht betroffen ist und keine mehrfache oder bandenm\u00e4ssige Tatbegehung vorliegt.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga machte vergeblich darauf aufmerksam, dass leichte F\u00e4lle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen seien. Daniel Vischer (Gr\u00fcne/ZH) verwies zudem darauf, dass manchmal erst am Schluss der Untersuchung klar sei, ob ein leichter Fall vorliege.</p><p></p><p>\"Just FIFA-Fall nicht erfasst\"</p><p>Der St\u00e4nderat hatte die Versch\u00e4rfung des Korruptionsstrafrechts, die so genannte \"Lex FIFA\", in der vergangenen Session im selben Punkt abgeschw\u00e4cht: Er pl\u00e4dierte daf\u00fcr, dass bei der Bestechung Privater der T\u00e4ter nur auf Antrag verfolgt wird, wenn durch die Tat keine \u00f6ffentlichen Interessen verletzt oder gef\u00e4hrdet sind.</p><p>Eine Minderheit aus FDP- und SVP-Vertretern setzte sich im Nationalrat f\u00fcr den Vorschlag des St\u00e4nderats ein. Die grosse Kammer zog jedoch mit 100 zu 83 Stimmen F\u00e4sslers Variante vor.</p><p>Mit der st\u00e4nder\u00e4tlichen Formulierung werde Rechtsunsicherheit geschaffen, befand die Mehrheit des Nationalrats. Zudem werde damit just der Fall FIFA nicht erfasst, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).</p><p>\"Alibi-Gesetz\"</p><p>Grunds\u00e4tzlicher Widerstand gegen die Versch\u00e4rfung des Korruptionsstrafrechts kam von der SVP - sie wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Mit der \"Lex FIFA\" werde \"dem Volk vorgegaukelt, wir tun etwas\", sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Sein Parteikollege Yves Nidegger (SVP/GE) sprach von einem unn\u00f6tigen </p><p></p><p>\"Alibi-Gesetz\".</p><p>Alle anderen Parteien waren sich jedoch darin einig, dass die heutige gesetzliche Regelung ungen\u00fcgend sei. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass es seit der Einf\u00fchrung der heutigen Strafnorm 2006 noch zu keiner Verurteilung gekommen sei.</p><p>Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes \u00fcber den unlauteren Wettbewerb f\u00fchrt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor zul\u00e4ssig.</p><p>\"Dass das Gesetz l\u00fcckenhaft ist, haben nicht zuletzt die Bestechungsvorw\u00fcrfe um die FIFA deutlich gezeigt\", sagte Justizministerin Sommaruga. Der Nationalrat trat schliesslich mit 133 zu 51 Stimmen auf die Vorlage ein.</p><p></p><p>Keine Meldestelle</p><p>Nichts wissen wollte die Mehrheit des Nationalrats von einer Meldestelle f\u00fcr Korruption. SVP-Nationalrat Lukas Reimann verlangte zusammen mit Vertretern aus dem links-gr\u00fcnen Lager eine solche Stelle, um Korruption besser bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen. Die b\u00fcrgerlichen Parteien beurteilten den Vorschlag jedoch als teuer und unn\u00f6tig.</p><p>Auch Justizministerin Sommaruga sprach sich gegen den Antrag aus. Das Anliegen werde bereits umgesetzt: K\u00fcnftig sollen Meldungen anonym online eingereicht werden k\u00f6nnen. Das Projekt befindet sich laut Sommaruga derzeit in interner Evaluation.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Versch\u00e4rfung des Korruptionsrechts mit 133 zu 58 Stimmen - gegen den Willen der SVP - gut. </p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.09.2015</b></p><p><b>Bestechung bei Vergabe von Sportanl\u00e4ssen k\u00fcnftig strafbar </b></p><p><b>Bestechung bei der Vergabe von Sportanl\u00e4ssen ist in der Schweiz k\u00fcnftig strafbar. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag die so genannte \"Lex FIFA\" unter Dach und Fach gebracht. Eine Ausnahme schuf das Parlament f\u00fcr Bagatellf\u00e4lle.</b></p><p>Schmiergelder an Sportfunktion\u00e4re oder an Angestellte einer Firma: Solche Privatbestechung soll k\u00fcnftig besser strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnen. Mit der Verhaftung hochrangiger FIFA-Funktion\u00e4re in Z\u00fcrich erhielt die vom Parlament nun beschlossene Versch\u00e4rfung des Korruptionsstrafrechts diesen Sommer zus\u00e4tzlichen Z\u00fcndstoff.</p><p>Der Bundesrat hatte die \"Lex FIFA\" zwar bereits im Fr\u00fchling 2014 vorgelegt, den Weltfussballverband hatte er dabei aber bereits im Visier: Er begr\u00fcndete den Handlungsbedarf unter anderem mit den Kontroversen rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland und Katar.</p><p>Die Bestechungsvorw\u00fcrfe rund um die FIFA h\u00e4tten die L\u00fccken in der Gesetzgebung deutlich gezeigt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Parlament. Schmiergeldzahlungen bei der Vergabe von Grossanl\u00e4ssen w\u00fcrden heute vom Korruptionsstrafrecht gar nicht erfasst. Die Bestechung Privater ist bisher nur strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes \u00fcber den unlauteren Wettbewerb f\u00fchrt.</p><p>Das hat das Parlament nun ge\u00e4ndert. Konkret wird Privatbestechung als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen. Zudem gilt sie in schweren F\u00e4llen als Offizialdelikt; die Strafverfolger m\u00fcssen diese also k\u00fcnftig von Amtes wegen verfolgen.</p><p></p><p>Von leichten und schweren F\u00e4llen</p><p>Der Bundesrat wollte eigentlich die Privatbestechung generell zum Offizialdelikt erkl\u00e4ren, dem Parlament ging das jedoch zu weit. Die Mehrheit befand, in leichten F\u00e4llen solle der Betroffene entscheiden, ob er einen Strafantrag stelle oder nicht.</p><p>Justizministerin Sommaruga hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass Bagatellf\u00e4lle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen seien. Beide R\u00e4te bef\u00fcrworteten eine Ausnahmeregelung, strittig war zun\u00e4chst aber die Formulierung.</p><p>Der St\u00e4nderat schlug vor, dass Privatbestechung nur auf Antrag verfolgt wird, wenn keine \u00f6ffentlichen Interessen verletzt oder gef\u00e4hrdet sind. Der Nationalrat hingegen sprach sich daf\u00fcr aus, dass Privatbestechung in \"leichten F\u00e4llen\" nur auf Antrag verfolgt werden soll.</p><p>Der St\u00e4nderat schwenkte am Donnerstag in diesem Punkt stillschweigend auf die Linie des Nationalrats ein. Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Welche Taten als \"leichte F\u00e4lle\" eingestuft werden, wird im Gesetz nicht geregelt. Laut Daniel F\u00e4ssler (CVP/AI), der den Antrag f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderung eingereicht hatte, k\u00f6nnten F\u00e4lle als leicht eingestuft werden, wenn die Deliktsumme h\u00f6chstens wenige tausend Franken betr\u00e4gt, die Sicherheit und Gesundheit von Dritten nicht betroffen ist und keine mehrfache Tatbegehung vorliegt.</p><p></p><p>Keine einzige Verurteilung</p><p>Abgesehen von dieser \u00c4nderung folgte das Parlament den Vorschl\u00e4gen des Bundesrats. Auch die vorgeschlagene Ausweitung der Strafbarkeit f\u00fcr Amtstr\u00e4ger passierte das Parlament diskussionslos. Heute sind die Strafbestimmungen nur anwendbar, wenn der Vorteil dem Amtstr\u00e4ger selbst Nutzen bringt. K\u00fcnftig sollen sie auch dann anwendbar sein, wenn der Vorteil der Bestechung eines Amtstr\u00e4gers einem Dritten Nutzen bringt.</p><p>Grunds\u00e4tzlicher Widerstand gegen die Versch\u00e4rfung des Korruptionsstrafrechts kam einzig von der SVP, die von einem \"Alibi-Gesetz\" sprach. Die anderen Parteien sahen Handlungsbedarf. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass es seit der Einf\u00fchrung der heutigen Strafnorm 2006 noch zu keiner Verurteilung wegen Privatbestechung gekommen sei.</p><p></p><p>Problem noch nicht gel\u00f6st</p><p>Im Kampf gegen die Korruption ist es mit den nun beschlossenen Gesetzes\u00e4nderungen aber noch nicht getan, wie Vertreter mehrerer Parteien betonten. Sie forderten zus\u00e4tzlich einen besseren Schutz f\u00fcr Whistleblower - denn auch wenn Privatbestechung k\u00fcnftig ein Offizialdelikt ist, m\u00fcssen die Beh\u00f6rden zun\u00e4chst Wind bekommen von den illegalen Vorg\u00e4ngen.</p><p>\u00dcber den Schutz von Whistleblowern ber\u00e4t das Parlament in einer separaten Vorlage. Unabh\u00e4ngig davon l\u00e4uft derzeit beim Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) ein Projekt zur Einrichtung einer Korruptionsmeldeplattform im Internet.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770755834560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1398816000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}