{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140053,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140053,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.053","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Strafregistergesetz (VOSTRA)","Description":"Botschaft vom 20. Juni 2014 zum Strafregistergesetz","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2014</b></p><p><b>Zugang zum Strafregister wird erweitert, der Datenschutz gest\u00e4rkt</b></p><p><b>Um den ver\u00e4nderten Sicherheitsbed\u00fcrfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden, will der Bundesrat k\u00fcnftig mehr Beh\u00f6rden Zugang zu Daten im Strafregister gew\u00e4hren.. Mit verschiedenen Arten von Ausz\u00fcgen wird allerdings sichergestellt, dass die Beh\u00f6rden nur jene Daten sehen, die sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben brauchen. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft \u00fcber sie betreffende Abfragen von Beh\u00f6rden verlangen k\u00f6nnen. Zudem werden die beh\u00f6rdlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verst\u00e4rkt. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Strafregistergesetz verabschiedet.</b></p><p>Die Vorlage sieht vor, den Kreis der zugangsberechtigten Beh\u00f6rden massvoll auszuweiten. So sollen k\u00fcnftig etwa die kantonalen Polizeistellen, die f\u00fcr die Zulassung von Sicherheitsfirmen zust\u00e4ndigen Stellen und die f\u00fcr die Pflegekinderaufsicht zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden Zugang zum Strafregister erhalten. S\u00e4mtliche Zugangsrechte werden gem\u00e4ss den Vorgaben des Datenschutzgesetzes neu auf Gesetzesstufe geregelt.</p><p></p><p>Differenziertes Auszugskonzept </p><p>Um die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Beh\u00f6rden zu ber\u00fccksichtigen und dem Datenschutz gerecht zu werden, sieht das Strafregistergesetz neu vier Auszugsarten vor. Jede Beh\u00f6rde wird nur jene Daten sehen k\u00f6nnen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. F\u00fcr Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist etwa ein Auszug vorgesehen, worin die Daten wesentlich l\u00e4nger als heute registriert werden. Dies erm\u00f6glicht einen besseren \u00dcberblick \u00fcber allf\u00e4llige Vorstrafen.</p><p>Das neue Gesetz soll ferner die Datenqualit\u00e4t verbessern und die Effizienz der Datenverarbeitung steigern. Namentlich erm\u00f6glicht die Verwendung der neuen Sozialversicherungsnummer eine bessere Identifikation der Personen. Diese Nummer dient nur internen Zwecken und erscheint nicht in den Ausz\u00fcgen. Weiter werden neu alle Urteile im Volltext elektronisch erfasst. Dies erleichtert die Beurteilung des Straft\u00e4ters durch die Beh\u00f6rden im Bereich der Strafverfolgung und des Strafvollzugs, weil das abgespeicherte Urteil auch Angaben zum Sachverhalt enth\u00e4lt. Dank der Erfassung elektronischer Urteilskopien kann zudem das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) im Falle von Beanstandungen durch Betroffene rascher pr\u00fcfen, ob die Ausz\u00fcge korrekt sind. Andere Beh\u00f6rden k\u00f6nnen diese Urteilskopien hingegen nicht einsehen.</p><p></p><p>Erweitertes Auskunftsrecht und Kontrolle der Datenbearbeitung </p><p>Als Gegengewicht zu den erweiterten Zugangsrechten sieht das Strafregistergesetz eine St\u00e4rkung des Datenschutzes vor. Auf Anfrage soll eine Person k\u00fcnftig nicht nur dar\u00fcber informiert werden, welche Straftaten \u00fcber sie verzeichnet sind. Sie soll auch sehen k\u00f6nnen, welche Beh\u00f6rde innerhalb der letzten zwei Jahre zu welchem Zweck Daten \u00fcber sie abgefragt hat. Nur zum Schutz \u00fcberwiegender \u00f6ffentlicher Interessen k\u00f6nnen Beh\u00f6rden ihre Anfragen gegen\u00fcber den Betroffenen verdeckt t\u00e4tigen. Zudem muss das vom BJ gef\u00fchrte Schweizerische Strafregister k\u00fcnftig die vorschriftsm\u00e4ssige Bearbeitung der Daten durch die zugangsberechtigen Beh\u00f6rden kontrollieren.</p><p></p><p>Strafregisterauszug f\u00fcr Unternehmen </p><p>Das Strafregistergesetz schafft ferner die rechtlichen Grundlagen, um Strafurteile und h\u00e4ngige Strafverfahren gegen Unternehmen registrieren zu k\u00f6nnen. Die Registrierung von Unternehmen erm\u00f6glicht insbesondere eine korrekte Strafzumessung bei Wiederholungstaten. Bedeutsam ist f\u00fcr Unternehmen zudem die M\u00f6glichkeit, sowohl im Verkehr mit Beh\u00f6rden als auch in der Privatwirtschaft einen \"guten Leumund\" in Form eines Strafregisterauszugs nachweisen zu k\u00f6nnen. Die Erfassung von Unternehmen setzt neben der Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Konzeption einer neuen Datenbank voraus.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.06.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat lehnt Strafregister f\u00fcr Unternehmen ab </b></p><p><b>Neues Gesetz \u00fcber Strafregister-Informationssystem VOSTRA</b></p><p><b>(sda) Der Zugang zum Strafregister wird neu geregelt. Mehr Beh\u00f6rden als heute sollen auf die Eintr\u00e4ge zugreifen k\u00f6nnen, dabei aber nur jene Informationen erhalten, die sie wirklich ben\u00f6tigen. Ein Strafregister f\u00fcr Unternehmen hat der St\u00e4nderat am Mittwoch abgelehnt.</b></p><p>Ein solches schl\u00e4gt der Bundesrat im Rahmen des neuen Strafregistergesetzes vor. Heute ist es nicht m\u00f6glich, juristische Personen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA einzutragen. </p><p>Ein Unternehmensstrafregister w\u00fcrde laut Justizministerin Simonetta Sommaruga eine korrekte Strafzumessung bei Wiederholungstaten erm\u00f6glichen. Unternehmen mit einem leeren Strafregisterauszug k\u00f6nnten ihren guten Leumund nachweisen. Zudem hat das Anti-Korruptionsgremium des Europarats GRECO der Schweiz empfohlen, die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters zu pr\u00fcfen.</p><p></p><p>Zu wenig Urteile</p><p>Der St\u00e4nderat sprach sich aber mit 28 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen dagegen aus. Meist genannter Grund f\u00fcr die Ablehnung ist die Tatsache, dass es nur sehr wenige Urteile gibt, die eingetragen w\u00fcrden. In der Regel machen sich Unternehmen n\u00e4mlich nur strafbar, wenn die Straftat keiner nat\u00fcrlichen Person zugeordnet werden kann. Nur wenige Verbrechen, beispielsweise Terrorfinanzierung, k\u00f6nnen von Unternehmen selber begangen werden.</p><p>Seit 2003 sind nur zwei Urteile gegen Unternehmen ergangen. \"Das Unternehmensstrafregister w\u00e4re fast \u00fcberall leer\", stellte Thomas Minder (parteilos/SH) fest. Diesem geringen Nutzen st\u00fcnden erhebliche Kosten f\u00fcr Aufbau und Betrieb gegen\u00fcber. Die Gegner wiesen auch darauf hin, dass ein Unternehmen Struktur und F\u00fchrung wechseln k\u00f6nne. Das Vorleben lasse sich daher nicht in gleicher Weise darstellen wie bei einer nat\u00fcrlichen Person. </p><p>Der Gr\u00fcne Robert Cramer (GE) machte sich vergebens f\u00fcr das Unternehmensstrafregister stark. Er warnte unter anderem vor Reputationssch\u00e4den: \"Die Schweiz w\u00fcrde einmal mehr den Eindruck erwecken, die Korrupten zu sch\u00fctzen\", sagte er.</p><p></p><p>Neue Zugriffsrechte </p><p>So weit die Vorlage nat\u00fcrliche Personen betraf, war sie im St\u00e4nderat im Grundsatz unbestritten. Der Bundesrat hatte das neue Gesetz ausgearbeitet, weil er die heutige Regelung von VOSTRA nicht mehr f\u00fcr zeitgem\u00e4ss h\u00e4lt. Ein Grund daf\u00fcr ist der technologische Fortschritt, ein anderer ver\u00e4nderte Sicherheitsbed\u00fcrfnisse. </p><p>So haben verschiedene Beh\u00f6rden zus\u00e4tzliche Zugriffsrechte verlangt. K\u00fcnftig sollen beispielsweise Kantonspolizeistellen, die f\u00fcr die Zulassung von Sicherheitsfirmen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden oder die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden neue Zugangsrechte erhalten. Einige Beh\u00f6rden erhalten direkten Online-Zugang zum Register. </p><p>Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug geben. Jede Beh\u00f6rde soll nur jene Informationen erhalten, die sie tats\u00e4chlich braucht. Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erhalten beispielsweise einen umfassenden Auszug mit l\u00e4nger zur\u00fcckliegenden Daten als heute. Darin sind auch fr\u00fchere Urteile im Volltext erfasst, was einen besseren \u00dcberblick \u00fcber Vorstrafen erm\u00f6glicht.</p><p>Insgesamt gibt es k\u00fcnftig vier verschiedene Beh\u00f6rdenausz\u00fcge und zwei Privatausz\u00fcge. Einer davon ist der Anfang Jahr eingef\u00fchrte Sonderprivatauszug f\u00fcr den Umgang mit Minderj\u00e4hrigen und besonders schutzbed\u00fcrftigen Personen</p><p>Gleichzeitig wird der Datenschutz verbessert. F\u00fcr die Bearbeitung besonders sch\u00fctzenswerter Daten wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Zudem werden die Abfragen protokolliert. Private k\u00f6nnen Auskunft verlangen, wer etwas \u00fcber sie wissen wollte.</p><p></p><p>Identifikation mit AHV-Nummer</p><p>Gewisse Daten werden automatisch weitergeleitet, etwa Fahrverbote an die Strassenverkehrsbeh\u00f6rden des Wohnsitzkantons. Informationen \u00fcber Urteile oder Verfahren, die Ausl\u00e4nder betreffen, werden an die zust\u00e4ndigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden \u00fcbermittelt. </p><p>Die registerinterne Identifikation erfolgt k\u00fcnftig \u00fcber die AHV-Nummer. Dies war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen, im St\u00e4nderat gab es dagegen keine Opposition. </p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Sommaruga freute sich zwar \u00fcber die grosse Einigkeit. Das Gesch\u00e4ft k\u00f6nnte aber auch sehr kontrovers diskutiert werden, da es sich um eine heikle Materie handle, sagte sie. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2016</b></p><p><b>Auch der Nationalrat will kein Strafregister f\u00fcr Unternehmen </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat sich als Zweitrat daf\u00fcr ausgesprochen, dass der Zugang zum Strafregister mit einem entsprechenden Gesetz neu geregelt wird. Nein sagte die grosse Kammer wie schon der St\u00e4nderat zur Einf\u00fchrung eines Strafregisters f\u00fcr Unternehmen.</b></p><p>Heute ist es nicht m\u00f6glich, juristische Personen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA einzutragen. Justizministerin Simonetta Sommaruga pl\u00e4dierte am Dienstag vergeblich f\u00fcr ein Unternehmensstrafregister. Auch das Anti-Korruptionsgremium des Europarats GRECO habe der Schweiz die Einf\u00fchrung eines solchen Registers nahegelegt, rief die Justizministerin in Erinnerung.</p><p>Eine links-gr\u00fcne Kommissionsminderheit sprach sich ebenfalls daf\u00fcr aus. Es gehe um F\u00e4lle, in denen sich Unternehmen schuldig machten, diese Vergehen aber keiner einzelnen nat\u00fcrlichen Person zugerechnet werden k\u00f6nnten, argumentierte Margret Kiener-Nellen (SP/BE). Hier greife ein solches Strafregister. Das Ziel sei wirksame Korruptionsbek\u00e4mpfung.</p><p>Der Nationalrat stellte sich in dieser Frage jedoch mit 127 zu 55 Stimmen gegen den Bundesrat. Die Vorlage sei in diesem Bereich nicht ausgereift, argumentierte etwa Petra G\u00f6ssi (FDP/SZ). Firmen seien auf einen guten Ruf angewiesen, um erfolgreich zu sein. Sei der Ruf angekratzt, organisierten sich Unternehmen neu.</p><p>Auf die Frage, was in solchen F\u00e4llen mit dem Strafregister-Auszug geschehe, habe die Vorlage keine befriedigenden Antwort, sagte G\u00f6ssi. Die Neuerung eigne sich nicht dazu, mehr Transparenz zu schaffen. \"Das w\u00fcrde einen enormen Verwaltungsaufwand generieren\", argumentierte auch Bernhard Guhl (BDP/AG). Unternehmen wechselten st\u00e4ndig Form und Namen. Ein solches Register k\u00f6nne kaum aktuell gehalten werden.</p><p></p><p>Anpassung an die Zeit</p><p>So weit die Vorlage nat\u00fcrliche Personen betrifft, folgte der Nationalrat weitgehend dem Bundesrat. Die Regierung will mit dem Gesetz den ver\u00e4nderten Sicherheitsbed\u00fcrfnissen der Gesellschaft und dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen.</p><p>Bei dieser Revision gehe es um die Verbesserung der Sicherheit, der Datenqualit\u00e4t und des Datenschutzes, fasste Justizministerin Simonetta Sommaruga zusammen.</p><p>Auf Grundlage des neuen Gesetztes sollen k\u00fcnftig mehr Beh\u00f6rden ins Strafregister Einblick erhalten als heute - neu etwa Kantonspolizeistellen, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden oder die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden. Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug geben. Jede Beh\u00f6rde soll nur jene Informationen erhalten, die sie tats\u00e4chlich braucht.</p><p>Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft \u00fcber sie betreffende Abfragen von Beh\u00f6rden verlangen k\u00f6nnen. Zudem werden die beh\u00f6rdlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verst\u00e4rkt.</p><p></p><p>Ausnahme bei L\u00f6schfristen</p><p>Der Nationalrat nahm am Dienstag allerdings einen Antrag seiner Kommission an, wonach der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebensl\u00e4nglich bestehen bleibt und nur beim Tod des T\u00e4ters entfernt wird. Zugriff darauf haben nur Beh\u00f6rden. Die grosse Kammer stimmte mit 128 zu 56 Stimmen ja zu dieser Erg\u00e4nzung. \u00dcber die Differenz muss sich nun der St\u00e4nderat beugen.</p><p>Gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrats sollten nur lebensl\u00e4ngliche Freiheitsstrafen im Register eingetragen bleiben. Dies mache wenig Sinn, weil nur wenige solche Strafen ausgesprochen w\u00fcrden, argumentierte etwa Natalie Rickli (SVP/ZH).</p><p>Der Bundesrat sowie eine linke Minderheit stellten sich vergeblich gegen den Antrag. Sexualdelikte w\u00fcrden herausgepickt, aber andere Deliktsgruppen, etwa Raserdelikte mit Todesopfern, w\u00fcrden ausgelassen, kritisierte Margret Kiener-Nellen (SP/BE). \"Das ist unsystematisch und rechtsungleich.\"</p><p>Dem Katalog mute Willk\u00fcrliches an, befand auch Bundesr\u00e4tin Sommaruga. Ungleich schwere Taten w\u00fcrden ohne Vorliegen von Gr\u00fcnden gleich behandelt.</p><p></p><p>Keine \u00c4nderung zu DNA-Profilen</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat einen Minderheitsantrag von Natalie Rickli (SVP/ZH), welcher darauf abzielte, die L\u00f6schung der DNA-Profile von rechtskr\u00e4ftig verurteilten Personen einzuschr\u00e4nken.</p><p>Daf\u00fcr sprach er sich mit 86 zu 83 Stimmen f\u00fcr einen Minderheitsantrag von Yves Nidegger (SVP/GE) aus. Dieser verlangt, dass rechtskr\u00e4ftige Einstellungsverf\u00fcgungen von Strafverfahren nicht im Strafregister eingetragen werden.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 150 zu 30 Stimmen gut.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.06.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat schickt Strafregistergesetz in die Schlussrunde </b></p><p><b>(sda) Der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten soll lebensl\u00e4nglich bestehen bleiben und nur beim Tod des T\u00e4ters entfernt werden. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag diese letzte wichtige Differenz im Strafregistergesetz (VOSTRA) ausger\u00e4umt.</b></p><p>Das Gesch\u00e4ft d\u00fcrfte damit bald unter Dach und Fach sein. In der zweiten Beratung schloss sich die kleine Kammer auch allen anderen \u00c4nderungsbeschl\u00fcssen des Nationalrats an. Zu kl\u00e4ren sind nur noch Formalit\u00e4ten.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Fr\u00fchjahrssession einen Antrag seiner Rechtskommission angenommen, wonach der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebensl\u00e4nglich bestehen bleibt. Zugriff auf den Eintrag haben nur Beh\u00f6rden.</p><p>Die vorberatende Kommission des St\u00e4nderats wollte aber bei der Version des Bundesrats bleiben. Demnach sollten nur lebensl\u00e4ngliche Freiheitsstrafen im Register eingetragen bleiben.</p><p></p><p>Das Recht auf Vergessen hat Grenzen</p><p>Diese Regelung mache nur wenig Sinn, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Nicht jeder M\u00f6rder werde zu einer lebensl\u00e4nglichen Strafe verurteilt. Insgesamt w\u00fcrden nur sehr wenige solcher Strafen ausgesprochen. Deshalb sei eine \u00c4nderung bei schwersten Gewalt- und T\u00f6tungsdelikten angezeigt.</p><p>Die \u00f6ffentliche Sicherheit und die Interessen der Strafverfolgung seien st\u00e4rker zu gewichten als das Recht auf Vergessen, sagte auch der parteilose Schaffhauser St\u00e4nderat Thomas Minder. Mit 29 zu 14 Stimmen schloss sich die kleine Kammer deutlich diesem Votum an.</p><p>Der Bundesrat sowie eine linke Minderheit stellten sich vergeblich gegen den Antrag. Sexualdelikte w\u00fcrden herausgepickt, aber andere Deliktsgruppen w\u00fcrden ausgelassen, kritisierte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Kommission.</p><p>Dem Katalog mute Willk\u00fcrliches an, befand auch Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga. Ungleich schwere Taten w\u00fcrden ohne Vorliegen von Gr\u00fcnden gleich behandelt. Das Argument, dass der Bundesrat die Entfernungsfristen im neuen Gesetz bereits massiv verl\u00e4ngert habe, vermochte die Versch\u00e4rfungsbef\u00fcrworter nicht zu \u00fcberzeugen.</p><p></p><p>Kein Eintrag von Einstellungsverf\u00fcgungen</p><p>Auch mit dem im Nationalrat knapp erfolgreichen Minderheitsantrag von Yves Nidegger (SVP/GE) ist der St\u00e4nderat einverstanden. Dieser verlangt, dass rechtskr\u00e4ftige Einstellungsverf\u00fcgungen von Strafverfahren nicht im Strafregister eingetragen werden.</p><p>Mit 40 Stimmen zu einer Stimme folgte die kleine Kammer dieser \u00c4nderung. Laut Kommissionssprecher Engler muss die Unschuldsvermutung in diesem Punkt st\u00e4rker gewichtet werden als die Interessen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.</p><p>Der Bundesrat wollte in ganz seltenen Ausnahmef\u00e4llen, etwa bei Wiederholungst\u00e4tern, an einer Registrierung von Einstellungsverf\u00fcgungen festhalten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2016</b></p><p><b>Parlament regelt Zugang zu Strafregister neu </b></p><p><b>(sda) Das Parlament hat die Totalrevision des Strafregistergesetzes bereinigt. Damit steht nun fest, dass der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebensl\u00e4nglich bestehen bleibt und nur beim Tod des T\u00e4ters entfernt wird.</b></p><p>Mit dem neuen Gesetz wird der Zugang zum Strafregister neu geregelt. Der Nationalrat hat am Dienstag letzte redaktionelle Differenzen zum St\u00e4nderat im Strafregistergesetz (VOSTRA) ausger\u00e4umt. </p><p>Gegen den Willen des Bundesrates hat das Parlament beschlossen, dass bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten der Strafregistereintrag lebensl\u00e4nglich bestehen bleibt.</p><p>Die \u00f6ffentliche Sicherheit und die Interessen der Strafverfolgung seien st\u00e4rker zu gewichten als das Recht auf Vergessen, argumentierte es. Zugriff auf den Eintrag haben nur Beh\u00f6rden. Der Bundesrat wollte urspr\u00fcnglich nur lebensl\u00e4ngliche Freiheitsstrafen lebensl\u00e4nglich im Register eintragen.</p><p></p><p>Kein Unternehmensstrafregister</p><p>In wichtigen Punkten machte das Parlament dem Bundesrat einen dicken Strich durch die Rechnung: Nein sagte es zum geplanten Unternehmensstrafregister. Der Bundesrat wollte damit eine korrekte Strafzumessung bei Wiederholungstaten erm\u00f6glichen. Unternehmen h\u00e4tten aber auch die M\u00f6glichkeit erhalten, ihren \"guten Unternehmens-Leumund\" mittels Strafregisterauszug nachzuweisen.</p><p>Die Vorlage sei in diesem Bereich nicht ausgereift, argumentierten b\u00fcrgerliche Parlamentarier. Die Neuerung eigne sich nicht dazu, mehr Transparenz zu schaffen. Unternehmen wechselten st\u00e4ndig Form und Namen. Ein solches Register k\u00f6nne kaum aktuell gehalten werden.</p><p>Der Bundesrat wollte weiter in ganz seltenen Ausnahmef\u00e4llen, etwa bei Wiederholungst\u00e4tern, Einstellungsverf\u00fcgungen registrieren. Auch hier verweigerte das Parlament Folge: Rechtskr\u00e4ftige Einstellungsverf\u00fcgungen von Strafverfahren werden nicht im Strafregister eingetragen.</p><p></p><p>Pro Datenschutz und Sicherheit</p><p>Soweit die Vorlage nat\u00fcrliche Personen betrifft, folgte das Parlament ansonsten dem Bundesrat. Auf Grundlage des neuen Gesetzes sollen k\u00fcnftig mehr Beh\u00f6rden ins Strafregister Einblick erhalten als heute - neu etwa Kantonspolizeistellen, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (KESB) oder die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden.</p><p>Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug, sondern vier verschiedene Ausz\u00fcge geben. Jede Beh\u00f6rde soll damit nur jene Informationen erhalten, die sie tats\u00e4chlich braucht. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft \u00fcber sie betreffende Abfragen von Beh\u00f6rden verlangen k\u00f6nnen. Zudem werden die beh\u00f6rdlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verst\u00e4rkt.</p><p>Die Regierung will mit dem Gesetz den ver\u00e4nderten Sicherheitsbed\u00fcrfnissen der Gesellschaft und dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen. Es ging um die Verbesserung der Sicherheit, der Datenqualit\u00e4t und des Datenschutzes.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770755825223)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}