{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.061","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)","Description":"Botschaft vom 3. September 2014 zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasst. Dadurch werden die Stabilit\u00e4t und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig gest\u00e4rkt. </b></p><p>Das FinfraG regelt Organisation und Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen. Die heute auf verschiedene Bundesgesetze verstreuten Bestimmungen werden konsistent in einem Gesetz zusammengefasst und den ver\u00e4nderten Markverh\u00e4ltnissen und internationalen Standards angepasst. Die Regeln f\u00fcr die B\u00f6rsen entsprechen dabei weitgehend den bestehenden im B\u00f6rsengesetz. Insbesondere wird das geltende Prinzip der Selbstregulierung beibehalten, das sich in diesem Bereich bew\u00e4hrt hat. </p><p>Der sehr vage und im internationalen Vergleich nicht mehr aktuelle Begriff der b\u00f6rsen\u00e4hnlichen Einrichtung wird durch die pr\u00e4ziser definierten und besser abgrenzbaren Begriffe des multilateralen Handelssystems und des organisierten Handelssystems ersetzt. Multilaterale Handelssysteme unterscheiden sich von B\u00f6rsen dadurch, dass sie Effekten zwar zum Handel zulassen, jedoch keine Kotierung erfolgt. Sie werden analogen Regeln unterstellt wie B\u00f6rsen. Organisierte Handelssysteme werden demgegen\u00fcber nicht als eigenst\u00e4ndige Finanzmarktinfrastrukturen erfasst, sondern ihr Betrieb bleibt den Banken, Effektenh\u00e4ndlern, B\u00f6rsen und multilateralen Handelssystemen vorbehalten. Dem Betreiber eines organisierten Handelssystems werden dabei gewisse spezifische Pflichten insbesondere betreffend Organisation und Handelstransparenz auferlegt. Mit den Transparenzvorschriften f\u00fcr multilaterale und organisierte Handelssysteme wird auch die Problematik der sogenannten \"Dark Pools\", also bislang kaum transparenter Handelspl\u00e4tze, angegangen. Zudem wird mit dem FinfraG die Grundlage geschaffen, um den Hochfrequenzhandel zu regeln und n\u00f6tigenfalls einzuschr\u00e4nken. </p><p>Im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen wird zudem neu eine generelle Bewilligungspflicht f\u00fcr zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und Zahlungssysteme eingef\u00fchrt. Es werden spezifisch auf diese Finanzmarktinfrastrukturen zugeschnittene Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten formuliert. Bis anhin konnte die FINMA zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer und Zahlungssystem in bestimmten F\u00e4llen dem Banken- oder dem B\u00f6rsengesetz unterstellen. F\u00fcr Transaktionsregister bestand \u00fcberhaupt keine Regelung. </p><p>Neben den aufsichtsrechtlichen Vorgaben f\u00fcr Finanzmarktinfrastrukturen enth\u00e4lt das FinfraG s\u00e4mtliche Regeln, welche im Zusammenhang mit dem Handel von Effekten und Derivaten f\u00fcr alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer gelten (sog. Marktverhaltensregeln). Dies sind einerseits die heute im B\u00f6rsengesetz verankerten Bestimmungen \u00fcber die Offenlegung von Beteiligungen, die \u00f6ffentlichen Kaufangebote sowie den Insiderhandel und die Marktmanipulation und anderseits die neuen, den internationalen Standards entsprechenden Regeln zum Derivatehandel. </p><p>Der weitaus gr\u00f6sste Teil des schweizerischen Derivatehandels ist heute grenz\u00fcberschreitend und findet schwergewichtig mit der EU statt. Die vorgeschlagene Derivategulierung orientiert sich daher in erster Linie am EU-Recht. Im Ergebnis sollen auch in der Schweiz k\u00fcnftig die drei zentralen Pflichten des Derivatehandels gelten: Abrechnung \u00fcber eine zentrale Gegenpartei, Meldung an ein Transaktionsregister und Minderung der Risiken. Anders als in der EU sollen jedoch aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen in den USA Ausnahmen f\u00fcr kleinere Vertragsparteien im Finanzbereich geschaffen werden. Was die Pflicht anbetrifft, Derivatgesch\u00e4fte \u00fcber eine B\u00f6rse oder ein anderes Handelssystem zu handeln, so enth\u00e4lt der Gesetzesentwurf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Deren Inkraftsetzung soll aber erst erfolgen, wenn diese Pflicht auch in den Partnerstaaten eingef\u00fchrt ist. </p><p>Mit dem FinfraG werden ausserdem die heute in den verschiedenen Finanzmarktgesetzen vorgesehenen Bestimmungen zur Amtshilfe durch eine einheitliche Regelung im Finanzmarktaufsichtsgesetz ersetzt. Diese orientiert sich an internationalen Vorgaben in diesem Bereich und sieht analog zur Regelung im Steueramtshilfegesetz die M\u00f6glichkeit einer Einschr\u00e4nkung des Kundenverfahrens vor, wenn die vorg\u00e4ngige Information des Kunden den Zweck der Amtshilfe und die wirksame Erf\u00fcllung der Aufgaben der ersuchenden Beh\u00f6rde vereiteln w\u00fcrde. Zudem wird eine ausdr\u00fcckliche Grundlage f\u00fcr die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Gremien geschaffen.</p>","Proceedings":"<p><b>Schweiz \u00fcbernimmt Standards f\u00fcr Finanzmarktinfrastrukturen </b></p><p><b>17.06.2015 (sda) Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz ist unter Dach und Fach. Damit \u00fcbernimmt die Schweiz internationale Standards f\u00fcr B\u00f6rsen und andere Handelssysteme und Regeln f\u00fcr Markteilnehmer. Vorgesehen sind auch Positionslimiten f\u00fcr Warenderivate.</b></p><p>Diese sollen dazu beitragen, die Finanzm\u00e4rkte zu stabilisieren. In der Finanzkrise hatte sich gezeigt, dass exzessive Spekulation mit Warenderivaten - beispielsweise Wetten auf steigende oder fallende Preise - ein Risiko f\u00fcr die Finanzm\u00e4rkte darstellt. Zudem k\u00f6nnte mit Positionslimiten die Nahrungsmittelspekulation einged\u00e4mmt werden.</p><p>Eine Obergrenze f\u00fcr die Anzahl Derivate, die ein einzelner Marktakteur halten darf, war in der urspr\u00fcnglichen Vorlage noch nicht vorgesehen. Der St\u00e4nderat nahm die Positionslimiten sp\u00e4ter ins Gesetz auf - mit dem Segen des Bundesrats. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erkl\u00e4rte die Erg\u00e4nzung mit der raschen internationalen Entwicklung, die auch die Schweiz zur Regulierung zwinge.</p><p></p><p>Marktzugang sichern</p><p>Die USA haben Positionslimiten im Grundsatz beschlossen. Die EU f\u00fchrt solche im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II ein, in Kraft treten sollen diese Mitte 2017. Weil sie gleichwertige Regulierungen zur Bedingung f\u00fcr den Marktzugang macht, ist die Gesetzes\u00e4nderung f\u00fcr die Schweizer Finanzdienstleister von grossem Interesse. Die Branche sprach sich daher auch f\u00fcr Positionslimiten aus.</p><p>Trotzdem blockierte die b\u00fcrgerliche Mehrheit im Nationalrat zun\u00e4chst deren Einf\u00fchrung. Es d\u00fcrften keine Gesetze auf Vorrat gemacht werden, argumentierten die Gegner. Zudem sei keine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt worden. Die Gegner vermuteten auch, es handle sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Spekulationsstopp-Initiative der Juso.</p><p>Der St\u00e4nderat blieb standhaft. Er wollte eine Feuerwehr\u00fcbung unter internationalem Druck vermeiden und darum dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, bei Bedarf Positionslimiten einzuf\u00fchren. Widmer-Schlumpf versprach, die Vernehmlassung nachzuholen, wenn es soweit sei. Am Mittwoch wurden die Gegner im Nationalrat schliesslich \u00fcberstimmt - mit Stichentscheid des Ratspr\u00e4sidenten St\u00e9phane Rossini (SP/VS).</p><p></p><p>Insgesamt gleichwertig</p><p>Daraufhin lenkte der St\u00e4nderat seinerseits in einem anderen umstrittenen Punkt ein: Gesch\u00e4fte zwischen kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien werden nicht der Meldepflicht unterstellt. Nach Ansicht der Mehrheit stellen kleine Betriebe keine Gefahr f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Finanzmarkts dar. Widmer-Schlumpf geht davon aus, dass die Regulierung als Paket trotzdem als gleichwertig anerkannt wird. </p><p>Bei den Strafbestimmungen setzte sich ein Kompromiss durch: Wer beim Erwerb von Aktien die Meldepflichten fahrl\u00e4ssig verletzt, soll zwar mit einer Busse bis 100'000 Franken bestraft werden - aber nur, falls aktienrechtlich relevante Anteile erworben wurden. Der St\u00e4nderat wollte zun\u00e4chst gar kein Strafe bei Fahrl\u00e4ssigkeit.</p><p>Erg\u00e4nzt haben die R\u00e4te ausserdem eine Ausnahme f\u00fcr Derivate von Rohstoffen, die tats\u00e4chlich und nicht nur virtuell gehandelt werden. Physisch gelieferte Waren seien nicht systemrelevant, hiess es. Regeln f\u00fcr den Hochfrequenzhandel setzten sich hingegen nicht durch.</p><p></p><p>Reaktion auf Finanzkrise</p><p>Den Rest des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) haben die beiden R\u00e4te gr\u00f6sstenteils unver\u00e4ndert gutgeheissen. Kernst\u00fcck sind Regeln f\u00fcr den ausserb\u00f6rslichen Handel mit Finanzderivaten - Zertifikaten, Optionen, Futures oder Swaps. Deren Preis wird von den Kursschwankungen und Preiserwartungen anderer Werte abgeleitet. Derivate dienen sowohl der Absicherung gegen Risiken als auch der Spekulation.</p><p>Die Regulierung ist eine Folge der Finanzkrise. Diese hat gezeigt, dass nicht nur Banken, sondern auch B\u00f6rsen die Stabilit\u00e4t der Finanzsysteme gef\u00e4hrden k\u00f6nnten - und die M\u00e4rkte f\u00fcr ausserb\u00f6rslich gehandelte Derivate (OTC).</p><p>In der Folge beschlossen die G-20-Staaten Pflichten f\u00fcr den Derivatehandel: Die Pflicht, standardisierte OTC-Derivatekontrakte \u00fcber zentrale Gegenparteien abzurechnen (Abrechungspflicht), die Pflicht, s\u00e4mtliche OTC-Derivatetransaktionen an Transaktionsregister zu melden (Meldepflicht), die Pflicht, standardisierte Derivate \u00fcber B\u00f6rsen oder andere elektronische Plattformen zu handeln (Plattformhandelspflicht) sowie die Pflicht zu h\u00f6heren Kapitalhinterlegungen (Risikominderungspflicht).</p><p>Um den Schweizer Finanzdienstleistern den Zugang zum europ\u00e4ischen Markt zu sichern, gelten diese Pflichten k\u00fcnftig auch in der Schweiz. Zudem werden im FinfraG die heute auf verschiedene Gesetze verstreuten Bestimmungen \u00fcber Organisation und Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen wie B\u00f6rsen und andere Handelssysteme zusammengefasst.</p><p>Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757007387)\/","SubmissionDate":"\/Date(1409702400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}