{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.073","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"SchKG. Gewerbsm\u00e4ssige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren","Description":"Botschaft vom 29. Oktober 2014 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (Gewerbsm\u00e4ssige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.10.2014</b></p><p><b>Freier Marktzugang f\u00fcr die gewerbsm\u00e4ssige Gl\u00e4ubigervertretung</b></p><p><b>Der Bundesrat will gewerbsm\u00e4ssigen Gl\u00e4ubigervertretungen den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz gew\u00e4hrleisten. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet.</b></p><p>Nach geltendem Recht k\u00f6nnen die Kantone die Bedingungen festlegen, unter welchen eine Person gewerbsm\u00e4ssig Dritte im Zwangsvollstreckungsverfahren, d.h. vor den Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern, vertreten darf. Nur wenige Kantone haben jedoch entsprechende Regelungen erlassen. Gewerbsm\u00e4ssige Vertreterinnen und Vertreter aus einem Kanton, in dem keine Zulassungsvoraussetzungen bestehen, k\u00f6nnen heute in denjenigen Kantonen, die eine entsprechende Bewilligung voraussetzen, nicht t\u00e4tig werden.</p><p>Mit der vorliegenden Gesetzes\u00e4nderung wird die kantonale Kompetenz zur Regelung der gewerbsm\u00e4ssigen Gl\u00e4ubigervertretung aufgehoben. Nach neuem Recht k\u00f6nnen s\u00e4mtliche handlungsf\u00e4higen Personen als Vertreter von Parteien im Zwangsvollstreckungsverfahren t\u00e4tig sein, insbesondere auch juristische Personen (Inkassob\u00fcros, Rechtsschutzversicherungen etc.). Die gleiche Regelung soll auch f\u00fcr die Gerichtsverfahren gelten, die unmittelbar mit der Betreibung zusammenh\u00e4ngen. Der freie Marktzugang wird damit gew\u00e4hrleistet. Diese neue Regelung entspricht der bereits heute in den meisten Kantonen geltenden Praxis. </p><p></p><p>Einfachere Verfahren dank einheitlichem Vollstreckungsraum</p><p>In der Schweiz werden j\u00e4hrlich mehr als 2,5 Millionen Betreibungen eingeleitet; das Betreibungsverfahren ist ein Massenverfahren. Indem ein schweizweit einheitlicher Vollstreckungsraum geschaffen wird, in welchem \u00fcberall die gleichen Regeln gelten, ergibt sich ein erhebliches Einsparungspotenzial. Insbesondere f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen wird die M\u00f6glichkeit, sich in allen Kantonen im Rechts\u00f6ffnungsverfahren von einem Inkassob\u00fcro und nicht mehr zwingend von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, zu sp\u00fcrbaren Kosteneinsparungen f\u00fchren.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2015</b></p><p><b>Betreibungen - Gleiche Regeln f\u00fcr Inkassob\u00fcros in allen Kantone </b></p><p><b>(sda) Inkassob\u00fcros und andere gewerbsm\u00e4ssige Gl\u00e4ubigervertreter sollen in allen Kantonen die gleichen Regeln antreffen, wenn sie f\u00fcr ihre Kunden beispielsweise Betreibungen einleiten. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung mit 105 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.</b></p><p>Heute k\u00f6nnen die Kantone die Bedingungen festlegen, unter welchen eine Person gewerbsm\u00e4ssig Dritte vor den Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern vertreten darf. Dort, wo es solche Regeln gibt, ist die Vertretungsbefugnis in der Regel den Rechtsanw\u00e4lten vorbehalten. Entsprechend hoch sind die Kosten f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger.</p><p>Allerdings haben nur die Kantone Genf, Waadt und Tessin von der Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht. In den anderen Kantonen sind s\u00e4mtliche handlungsf\u00e4higen Personen zur gewerbsm\u00e4ssigen Vertretung zugelassen. Der Bundesrat hat daher vorgeschlagen, dass dies k\u00fcnftig in der ganzen Schweiz gelten soll. Rechtsschutzversicherungen oder Inkassob\u00fcros w\u00e4ren \u00fcberall zur Vertretung im Verfahren der Zwangsvollstreckung berechtigt.</p><p>Dagegen leistete nur eine kleine, von zwei Genfer Anw\u00e4lten angef\u00fchrte Minderheit grunds\u00e4tzlichen Widerstand. Es gehe nicht um die Verteidigung eines Monopols, sagte Yves Nidegger (SVP). Es gebe aber keinen Grund f\u00fcr eine nationale Regelung. Zudem k\u00f6nne es Probleme geben, wenn unqualifizierte Personen die Verfahren f\u00fchrten. F\u00fcr die Mehrheit \u00fcberwogen aber die Vorteile, insbesondere m\u00f6gliche Kosteneinsparungen.</p><p>In der Schweiz werden jedes Jahr rund 2,5 Millionen Betreibungen eingeleitet. Ein einheitlicher Vollstreckungsraum, in dem Unternehmen nicht auf Rechtsanw\u00e4lte zur\u00fcckgreifen m\u00fcssen und das gleiche Inkassounternehmen die Verfahren in allen Kantonen f\u00fchren kann, hat daher erhebliches Kosteneinsparungspotenzial. Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer \"Entb\u00fcrokratisierungs-Vorlage\".</p><p>Der Nationalrat stimmte auch einer redaktionellen \u00c4nderung der Zivilprozessordnung zu, die der Bundesrat im Rahmen der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vorgeschlagen hatte. In einem Punkt wich er jedoch vom Entwurf ab: Er will den Kantonen die M\u00f6glichkeit belassen, einer Person aus wichtigen Gr\u00fcnden die gewerbsm\u00e4ssige Vertretung zu verbieten. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.09.2015</b></p><p><b>Betreibungen - F\u00fcr Inkassob\u00fcros gelten k\u00fcnftig in allen Kantonen die selben Regeln </b></p><p><b>(sda) Inkassob\u00fcros und andere gewerbsm\u00e4ssige Gl\u00e4ubigervertreter sollten k\u00fcnftig in allen Kantonen die gleichen Regeln antreffen, wenn sie f\u00fcr ihre Kunden beispielsweise Betreibungen einleiten. Das hat das Parlament entschieden.</b></p><p>Nach dem Nationalrat hiess auch der St\u00e4nderat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung gut, mit 27 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Vorlage ist nun bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Heute k\u00f6nnen die Kantone die Bedingungen festlegen, unter welchen eine Person gewerbsm\u00e4ssig Dritte vor den Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern vertreten darf. Dort, wo es solche Regeln gibt, ist die Vertretungsbefugnis in der Regel den Rechtsanw\u00e4lten vorbehalten. Entsprechend hoch sind die Kosten f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger.</p><p>Allerdings haben nur die Kantone Genf, Waadt und Tessin von der Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht. In den anderen Kantonen sind s\u00e4mtliche handlungsf\u00e4higen Personen zur gewerbsm\u00e4ssigen Vertretung zugelassen. K\u00fcnftig gilt diese Regelung in der ganzen Schweiz. Rechtsschutzversicherungen oder Inkassob\u00fcros sind damit \u00fcberall zur Vertretung im Verfahren der Zwangsvollstreckung berechtigt.</p><p></p><p>\"Unn\u00f6tige Zusatzkosten\"</p><p>Im St\u00e4nderat wehrte sich eine Minderheit angef\u00fchrt von Martin Schmid (FDP/GR) gegen diese Gesetzes\u00e4nderung. Die heutige Regelung habe sich bew\u00e4hrt, argumentierte er. Zudem k\u00f6nne es Probleme geben, wenn unqualifizierte Personen die Verfahren f\u00fchrten.</p><p>F\u00fcr die Mehrheit \u00fcberwogen aber die Vorteile, insbesondere m\u00f6gliche Kosteneinsparungen. \"Unn\u00f6tige Zusatzkosten f\u00fcr Gl\u00e4ubiger wie f\u00fcr die Schuldner lassen sich hier vermeiden\", sagte Kommissionspr\u00e4sident Stefan Engler (CVP/GR).</p><p>Es handle sich um ein Massengesch\u00e4ft, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Wenn das gleiche Inkassounternehmen die Verfahren in allen Kantonen f\u00fchren kann und nicht auf Rechtsanw\u00e4lte zur\u00fcckgreifen muss, k\u00f6nnten Kosten gespart werden.</p><p>Das Parlament folgte den Vorschl\u00e4gen des Bundesrats, f\u00fcgte aber noch eine \u00c4nderung ein: Den Kantonen wird die M\u00f6glichkeit belassen, einer Person aus wichtigen Gr\u00fcnden die gewerbsm\u00e4ssige Vertretung zu verbieten.</p><p>Zu reden gaben im St\u00e4nderat die an sich unbestrittenen redaktionellen \u00c4nderungen der Zivilprozessordnung, die der Bundesrat im Rahmen der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vorgeschlagen hatte. Kommissionspr\u00e4sident Stefan Engler (CVP/GR) kritisierte diese Art von \"Trittbrett-Gesetzgebung\". Hier sei aus demokratiepolitischen Gr\u00fcnden Zur\u00fcckhaltung geboten, mahnte er den Bundesrat.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770757087773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1414540800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}