{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.084","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Kantonsverfassungen Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Tessin, Waadt und Jura. Gew\u00e4hrleistung","Description":"Botschaft vom 12. November 2014 zur Gew\u00e4hrleistung der ge\u00e4nderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell lnnerrhoden, Tessin, Waadt und Jura","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.11.2014</b></p><p><b>Bundesrat beantragt Gew\u00e4hrleistung von ge\u00e4nderten Kantonsverfassungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat sich heute mit neuen Bestimmungen in einer Reihe von Kantonsverfassungen befasst. Dazu geh\u00f6ren das Verh\u00fcllungsverbot im Kanton Tessin und die Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern. Nach Ansicht des Bundesrates k\u00f6nnen diese Bestimmungen bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft dem Parlament, diese und die \u00c4nderungen in weiteren Kantonen zu gew\u00e4hrleisten.</b></p><p>Die neue Bestimmung der Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, sein Gesicht im \u00f6ffentlichen Raum und an allgemein zug\u00e4nglichen Orten zu verh\u00fcllen. Das Verbot richtet sich gegen religi\u00f6s motivierte Gesichtsverh\u00fcllungen sowie gegen Vermummungen, mit denen gewaltbereite Personen bei Massenveranstaltungen ihre Anonymit\u00e4t zu wahren versuchen. Die Verfassungsbestimmung lehnt sich eng an ein franz\u00f6sisches Gesetz an, das gem\u00e4ss einem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte vom 1. Juli 2014 mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist. </p><p><b>Tessin: Bundesrechtskonforme Auslegung m\u00f6glich</b></p><p>Die von der EMRK gesch\u00fctzten Grundrechte, namentlich die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot, decken sich weitgehend mit den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Da diese Regelungen und Rechtsgrundlagen vergleichbar sind, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Tessiner Kantonsverfassung bundesrechtskonform ausgelegt werden kann und daher zu gew\u00e4hrleisten ist. Ein weiterer Grund ist, dass die neuen Bestimmungen in der Tessiner Verfassung den Gesetzgeber erm\u00e4chtigen, Ausnahmen vorzusehen. Namentlich bleiben Gesichtsverh\u00fcllungen auch innerhalb von Sakralst\u00e4tten erlaubt. </p><p>Allerdings h\u00e4lt der Bundesrat in der Botschaft wie bereits in der Beantwortung fr\u00fcherer parlamentarischer Vorst\u00f6sse auch fest, dass er solche Verbote nach wie vor nicht als sinnvoll erachtet. In der Schweiz tragen nur sehr wenige Personen Gesichtsverh\u00fcllungen aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden. Probleme mit solchen Personen hat es bisher kaum gegeben. Das Verbot, religi\u00f6s motivierte Gesichtsverh\u00fcllungen zu tragen, betrifft prim\u00e4r Frauen. Wer eine Frau zwingt, eine Gesichtsverh\u00fcllung zu tragen, begeht heute schon eine strafbare N\u00f6tigung gem\u00e4ss Artikel\u00a0181 des Strafgesetzbuchs (StGB).</p><p>Der Bundesrat beantragt ferner, folgende weitere \u00c4nderungen der Tessiner Kantonsverfassung zu gew\u00e4hrleisten: die Abberufung des Gemeindevorstandes, die F\u00f6rderung der Chancengleichheit, die Unvereinbarkeit \u00f6ffentlicher \u00c4mter, die W\u00e4hlbarkeitsanforderungen und Amtsenthebung sowie die Finanzordnung.</p><p><b>Bern: Neue Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen gelten nicht absolut</b></p><p>Der Bundesrat hat sich auch mit einer Bestimmung in der Berner Kantonsverfassung befasst. Die neue Bestimmung z\u00e4hlt eine Reihe von Grunds\u00e4tzen auf, die eine Einb\u00fcrgerung ausschliessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Bewerberinnen und Bewerber diese konkreten Anforderungen problemlos erf\u00fcllen. Eine ausnahmslose Anwendung dieser Grunds\u00e4tze k\u00f6nnte allerdings zu ablehnenden Einb\u00fcrgerungsentscheiden f\u00fchren, die nicht bundesrechtskonform sind. Dies w\u00e4re etwa dann der Fall, wenn sich eine Person aufgrund ihrer Behinderung nicht gute Kenntnisse einer Amtssprache aneignen oder die bezogene Sozialhilfe nicht zur\u00fcckerstatten kann. </p><p>Die Bestimmung der Berner Kantonsverfassung scheint zwar auf den ersten Blick absolut formuliert, verweist aber auf den Rahmen des Bundesrechts. Daraus kann geschlossen werden, dass auch die Grundrechte der Bundesverfassung zu beachten sind. Dass die Berner Kantonsverfassung zudem von Grunds\u00e4tzen spricht, deutet darauf hin, dass diese nicht absolut gelten und Ausnahmen m\u00f6glich sind. Die Verfassungsbestimmung kann somit nach Ansicht des Bundesrates vom Gesetzgeber grundrechtskonform ausgelegt werden und ist daher zu gew\u00e4hrleisten.</p><p><b>Gew\u00e4hrleistung weiterer Kantonsverfassungen</b></p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, auch die ge\u00e4nderten Verfassungen der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden, Waadt und Jura zu gew\u00e4hrleisten. Alle Verfassungs\u00e4nderungen stimmen mit dem Bundesrecht \u00fcberein und sehen im Einzelnen vor: </p><p>Kanton Uri: Gemeindestrukurreform</p><p>Kanton Solothurn: Erneuerbare Energien</p><p>Kanton Basel-Stadt: Anpassungen der Vorschriften zur Stimmberechtigung an das neue Erwachsenenschutzrecht des Bundes; Einf\u00fchrung des St\u00e4nderatswahlrechts f\u00fcr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer</p><p>Kanton Basel-Landschaft: F\u00f6rderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus</p><p>Kanton Appenzell Ausserrhoden: Reform der Staatsleitung</p><p>Kanton Appenzell Innerrhoden: Finanzreferendum</p><p>Kanton Waadt: Zust\u00e4ndigkeit zur Pr\u00fcfung der G\u00fcltigkeit von Volksinitiativen; Verl\u00e4ngerung der Frist f\u00fcr die Unterschriftensammlung bei Referenden; Neubesetzung leerer Sitze des Staatsrates; Neuorganisation des Rechnungshofes</p><p>Kanton Jura: Verfahren zur Schaffung eines neuen Kantons</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2015</b></p><p><b>Parlament winkt umstrittene Kantonsverfassungen durch </b></p><p><b>(sda) Aus Sicht des Parlaments verstossen weder das Verh\u00fcllungsverbot im Kanton Tessin noch die Einb\u00fcrgerungsbestimmungen des Kantons Bern gegen Bundesrecht. Nach dem St\u00e4nderat hat am Mittwoch auch der Nationalrat die umstrittenen Kantonsverfassungen gutgeheissen.</b></p><p>Bei einem Teil des Nationalrats stiessen die beiden kantonalen Verfassungs\u00e4nderungen allerdings auf Widerstand. Vertreter der Gr\u00fcnen sowie der SP wollten weder die Berner Einb\u00fcrgerungsbestimmungen noch das Tessiner Verh\u00fcllungsverbot akzeptieren.</p><p>Letzteres war im September 2013 vom Tessiner Stimmvolk deutlich angenommen worden. Seither ist es im S\u00fcdkanton verboten, das Gesicht im \u00f6ffentlichen Raum und an allgemein zug\u00e4nglichen Orten zu verh\u00fcllen.</p><p>Obwohl das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot gegen die Religionsfreiheit verstossen k\u00f6nnte, empfahl der Bundesrat die Gew\u00e4hrleistung der Verfassungs\u00e4nderung. Er verwies dabei auf ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte vom Juli 2014, gem\u00e4ss dem ein \u00e4hnliches franz\u00f6sisches Gesetz nicht gegen die Menschenrechtskonvention verst\u00f6sst.</p><p>Es gebe keinen Grund, dies anders zu sehen, sagte Kurt Fluri (FDP/SO) im Namen der Staatspolitischen Kommission. Silvia Schenker (SP/BS) bezeichnete das Verh\u00fcllungsverbot hingegen als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig \"angesichts der kleinen Anzahl von Burka-Tr\u00e4gerinnen im Tessin\". Schliesslich gew\u00e4hrleistete der Nationalrat die Tessiner Verfassung mit 117 zu 65 Stimmen bei 12 Enthaltungen.</p><p></p><p>Spielraum bleibt bestehen</p><p>Von den neuen Einb\u00fcrgerungsbestimmungen des Kantons Bern stiess bei der Ratslinken insbesondere ein Passus auf Ablehnung: Nach diesem soll nicht mehr eingeb\u00fcrgert werden, wer Leistungen von der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumf\u00e4nglich zur\u00fcckbezahlt hat. Die Bestimmung geht zur\u00fcck auf eine Volksinitiative der Jungen SVP, die im November 2013 angenommen worden war.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats folgte aber auch hier dem St\u00e4nderat. Die Berner Verfassung verweise ausdr\u00fccklich auf den Rahmen des Bundesrechts. Deshalb bestehe gen\u00fcgend Spielraum, um die Einb\u00fcrgerungsinitiative bundesrechtskonform anzuwenden, so die vorherrschende Meinung.</p><p>\"Wir d\u00fcrfen davon ausgehen, dass der Kanton Bern die Ausf\u00fchrung so formuliert, dass sie dem Bundesrecht nicht widerspricht\", sagte Kurt Fluri. Sei das nicht der Fall, m\u00fcssten sich betroffene Personen auf dem Rechtsweg wehren. Dieses Risiko d\u00fcrfe das Parlament nicht eingehen, sagte Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH). Es d\u00fcrfe nicht sein, dass eine Einzelperson f\u00fcr die Einhaltung des Bundesrechts k\u00e4mpfen m\u00fcsse.</p><p>Aus der Sicht Gl\u00e4ttlis w\u00e4re eine Gew\u00e4hrleistung unter Vorbehalt das richtige Vorgehen gewesen. Dies habe die vorberatende Kommission zwar diskutiert, schliesslich aber davon abgesehen.</p><p></p><p>Weitere Kantonsverfassungen gew\u00e4hrleistet</p><p>Wird der neue Berner Verfassungsartikel ausnahmslos angewendet, k\u00f6nnte dies gegen das Diskriminierungsverbot, das Gleichbehandlungsgebot oder das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip verstossen - darin sind sich Parlament und Bundesrat einig. Justizministerin Simonetta Sommaruga nannte das Beispiel einer Person, die wegen einer Behinderung auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem Fall k\u00f6nnte eine strikte Anwendung gegen das Bundesrecht verstossen.</p><p>Es sei nicht Aufgabe des Parlaments zu beurteilen, \"ob es eine kantonale Verfassungs\u00e4nderung gut oder schlecht findet\", sagte Sommaruga. Die Frage sei einzig, ob die Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden k\u00f6nne.</p><p>Die weiteren H\u00fcrden, die die Berner Verfassung bei Einb\u00fcrgerungen aufstellt, waren im Nationalrat unumstritten: So soll nicht mehr eingeb\u00fcrgert werden, wer einmal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist. Gefordert werden zudem \"gute Kenntnisse einer Amtssprache\".</p><p>Neben den beiden Verfassungen gew\u00e4hrleistete der Nationalrat am Mittwoch auch jene der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Waadt und Jura.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426032000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756149467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}