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Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 19. November 2014 zur Volksinitiative \u201cAHVplus: f\u00fcr eine starke AHV\u201c","InitialSituation":"<p><b>Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"AHVplus: f\u00fcr eine starke AHV\" aus. Er sieht finanziell keinen Spielraum f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der AHV-Leistungen und h\u00e4lt an seinem mit dem Reformprojekt Altersvorsorge 2020 eingeschlagenen Weg fest.</b></p><p><b>Mit der Schlussabstimmung empfahl der St\u00e4nderat Volk und St\u00e4nden mit 33 zu 9 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Nach f\u00fcnfst\u00fcndiger Debatte sprach sich auch im Nationalrat die geschlossene b\u00fcrgerliche Mehrheit mit 139 zu 53 Stimmen von Sozialdemokraten und Gr\u00fcnen gegen die Initiative aus.</b></p><p>Die Volksinitiative \"AHVplus: f\u00fcr eine starke AHV\" wurde am 17. Dezember 2013 mit 111 683 g\u00fcltigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Altersrenten. Die Annahme dieser Initiative h\u00e4tte zur Folge, dass die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung um j\u00e4hrlich rund 4 Milliarden Franken ansteigen w\u00fcrden, bis Ende 2030 sogar um 5,5 Milliarden Franken. Damit w\u00fcrden die mit der demografischen Entwicklung einhergehenden finanziellen Probleme der AHV noch verst\u00e4rkt. </p><p>Der Bundesrat will dieser Herausforderung mit der Reform Altersvorsorge 2020 begegnen. Ziel ist, mit einem umfassenden und ausgewogenen Ansatz das Rentenniveau zu sichern. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die Mehrwertsteuer bis 2030 um maximal 1,5 Prozentpunkte zu erh\u00f6hen. F\u00fcr einen Ausbau der AHV w\u00e4ren weitere Mittel notwendig, was die Volkswirtschaft belasten w\u00fcrde. Ausserdem w\u00e4ren die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten nicht mehr wie heute aufeinander abgestimmt, wenn ausschliesslich die Altersrenten erh\u00f6ht w\u00fcrden.</p><p>Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Initiative \"AHVplus: f\u00fcr eine starke AHV\" abzulehnen. </p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.11.2014)</p>","Proceedings":"<p>Als Sprecherin der vorberatenden Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des <b>St\u00e4nderats</b> (SGK-S) wies Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) zu Beginn der Debatte darauf hin, dass sich f\u00fcr die Kommission die Frage stellte, ob die Initiative zusammen mit der \"Altersvorsorge 2020\" (Gesch\u00e4ft 14.088) zu behandeln w\u00e4re. Eine grosse Mehrheit der Kommission wollte die Initiative aber bewusst vorziehen. Um die \"Altersvorsorge 2020\" behandeln zu k\u00f6nnen, m\u00fcsse das Parlament zuerst Klarheit \u00fcber die Eckwerte haben. Deshalb solle der Entscheid zu dieser Volksinitiative nicht vertagt werden.</p><p>Im St\u00e4nderat beantragte eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP-Fraktion, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Als Vertreter der Minderheit und Mitglied des Initiativkomitees begr\u00fcndete Paul Rechsteiner (S, SG) das Volksbegehren unter anderem damit, dass die AHV-Renten den L\u00f6hnen seit Jahrzehnten hinterherhinkten. Gemessen an der Lohnentwicklung w\u00fcrden die AHV-Renten schleichend an Wert verlieren. Der R\u00fcckstand auf die Lohnentwicklung betrage seit 1980 bereits 10 Prozent. Die AHV erf\u00fclle so den Verfassungsauftrag, zusammen mit der Pensionskasse den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, nicht mehr. Die Initiative bringe f\u00fcr Einzelpersonen eine Rentenverbesserung von monatlich rund 200 Franken, f\u00fcr Ehepaare von rund 350 Franken. Finanziert werden soll die Erh\u00f6hung der AHV-Renten durch Anhebung der abgezogenen Lohnprozente von 4,2 auf 4,6 Prozent. So h\u00e4tten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zus\u00e4tzlich je 0,4 Lohnprozente zu entrichten. Zudem m\u00fcsste der Bund seinen Beitrag an die AHV um 800 Millionen Franken erh\u00f6hen.</p><p>Von sozialdemokratischer Seite wurde mehrfach kritisiert, dass die Vorlage nicht zusammen mit der \"Altersvorsorge 2020\" behandelt wird. Dies w\u00e4re einer Gesamtschau sehr zugute gekommen. Es sei zudem kein Sakrileg, die Frage der AHV-Leistungen zu thematisieren. Erfolgreiche AHV-Reformen h\u00e4tten in der Vergangenheit immer auch im Leistungsbereich etwas gebracht. Die AHV komme mit ihren Beitr\u00e4gen weit g\u00fcnstiger zu stehen als alle anderen Formen der Altersvorsorge. Es gehe im Kern darum, eine Sozialversicherung zu st\u00e4rken, die so effizient funktioniere wie kein anderes Vorsorgewerk.</p><p>B\u00fcrgerliche Ratsmitglieder konterten die Argumentation von Paul Rechsteiner und anderen Bef\u00fcrwortern der Initiative unter anderem damit, dass ein Ausbau der AHV illusorisch sei. Es bereite schon \u00e4usserst M\u00fche, die Sozialwerke auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. \u00dcber die n\u00e4chsten Jahre werde der Fehlbetrag der AHV kontinuierlich steigen. Bei Inkrafttreten dieser Initiative im Jahr 2018 w\u00e4re - wie in der Botschaft berechnet - mit j\u00e4hrlich 4,1 Milliarden, bis 2030 gar mit 5,5 Milliarden Franken Mehrkosten zu rechnen. Das sei schlicht nicht finanzierbar. Die zus\u00e4tzliche Belastung von Angestellten und Wirtschaft durch 0,8 Lohnprozente in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sei zu verhindern. Um die Generationen-gerechtigkeit zu wahren, m\u00fcssten nicht die Renten erh\u00f6ht, sondern die Erwerbst\u00e4tigen und kommende Generationen entlastet werden. Auch wurde bezweifelt, dass bed\u00fcrftige Menschen \u00fcberhaupt von der Initiative profitieren w\u00fcrden. Gegenw\u00e4rtig k\u00f6nnten AHV-Rentner in bescheidenen Verh\u00e4ltnissen oft Erg\u00e4nzungsleistungen beziehen, welche zudem steuerfrei seien. Wenn man die AHV erh\u00f6he, w\u00fcrden diese Erg\u00e4nzungsleistungen zum Nachteil von vielen Betroffenen sinken. Daf\u00fcr w\u00fcrden die Renten f\u00fcr wohlhabende Seniorinnen und Senioren um 10 Prozent steigen. Es sei schliesslich Aufgabe der anstehenden Altersreform, bei allen Massnahmen den m\u00f6glichst grossen Nutzen herauszukristallisieren.</p><p>Auch Bundesrat Berset warb im St\u00e4nderat f\u00fcr die in Angriff genommene \"Altersvorsorge 2020\". Unter Einbezug der ersten und zweiten S\u00e4ule wolle der Bundesrat das heutige Rentenniveau erhalten und das Rentenalter nicht \u00fcber 65 Jahre erh\u00f6hen. Es fehlten aber schlicht die finanziellen Mittel, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erh\u00f6hen. Allein bei der jetzigen AHV gehe der Bundesrat davon aus, dass diese ohne Reformen bis ins Jahr 2030 j\u00e4hrliche Defizite von rund 8 Milliarden Franken scheibe. Mit \"AHVplus\" w\u00fcrde die L\u00fccke 13 Milliarden betragen.</p><p></p><p>In der Wintersession 2015 \u00e4usserte sich rund ein Viertel des <b>Nationalrats</b> zur AHVplus-Initiative. In der f\u00fcnfst\u00fcndigen Debatte verliefen die Fronten klar zwischen links-gr\u00fcn und b\u00fcrgerlich.</p><p>F\u00fcr die Mehrheit der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) lag der Hauptgrund, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, in der laufenden Reform der Altersvorsorge (\"Altersvorsorge 2020\"). Diese Reform sei das wichtigste Projekt der kommenden Jahre. Alle Energie m\u00fcsse nun in eine mehrheitsf\u00e4hige Reform gesteckt werden, \"die \u00fcber den Tellerrand der AHV\" hinausblicke und eine umfassende Analyse der Sozialversicherungen beinhalte, meinte Barbara Schmid-Federer (C, ZH) als Sprecherin der Kommission.</p><p>Dem wurde von Seite der Initiativbef\u00fcrworter entgegengehalten, die b\u00fcrgerliche SGK-Mehrheit habe es der Minderheit verwehrt, die Initiative im Kontext der \"Altersvorsorge 2020\" behandeln zu k\u00f6nnen.</p><p>Gegnerinnen und Gegner des Volksbegehrens f\u00fchrten vor allem fehlende Mittel f\u00fcr h\u00f6here Renten ins Feld, ebenso wie die Verschuldung der AHV sowie die Alterung der Gesellschaft. Bereits die Erhaltung des heutigen AHV-Niveaus gleiche aufgrund der demografischen Entwicklung einer Herkulesaufgabe. Eine Erh\u00f6hung der AHV nach dem Giesskannenprinzip n\u00fctze vor allem den Besserverdienenden.</p><p>Wie im St\u00e4nderat wurde moniert, dass die Initiative die Situation der Bez\u00fcger von Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) verschlechtern w\u00fcrde. Wenn die AHV-Renten um zehn Prozent steigen w\u00fcrden, w\u00fcrden die EL entsprechend gek\u00fcrzt. Und im Gegensatz zu den EL m\u00fcsse die AHV-Rente versteuert werden. Man frage sich, weshalb die Initianten derart hohe Kosten f\u00fcr so wenig Nutzen in Kauf nehmen m\u00f6chten. </p><p>Einzig Sozialdemokraten und Gr\u00fcne engagierten sich f\u00fcr die Initiative. Dank steigenden Einkommen und Besch\u00e4ftigungswachstum stehe die AHV finanziell gut da, trotz der steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Wie schon im St\u00e4nderat wurde an die Verfassungsbestimmung erinnert, wonach die Rente es gestatten muss, das gewohnte Leben angemessen weiterzuf\u00fchren. Die Erh\u00f6hung koste die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente. Das sei verkraftbar angesichts des Stillstandes von vierzig Jahren bei den AHV-Lohnbeitr\u00e4gen.</p><p>Mit h\u00f6heren Renten seien zudem weniger Menschen auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen. Viele Menschen w\u00fcrden es als entw\u00fcrdigend empfinden, um Erg\u00e4nzungsleistungen zu ersuchen, obwohl diese ein wichtiger Teil unseres Sozialversicherungssystems sind und es einen klaren Rechtsanspruch darauf gibt. Die Zahl der Bez\u00fcger von Erg\u00e4nzungsleistungen sei zwischen 2000 und 2014 von 139 000 auf 193 000 gestiegen. Aus falschem Stolz verzichteten viele darauf, EL zu beantragen.</p><p></p><p>Mit der Schlussabstimmung empfahl der <b>St\u00e4nderat </b>mit 33 zu 9 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Der <b>Nationalrat </b>empfahl Volk und St\u00e4nden Ablehnung mit 139 zu 53 Stimmen. Gr\u00fcne und Sozialdemokraten votierten geschlossen f\u00fcr die Initiative, die anderen Fraktionen geschlossen dagegen.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 mit 59,4\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 15 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1450396800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":"I","Modified":"\/Date(1770756332170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}