{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140088,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140088,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.088","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Altersvorsorge 2020. Reform","Description":"Botschaft vom 19. November 2014 zur Reform der Altersvorsorge 2020","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat hat am 19. November 2014 die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge an das Parlament \u00fcberwiesen. Die Reform soll mit einem umfassenden und ausgewogenen Ansatz das Leistungsniveau der Altersvorsorge sichern. Sie soll daf\u00fcr sorgen, dass AHV und berufliche Vorsorge ausreichend finanziert sind und sie soll einen flexibleren \u00dcbergang in den Ruhestand erlauben. </p><p><b></b></p><p>Der <b>Reformvorschlag des Bundesrates</b> enth\u00e4lt die folgenden Kernelemente:</p><p><b></b></p><p><b>- Gleiches Referenzalter f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner bei 65</b>: Sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge gilt f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner das gleiche Referenzalter f\u00fcr den Bezug der Rente ohne K\u00fcrzung oder Zuschlag.</p><p><b>- Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung</b>: Der Zeitpunkt der Pensionierung kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gew\u00e4hlt werden. Dabei k\u00f6nnen die ganzen Renten oder nur Teile davon bezogen werden, was eine gleitende Pensionierung erlaubt. Bis zum Zeitpunkt, an dem die ganze AHV-Rente bezogen wird, kann diese mit weiteren Beitr\u00e4gen bis zum Betrag der Maximalrente verbessert werden. Neu werden bei Personen mit tiefem Einkommen, die lange erwerbst\u00e4tig waren, die Renten der AHV beim Bezug vor 65 weniger stark gek\u00fcrzt. </p><p><b>- Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge</b> an die Entwicklung der Lebenserwartung und der Kapitalrenditen: Der Mindestumwandlungssatz wird innerhalb einer Frist von vier Jahren jedes Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, bis er den Satz von 6,0 Prozent erreicht.</p><p><b>- Erhaltung des Leistungsniveaus der beruflichen Vorsorge</b>: Der Koordinationsabzug wird abgeschafft, und die Altersgutschriften werden so angepasst, dass die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge trotz der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht sinken. \u00c4lteren Arbeitnehmenden hilft der Sicherheitsfonds bei der Kapitalbildung. Zudem werden die Altersgutschriften f\u00fcr Versicherte nach 45 nicht mehr erh\u00f6ht, um ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu st\u00e4rken.</p><p><b>- Bessere \u00dcberschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Gesch\u00e4ft mit der 2. S\u00e4ule</b>: Die Mindestquote wird auf 92 Prozent erh\u00f6ht: Mindestens 92 Prozent des Ertrags aus dem Gesch\u00e4ft mit der 2. S\u00e4ule geh\u00f6ren den Versicherten. Heute d\u00fcrfen die privaten Versicherungsgesellschaften bis zu 10 Prozent selber behalten.</p><p><b>- Zielgerichtete Leistungen f\u00fcr Hinterlassene</b>: Witwenrenten der AHV werden nur noch jenen Frauen ausgerichtet, die beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebed\u00fcrftige Kinder haben. Die AHV-Rente f\u00fcr Witwen und Witwer wird von 80 auf 60 Prozent der entsprechenden Altersrente reduziert, gleichzeitig wird die Waisenrente von 40 auf 50 Prozent erh\u00f6ht.</p><p><b>- Gleichbehandlung von Selbst\u00e4ndigerwerbenden und Arbeitnehmenden in der AHV</b>: F\u00fcr alle gelten die gleichen Beitragss\u00e4tze. Die degressive Beitragsskala f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende wird abgeschafft.</p><p><b>- Besserer Zugang zur 2. S\u00e4ule</b>: Die Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von heute gut 21 000 auf 14 000 Franken gesenkt. Damit werden Personen mit kleinen L\u00f6hnen oder mehreren kleinen Arbeitspensen besser gesch\u00fctzt. Davon profitieren insbesondere Frauen.</p><p><b>- Zusatzfinanzierung f\u00fcr die AHV</b>: Eine proportionale Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer um h\u00f6chstens 1,5 Prozentpunkte liefert die zus\u00e4tzlich ben\u00f6tigten Mittel zur Finanzierung der AHV. Bei Inkrafttreten der Reform wird die Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt erh\u00f6ht, der zweite Erh\u00f6hungsschritt erfolgt erst dann, wenn es die Finanzen der AHV erfordern.</p><p><b>- Liquidit\u00e4tsschutz f\u00fcr die AHV</b>: Ein Interventionsmechanismus sorgt daf\u00fcr, dass rechtzeitig Massnahmen zur Sicherung der AHV ergriffen werden. Wenn sich abzeichnet, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fallen wird, muss der Bundesrat Gegenmassnahmen vorschlagen. F\u00fcr den Fall, dass der AHV-Ausgleichsfonds tats\u00e4chlich unter 70 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, werden vordefinierte Massnahmen ausgel\u00f6st.</p><p><b>- Einfachere Finanzfl\u00fcsse zwischen Bund und AHV</b>: Der Bund verzichtet auf seinen Anteil von 17 Prozent am Mehrwertsteuer-Demografieprozent, das seit 1999 zugunsten der AHV erhoben wird. Im Gegenzug wird der Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 auf 18 Prozent der AHV-Ausgaben gesenkt.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass diese Massnahmen ein ausgewogenes und mehrheitsf\u00e4higes Reformpaket bilden. Es sichert das Leistungsniveau der Altersvorsorge und die Finanzierung der 1. und 2. S\u00e4ule, verteilt die Lasten gerecht und macht die schweizerische Altersvorsorge zukunftsf\u00e4hig. </p><p>Die Reform der Altersvorsorge macht die \u00c4nderung verschiedener Gesetze notwendig, erfordert aber auch einen separaten Bundesbeschluss f\u00fcr die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuers\u00e4tze, die in der Verfassung verankert sind. Damit der gesamtheitliche Ansatz der Reform gewahrt bleibt, fasst der Bundesrat alle Gesetzes\u00e4nderungen in einen Mantelerlass und verbindet diesen mit der Verfassungs\u00e4nderung. Damit wird verhindert, dass die \u00c4nderungen bei der Altersvorsorge angenommen, aber deren Finanzierung abgelehnt oder umgekehrt die Reformen abgelehnt, aber zus\u00e4tzliche Mittel eingefordert werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.11.2014)</p>","Proceedings":"<p><b>Zusammenfassung der Verhandlungen</b></p><p></p><p><b>Nach dem ersten Durchgang der Beratungen</b>, welche <b>in beiden R\u00e4ten</b> drei Tage dauerten, herrschte in wenigen, jedoch wesentlichen Fragen ganz oder weitgehend Einigkeit. Dazu geh\u00f6rten unter anderem folgende Entscheide:</p><p>- Senkung des Mindestumwandlungssatzes f\u00fcr den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent.</p><p>- Referenzalter 65 auch f\u00fcr Frauen: In Abweichung vom Entwurf des Bundesrats, welcher f\u00fcr die Erh\u00f6hung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre eine \u00dcbergangsfrist von 6 Jahren vorsah, beschloss der St\u00e4nderat eine \u00dcbergangsphase von 3 Jahren ab Inkrafttreten. Diesem Entscheid schloss sich die grosse Kammer an.</p><p>- Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62 und 70 mit Einf\u00fchrung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs: Der St\u00e4nderat folgte dem Vorschlag des Bundesrats, der Nationalrat dem St\u00e4nderat mehrheitlich. Abweichend entschied der Nationalrat, dass die Beitragspflicht f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige w\u00e4hrend des Vorbezugs der AHV nicht aufgehoben wird. Dadurch ergeben sich bei Erreichen des Referenzalters auch keine Beitragsl\u00fccken.</p><p>- Kein erleichterter Rentenvorbezug f\u00fcr Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen. Beide R\u00e4te lehnten den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates ab.</p><p>- Einigkeit herrschte zwischen den beiden R\u00e4ten auch darin, dass der AHV-Beitragssatz f\u00fcr selbst\u00e4ndig Erwerbende unver\u00e4ndert bei 7,8 Prozent bleibt. Der Bundesrat hatte eine Angleichung an den Beitragssatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (8,4 Prozent) vorgeschlagen.</p><p>Der Nationalrat wich in anderen gewichtigen Fragen vom St\u00e4nderat ab. So beschloss er unter anderem neu mit einer separaten Vorlage einen Interventionsmechanismus, welcher zu Rentenalter 67 f\u00fchren kann, sollte die AHV k\u00fcnftig unterfinanziert sein. </p><p>Bei der Frage der<b></b>Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG von 6,8 auf 6 Prozent lagen nach der ersten Behandlung durch beide R\u00e4te und in Abweichung vom Vorschlag des Bundesrates zwei unterschiedliche Konzepte vor. Die Differenz um diese zwei Konzepte blieb bis zur Einigungskonferenz erhalten. Gem\u00e4ss St\u00e4nderat sollte eine Kompensation nicht nur \u00fcber die berufliche Vorsorge sondern auch via Zuschlag auf neue AHV-Renten erfolgen (Zuschlag auf neue AHV-Renten von 70 Franken und Erh\u00f6hung des Plafonds f\u00fcr Ehepaare von 150 auf 155 Prozent, was bei einer Ehepaar-Maximalrente eine Aufbesserung um bis zu 226 Franken pro Monat ausmacht). Bef\u00fcrworter dieser Kompensation betonten im St\u00e4nderat, eine Rentenreform ohne Kompensation via AHV sei beim Volk nicht durchzubringen. </p><p>Eine b\u00fcrgerliche Mehrheit des Nationalrats wollte eine Kompensation der Renteneinbussen im BVG allein durch Massnahmen innerhalb der 2. S\u00e4ule erreichen. Die Versicherten sollen mehr einzahlen, um sp\u00e4ter gleich viel Rente zu bekommen. Wichtigste Massnahme w\u00e4re die Abschaffung des Koordinationsabzugs. Der St\u00e4nderat wollte jedoch den Koordinationsabzug nicht abschaffen wie vom Nationalrat verlangt und vom Bundesrat vorgesehen. Gespart werden sollte gem\u00e4ss Nationalrat ab 25, gem\u00e4ss St\u00e4nderat ab 21 Jahren. Zur \u00dcbergangsgeneration sollten gem\u00e4ss St\u00e4nderat Personen ab 50 Jahren geh\u00f6ren, f\u00fcr den Nationalrat diejenigen, welche bei Inkrafttreten der Reform das 40. Altersjahr vollendet haben.</p><p>Bek\u00e4mpft wurde das Konzept des St\u00e4nderates im Nationalrat unter anderem wegen h\u00f6heren Lohnkosten (Erh\u00f6hung der AHV-Beitr\u00e4ge um 0,3 Prozentpunkte, je 0,15 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern). Zudem handle es sich um einen Rentenausbau, von dem nur Neurentnerinnen und Neurentner profitieren w\u00fcrden. Eine Vermischung von erster und zweiter S\u00e4ule sollte nach Ansicht der Mehrheit des Nationalrats unbedingt verhindert werden. </p><p>Den Mehrwertsteuersatz zur Zusatzfinanzierung der AHV wollte die grosse Kammer um insgesamt 0,6 Prozentpunkte erh\u00f6hen, der St\u00e4nderat um 1 Prozent. Auch beim Bundesbeitrag an die AHV waren die beiden R\u00e4te nach der ersten Beratung uneinig.</p><p></p><p><b>Zwei Runden der Differenzbereinigung</b> in beiden R\u00e4ten ergaben bei zentralen Fragen folgendes Ergebnis:</p><p>- Der im Nationalrat anl\u00e4sslich der ersten Beratung der Vorlage neu eingebrachte Gesetzesentwurf mit einem Interventionsmechanismus, der eine schrittweise automatische Erh\u00f6hung des Rentenalters auf maximal 67 Jahre in Kombination mit einer Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer vorsah, sobald der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken w\u00fcrde, war im St\u00e4nderat chancenlos. Der Nationalrat verzichtete schliesslich vor der Einigungskonferenz darauf.</p><p>- Auch bei den Hinterlassenenrenten in der AHV, den Witwen- und Kinderrenten, waren sich die beiden R\u00e4te lange nicht einig: Der Nationalrat wollte zuerst den Rentenanspruch auf Frauen mit unterst\u00fctzungspflichtigen und pflegebed\u00fcrftigen Kinder beschr\u00e4nken und damit dem Bundesrat folgen. Der St\u00e4nderat lehnte auch in der Differenzbereinigung alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten wiederholt ab. Schliesslich folgte auch hier der Nationalrat dem St\u00e4nderat, womit die Witwen- und Kinderrenten nicht angetastet wurden.</p><p>- Der St\u00e4nderat lenkte seinerseits bei den Modalit\u00e4ten des flexiblen Altersr\u00fccktritts ein: AHV-Beitr\u00e4ge sollen auch w\u00e4hrend der Dauer des Rentenvorbezugs erhoben werden. </p><p>- Der Nationalrat beschloss, den Bundesbeitrag an die AHV bei 19,55 Prozent der Ausgaben der AHV zu belassen und folgte damit dem St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Die Kompensation f\u00fcr die Senkung des Umwandlungssatzes sowie die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV waren schliesslich Thema der <b>Einigungskonferenz</b> beider R\u00e4te. W\u00e4hrend die Einigungskonferenz mit ihrem Entscheid beim Konzept zum Ausgleich der Rentenausf\u00e4lle dem St\u00e4nderat folgte, entsprach sie andererseits bei der Mehrwertsteuererh\u00f6hung dem Willen des Nationalrats. Sie beantragte mit 14 zu 12 Stimmen dem Plenum, der Kompensation von Renteneinbussen via AHV-Zuschl\u00e4gen zuzustimmen. Die Mehrwertsteuer soll um 0,6 Prozentpunkte erh\u00f6ht werden und nicht um ein Prozent, wie vom St\u00e4nderat urspr\u00fcnglich angestrebt (14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen).</p><p>Der St\u00e4nderat hiess den Antrag der Einigungskonferenz mit 27 zu 17 Stimmen gut. Im Nationalrat fiel die Zustimmung mit 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen \u00e4usserst knapp aus. Weil gleichzeitig die Ausgabenbremse gel\u00f6st werden musste, war die Zustimmung der Mehrheit aller Ratsmitglieder n\u00f6tig, also 101 Stimmen. Entscheidend f\u00fcr dieses Ergebnis im Nationalrat zugunsten des AHV-Zuschlags waren zuletzt folgende Umst\u00e4nde: Nebst den f\u00fcr dieses Kompensationsmodell votierenden Fraktionen der SP, der CVP, der Gr\u00fcnen und der BDP bef\u00fcrworteten nun auch die Gr\u00fcnliberalen diese L\u00f6sung. Sie hatten zuvor das Konzept einer Kompensation der Renteneinbussen innerhalb der zweiten S\u00e4ule vertreten. Je nach Sichtweise waren die zwei Ja-Stimmen der Lega-Mitglieder entscheidend, welche der SVP-Fraktion angeh\u00f6ren, oder die Stimme des einzigen PdA-Vertreters und Mitglieds der Gr\u00fcnen Fraktion.</p><p>Mit der Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz wurde auch die Mehrwertsteuererh\u00f6hung um 0,6 Prozentpunkte angenommen.</p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung</b> nahm der Nationalrat das Bundesgesetz \u00fcber die Reform der Altersvorsorge 2020 (Vorlage 1) mit 100 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen und den Bundesbeschluss \u00fcber die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer (Vorlage 2) mit 101 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Geschlossen f\u00fcr die Vorlagen votierten die Fraktionsmitglieder der SP, der CVP, der BDP, der Gr\u00fcnliberalen und der Gr\u00fcnen (mit einer Ausnahme bei Vorlage 1). Die FDP-Liberalen und die SVP-Fraktion (mit Ausnahme der beiden Lega-Mitglieder) votierten mit je 2 Enthaltungen geschlossen dagegen. </p><p>Der St\u00e4nderat nahm beide Vorlagen mit 27 zu 18 Stimmen an. Dagegen votierten die geschlossene SVP-Fraktion sowie mit einer Abweichung die FDP-liberale Fraktion.</p><p></p><p><b>Das Bundesgesetz \u00fcber die Reform der Altersvorsorge 2020 wurde in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 mit 52,7\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p><p><b>Der Bundesbeschluss \u00fcber die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer wurde in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 von 11 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757447243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}