{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.093","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 28. November 2014 zum Bundesgesetz \u00fcber die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.11.2014</b></p><p><b>Wer f\u00fcr sein Erwerbseinkommen an der Quelle besteuert wird und in der Schweiz ans\u00e4ssig ist, soll k\u00fcnftig nachtr\u00e4glich ordentlich veranlagt werden k\u00f6nnen. Diese M\u00f6glichkeit soll auch Quellenbesteuerten offen stehen, die nicht in der Schweiz ans\u00e4ssig sind, aber einen Grossteil ihrer weltweiten Eink\u00fcnfte in der Schweiz erzielen. Dadurch k\u00f6nnen Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt werden. Der Bundesrat hat heute vom Ergebnisbericht zur Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung verabschiedet.</b></p><p>Unmittelbarer gesetzgeberischer Anpassungsbedarf an der geltenden Quellensteuerordnung ergibt sich aus einem Entscheid des Bundesgerichts. Dieses stellte am 26. Januar 2010 erstmals fest, dass die Quellenbesteuerung in gewissen F\u00e4llen gegen das mit der Europ\u00e4ischen Union abgeschlossene Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen verst\u00f6sst. Gem\u00e4ss Bundesgericht haben Quellensteuerpflichtige ohne Wohnsitz in der Schweiz, die hier mehr als 90 Prozent ihrer weltweiten Eink\u00fcnfte erzielen (so genannte Quasi-Ans\u00e4ssige), Anspruch auf die gleichen Abz\u00fcge wie in der Schweiz ordentlich besteuerte Personen. </p><p>Mit der Revision bleibt f\u00fcr die heute betroffenen Personenkategorien die Erhebung einer Quellensteuer bestehen. K\u00fcnftig soll jedoch allen ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen nachtr\u00e4glich eine ordentliche Veranlagung offen stehen. Ab einem noch festzulegenden Erwerbseinkommen sind sie wie im geltenden Recht von Amtes wegen nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren zu veranlagen. Alle andern k\u00f6nnen eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung beantragen. Die erg\u00e4nzende ordentliche Veranlagung, mit welcher nicht quellensteuerpflichtige Eink\u00fcnfte und Verm\u00f6gen erfasst werden, soll ebenfalls durch die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung ersetzt werden. Dies f\u00fchrt zu einer Vereinheitlichung der Verfahren bei den ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen. </p><p>Die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung steht auch Nicht-Ans\u00e4ssigen offen, sofern sie einen Grossteil ihrer Eink\u00fcnfte in der Schweiz erzielen und damit die Voraussetzungen zur Quasi-Ans\u00e4ssigkeit erf\u00fcllen. F\u00fcr alle \u00fcbrigen Nicht-Ans\u00e4ssigen ist die Quellensteuer definitiv. Sie tritt an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern auf dem unselbstst\u00e4ndigen Erwerbseinkommen. Mit der Neugestaltung des Quellensteuerregimes er\u00fcbrigt sich k\u00fcnftig das Instrument der Tarifkorrekturen zur nachtr\u00e4glichen Geltendmachung zus\u00e4tzlicher Abz\u00fcge. </p><p>Eine Sch\u00e4tzung \u00fcber die finanziellen Auswirkungen l\u00e4sst sich mangels zuverl\u00e4ssiger Daten nicht treffen. Die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen hat f\u00fcr die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden veranlagungsbedingt Mehraufwand zur Folge.</p><p></p><p>Quellenbesteuerung und Quellenbesteuerte in der Schweiz</p><p>Ausl\u00e4ndische Arbeitnehmende in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind, werden f\u00fcr ihr Erwerbseinkommen an der Quelle besteuert. Heute werden in der Schweiz rund 760'000 unselbstst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige ohne Niederlassungsbewilligung an der Quelle besteuert. Davon haben rund 490'000 Personen einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und gelten als Ans\u00e4ssige. Rund 270'000 Personen sind ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und gelten als Nicht-Ans\u00e4ssige. Quasi-ans\u00e4ssig sind Arbeitnehmende ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die hier aber einen Grossteil ihrer weltweiten Eink\u00fcnfte erzielen. Laut Bundesgerichtsurteil stehen ihnen dieselben Abzugsm\u00f6glichkeiten wie ordentlich Besteuerten zu. Bei der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens zieht der Arbeitgeber die geschuldete Steuer direkt vom Lohn ab. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2016</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr \u00c4nderungen bei der Quellenbesteuerung </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat sich als Erstrat grunds\u00e4tzlich f\u00fcr eine Gesetzes\u00e4nderung bei der Quellenbesteuerung ausgesprochen. Mit der Vorlage sollen Ungleichbehandlungen beseitigt und ein Konflikt mit dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen ausger\u00e4umt werden.</b></p><p>Von links bis rechts wurde die Gesetzesvorlage am Dienstag im Nationalrat im Grundsatz begr\u00fcsst. Die Diskriminierung von Quellensteuerpflichtigen aus der EU m\u00fcsse verhindert werden, befand beispielsweise Petra G\u00f6ssi (FDP/SZ).</p><p>Der Quellenbesteuerung unterliegen alle ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmenden, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen.</p><p>2010 stellte das Bundesgericht fest, dass die Quellenbesteuerung in gewissen F\u00e4llen gegen das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen verst\u00f6sst. Der Bundesrat schlug in der Folge vor, dass mehr Quellensteuerpflichtige nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Freiwillige ordentliche Veranlagung</p><p>Heute werden ans\u00e4ssige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen \u00fcber 120'000 Franken obligatorisch nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ans\u00e4ssig gelten jene Arbeitnehmenden, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.</p><p>K\u00fcnftig soll die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung allen ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch festgelegt werden muss, w\u00e4re eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, unter dieser Grenze w\u00e4re sie freiwillig.</p><p>Neu soll eine nachtr\u00e4gliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren zudem den Quasi-Ans\u00e4ssigen offenstehen. Damit sind jene Quellensteuerpflichtigen gemeint, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften.</p><p></p><p>Pauschalen f\u00fcr K\u00fcnstler und Sportler</p><p>Der Nationalrat hiess all diese \u00c4nderungen diskussionslos gut. In mehreren anderen Punkten wich er jedoch von der Linie des Bundesrats ab. So sprach er sich daf\u00fcr aus, dass ausl\u00e4ndische K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler die Gewinnungskosten pauschal im Umfang von 50 Prozent der Bruttoeink\u00fcnfte von den steuerbaren Tageseinnahmen abziehen k\u00f6nnen.</p><p>Sportler und Sportlerinnen sowie Referenten und Referentinnen sollen 20 Prozent abziehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hatte f\u00fcr alle Branchen einen Einheitssatz von 20 Prozent vorgeschlagen. Die Mehrheit befand jedoch, diese Pauschale treffe nicht auf alle Branchen zu.</p><p></p><p>Gegen Solidarhaftung</p><p>Der Nationalrat brachte zudem gegen den Willen des Bundesrats eine \u00c4nderung an f\u00fcr mehr Transparenz. Die Kantone sollen demnach die Methode ver\u00f6ffentlichen, nach der die Pauschalen festgesetzt werden. In vielen Kantonen sei dies nicht ersichtlich, f\u00fcr Steuerpflichtige aber sei es relevant, sagte Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE).</p><p>Aus der Vorlage gekippt hat der Nationalrat eine vom Bundesrat vorgeschlagene \u00c4nderung, die ebenfalls f\u00fcr mehr Transparenz sorgen sollte. Die steuerpflichtige Person sollte demnach j\u00e4hrlich eine Bescheinigung unter anderem \u00fcber den angewandten Tarif erhalten. B\u00fcrgerliche Nationalr\u00e4te sahen darin einen Ausbau der B\u00fcrokratie.</p><p>Der Nationalrat will zudem auf die vom Bundesrat beantragte Solidarhaftung bei juristischen Personen verzichten. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) warnte vergebens vor Steuerausf\u00e4llen, f\u00fcr die niemand gerade stehen m\u00fcsse.</p><p></p><p>Spielraum f\u00fcr die Kantone</p><p>Auch bei den Bezugsprovisionen folgte der Nationalrat dem Bundesrat nicht. Der Bundesrat wollte diese auf 1 Prozent des gesamten Quellensteuerbetrags festlegen. Der Nationalrat sprach sich jedoch daf\u00fcr aus, den Kantonen mehr Spielraum zu lassen. Sie sollen Bezugsprovisionen von bis zu 2 Prozent gew\u00e4hren k\u00f6nnen.</p><p>Angenommen hat der Nationalrat zudem einen Antrag der Kommission, wonach die Kantone den Gemeindesteuerfuss nach den vom Finanzdepartement festgelegten Bestimmungen ermitteln sollen. Das sei eine \"Lex Ticino\", kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG), da die Bestimmung nur das Tessin betreffe. Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach sich gegen die Bestimmung aus. Mit dem Tessin m\u00fcsse eine einvernehmliche L\u00f6sung gefunden werden.</p><p>Mehrere andere \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge verwarf der Nationalrat. Umstritten war unter anderem, ob auch die Steuerbeh\u00f6rde nachtr\u00e4glich eine Veranlagung im ordentlichen Verfahren verlangen k\u00f6nnte. Der Nationalrat lehnte dies jedoch knapp mit 86 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.</p><p></p><p>\"Dreister Versuch\"</p><p>F\u00fcr Emp\u00f6rung bei den anderen Parteien sorgte der Antrag der SVP, die Beschr\u00e4nkung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken aufzuheben, der mit der Bahnvorlage FABI vom Volk beschlossen worden war. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) ortete im Antrag der SVP einen \"dreisten Versuch, den Volksentscheid zu hintergehen\". Auch Finanzminister Ueli Maurer befand, das widerspreche Treu und Glauben. Der Nationalrat lehnt den SVP-Antrag denn auch deutlich ab.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 185 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Einzig einzelne SVP-Vertreter stimmten gegen die Vorlage. </p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 20.09.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat f\u00fcr \u00c4nderungen bei der Quellenbesteuerung </b></p><p><b>(sda) Die Regeln zur Quellenbesteuerung sollen ge\u00e4ndert werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch der St\u00e4nderat daf\u00fcr ausgesprochen, Ungleichbehandlungen zu beseitigen und einen Konflikt mit dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen auszur\u00e4umen.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage am Dienstag einstimmig gut. Diese geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat. Der Quellenbesteuerung unterliegen alle ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmenden, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen.</p><p>2010 stellte das Bundesgericht fest, dass die Quellenbesteuerung in bestimmten F\u00e4llen gegen das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen verst\u00f6sst. Der Bundesrat schlug in der Folge \u00c4nderungen vor.</p><p>Heute werden ans\u00e4ssige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen \u00fcber 120'000 Franken obligatorisch nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ans\u00e4ssig gelten jene Arbeitnehmenden, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.</p><p></p><p>Neue Kategorie: Quasi-Ans\u00e4ssige</p><p>K\u00fcnftig soll die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung allen ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch festgelegt werden muss, w\u00e4re eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, unter dieser Grenze w\u00e4re sie freiwillig.</p><p>Neu soll eine nachtr\u00e4gliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren zudem den Quasi-Ans\u00e4ssigen offenstehen. Damit sind jene Quellensteuerpflichtigen gemeint, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften.</p><p></p><p>Monats- oder Jahrestarif</p><p>Der St\u00e4nderat hiess diese \u00c4nderungen gut, brachte jedoch einige \u00c4nderungen an. So will er, dass nicht nur Steuerpflichtige, sondern auch die Steuerbeh\u00f6rden eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung verlangen k\u00f6nnen. Die Bezugsprovision f\u00fcr den Schuldner einer steuerbaren Leistung m\u00f6chte der St\u00e4nderat wie der Bundesrat bei 1 Prozent festlegen. Der Nationalrat will den Kantonen Spielraum bis 2 Prozent lassen.</p><p>Weiter will der Nationalrat den Quellensteuertarif einheitlich als Monatstarif ausgestalten. Nach dem Willen des St\u00e4nderates sollen die Kantone entscheiden, ob sie mit dem Monatstarif oder dem Jahrestarif arbeiten m\u00f6chten. Das beschloss der Rat mit 33 zu 7 Stimmen.</p><p></p><p>Pauschalen f\u00fcr K\u00fcnstler und Sportler</p><p>Umstritten war, wie hohe Gewinnungskosten K\u00fcnstler von den steuerbaren Bruttoeink\u00fcnften abziehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hatte eine Pauschale von 20 Prozent vorgeschlagen, der Nationalrat sprach sich f\u00fcr 50 Prozent aus. Der St\u00e4nderat beschloss nun einen Kompromiss von 35 Prozent, im Einverst\u00e4ndnis mit dem Bundesrat.</p><p>Mit 50 Prozent w\u00e4ren ausl\u00e4ndische Bands besser gestellt als die inl\u00e4ndischen, befand die Mehrheit. Das d\u00fcrfe nicht sein. Die Bef\u00fcrworter von 50 Prozent machten geltend, nur f\u00fcr Grossverdienerbands w\u00e4re ein tieferer Satz angemessen, f\u00fcr die Mehrheit nicht. Einig sind sich die R\u00e4te, dass Sportler und Referenten 20 Prozent Gewinnkosten abziehen k\u00f6nnen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2016</b></p><p><b>Nur noch drei Differenzen bei Revision der Quellenbesteuerung </b></p><p><b>(sda) Die Revision der Quellenbesteuerung ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat ist am Mittwoch in mehreren Punkten auf die Linie des St\u00e4nderates eingeschwenkt. Drei Differenzen bleiben aber noch bestehen.</b></p><p>So will der Nationalrat den vom St\u00e4nderat eingebrachten Artikel zur nachtr\u00e4glichen ordentlichen Veranlagung von Amtes wegen wieder streichen. Der Entscheid fiel mit 120 zu 73 Stimmen.</p><p>Gem\u00e4ss der heutigen Regelung werden ans\u00e4ssige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen von \u00fcber 120'000 Franken obligatorisch nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ans\u00e4ssig gelten jene Arbeitnehmer, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.</p><p>K\u00fcnftig soll die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung allen ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen: \u00dcber einer bestimmten Einkommensgrenze w\u00e4re eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, darunter freiwillig. Der St\u00e4nderat will jedoch, dass nicht nur Steuerpflichtige, sondern auch die Steuerbeh\u00f6rden eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung verlangen k\u00f6nnen.</p><p>Dies sei im Kampf gegen Steuerbetrug ein wichtiges Instrument, argumentierte eine Minderheit. Eine Mehrheit im Nationalrat sprach sich aber gegen die Forderung aus. In der Praxis sei sie nutzlos, hatte die bereits die vorberatende Kommission befunden.</p><p></p><p>Kompromiss bei Bezugsprovision</p><p>Die zweite Differenz betrifft die H\u00f6he der Bezugsprovision f\u00fcr Schuldner der steuerbaren Leistung. Der Nationalrat stimmte mit 147 zu 35 Stimmen f\u00fcr einen Kompromissvorschlag seiner vorberatenden Kommission. Die Bezugsprovision sollte demnach k\u00fcnftig zwischen einem und zwei Prozent des gesamten Quellensteuerbetrags liegen. Der St\u00e4nderat hatte sich davor f\u00fcr ein Prozent ausgesprochen, der Nationalrat in seiner ersten Beratung f\u00fcr maximal zwei Prozent.</p><p>Ebenfalls noch uneins sind sich die R\u00e4te in der Frage, wie hohe Gewinnungskosten K\u00fcnstler von den steuerbaren Bruttoeink\u00fcnften abziehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hatte 20 Prozent vorgeschlagen, der St\u00e4nderat entschied sich f\u00fcr 35 Prozent. Der Nationalrat will in diesem Punkt aber nicht beigeben und beharrte auch bei der zweiten Behandlung der Vorlage auf 50 Prozent.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.12.2016</b></p><p><b>Revision der Quellenbesteuerung fast unter Dach </b></p><p><b>(sda) Die Revision der Quellenbesteuerung ist beinahe unter Dach und Fach. Der St\u00e4nderat hat am Montag die letzten inhaltlichen Differenzen ausger\u00e4umt.</b></p><p>Der Revisionsbedarf war in den R\u00e4ten unbestritten. Am Montag ist der St\u00e4nderat nun bei den letzten drei Differenzen auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Bei der H\u00f6he der Bezugsprovision f\u00fcr Schuldner steuerbarer Leistungen einigten sich die R\u00e4te auf einen Kompromiss: Diese soll k\u00fcnftig zwischen einem und zwei Prozent des gesamten Quellensteuerbetrags liegen. Der St\u00e4nderat hatte sich in seiner ersten Beratung f\u00fcr ein Prozent ausgesprochen, der Nationalrat f\u00fcr maximal zwei Prozent.</p><p>Eingelenkt hat der St\u00e4nderat bei Steuerabz\u00fcgen f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00fcnstler. Diese k\u00f6nnen f\u00fcr die Steuerberechnung von ihren Tageseink\u00fcnften die Gewinnungskosten abziehen. Der Pauschalabzug betr\u00e4gt 50 Prozent der Bruttoeink\u00fcnfte. Der Bundesrat hatte urspr\u00fcnglich einen Satz von 20 Prozent vorgeschlagen, der St\u00e4nderat 35 Prozent.</p><p>Die dritte Differenz betraf eine neue Kompetenz f\u00fcr Steuerbeh\u00f6rden. Der St\u00e4nderat hatte zuerst verlangt, dass nicht nur Steuerpflichtige, sondern auch Steuerbeh\u00f6rden bei ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung verlangen k\u00f6nnen. Am Montag hat der St\u00e4nderat nun, wie bereits der Nationalrat, diesen Passus wieder aus dem Gesetz gestrichen. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2016</b></p><p><b>Letzte Differenz bei Revision der Quellenbesteuerung ausger\u00e4umt </b></p><p>(sda) Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz bei der Revision der Quellenbesteuerung ausger\u00e4umt. Inhaltlich hatten sich die R\u00e4te bereits am Vortag geeinigt.</p><p>Zu bereinigen hatte der Nationalrat lediglich noch eine formelle Differenz bez\u00fcglich des Pauschalabzugs f\u00fcr K\u00fcnstler.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770756758203)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417132800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}