{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140099,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140099,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.099","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ordnungsbussengesetz","Description":"Botschaft vom 17. Dezember 2014 zum Ordnungsbussengesetz","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.12.2014</b></p><p><b>Ordnungsbussenverfahren wird ausgeweitet</b></p><p><b>K\u00fcnftig sollen nicht nur einfache \u00dcbertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch \u00e4hnliche Verst\u00f6sse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) an das Parlament \u00fcberwiesen.</b></p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesrevision geht auf die Motion \"Erweiterung des Ordnungsbussensystems zur Entlastung der Strafbeh\u00f6rden und der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger\" (10.3747) zur\u00fcck. Nach geltendem Recht werden nur \u00dcbertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und seit Oktober 2013 auch bestimmte \u00dcbertretungen des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren mit Bussen geahndet. Mit der vorliegenden Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes soll das Ordnungsbussenverfahren ausgeweitet werden, um auch geringf\u00fcgige \u00dcbertretungen gegen andere Gesetze einfach, rasch und einheitlich sanktionieren zu k\u00f6nnen.</p><p>Vorgesehen ist eine Ausweitung auf das Ausl\u00e4ndergesetz, das Asylgesetz, das Bundesgesetz \u00fcber den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Nationalstrassenabgabegesetz, das Bundesgesetz \u00fcber die Binnenschifffahrt, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Waldgesetz, das Jagdgesetz, das Bundesgesetz \u00fcber die Fischerei und das Bundesgesetz \u00fcber das Gewerbe der Reisenden.</p><p>Die einzelnen Tatbest\u00e4nde und die jeweiligen Bussen wird der Bundesrat in einem zweiten Schritt - nach Anh\u00f6rung der Kantone - in einer Verordnung festlegen. Diese Delegation an den Bundesrat rechtfertigt sich angesichts der Vielzahl von \u00dcbertretungen; bereits der geltende Katalog von Strassenverkehrsdelikten umfasst \u00fcber 20 Seiten. Zudem kann der Bundesrat rasch auf Ver\u00e4nderungen reagieren und den Deliktskatalog und die Bussenh\u00f6he entsprechend anpassen.</p><p></p><p>Maximale Busse von 300 Franken</p><p>Im revidierten OBG soll die maximale H\u00f6he der Busse aus verschiedenen Gr\u00fcnden bei 300 Franken belassen werden. Denn eine Sanktionierung nach einem fixen Bussentarif weicht vom Grundsatz ab, wonach bei der Bemessung der Strafe das Vorleben und die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse der beschuldigten Person zu ber\u00fccksichtigen sind. Eine Ausnahme zur Entlastung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden l\u00e4sst sich aber nur rechtfertigen, wenn die Strafe nicht zu hoch ist. Zudem d\u00fcrfte bei einer Erh\u00f6hung der maximalen Busse das Ordnungsbussenverfahren h\u00e4ufiger von den Betroffenen abgelehnt werden, womit die angestrebte Vereinfachung nicht zum Tragen k\u00e4me.</p><p></p><p>Auch Sicherstellung und Einziehung von Gegenst\u00e4nden m\u00f6glich</p><p>Seit Oktober 2013 kann auch der Cannabis-Konsum im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Dieses Verfahren ist bisher nicht im OBG, sondern im Bet\u00e4ubungsmittelgesetz geregelt. Mit der Totalrevision werden diese Bestimmungen ins OBG integriert. Auch die Sicherstellung und Einziehung von cannabishaltigen Produkten, wie sie bisher im Bet\u00e4ubungsmittelgesetz geregelt ist, soll weiterhin m\u00f6glich sein. Deshalb wird im Ordnungsbussenverfahren neu auch die Sicherstellung und Einziehung von Gegenst\u00e4nden und Verm\u00f6genswerten geregelt. Die Einziehung im Ordnungsbussenverfahren ist insbesondere denkbar f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke, Fische, die kleiner sind als das Mindestfangmass, sowie f\u00fcr gesch\u00fctzte Pflanzen, Blumen oder Pilze, die sich jemand durch eine \u00dcbertretung angeeignet hat. Bei der Einziehung ist dem Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit Rechnung zu tragen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.12.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat will mehr Bagatelldelikte mit Ordnungsbussen ahnden </b></p><p><b>(sda) Ordnungsbussen sollen k\u00fcnftig nicht mehr nur Verkehrss\u00fcnder bezahlen m\u00fcssen. Auch andere kleine Straftaten sollen auf diese unb\u00fcrokratische Weise geahndet werden. Der St\u00e4nderat hat eine Revision des Ordnungsbussengesetzes mit 35 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p>Gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrates sollen k\u00fcnftig kleinere Gesetzesverst\u00f6sse einfach, einheitlich und an Ort und Stelle mit Ordnungsbussen sanktioniert werden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat, der die Vorlag am Montag als Erstrat behandelte, erkl\u00e4rte sich mit dem Entwurf in allen Punkten einverstanden.</p><p>Es sei eine lohnenswerte Vorlage, die B\u00fcrokratieabbau erm\u00f6gliche und Betroffene vor Verfahrenskosten sch\u00fctze, sagte Stefan Engler (CVP/GR) als Pr\u00e4sident der Rechtskommission (RK). Das Ordnungsbussengesetz sei nur auf \u00dcbertretungen von Bundesrecht anwendbar. Gehe es um kantonales Recht - etwa Littering-Bestimmungen - k\u00f6nnten die Kantone selbst Ordnungsbussenverfahren vorsehen.</p><p></p><p>17 Gesetze sind tangiert</p><p>Die Regierung will das Bussensystem unter anderem bei Verst\u00f6ssen gegen das Ausl\u00e4ndergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz und das Jagdgesetz anwenden. Insgesamt 17 Gesetze sind von der Revision tangiert.</p><p>Das neue Gesetz f\u00fchrt nur die Gesetze auf, deren geringf\u00fcgige \u00dcbertretung neu mit Ordnungsbussen geahndet werden soll. Welche Delikte im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden sollen, will der Bundesrat sp\u00e4ter selber in einer Verordnung festlegen.</p><p>Der Bundesrat wolle die bew\u00e4hrte Struktur des seit rund 40 Jahren bestehenden Rechts behalten, sagte Bundespr\u00e4sidentin Simonetta Sommaruga. In der Botschaft nennt der Bundesrat zahlreiche Beispiele, die sich f\u00fcr das Ordnungsbussenverfahren eignen w\u00fcrden.</p><p></p><p>Nur f\u00fcr Bagatelldelikte</p><p>Darunter sind das Sammeln oder Ausreissen gesch\u00fctzter Pflanzen, das Fangen von zu kleinen Fischen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht f\u00fcr Hunde im Wald. Auch der bereits im Ordnungsbussenverfahren geregelte Konsum von Cannabis ins Ordnungsbussengesetz integriert werden.</p><p>Wie bisher sollen nur Bagatelldelikte mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden. Um dies sicherzustellen, will der Bundesrat die maximale H\u00f6he der Ordnungsbusse bei den heutigen 300 Franken belassen.</p><p>In einer separaten Vorlage m\u00f6chte der St\u00e4nderat regeln, dass dereinst auch Sicherheitsorgane von Transportunternehmen wie die SBB Ordnungsbussen ausstellen k\u00f6nnen. Er hiess dazu eine Motion seiner RK mit 32 zu 1 Stimmen gut, gegen den Willen des Bundesrates. </p><p></p><p>Warnung vor Ungereimtheiten</p><p>F\u00fcr Ordnungsbussen geeignete \u00dcbertretungen gegen das Personenbef\u00f6rderungsgesetz seien Antragsdelikte, gab Bundespr\u00e4sidentin und Justizministerin Simonetta Sommaruga im St\u00e4nderat zu bedenken. Ordnungsbussen k\u00f6nnten jedoch nur f\u00fcr Offizialdelikte ausgesprochen werden.</p><p>Bestimmte Antragsdelikte m\u00fcssten daher zu Offizialdelikten umgestaltet werden. Dies w\u00fcrde zu Ungereimtheiten im Rechtssystem f\u00fchren, warnte sie. \"Das Verschmutzen eines Sitzpolsters w\u00e4re ein Offizialdelikt. Doch das Zerst\u00f6ren desselben Sitzpolsters - eine Sachbesch\u00e4digung - w\u00e4re ein Antragsdelikt.\"</p><p>Sie warnte auch von Interessenkollisionen in F\u00e4llen, da Angestellte eines gesch\u00e4digten Transportunternehmens selber Bussen ausstellten. Gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungen des Bundesrates k\u00f6nnen Zivilforderungen - nach Schadenersatz - nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Es br\u00e4uchte daf\u00fcr ein zweites Verfahren.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2016</b></p><p><b>Parlament will mehr Bagatelldelikte mit Ordnungsbussen erledigen </b></p><p><b>(sda) Heute werden nur Verkehrss\u00fcnder und Kiffer mit Ordnungsbussen von bis zu 300 Franken bestraft, formlos und ohne Verfahren. Bei allen anderen Delikten er\u00f6ffnen die Beh\u00f6rden ein Strafverfahren. Das soll sich jetzt \u00e4ndern.</b></p><p>Nach dem St\u00e4nderat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zugestimmt. Dieses kommt bei leicht feststellbaren Bagatelldelikten zur Anwendung. Die beschuldigte Person kann die Strafe an Ort und Stelle oder innerhalb einer Frist zahlen. Anders als im ordentlichen Strafverfahren werden Vorleben und pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnisse nicht ber\u00fccksichtigt, es gibt auch keine Verfahrenskosten.</p><p>Weil das g\u00fcnstig und effizient ist, beschloss das Parlament 2011, mehr Delikte auf diesem Weg zu ahnden. Der Bundesrat arbeitete daraufhin eine Vorlage aus, in der er vorschlug, das Ordnungsbussenverfahren bei 17 Gesetzen anzuwenden. Darunter sind das Ausl\u00e4ndergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Jagdgesetz.</p><p></p><p>Diskussion \u00fcber Cannabis</p><p>Welche Verst\u00f6sse genau mit Ordnungsbussen bestraft werden, w\u00fcrde der Bundesrat festlegen. In der Botschaft hatte er zahlreiche Beispiele genannt, etwa das Sammeln gesch\u00fctzter Pflanzen, das Fangen von zu kleinen Fischen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht f\u00fcr Hunde im Wald.</p><p>Der Konsum von Cannabis, der schon heute mit einer Ordnungsbusse geahndet wird, will der Bundesrat weiterhin im Ordnungsbussenverfahren regeln. Darum steht auch das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz im Entwurf f\u00fcr ein Ordnungsbussengesetz. Daran st\u00f6rte sich aber die SVP.</p><p>Es gebe dabei viele Ungereimtheiten, sagte Andrea Geissb\u00fchler (BE). Die Kantone stellten unterschiedlich viele Bussen wegen Cannabiskonsum aus. Auch w\u00fcrden im Strassenverkehr weniger Kontrollen wegen Cannabis als wegen Alkohol durchgef\u00fchrt, weil die Bussen nicht registriert seien. Die Mehrheit entschied aber mit 123 zu 51 Stimmen, Kiffer weiterhin mit Ordnungsbussen zu bestrafen.</p><p></p><p>SVP: Zynisch und willk\u00fcrlich</p><p>Ein Teil der SVP h\u00e4tte schon gar nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Laut Yves Nidegger (GE) sind Ordnungsbussen in Tat und Wahrheit Steuern. Die Einnahmen w\u00fcrden von den Kantonen sogar budgetiert, diese h\u00e4tten also ein Interesse daran, dass es m\u00f6glichst viele Gesetzes\u00fcbertretungen gebe. Das sei zynisch, sagte Nidegger.</p><p>Pirmin Schwander (SVP/SZ) st\u00f6rte sich am Deliktkatalog. Beispielsweise stehe das Waldgesetz darauf, nicht aber der Tierschutz. Das sei reine Willk\u00fcr. Die \u00fcbrigen Fraktionen teilten diese Bedenken nicht. F\u00fcr sie stand die Vereinfachung des Verfahrens im Vordergrund. Der Antrag auf Nichteintreten scheiterte mit 170 zu 19 Stimmen.</p><p>Inhaltlich folgte der Nationalrat weitgehend den Vorschl\u00e4gen des Bundesrats. Auf Vorschlag seiner Rechtskommission machte der Nationalrat lediglich zwei Pr\u00e4zisierungen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Gesetz mit 167 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Dieses geht mit geringf\u00fcgigen Differenzen noch einmal zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p>Offene Fragen</p><p>Mit einer Motion wollte der St\u00e4nderat dar\u00fcber hinaus erreichen, dass auch Sicherheitsorgane von Transportunternehmen wie die SBB Ordnungsbussen ausstellen k\u00f6nnen. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte damals vergeblich vor Ungereimtheiten, weil die f\u00fcr Ordnungsbussen geeigneten \u00dcbertretungen gegen das Personenbef\u00f6rderungsgesetz Antragsdelikte sind. Ordnungsbussen k\u00f6nnen jedoch nur f\u00fcr Offizialdelikte ausgesprochen werden.</p><p>Der Nationalrat nahm die Bedenken der Bundesr\u00e4tin ernster. Er lehnte die Motion stillschweigend ab. Er beauftragte den Bundesrat jedoch, sich in einem Bericht vertieft mit der Frage zu befassen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.03.2016</b></p><p><b>Mehr Delikte werden mit Ordnungsbussen geahndet </b></p><p><b>(sda) Heute k\u00f6nnen nur Verkehrss\u00fcnder und Kiffer mit Ordnungbussen bestraft werden. In Zukunft wird dieses einfache Verfahren auch bei anderen Straftaten angewendet.</b></p><p>Stillschweigend hat der St\u00e4nderat am Dienstag die letzten Differenzen zur \u00c4nderung des Ordnungsbussengesetzes ausger\u00e4umt. Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Mit der Revision wird der Bundesrat erm\u00e4chtigt, das Ordnungsbussenverfahren in insgesamt 17 Gesetzen vorzusehen. Darunter sind das Ausl\u00e4ndergesetz, das Waffengesetz, das Lebensmittel- oder das Umweltschutzgesetz.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756638927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418774400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}