{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140307,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140307,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.307","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Wiederherstellung der Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone bei Wahlfragen. \u00c4nderung der Bundesverfassung","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 21.11.2017</b></p><p>Die Staatspolitische Kommission (SPK) des St\u00e4nderates unterbreitet ihrem Rat nach Durchf\u00fchrung der Vernehmlassung eine Vorlage f\u00fcr eine \u00c4nderung der Bundesverfassung, die den Kantonen bei der Gestaltung ihrer Wahlverfahren mehr Freiraum gew\u00e4hrt. Somit werden die Standesinitiativen der Kantone Zug und Uri umgesetzt. </p><p>Mit ihren Standesinitiativen haben die Kantone Zug und Uri ihren Unmut \u00fcber zu enge Vorgaben des Bundesgerichts betreffend die Ausgestaltung kantonaler Wahlverfahren zum Ausdruck gebracht (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20140307\">14.307</a> /<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20140316\">14.316</a> s Kt.Iv. ZG. Wiederherstellung der Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone bei Wahlfragen. \u00c4nderung der Bundesverfassung / Kt.Iv. UR. Souver\u00e4nit\u00e4t bei Wahlfragen). Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der vom 22. Juni bis 13. Oktober 2017 durchgef\u00fchrten Vernehmlassung, hat die Kommission nun mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Rat die Vorlage f\u00fcr eine \u00c4nderung von Artikel\u00a039 der Bundesverfassung zu unterbreiten. In Artikel\u00a039 BV soll neu festgehalten werden, dass die Kantone bei der Gestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Beh\u00f6rden frei sind. Auch wird klargestellt, dass das Bundesgericht keine Vorgaben betreffend die Gr\u00f6sse der Wahlkreise machen darf. </p><p>In der Vernehmlassung haben sich 17 der 26 Kantone positiv gegen\u00fcber einer Verfassungs\u00e4nderung ausgesprochen, wobei 13 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, ZG, SO, AR, AI, GR, AG, TI, VS) den von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Text unterst\u00fctzen, welcher die Kantone insk\u00fcnftig ganz vor bundesgerichtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des Wahlverfahrens sch\u00fctzt. Vier Kantone (ZH, SG, VD, GE) m\u00f6chten sich darauf beschr\u00e4nken, die heutige Praxis des Bundesgerichtes in der Verfassung festzuschreiben.</p><p>Etwas negativer sieht die Bilanz der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien aus. Von diesen \u00e4ussern sich nur die CVP und die SVP positiv zu einer Verfassungs\u00e4nderung, wobei die CVP die Mehrheits- und die SVP die Minderheitsvariante unterst\u00fctzt. Die FDP, die SP, die Gr\u00fcnen, die GLP und die EVP sind gegen eine Verfassungs\u00e4nderung, so auch f\u00fcnf kantonale Parteien, die Stellung genommen haben. Vier Verb\u00e4nde gaben eine Stellungnahme f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung ab, einer dagegen. </p><p>Die \u00fcberwiegend positiven Stellungnahmen seitens der Kantone waren f\u00fcr die Kommission Anlass, an ihrer Vorlage festzuhalten. Mit 7 zu 5 Stimmen h\u00e4lt die Kommissionsmehrheit an ihrem Text fest, wonach die Kantone bei der Gestaltung ihrer Wahlverfahren frei sind. Die Minderheit m\u00f6chte, dass das Bundesgericht nach wie vor Vorgaben im Rahmen der heutigen Praxis machen kann. </p><p>Der Bundesrat erh\u00e4lt nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kommission wird diese zu Beginn des n\u00e4chsten Jahres behandeln, so dass die Vorlage in der Fr\u00fchjahrsession traktandiert werden kann.</p><p>Der Bericht und der Erlassentwurf der Kommission sowie der Bericht \u00fcber die die Ergebnisse der Vernehmlassung k\u00f6nnen unter folgendem Link eingesehen werden:</p><p><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-14-307\">https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-14-307</a></p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Januar 2018 </b></p><p>(...) Nach Abw\u00e4gung der Argumente f\u00fcr und wider den Entwurf der SPK-S hat der Bundesrat entschieden, auf einen Antrag f\u00fcr oder gegen die Kommissionsvorschl\u00e4ge zu verzichten. Nach Auffassung des Bundesrates muss ein Wahlsystem den demokratischen Grunds\u00e4tzen sowie dem historischen und gesellschaftlichen Kontext eines Gemeinwesens entsprechen k\u00f6nnen. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.03.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Kantone freie Hand lassen bei Wahlen ihrer Beh\u00f6rden </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will den Kantonen freie Hand lassen in der Frage, wie sie ihre Beh\u00f6rden w\u00e4hlen. Auch die Wahlkreise sollen sie in eigener Kompetenz festlegen k\u00f6nnen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat befasste sich am Donnerstag mit Standesinitiativen von Uri und Zug, die Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone beim Wahlverfahren f\u00fcr kantonale Beh\u00f6rden und den St\u00e4nderat fordern. Den Umsetzungsvorschlag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) hiess die kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen gut. Nun ist der Nationalrat am Zug.</p><p></p><p>Bundesgerichtsentscheide</p><p>Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr pr\u00e4zisiert. Grunds\u00e4tzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung ber\u00fccksichtigt werden. Unter dem Titel \"Proporzwahlrecht\" sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen.</p><p>In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zul\u00e4ssig sind, in denen es f\u00fcr ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis m\u00fcssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.</p><p>Das Bundesgericht habe mit diesen Entscheiden den Kantonen einen engen Rahmen f\u00fcr die Gestaltung ihrer Wahlverfahren gegeben, sagte Peter F\u00f6hn (SVP/SZ) namens der SPK. Verunsicherung ausgel\u00f6st h\u00e4tten namentlich zwei Urteile, wonach das Majorzverfahren nur unter besonderen Umst\u00e4nden zu tolerieren sei.</p><p>Eine Minderheit h\u00e4tte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 26 zu 14 Stimmen. W\u00fcrden die Initiativen umgesetzt, k\u00f6nnten die Grundrechte Diskriminierungsverbot und der freien Meinungs\u00e4usserungsfreiheit der Stimmb\u00fcrger verletzt werden warnte Robert Cramer (Gr\u00fcne/GE).</p><p>Die H\u00e4lfte der Kantone lehne den Mehrheitsantrag ab, konstatierte Hans St\u00f6ckli (SP/BE). \"Die Nonchalance, mit dem man \u00fcber die Vernehmlassung hinweggeht, erstaunt.\" Das Bundesgericht habe gehandelt, weil B\u00fcrger Beschwerden gegen die Wahlverfahren ihrer Kantone eingelegt h\u00e4tten. \"Diese M\u00f6glichkeit wollen Sie kappen.\"</p><p></p><p>Regionale Besonderheiten</p><p>Der Zuger Standesvertreter Peter Hegglin (CVP) pl\u00e4dierte f\u00fcr Wahlfreiheit und verwies auf regionale Besonderheiten. Anlass f\u00fcr die Initiative sei gewesen, dass das h\u00f6chste Gericht 2011 das Zuger Wahlsystem f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt habe. Dabei entspreche das Zuger System gr\u00f6sstenteils dem Wahlsystem f\u00fcr den Nationalrat.</p><p>In 19 Kantonen w\u00fcrden die Nationalratswahlen der Vorgabe aus Lausanne nicht gerecht, wonach in einem Wahlkreis nicht mehr als 10 Prozent der Stimmen f\u00fcr einen Sitz verlangt werden d\u00fcrfen, gab Andrea Caroni (FDP/AR) zu bedenken. 73 Nationalr\u00e4te seien in kleineren Wahlkreisen und damit an sich verfassungswidrig gew\u00e4hlt.</p><p>In der Rechtsprechung des Bundesgerichts gehe es um die Gr\u00f6sse der Wahlkreise und wie alle Parteien proportional gerecht vertreten seien, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). \"Wie wenn es nur politische Parteien g\u00e4be und sonst nichts.\"</p><p>Josef Dittli (FDP/UR) f\u00fcgte hinzu, dass es in rund der H\u00e4lfte der Urner Gemeinen gar keine Parteien gebe. \"Dort eine Anwendung nach Proporz oder doppeltem Pukelsheim zu machen, ist nicht gerade einfach.\"</p><p></p><p>Kompromiss abgelehnt</p><p>Eine Minderheit wollte weniger weit gehen und den Kantonen freistellen, ein Proporz- , ein Majorz- oder ein Mischverfahren zu w\u00e4hlen. Bei der Festlegung der Wahlkreise sollen sie historischen, f\u00f6deralistischen, regionalen, kulturellen, sprachlichen, ethnischen oder religi\u00f6sen Besonderheiten Rechnung tragen k\u00f6nnen.</p><p>Sprecher Rapha\u00ebl Comte (FDP/NE) warb vergeblich f\u00fcr diesen Kompromiss, dessen Ziel es war, dass das Bundesgericht mit der Rechtsprechung zu kantonalen Wahlverfahren nicht mehr weiter gehen sollte. Die Minderheit wolle die zurzeit in den Kantonen angewandten Systeme in der Bundesverfassung verankern.</p><p>Der Bundesrat verzichtete auf einen Antrag. In der Vernehmlassung hatte sich kein Konsens abgezeichnet. 17 Kantone sprachen sich f\u00fcr den Vorschlag der Mehrheit oder der Minderheit der Kommission aus, 9 Kantone lehnten die Vorschl\u00e4ge ab. Auch 5 Parteien \u00e4usserten sich ablehnend.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2018</b></p><p><b>Das Parlament will den Kantonen freie Hand lassen in der Frage, wie sie ihre Beh\u00f6rden w\u00e4hlen. Nach dem St\u00e4nderat hat sich auch der Nationalrat im Grundsatz einverstanden gezeigt.</b></p><p>Die \u00c4nderung geht auf Standesinitiativen der Kantone Zug und Uri zur\u00fcck. Ziel ist es, den Kantonen mehr Freiheit einzur\u00e4umen beim Verfahren zur Wahl ihrer Beh\u00f6rden. Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr pr\u00e4zisiert.</p><p>Grunds\u00e4tzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung ber\u00fccksichtigt werden. Unter dem Titel \"Proporzwahlrecht\" sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen.</p><p>In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zul\u00e4ssig sind, in denen es f\u00fcr ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis m\u00fcssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.</p><p></p><p>Handlungsbedarf erkannt</p><p>Nun will der St\u00e4nderat in der Bundesverfassung verankern, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Beh\u00f6rden nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einer Mischform. Frei w\u00e4ren sie auch in der Ausgestaltung ihrer Wahlkreise. Sie sollen zudem spezielle Wahlrechtsregelungen festlegen k\u00f6nnen, etwa zum Schutz regionaler Minderheiten.</p><p>Die vorberatende Nationalratskommission hatte dies knapp abgelehnt und empfohlen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Proporz bei kantonalen Wahlen solle grundrechtskonform angewendet werden, argumentierte sie. Bei zu kleinen Wahlkreisen k\u00f6nne etwa mit Wahlkreisverb\u00e4nden oder speziellen Verteilungsregeln ein Ausgleich geschaffen werden.</p><p>C\u00e9dric Wermuth (SP/AG) erinnerte im Namen der Kommission daran, dass verschiedene Kantone ihr Wahlrecht nach den Entscheiden des Bundesgerichts angepasst haben. Es gebe daher keinen Handlungsbedarf f\u00fcr den Bundesgesetzgeber.</p><p>Gerhard Pfister (CVP/ZG) hielt dagegen, das Bundesgericht schr\u00e4nke den Spielraum der Kantone bei der Ausgestaltung der Wahlverfahren zusehends ein. Gregor Rutz (SVP/ZH) betonte, die Schweiz sei nicht mit dem Rechenschieber entstanden und folglich kein konstruierter Zentralstaat. Das Parlament m\u00fcsse den Respekt wahren vor den kleinen Kantonen.</p><p>Den Nationalrat \u00fcberzeugte diese Argumentation. Er beschloss mit 93 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten - gegen den Willen seiner Kommission. Damit geht diese zur Detailberatung an die Kommission zur\u00fcck.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2018</b></p><p><b>Parlament will Kantonen freie Hand lassen bei Wahlverfahren </b></p><p><b>Das Parlament will den Kantonen freie Hand lassen beim Wahlverfahren f\u00fcr ihre Beh\u00f6rden. Nach dem St\u00e4nderat hat sich auch der Nationalrat gegen Einschr\u00e4nkungen ausgesprochen.</b></p><p>Damit stellt sich der Rat zum zweiten Mal dem Willen seiner vorberatenden Kommission entgegen. Diese hatte zun\u00e4chst gar nicht auf die Vorlage eintreten wollen. In der Herbstsession wurde sie jedoch vom Nationalrat \u00fcberstimmt.</p><p>Die Kommission empfahl ihrem Rat nun am Montag, den Satz aus der Vorlage zu streichen, wonach die Kantone in der Festlegung der Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen frei sind. Die Kantone sollen aber frei sein in der Ausgestaltung des Verfahrens nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einem Mischsystem.</p><p>Der Vorschlag sei ein Kompromiss zwischen dem Anspruch nach Rechts- und Stimmgleichheit und der Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone, argumentierte C\u00e9dric Wermuth (SP/AG) im Namen der Kommission. Damit werde die bisherige Rechtsauslegung des Bundesgerichts \u00fcbernommen.</p><p>Das lehnte eine Minderheit in der Kommission ab. Die Festlegung der Wahlkreise sei einer der wesentlichen Pfeiler des F\u00f6deralismus, betonte Gerhard Pfister (CVP/ZG). Die Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone d\u00fcrfe in dieser Frage nicht angetastet werden.</p><p>Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Einschr\u00e4nkung mit 104 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Nimmt es auch diese H\u00fcrde, wird das Volk das letzte Wort haben, weil es sich um eine Verfassungs\u00e4nderung handelt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat lehnt Liberalisierung der kantonalen Wahlverfahren ab </b></p><p>Das Parlament will den Kantonen doch nicht freie Hand lassen beim Wahlverfahren f\u00fcr ihre Beh\u00f6rden und St\u00e4nderatsmitglieder. Der Nationalrat hat die \u00c4nderung am Freitag in der Schlussabstimmung versenkt, mit 103 zu 90 Stimmen. Das letzte Wort h\u00e4tte das Volk gehabt, weil es sich um eine Verfassungs\u00e4nderung handelte. Nun ist das Gesch\u00e4ft aber vom Tisch.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) ist so zu \u00e4ndern, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung ihres Wahlrechts.</p>","ReasonText":"<p>Der Grundsatz, wonach Bundesrecht kantonalem Recht vorgeht, ist ein bundesrechtlicher Rechtsgrundsatz und steht damit untrennbar mit der Staatsform in Zusammenhang. Er ist implizit in Artikel\u00a03 der Bundesverfassung enthalten, welcher die Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone unter Vorbehalt der im Verfassungsrecht vorgesehenen Bundeskompetenzen verankert (Botschaft des Bundesrates \u00fcber eine neue Bundesverfassung vom 20. November 1996, BBl 1997 I 1, hier 216). Artikel\u00a049 der Bundesverfassung verankert den Grundsatz des Vorrangs und der Einhaltung von Bundesrecht zudem auch explizit. Diese Bestimmung gew\u00e4hrleistet die innere Geschlossenheit, die Einheit und die Widerspruchsfreiheit der schweizerischen Rechtsordnung. Sie erf\u00fcllt damit zentrale Aspekte des Rechtsstaats und der Rechtssicherheit (Alexander Ruch, St. Galler Kommentar zu Art. 49 BV, Z\u00fcrich/St. Gallen 2008, Rz. 3 mit weiteren Hinweisen).</p><p>Nach Artikel\u00a0149 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung bildet bei der Wahl des Nationalrates jeder Kanton einen Wahlkreis. Zufolge der sehr unterschiedlichen Bev\u00f6lkerungszahlen in den Kantonen und der damit verbundenen unterschiedlichen Anzahl der im Kanton zu besetzenden Nationalratssitze weichen die Wahlkreise stark voneinander ab. Nach konstanter Praxis sind auch die Kantone in der Ausgestaltung ihres politischen Systems und des Wahlverfahrens \"weitgehend frei\" (vgl. BGE 136 I 376 Erw\u00e4gung 4.1; BGE 136 I 352 Erw\u00e4gung 2 mit Hinweisen), d. h., Wahlen und Abstimmungen haben sich im Rahmen des Artikels 34 der Bundesverfassung zu bewegen. Allein die Tatsache, dass auf kantonaler Ebene unterschiedliche Systeme zur Bestellung der Legislativen bestehen, zeigt, dass die Kantone \u00fcber eine gewisse Eigenst\u00e4ndigkeit auch in diesen Fragen verf\u00fcgen. Allerdings muss festgestellt werden, dass die j\u00fcngere Rechtsprechung des Bundesgerichtes im Bereich des kantonalen Wahlrechts zunehmend zu einer Beschneidung des Spielraums der Kantone und zur Verunm\u00f6glichung kantonaler Eigenst\u00e4ndigkeiten f\u00fchrt. Es ist aber gerade Ausdruck eines gelebten F\u00f6deralismus, dass gewisse Differenzierungen zwischen den Kantonen m\u00f6glich und zul\u00e4ssig sein sollen. Nicht von ungef\u00e4hr verankert die Bundesverfassung die Pflicht des Bundes, die Eigenst\u00e4ndigkeit der Kantone zu wahren (Art. 47 Abs. 1 der Bundesverfassung).</p><p>Von Verfassung wegen haben alle Bundesbeh\u00f6rden, auch die gerichtlichen, die verfassungsrechtlich gew\u00e4hrleisteten Eigenst\u00e4ndigkeit der Kantone und damit den F\u00f6deralismus zu beachten. Eine gewisse im Rahmen von Artikel\u00a034 der Bundesverfassung bestehende Eigenst\u00e4ndigkeit der Kantone bei der Bestimmung des kantonalen Wahlrechts ist daher naheliegend. Es leuchtet nicht ein, weshalb den Kantonen aus R\u00fccksicht auf regionale Gegebenheiten oder auf sprachliche Minderheiten nicht eine gewisse Selbst\u00e4ndigkeit zukommen soll: Artikel\u00a03 der Bundesverfassung verankert die Souver\u00e4nit\u00e4t der Kantone unter Vorbehalt einer Einschr\u00e4nkung durch die Bundesverfassung. Zwar gew\u00e4hrleistet Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung die Garantie der politischen Rechte. Diese Bestimmung ist allerdings allgemein gehalten, indem der Verfassungsschutz die freie Willensbildung und die unverf\u00e4lschte Stimmabgabe beinhaltet. Daraus hat das Bundesgericht im Laufe der Zeit eine Praxis entwickelt. Dabei ging es um zentrale Bereiche wie namentlich den Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts, das Gleichbehandlungsgebot oder die Chancengleichheit. Diese Grunds\u00e4tze gelten bei Abstimmungen und bei Wahlen.</p><p>Die Standesinitiative will das bew\u00e4hrte Bundesstaatssystem nicht infrage stellen, sondern zielt auf eine pr\u00e4zisere Formulierung von Artikel\u00a034 der Bundesverfassung und damit auf eine R\u00fcckbesinnung auf die kantonalen Eigenst\u00e4ndigkeiten ab. Sie ist Ausdruck des Missfallens \u00fcber eine Rechtsprechung des Bundesgerichtes im Bereich des kantonalen Wahlrechts. Die weitgehende Auslegung von Artikel\u00a034 der Bundesverfassung durch das Bundesgericht ist vor allem auch deswegen problematisch, weil \u00c4nderungen von kantonalem Wahlrecht nicht mehr auf direktdemokratischem Weg, mit politischen Mitteln und somit \u00fcber demokratische Mehrheitsentscheide erfolgen. Gerichtliche Vorgaben im Bereich des kantonalen Wahlrechts werden leicht als Eingriffe in die kantonale Souver\u00e4nit\u00e4t missverstanden, was zu politischen Auseinandersetzungen und Abwehrreflexen f\u00fchrt.</p><p>Mit der Standesinitiative soll vor allem ein Zeichen gesetzt werden, dass das Bundesgericht in Fragen des Wahlrechts die Bundesverfassung zur\u00fcckhaltend auszulegen hat, ohne das Bundesstaatsmodell der Schweizerischen Eidgenossenschaft infrage zu stellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Zug","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779243026710)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395964800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}