{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20140417,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20140417,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.417","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Nachbesserung der Pflegefinanzierung","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 22.03.2016</b></p><p>Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedete die Kommission den von ihr erarbeiteten Entwurf im Rahmen der <b>Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (</b><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20140417\">14.417</a><b> Egerszegi-Obrist) </b>an den St\u00e4nderat. Mit der vorgeschlagenen \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) sollen die bisher kantonal unterschiedlichen Regeln wie folgt vereinheitlicht werden: Der Kanton, in dem jemand seinen Wohnsitz hat, muss auch dann f\u00fcr die Restkosten der Pflege aufkommen, wenn diese Person in einem anderen Kanton in ein Pflegeheim eintritt oder ambulant gepflegt wird. Mit dieser L\u00f6sung, die sich am Modell der Erg\u00e4nzungsleistungen orientiert und bereits von einer knappen Mehrheit der Kantone praktiziert wird, will die Kommission Rechtssicherheit schaffen und eine kantons\u00fcbergreifende Pflegeheimplanung erleichtern. In der Vernehmlassung, deren Ergebnisse die Kommission zur Kenntnis nahm, wurde die Regelung grunds\u00e4tzlich begr\u00fcsst. Die Kommission diskutierte verschiedene, in der Vernehmlassung vorgebrachte Aspekte, hielt aber an ihrem Entwurf unver\u00e4ndert fest. </p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.06.2016</b></p><p>Tritt jemand in ein Pflegeheim ein, werden die Pflegekosten zu einem bestimmten Teil von der Krankenversicherung und den Patienten selbst \u00fcbernommen; f\u00fcr noch ungedeckte Pflegekosten muss der Wohnkanton aufkommen. Der bisherige Wohnkanton soll k\u00fcnftig diese Restfinanzierung auch dann \u00fcbernehmen, wenn Patienten in ein Pflegeheim eintreten, das in einem anderen Kanton liegt. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die entsprechende Gesetzes\u00e4nderung, wie sie die zust\u00e4ndige parlamentarische Kommission vorschl\u00e4gt. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 21.09.2016</b></p><p><b>Bisheriger Wohnkanton soll ungedeckte Pflegekosten \u00fcbernehmen </b></p><p><b>Der Wohnkanton soll die ungedeckten Pflegekosten auch dann \u00fcbernehmen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Daf\u00fcr hat sich der St\u00e4nderat am Mittwoch ohne Gegenstimme in einem Gesetzesentwurf ausgesprochen. Damit soll die Pflegefinanzierung klar geregelt werden.</b></p><p>Heute gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Mehrheit der Wohnsitzkantone \u00fcbernimmt die ungedeckten Pflegekosten, wenn die Patientin oder der Patient in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt. Einige Kantone wiederum sind der Ansicht, dass der Standortkanton des Pflegeheims f\u00fcr die Restkosten zust\u00e4ndig ist.</p><p>Die Gesundheitskommission des St\u00e4nderates (SGK) hat deshalb eine neue Regel f\u00fcr die Pflegefinanzierung vorgeschlagen. Sie m\u00f6chte damit Streitigkeiten um die Zust\u00e4ndigkeit zwischen Kantonen verhindern. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die geplante Gesetzes\u00e4nderung.</p><p>K\u00fcnftig soll der Wohnsitzkanton auch dann f\u00fcr die Restkosten aufkommen m\u00fcssen, wenn das Pflegeheim in einem anderen Kanton liegt. Die Neuregelung soll nicht nur im Falle eines ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalts, sondern auch im Falle von ausserkantonal ambulant erbrachter Krankenpflege gelten.</p><p></p><p>Revision hat auch Nachteile</p><p>Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen St\u00e4nder\u00e4tin Christine Egerszegi (FDP/AG) zur\u00fcck. In der Vernehmlassung stiessen die geplanten \u00c4nderungen gr\u00f6sstenteils auf Zustimmung.</p><p>Bem\u00e4ngelt wurde allerdings, dass der Herkunftskanton die Beitr\u00e4ge festlegen soll, die er zahlt. Diese k\u00f6nnten tiefer sein als jene, die im Standortkanton des Pflegeheims zur Deckung der Restkosten n\u00f6tig sind.</p><p>Wer f\u00fcr die Differenz aufkommt, sei weiterhin nicht gekl\u00e4rt, lautete die Kritik. Streitf\u00e4lle und langwierige Gerichtsverfahren sowie m\u00fchselige Aushandlungen von Kompromissen im Einzelfall seien deswegen programmiert.</p><p>Kommissionssprecherin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) stellte gewisse Nachteile nicht in Abrede. Diesen st\u00fcnden aber gewichtigere Vorteile gegen\u00fcber. Allf\u00e4llig verbleibende Restkosten der Pflege m\u00fcssten von der versicherten Person getragen werden. Falls diese nicht zahlen k\u00f6nne, solle der Herkunftskanton in die Bresche springen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2016</b></p><p><b>Bisheriger Wohnkanton soll ungedeckte Pflegekosten \u00fcbernehmen </b></p><p><b>Der Wohnkanton soll die ungedeckten Pflegekosten auch dann \u00fcbernehmen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Daf\u00fcr hat sich nach dem St\u00e4nderat auch der Nationalrat ausgesprochen. Umstritten ist noch, wer die Beitr\u00e4ge festlegen soll.</b></p><p>Die grosse Kammer nahm am Donnerstag einen Gesetzesentwurf mit 165 Stimmen ohne Gegenstimme an. Sie folgte damit ihrer Gesundheitskommission und dem St\u00e4nderat, welcher die Vorlage in der Herbstsession einstimmig angenommen hatte.</p><p>Ziel ist es, die Pflegefinanzierung klarer zu regeln. Heute gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Mehrheit der Wohnsitzkantone \u00fcbernimmt die ungedeckten Pflegekosten, wenn die Patientin oder der Patient in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt. Einige Kantone wiederum sind der Ansicht, dass der Standortkanton des Pflegeheims f\u00fcr die Restkosten zust\u00e4ndig ist.</p><p></p><p>Revision hat auch Nachteile</p><p>Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen St\u00e4nder\u00e4tin Christine Egerszegi (FDP/AG) zur\u00fcck. In der Vernehmlassung stiessen die geplanten \u00c4nderungen gr\u00f6sstenteils auf Zustimmung.</p><p>Bem\u00e4ngelt wurde allerdings, dass der Herkunftskanton die Beitr\u00e4ge festlegen soll, die er zahlt. Diese k\u00f6nnten tiefer sein als jene, die im Standortkanton des Pflegeheims zur Deckung der Restkosten n\u00f6tig sind.</p><p>Wer f\u00fcr die Differenz aufkommt, sei weiterhin nicht gekl\u00e4rt, lautete die Kritik. Streitf\u00e4lle und langwierige Gerichtsverfahren sowie m\u00fchselige Aushandlungen von Kompromissen im Einzelfall seien deswegen programmiert.</p><p></p><p>Nationalrat will Klarheit schaffen</p><p>Dem will der Nationalrat vorbeugen. Er beschloss oppositionslos, der Herkunftskanton m\u00fcsse die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims \u00fcbernehmen. So will er vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgeb\u00fcrdet werden.</p><p>\"Wenn wir die Freiz\u00fcgigkeit wollen, m\u00fcssen wir klare Regeln definieren\", sagte Ruth Humbel (CVP/AG) im Namen der Kommission. \"Sonst schaffen wir nur eine halbe L\u00f6sung.\" S\u00e4mtliche Fraktionen unterst\u00fctzten diesen Vorschlag.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2017</b></p><p><b>R\u00e4te uneinig bei Pflege in ausserkantonalen Heimen </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat wollen regeln, welcher Kanton bei ausserkantonalen Aufenthalten in Pflegeheimen f\u00fcr die Restfinanzierung zust\u00e4ndig ist. In den Details sind sie sich aber noch nicht einig.</b></p><p>Grunds\u00e4tzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten k\u00fcnftig auch dann \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Damit sind beide R\u00e4te einverstanden.</p><p>Der Nationalrat m\u00f6chte jedoch pr\u00e4zisieren, dass der Wohnsitzkanton die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims \u00fcbernehmen muss. Das soll vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgeb\u00fcrdet werden.</p><p></p><p>Kantone wehren sich</p><p>Im St\u00e4nderat stiess diese L\u00f6sung auf Widerstand. Aus Sicht der Versicherten habe sie zwar grosse Vorteile, sagte Pascale Bruderer (SP/AG) im Namen der Gesundheitskommission. Aus Sicht der Kantone sei sie aber mit grossen Nachteilen verbunden.</p><p>In gewissen Situationen w\u00fcrden einem Kanton n\u00e4mlich Finanzierungsverpflichtungen aufgrund von Entscheiden in einem anderen Kanton aufgeb\u00fcrdet, sagte Bruderer. Das widerspreche den Prinzipien des F\u00f6deralismus und werde von den Kantonen nicht unterst\u00fctzt.</p><p></p><p>Neue Probleme statt Kl\u00e4rung</p><p>Die Gesundheitskommission des St\u00e4nderates schlug daher eine andere Regelung vor: Ein Kanton soll die Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt nur dann nach den Regeln des Standortkantons \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wenn er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verf\u00fcgung stellen kann.</p><p>SVP-St\u00e4nderat und Co-Heimleiter Werner H\u00f6sli (GL) pl\u00e4dierte daf\u00fcr, auf eine solche Erg\u00e4nzung zu verzichten. Diese w\u00fcrde nicht Rechtssicherheit schaffen, sondern viele Fragen aufwerfen - zum Beispiel die Frage, ob der Wunsch nach einem Einzelzimmer ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcsse. Jeder Fall liege etwas anders.</p><p></p><p>Nicht im Sinne der Betroffenen</p><p>Auch die Nationalratsversion taugt aus H\u00f6slis Sicht nicht. Sie w\u00e4re zwar gut f\u00fcr Heime und f\u00fcr Angeh\u00f6rige, nicht aber f\u00fcr jene, welche die Kosten finanzieren m\u00fcssten, stellte er fest. Bei den Pflegerestkosten gebe es n\u00e4mlich grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. H\u00f6sli gab weiter zu bedenken, dass der Wechsel in ein ausserkantonales Heim oft nicht im Sinne der Betroffenen sei. Die meisten w\u00fcrden damit v\u00f6llig aus ihrem sozialem Umfeld herausgerissen.</p><p>Der St\u00e4nderat folgte am Mittwoch aber mit 35 zu 10 Stimmen dem Vorschlag seiner Kommission und lehnte den Antrag von H\u00f6sli ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2017</b></p><p><b>R\u00e4te kommen sich bei Pflege in ausserkantonalen Heimen n\u00e4her </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat wollen regeln, welcher Kanton bei ausserkantonalen Aufenthalten in Pflegeheimen f\u00fcr die Restfinanzierung zust\u00e4ndig ist. In einem Punkt sind sie sich noch nicht einig, kommen sich aber etwas n\u00e4her.</b></p><p>Grunds\u00e4tzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten k\u00fcnftig auch dann \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Damit sind beide R\u00e4te einverstanden.</p><p>Die grosse Kammer entschied nun am Mittwoch mit 132 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung, dass f\u00fcr die Festsetzung der Restkosten die Regeln des Standortkantons des Heims gelten, sofern die Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben. Damit folgte sie dem Antrag ihrer Gesundheitskommission und kam dem St\u00e4nderat einen Schritt entgegen.</p><p>Dieser schlug bisher eine leicht abweichende Regelung vor: Ein Kanton soll die Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt nur dann nach den Regeln des Standortkantons \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wenn er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verf\u00fcgung stellen kann.</p><p></p><p>Rechtssicherheit schaffen</p><p>Der Nationalrat m\u00f6chte aber auf eine solche Erg\u00e4nzung verzichten. Diese w\u00fcrde nicht Rechtssicherheit schaffen, sondern viele Fragen aufwerfen - zum Beispiel die Frage, ob der Wunsch nach einem Einzelzimmer ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcsse, sagte Verena Herzog (SVP/TG). Jeder Fall liege etwas anders, lautete der Tenor.</p><p>Eine linke Minderheit um SP-Nationalr\u00e4tin Bea Heim (SO) wollte am urspr\u00fcnglichen Vorschlag des Nationalrats festhalten. Dieser sah vor, dass der Wohnsitzkanton die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims \u00fcbernehmen muss. Das soll vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgeb\u00fcrdet werden.</p><p>Die Linken standen mit diesem Anliegen aber alleine da. Vertreter der SVP, FDP, CVP, GLP und BDP stimmten mehrheitlich f\u00fcr den Kompromissvorschlag der Kommission. \"Damit kommen wir den Kantonen ein St\u00fcck weit entgegen\", sagte Sprecherin Ruth Humbel (CVP/AG).</p><p>Nun ist wieder der St\u00e4nderat am Zug. Stimmt er der nationalr\u00e4tlichen L\u00f6sung bei der letzten Differenz zu, ist die Vorlage bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Das Gesch\u00e4ft geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen St\u00e4nder\u00e4tin Christine Egerszegi (FDP/AG) aus dem Jahr 2014 zur\u00fcck.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.06.2017</b></p><p><b>Gesundheit - Noch keine Einigung zur Pflege in ausserkantonalen Heimen </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat sind sich bei den Regeln zur Finanzierung von Aufenthalten in ausserkantonalen Pflegeheimen noch nicht ganz einig. Umstritten bleibt ein Punkt.</b></p><p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung will das Parlament regeln, welcher Kanton f\u00fcr die Restfinanzierung zust\u00e4ndig ist. Grunds\u00e4tzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten k\u00fcnftig auch dann \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt.</p><p>Damit sind beide R\u00e4te einverstanden. Der Nationalrat entschied aber, dass f\u00fcr die Festsetzung der Restkosten die Regeln des Standortkantons des Heims gelten, sofern die Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte eine andere Regelung beschlossen: Der Wohnsitzkanton soll die Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt nur dann nach den Regeln des Standortkantons \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wenn er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verf\u00fcgung stellen kann.</p><p>Am Dienstag beschloss der St\u00e4nderat nun stillschweigend, an seiner Version festzuhalten. Er erg\u00e4nzte diese jedoch, um dem Nationalrat entgegenzukommen. Zus\u00e4tzlich soll im Gesetz verankert werden, dass die Restfinanzierung und das Recht der versicherten Person zum Aufenthalt im betreffenden Pflegeheim f\u00fcr eine unbeschr\u00e4nkte Dauer gew\u00e4hrleistet sind.</p><p>Die Vorlage geht nun ein letztes Mal zur\u00fcck an den Nationalrat. Schliesst er sich dem St\u00e4nderat nicht an, kommt die Einigungskonferenz zum Zug. Das Gesch\u00e4ft geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen St\u00e4nder\u00e4tin Christine Egerszegi (FDP/AG) aus dem Jahr 2014 zur\u00fcck.</p><p></p><p>SDA-Meldung, 14.09.2017</p><p><b>R\u00e4te einigen sich auf eine Nachbesserung bei der Pflegefinanzierung </b></p><p><b>Wie sich die Kantone an nicht gedeckten Kosten beteiligen, wenn jemand ausserhalb seines Wohnkantons in ein Pflegeheim eintritt, ist nun gekl\u00e4rt. Das Parlament hat einem Antrag der Einigungskonferenz f\u00fcr eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt.</b></p><p>\u00dcber den Grundsatz, dass der Wohnsitzkanton auch ungedeckte Kosten \u00fcbernehmen muss, wenn ein Patient in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt, waren sich die R\u00e4te rasch einig. Um die Details beim Tarif zu regeln, musste aber die Einigungskonferenz zusammentreten. Ihren Kompromissvorschlag hiessen am Donnerstag beide Kammern oppositionslos gut.</p><p>Muss jemand ins Pflegeheim und steht im Wohnkanton in geografischer N\u00e4he kein Heimplatz zur Verf\u00fcgung, \u00fcbernimmt demnach der Wohnkanton die von den Sozialversicherungen und Beitr\u00e4gen der Patienten und Patientinnen nicht gedeckten Heimkosten in einem anderen Kanton, und zwar nach dessen Regeln. Dies gilt f\u00fcr eine unbeschr\u00e4nkte Zeit.</p><p>Bei ambulanten Pflegeleistungen gelten f\u00fcr ungedeckte Kosten die Regelungen des Standortkantons des Leistungserbringers. Der St\u00e4nderat und der Nationalrat stimmten diesem Antrag der Einigungskonferenz oppositionslos zu.</p><p>Die Pr\u00e4zisierungen l\u00e4gen im Sinn der Patienten und br\u00e4chten den Kantonen Rechtssicherheit, sagte St\u00e4nder\u00e4tin Pascale Bruderer (SP/AG). Pirmin Bischof (CVP/SO) mahnte, der noch auszudeutschende Begriff \"geografische N\u00e4he\" solle zumindest in gr\u00f6sseren Kantonen nicht auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt werden.</p><p>Der nun gefundene Kompromiss schr\u00e4nke die freie Heimwahl ein, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) im Nationalrat. Auf die M\u00f6glichkeit, wegen der N\u00e4he zu Bezugspersonen in einem anderen Kanton ins Heim zu gehen, sei verzichtet worden. Laut Humbel leben derzeit 4 Prozent aller Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen ausserhalb ihres Kantons.</p><p>Das Ja des Parlaments soll die heutigen unterschiedlichen Bestimmungen ausr\u00e4umen. Die Mehrheit der Wohnsitzkantone \u00fcbernimmt die ungedeckten Pflegekosten, wenn jemand in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt. Andere Kantone dagegen sind der Ansicht, dass der Standortkanton des Heims f\u00fcr diese Restkosten zust\u00e4ndig ist.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz \u00fcber die Neuordnung der Pflegefinanzierung soll sichergestellt werden, dass:</p><p>1. die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Restfinanzierung von Pflegeleistungen f\u00fcr ausserkantonale Patientinnen und Patienten im station\u00e4ren und ambulanten Bereich geregelt wird;</p><p>2. die Freiz\u00fcgigkeit unter anerkannten Leistungsbringern gew\u00e4hrleistet ist;</p><p>3. die Pflegekosten von den Betreuungskosten besser und transparent abgegrenzt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft, und seither hat sich gezeigt, dass der Gesetzgeber verschiedene Bereiche nicht klar geregelt hat. Der gr\u00f6sste Mangel zeigt sich bei der ungeregelten Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Restfinanzierung der Pflegekosten bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten oder ambulanten Spitex-Dienstleistungen. In diversen Berichten zur Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung ebenso wie in zahlreichen \u00fcberwiesenen Postulaten und Motionen (z. B. Heim 12.4051, Leutenegger Oberholzer 12.4181, Bruderer Wyss 12.4099 usw.) wurde diese Problematik aufgegriffen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Vorst\u00f6sse und f\u00fcgte bei, dass er sich des Problems der Restfinanzierung bewusst sei, er werde die Frage mit den Kantonen behandeln.</p><p>Um diesen Dauerbrenner zu l\u00f6sen, bat die SGK-S die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) im Sommer 2012, sich doch unter den Kantonen zu einigen, ob diese Restkosten vom Kanton zu \u00fcbernehmen seien, der Wohnsitz vor dem Heimeintritt des Patienten war (Modell ELG), oder ob der Wohnsitzkanton nach dem Heimeintritt f\u00fcr die Restkosten aufkommen muss. Darauf befasste sich die GDK mit der \u00dcbernahme der Restkosten, konnte sich aber auf keine Version einigen. Nun muss die notwendige gesetzliche Basis geschaffen werden. Dabei sollte auch die freie Wahlm\u00f6glichkeit unter anerkannten Leistungserbringern miteinbezogen werden.</p><p>Ein weiteres Problem sind die schweizweit zw\u00f6lf Varianten der Patientenbeteiligung bei den ambulanten Pflegedienstleistungen. Sie erh\u00f6hen den Aufwand f\u00fcr Abrechnungen und machen einen Vergleich der Leistungen unm\u00f6glich.</p><p>Der Gesetzgeber wollte, dass kein Patient wegen einer Pflegebed\u00fcrftigkeit sozialhilfeabh\u00e4ngig wird, deshalb wurde der Selbstbehalt bei den Pflegekosten in Pflegeheimen beschr\u00e4nkt. Nun belasten teils exorbitante Betreuungskosten (ein neuer Begriff!) die Patienten um ein Vielfaches, weil alles M\u00f6gliche hineingepackt wird. Hier braucht es zwingend Transparenz.</p><p>Diese Nachbesserungen der Pflegefinanzierung sollten wir jetzt anpacken!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Egerszegi-Obrist Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1506643200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756156787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395360000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}