{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20141047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.1047","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks. Nachtrag zur Stellungnahme zur Motion 14.3272","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3272 h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass der unverr\u00fcckbare Grundsatz f\u00fcr die R\u00fcckkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt die Staatsangeh\u00f6rigkeit sei. Nun enth\u00e4lt aber jedes R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen eine Klausel, welche auch die R\u00fcck\u00fcbernahme von Angeh\u00f6rigen von Drittstaaten vorsieht. Zudem wird bei R\u00fcckf\u00fchrungen im Rahmen der Dublin-Abkommen regelm\u00e4ssig vom Grundsatz der Staatsangeh\u00f6rigkeit abgewichen. Was spricht also grunds\u00e4tzlich dagegen, dass ein anderes Kriterium als das der Staatsangeh\u00f6rigkeit zur Anwendung gelangt?</p><p>2. Der Bundesrat bef\u00fcrchtet, dass der Abschluss von R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit L\u00e4ndern, welche bereit w\u00e4ren, als Gegenleistung f\u00fcr Entwicklungshilfe alle Staatsangeh\u00f6rigen ihrer Region aufzunehmen, diese L\u00e4nder zum Menschenhandel verleiten k\u00f6nnte, w\u00fcrden sie doch daraus finanzielle Vorteile ziehen. Allerdings finanziert die Schweiz schon heute zahlreiche G\u00fcter (Ger\u00e4tschaften, dank denen Migrantinnen und Migranten entdeckt werden k\u00f6nnen, Schiffe usw.) in der Absicht, dass durch diese Leistungen die R\u00fcckf\u00fchrung von Angeh\u00f6rigen gewisser Drittstaaten erm\u00f6glicht wird - und daran scheint der Bundesrat nicht Anstoss zu nehmen. W\u00e4re es nicht m\u00f6glich, R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen abzuschliessen, welche auch die R\u00fcck\u00fcbernahme von Angeh\u00f6rigen von Drittstaaten einschliessen, und gleichzeitig Massnahmen zu treffen, mit denen einem m\u00f6glichen Menschenhandel ein Riegel geschoben wird?</p><p>3. Australien hat mit Papua-Neuguinea ein Abkommen geschlossen, das besagt, dass Papua-Neuguinea Angeh\u00f6rige von Nachbarl\u00e4ndern aufnimmt, wenn sich der fragliche Drittstaat bei der R\u00fcckf\u00fchrung aus Australien nicht kooperativ zeigt. Welche grundlegenden Unterschiede bestehen zwischen der politischen Situation in Australien - wo solche Typen von Abkommen geschlossen werden k\u00f6nnen - und der Schweiz, wo eine derartige L\u00f6sung offenbar nicht infrage kommt?</p><p>4. Der Bundesrat hebt hervor, dass bisher kein europ\u00e4ischer Staat ein wie in der Motion 14.3272 beschriebenes Abkommen geschlossen habe. Bevor die Schweiz Migrationspartnerschaften abschloss, ist aber auch kein anderer europ\u00e4ischer Staat derartige Partnerschaften eingegangen; die Schweiz muss innovative L\u00f6sungen finden und eine Vorreiterrolle spielen. Weshalb sollte die Tatsache, dass bis anhin kein anderer europ\u00e4ischer Staat dieses oder jenes Abkommen geschlossen hat, entscheidend f\u00fcr das Handeln der Schweiz sein? Wurden bereits vertiefte Abkl\u00e4rungen getroffen, ob ein Abkommen des genannten Typs abgeschlossen werden k\u00f6nnte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Einerseits ist es nicht korrekt, dass alle R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen der neuen Generation eine R\u00fcck\u00fcbernahmeklausel f\u00fcr Drittstaatangeh\u00f6rige enthalten. Dies mag der Fall sein bei Abkommen, welche die Schweiz mit anderen europ\u00e4ischen Staaten ausgehandelt hat, nicht aber bei Abkommen, die mit L\u00e4ndern in anderen Regionen ausserhalb Europas abgeschlossen wurden. Andererseits befasst sich das Dublin-Abkommen nicht mit Wegweisungen in die Herkunftsl\u00e4nder, sondern regelt, welches Land f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Asylgesuche im Dublin-Raum zust\u00e4ndig ist. Die Schweiz richtet sich beim Wegweisungsvollzug nicht nach der Staatsangeh\u00f6rigkeit der Asylsuchenden, sondern nach der Zust\u00e4ndigkeit der jeweiligen L\u00e4nder f\u00fcr die Asylgesuche.</p><p>2. Es ist richtig, dass die Schweiz finanzielle Mittel f\u00fcr die Ausr\u00fcstung (die Schweiz hat nie Schiffe finanziert) und Ausbildung der Migrationsbeh\u00f6rden der Herkunfts- und Transitl\u00e4nder zur Verf\u00fcgung stellt. Finanzierungen dieser Art erfolgen im Rahmen eines bereits bestehenden bilateralen Migrationsdialogs oder -abkommens. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist der Bundesrat auch bestrebt, Personen ohne g\u00fcltigen Aufenthaltstitel in ihr jeweiliges Herkunftsland zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die vom Interpellanten angeregte Regelung, wonach gewisse Staaten sich als Gegenleistung f\u00fcr finanzielle und/oder materielle Unterst\u00fctzung vertraglich zur Aufnahme von Drittstaatangeh\u00f6rigen verpflichten w\u00fcrden, h\u00e4lt der Bundesrat jedoch nicht f\u00fcr vertretbar. Die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion 14.3272 ausgef\u00fchrt.</p><p>3. Das abgeschlossene Abkommen zwischen Australien und Papua-Neuguinea sieht vor, dass alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg nach Australien gekommen sind, nicht mehr dort bleiben d\u00fcrfen, sondern auf die Insel Manus in Papua-Neuguinea gebracht werden, wo ihr Asylgesuch gepr\u00fcft wird. Die Asylsuchenden sind w\u00e4hrend der gesamten Dauer des Asylverfahrens in einem Ausschaffungszentrum untergebracht. Unabh\u00e4ngig vom Ausgang ihres Verfahrens werden sich die betroffenen Personen nie in Australien niederlassen d\u00fcrfen. Organisationen, die sich f\u00fcr den Schutz von Migrantinnen und Migranten einsetzen, insbesondere das Uno-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR), haben dieses Abkommen aufs Sch\u00e4rfste verurteilt. Das UNHCR kommt zum Schluss, dass der rechtliche Rahmen f\u00fcr die Aufnahme und Behandlung von Asylsuchenden betr\u00e4chtliche L\u00fccken aufweist, die das physische und psychische Wohlbefinden der \u00fcberstellten Personen, insbesondere von Familien und Kindern, beeintr\u00e4chtigen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass solche Abkommen gegen unser Asylrecht und unsere humanit\u00e4re Tradition verstossen und somit kein geeignetes Instrument f\u00fcr die Migrationspolitik unseres Landes darstellen.</p><p>4. Mit seiner Feststellung hat der Bundesrat lediglich auf die Tatsache hingewiesen, dass kein anderes europ\u00e4isches Land ein solches Abkommen abgeschlossen hat. Im \u00dcbrigen hat der Bundesrat seine Haltung bereits in seiner Antwort auf die Motion 14.3272 dargelegt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1409097600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803841047)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}