{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20141059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.1059","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Freie Wahl in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch die Versicherten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Immer wieder wird beklagt, dass der gesetzlich garantierte Zugang der obligatorisch Versicherten der Risikoselektion der zugelassenen Krankenkassen ausgesetzt sei. Damit wird ein aufwendiger und b\u00fcrokratisch ausgestalteter Risikoausgleich begr\u00fcndet, obwohl damit eine Risikobeurteilung nie ganz ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis der Risikoselektion wurde soweit bekannt bisher nicht erbracht.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen dazu zu beantworten:</p><p>1. Wie viele F\u00e4lle von nachweislich abgelehnten Versicherten bei den zugelassenen Versicherungen sind ihm bekannt?</p><p>2. Was haben der Bundesrat und das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit im Auftrag des Gesetzgebers bisher getan, um den Zugang der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bei den zugelassenen Versicherungen sicherzustellen, oder durchzusetzen?</p><p>3. Was beabsichtigt er in Zukunft zu tun, um die freie Wahl der Versicherungen in der OKP f\u00fcr die Versicherten durchzusetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit wenigen Ausnahmen sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich f\u00fcr Krankenpflege zu versichern. Sie k\u00f6nnen die Krankenkasse frei w\u00e4hlen. Die Krankenkassen ihrerseits sind verpflichtet, neue Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen - ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustandes. Entsprechend d\u00fcrfen auch keine Fragen zur Gesundheit gestellt werden.</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von verschiedenen F\u00e4llen, in denen Versicherten die Aufnahme in die OKP erschwert und damit Risikoselektion betrieben wurde. Beispielsweise bauten Versicherer bei Online-Gesuchen mit einer Franchise von 300 Franken zus\u00e4tzliche H\u00fcrden ein, oder sie liessen Antragsteller und Antragstellerinnen, welche die Franchise von 300 Franken w\u00fcnschten, l\u00e4ngere Zeit ohne Antwort. Oder Antragsteller und Antragstellerinnen, welche die Franchise von 300 Franken w\u00fcnschen, werden explizit auf Serviceeinschr\u00e4nkungen hingewiesen, u. a. auf den vom Versicherer angewendeten Tiers garant bei Arzneimittelbez\u00fcgen in Apotheken; dieser Hinweis unterbleibt bei den Antr\u00e4gen mit h\u00f6heren Franchisen. Der Bundesrat kennt keine F\u00e4lle, in denen Versicherte nachweislich abgelehnt wurden.</p><p>2. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) informiert die Versicherten regelm\u00e4ssig \u00fcber die freie Wahl des Versicherers und dessen Aufnahmepflicht. Mit dem elektronischen Pr\u00e4mienrechner auf www.priminfo.ch stellt das BAG den Versicherten eine vollst\u00e4ndige \u00dcbersicht \u00fcber alle Versicherungsangebote inklusive deren Pr\u00e4mien zur Verf\u00fcgung. Ferner beantwortet das BAG jeweils im Herbst \u00fcber eine Hotline die Fragen der Versicherten zum Wechsel des Versicherers und zur Versicherungspflicht.</p><p>Es hat zudem nach Bekanntgabe der Pr\u00e4mien 2015 die Versicherer in einem Brief dazu aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und in ihrem \u00f6rtlichen T\u00e4tigkeitsbereich alle versicherungspflichtigen Personen aufzunehmen, ohne den Aufnahmeprozess f\u00fcr bestimmte Personengruppen auf irgendeine Weise zu erschweren. Zudem hat das BAG in diesem Brief angek\u00fcndigt, dass es stichprobenweise \u00fcberpr\u00fcfen wird, ob die Versicherer sich daran halten, und dass es bei Nichteinhaltung Massnahmen ergreifen wird. Im Rahmen seiner Aufsichtst\u00e4tigkeit pr\u00fcfte das BAG schon bisher die Beitrittsformulare und die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer auf die Einhaltung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und insbesondere des Gleichbehandlungsgebotes und verlangte Anpassungen, wenn solche angezeigt waren. Schliesslich intervenierte das BAG bei Versicherern, die den potenziell schlechten Risiken (z. B. jene, welche die tiefste Franchise w\u00e4hlen) im Aufnahmeverfahren H\u00fcrden stellten.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die ungehinderte Aufnahme jeder Person durch den von ihr gew\u00e4hlten Versicherer und in der von ihr gew\u00fcnschten Versicherungsform am besten erreicht wird, wenn die Anreize zur Risikoselektion vermindert werden. Soeben hat der Bundesrat auf der Grundlage der vom Parlament am 21. M\u00e4rz 2014 verabschiedeten \u00c4nderung des KVG in der Verordnung \u00fcber den Risikoausgleich einen zus\u00e4tzlichen Indikator festgelegt. Mit der neuen Ausgleichsformel wird der Anreiz zur Risikoselektion weiter vermindert. Ferner schl\u00e4gt der Bundesrat mit einem Revisionsentwurf des KVG die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen vor. Damit w\u00fcrde der Datenschutz verbessert und der Risikoselektion entgegengewirkt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1417132800000)\/","SubmittedBy":"Bortoluzzi Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1417132800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803506727)\/","SubmissionDate":"\/Date(1410393600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}