{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20141076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.1076","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Neuer Artikel 11g der Revisionsaufsichtsverordnung. Eine notwendige und politisch nachhaltige Regelung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der neue Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG) sieht vor, dass die Finma bei Selbstregulierungsorganisationen (SRO) intervenieren kann, damit diese Pr\u00fcfgesellschaften, die von der Finma anerkannt werden, mit der Revision der direkt unterstellten Finanzintermedi\u00e4re (Dufi) betrauen. Artikel\u00a011g der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) schreibt den Pr\u00fcfgesellschaften der Dufi strenge Bedingungen vor. In der Realit\u00e4t bedeutet dies, dass die Finma ihre Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer bereits ausgesucht hat. Im Tessin wird es weniger als zehn Gesellschaften geben (inklusive der \"big 4\"), denen es erlaubt ist, Pr\u00fcfungen von Dufi durchzuf\u00fchren. In der ganzen Schweiz sind es ungef\u00e4hr 50 Gesellschaften. Sie allein werden den etwa 6500 direkt unterstellten Finanzintermedi\u00e4ren und den SRO, die bis anhin ihre Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer selbst aussuchen konnten, ihre Dienstleistungen anbieten k\u00f6nnen. </p><p>1. Auch wenn der neue Artikel\u00a011g RAV n\u00f6tig und sinnvoll ist, weshalb kann die Finma festlegen, dass Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer mit mehrj\u00e4hriger Berufserfahrung, mit j\u00e4hrlich \u00fcber 200 Pr\u00fcfstunden im Aufsichtsbereich des GwG, die gem\u00e4ss dem zitierten Artikel den Nachweis f\u00fcr die Weiterbildungsstunden und die Qualit\u00e4t erbringen k\u00f6nnen, vom Markt ausgeschlossen werden? Und zwar nur deshalb, weil die von ihnen gepr\u00fcften Finanzintermedi\u00e4re nicht direkt der Finma, sondern normalen SRO unterstellt waren? Weshalb k\u00f6nnen diese Stunden nicht der Berufserfahrung angerechnet werden? Ist es richtig, von einem Tag auf den anderen der Ansicht zu sein, dass diese Profis die Anforderungen zur Aus\u00fcbung ihres Berufs nicht mehr erf\u00fcllen? Sollte man in der Verordnung nicht auch f\u00fcr solche Strukturen Erleichterungen vorsehen, zum Beispiel, indem nicht nur die Erfahrung z\u00e4hlt, die bei der Pr\u00fcfung von Dufi gesammelt wird, sondern auch diejenige, die bei anderen Finanzintermedi\u00e4ren (die grosse Mehrheit) erlangt wird?</p><p>2. Weshalb ist es der Finma m\u00f6glich, ein Oligopol in der Hand von nur wenigen Pr\u00fcfgesellschaften zu schaffen? Wird somit nicht das Prinzip des freien Wettbewerbs missachtet? </p><p>3. Wurde dabei in Betracht gezogen, dass in kleinen Pr\u00fcfgesellschaften Arbeitspl\u00e4tze verlorengehen? Weshalb sollten zahlreiche Gesellschaften vom Markt ausgeschlossen werden? </p><p>4. Wurden die Auswirkungen der Honorarerh\u00f6hungen ber\u00fccksichtigt, die aufgrund fehlender Konkurrenz f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Dufi k\u00fcnftig entstehen?</p><p>5. Weshalb sollte ein von wenigen Pr\u00fcfgesellschaften kontrolliertes Oligopol geschaffen werden, wo doch die SRO bereits mehr als angemessene Kontrollen durchf\u00fchren, um die Arbeit der eigenen Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer zu evaluieren? Zumal die SRO nahe an den Finanzintermedi\u00e4ren sind, wodurch Kontrollen meistens effizient durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Weshalb k\u00f6nnen die SRO nicht einfach ihre eigenen Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer aussuchen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben am 20. Juni 2014 das Bundesgesetz \u00fcber die B\u00fcndelung der Aufsicht \u00fcber Revisionsunternehmen und Pr\u00fcfgesellschaften verabschiedet (BBl 2014 5113). Die Vorlage beinhaltet unter anderem auch eine Verbesserung f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei: Alle leitenden Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer sowie Pr\u00fcfgesellschaften, die bei Finanzintermedi\u00e4ren Pr\u00fcfungen zur Einhaltung des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG) durchf\u00fchren, m\u00fcssen neu dieselben Zulassungsvoraussetzungen erf\u00fcllen. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der gepr\u00fcfte Finanzintermedi\u00e4r der Finma unterstellt (Dufi) oder einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen ist (Art. 24 Abs. 1 Bst. d GwG). F\u00fcr diese Regelung gibt es zwei Gr\u00fcnde: Zum einen kann nur mit einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen sichergestellt werden, dass diese f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz wichtige Pr\u00fcfaufgabe mit der notwendigen Qualit\u00e4t durchgef\u00fchrt wird. Zum andern ist es mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar, wenn zwei Berufsgruppen zwar dieselbe Aufgabe haben, aber unterschiedlich strenge Mindestanforderungen erf\u00fcllen m\u00fcssen.</p><p>Die Vorlage erlaubt es dem Bundesrat, f\u00fcr die Zulassung zur GwG-Pr\u00fcfung erleichterte Voraussetzungen vorzusehen. Daher sieht die Revisionsaufsichtsverordnung insbesondere f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen deutliche Erleichterungen im Vergleich zur Zulassung f\u00fcr andere Pr\u00fcfbereiche (z. B. f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Banken: 1500 Pr\u00fcfstunden) und im Vergleich zum geltenden Recht vor. Eine leitende Pr\u00fcferin oder ein leitender Pr\u00fcfer muss beispielsweise nur noch 200 Pr\u00fcfstunden nachweisen (individuell) und nicht mehr 500 Pr\u00fcfstunden (insgesamt f\u00fcr zwei Pr\u00fcfer). In der Anh\u00f6rung zum Vollzugsrecht haben mehrere Teilnehmende vorgeschlagen zu pr\u00e4zisieren, dass bei der Zulassung von leitenden Pr\u00fcferinnen und leitenden Pr\u00fcfern, die ausschliesslich GwG-Pr\u00fcfungen bei SRO-Finanzintermedi\u00e4ren durchf\u00fchren, Pr\u00fcfstunden bei SRO-Finanzintermedi\u00e4ren angerechnet werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat kann sich diesem Anliegen anschliessen, weshalb die Revisionsaufsichtsverordnung entsprechend pr\u00e4zisiert wird.</p><p>2.-5. Die Gleichbehandlung der leitenden Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer sowie der Pr\u00fcfgesellschaften ist vom Gesetzgeber ausdr\u00fccklich gewollt und in der Sache \u00fcberzeugend. Auch im Bereich der GwG-Pr\u00fcfung m\u00fcssen minimale und einheitliche Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, um eine qualitativ gen\u00fcgende Pr\u00fcfung sicherzustellen. Im \u00dcbrigen wird f\u00fcr die Zulassung zur Pr\u00fcfung von Dufi die Eidgen\u00f6ssische Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde und zur Pr\u00fcfung von SRO-Finanzintermedi\u00e4ren die jeweilige SRO zust\u00e4ndig sein. Die Annahme, es werde ein Oligopol geschaffen, ist daher unzutreffend. Wenn Pr\u00fcfstunden bei SRO-Finanzintermedi\u00e4ren f\u00fcr die entsprechende Zulassung anerkannt werden, kommt es weder zu einer ungewollten Marktbereinigung, noch ist mit einem Verlust an Arbeitspl\u00e4tzen zu rechnen. Auch ver\u00e4ndern sich deswegen die Honorare bei Dufi-Pr\u00fcfungen nicht. Schliesslich wird auch die M\u00f6glichkeit der SRO, ihre eigenen Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer bzw. Pr\u00fcfgesellschaften auszuw\u00e4hlen, unter der erw\u00e4hnten Bedingung \"gleich langer Spiesse\" nicht eingeschr\u00e4nkt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1415750400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802819673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}