{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141080,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20141080,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.1080","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Bek\u00e4mpfung des internationalen organisierten Verbrechens. Pr\u00e4senz und T\u00e4tigkeit der Bundespolizei im Tessin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Jedes Jahr weist der Jahresbericht des Bundesamtes f\u00fcr Polizei auf die Pr\u00e4senz und die Machenschaften mafi\u00f6ser krimineller Organisationen in der Schweiz hin. Das Ph\u00e4nomen ist seit geraumer Zeit bekannt, und vieles deutet darauf hin, dass es sich ausbreitet. Zahlreiche Ermittlungen und Strafverfahren haben dies best\u00e4tigt. Im Tessin w\u00e4chst angesichts der N\u00e4he zu Italien die Sorge, und man fragt sich, ob die Bundesbeh\u00f6rden, die f\u00fcr die Strafverfolgung solcher Formen des Verbrechens zust\u00e4ndig sind, ausreichend ausgestattet und die ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen angemessen sind. In Anbetracht der Notwendigkeit, dieses Problem mit der notwendigen Sorgfalt und Entschlossenheit anzugehen, stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Ressourcen (Kader und Ermittler bzw. Ermittlerinnen) stehen der Bundespolizei in der italienischen Schweiz am Sitz in Lugano zur Verf\u00fcgung?</p><p>2. Wie viele Operativkr\u00e4fte gibt es in Lugano, die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des internationalen organisierten Verbrechens bestimmt sind? Nicht inbegriffen sollen in dieser Zahl sein die Kaderleute, die Verwaltungsangestellten und die Teilzeitarbeitenden.</p><p>3. Wie viele Personen sind gesamtschweizerisch mit der Bek\u00e4mpfung des internationalen organisierten Verbrechens besch\u00e4ftigt? Besonders interessiert der Vergleich von Lausanne, Z\u00fcrich und Bern mit Lugano.</p><p>4. Wie viele Stunden wendet die Bundesanwaltschaft effektiv f\u00fcr Ermittlungen in der italienischen Schweiz auf (ohne krankheits-, unfall- oder ausbildungsbedingte Abwesenheiten; Entwicklung von 2004 bis heute)? In welchem Verh\u00e4ltnis steht dieser Aufwand zum Aufwand in anderen Regionen der Schweiz (Lausanne, Z\u00fcrich und Bern f\u00fcr die gleichen Kompetenzen im Bereich des internationalen organisierten Verbrechens)?</p><p>5. Wie und nach welchen Kriterien werden die Ressourcen auf die Regionen und auf den Sitz in Bern aufgeteilt (f\u00fcr die gleichen Kompetenzen im Bereich des internationalen organisierten Verbrechens)?</p><p>6. Wie viele Anzeigen im Bereich des internationalen organisierten Verbrechens hat die Bundeskriminalpolizei seit 2004 der Bundesanwaltschaft j\u00e4hrlich erstattet? Wie viele betreffen die italienische Schweiz oder haben einen Bezug zu ihr? Wie viele betreffen auch Verbrechen in Zusammenhang mit der Geldw\u00e4scherei?</p><p>7. Schliesslich: Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Ressourcen in der italienischen Schweiz der in den j\u00e4hrlichen Gesch\u00e4ftsberichten der Bundeskriminalpolizei beschriebenen Lage angemessen sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Fragen von Nationalrat Marco Romano lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die Zweigstelle Lugano besteht aus einem Abteilungschef, zwei Kommissariatsleitern (Kader) und vierzehn Ermittlerinnen und Ermittlern.</p><p>2. Bei der Zweigstelle Lugano arbeiten zw\u00f6lf Ermittlerinnen und Ermittler Vollzeit. Zwei weitere sind Teilzeitangestellte (60 und 80 Prozent). Sie bearbeiten s\u00e4mtliche Auftr\u00e4ge im Rahmen der Bundeskompetenzen (haupts\u00e4chlich in den Bereichen organisierte Kriminalit\u00e4t, Geldw\u00e4sche, Wirtschaftskriminalit\u00e4t und internationale Korruption). Bei der Zweigstelle Lugano gibt es keine reinen Ermittler f\u00fcr die organisierte Kriminalit\u00e4t (OK).</p><p>3. Dieselben Aufgaben bearbeiten bei der Abteilung Bern vierzehn, in der Zweigstelle Z\u00fcrich dreizehn und in der Zweigstelle Lausanne zw\u00f6lf vollzeitbesch\u00e4ftigte Ermittlerinnen und Ermittler.</p><p>4. F\u00fcr den Zeitraum vom 1. November 2009 bis 31. Dezember 2013 konnten 330 440 Stunden oder 29,34 Prozent der Ermittlungst\u00e4tigkeit der Bundeskriminalpolizei (BKP) f\u00fcr die Bundesanwaltschaft (BA) der Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t zugewiesen werden. F\u00fcr die einzelnen Ermittlungsabteilungen sind dies: Lugano 34 078 Stunden (7,29 Prozent), Lausanne 27 807 Stunden (5,95 Prozent), Z\u00fcrich 47 753 Stunden (10,21 Prozent), Bern 27 551 Stunden (5,9 Prozent). Im laufenden Jahr hat die BKP 85 118 Stunden f\u00fcr die BA gearbeitet, davon 11 513 Stunden f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t. F\u00fcr die einzelnen Ermittlungsabteilungen sind dies: Lugano 3708 Stunden (4,36 Prozent), Lausanne 4252 Stunden (5 Prozent), Z\u00fcrich 3040 Stunden (3,57 Prozent), Bern 513 Stunden (0,6 Prozent). Diese Zahlen alleine lassen allerdings keine R\u00fcckschl\u00fcsse zu auf die Komplexit\u00e4t und Gr\u00f6sse der von der BA gef\u00fchrten Verfahren, welche die BKP mit ihrer Ermittlungst\u00e4tigkeit unterst\u00fctzt hat.</p><p>5. Eigens f\u00fcr OK-Verfahren zust\u00e4ndige Ressourcen gibt es bei der BKP nicht (vgl. auch Antwort zu Frage 2). Die Zuweisung von Ermittlungskr\u00e4ften an die einzelnen Untersuchungen erfolgt nach verfahrensbezogenen Priorit\u00e4ten durch den parit\u00e4tisch zusammengesetzten Steuerungsausschuss Ressourcen BA-BKP (SAR). In gr\u00f6sseren Verfahrenskomplexen werden Ressourcen aus verschiedenen Abteilungen und Zweigstellen zur Zusammenarbeit zugewiesen.</p><p>6. Diese Daten werden nicht laufend statistisch erfasst. In den Jahren 2011 und 2012 hat die BKP 53 Antr\u00e4ge zur Er\u00f6ffnung von Untersuchungen an den operativen Ausschuss des Bundesanwaltes (OAB) gestellt. In 28 F\u00e4llen entschied der OAB, dass eine Untersuchung er\u00f6ffnet werden kann. In 8 F\u00e4llen ging es um organisierte Kriminalit\u00e4t und in 9 F\u00e4llen um Geldw\u00e4scherei. Wie viele dieser Verfahren Verbindungen in die italienische Schweiz hatten, kann mangels statistischer Erhebung nicht gesagt werden.</p><p>7. Die Bek\u00e4mpfung internationaler organisierter Kriminalit\u00e4t erfolgt durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes in der gesamten Schweiz einheits- und abteilungs\u00fcbergreifend. Vor diesem Hintergrund und in Ber\u00fccksichtigung der aktuellen Lage im Bereich organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz kann das bei der Zweigstelle Lugano zur Verf\u00fcgung stehende Personal als angemessen angesehen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1415750400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803661537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht"}}