{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20141093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.1093","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Aufkl\u00e4rung von Mordtaten von Geheimdienstlern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In M\u00fcnchen stehen zwei f\u00fchrende Geheimdienstagenten des Tito-Regimes im ehemaligen Jugoslawien vor Gericht, die der Beihilfe zur Ermordung eines Regimegegners in Deutschland im Jahr 1983 angeklagt sind. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass diese beiden Teil eines Agentennetzes waren, das auch in die Schweiz reichte und auch dort personelle und finanzielle Beziehungen unterhielt.</p><p>Ebenso bekannt ist, dass im August 1981 der bei einem Z\u00fcrcher Hotel besch\u00e4ftigte Exil-Kroate Stanko Nizic ermordet, der T\u00e4ter aber nie gefasst und der Mordfall ad acta gelegt wurde, wobei diese Akten bis ins Jahr 2061 nicht eingesehen werden sollen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, zusammen mit den deutschen Beh\u00f6rden und auch mithilfe von deren Erkenntnissen, dem Wirken des jugoslawischen Geheimdienstes in der Schweiz w\u00e4hrend der Siebziger- und Achtzigerjahre nachzugehen und einen entsprechenden Bericht ausarbeiten zu lassen?</p><p>2. Ist er bereit, die Wiederaufnahme der Untersuchung der Ermordung von Stanko Nizic zu veranlassen und daf\u00fcr zu sorgen, dass auch die f\u00fcr die auf Schweizer Boden erfolgten Geheimdienstmorde Verantwortlichen bekannt- und ihre Taten ges\u00fchnt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat arbeitet historische Ereignisse dann auf, wenn er dazu vom Parlament beauftragt wird oder es sich um Geschehnisse mit erheblicher Bedeutung f\u00fcr die ganze Schweiz handelt. Daf\u00fcr bestehen im vorliegenden Fall keine ausreichenden Hinweise. Der Bundesrat erkennt daher keine Notwendigkeit, einen Bericht \u00fcber das Wirken des jugoslawischen Geheimdienstes in der Schweiz w\u00e4hrend der Siebziger- und Achtzigerjahre auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen.</p><p>Gem\u00e4ss Archivierungsgesetz (SR 152.1) steht das Archivgut des Bundes der \u00d6ffentlichkeit grunds\u00e4tzlich nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung, namentlich auch zu dessen historischer Aufarbeitung. Ist das Archivgut nach Personennamen erschlossen und enth\u00e4lt besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten oder Pers\u00f6nlichkeitsprofile, verl\u00e4ngert sich die Schutzfrist auf 50 Jahre. Die Unterlagen, die sich im Bundesarchiv zu Stanko Nizic finden, unterliegen der Schutzfrist von 50 Jahren. Eine Einsichtnahme ins Archivgut ist aber auch w\u00e4hrend der Schutzfrist m\u00f6glich. Interessierte reichen dazu beim Bundesarchiv ein schriftlich begr\u00fcndetes Begehren ein. Die abliefernde Stelle entscheidet, ob durch die Einsichtnahme \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige \u00f6ffentliche oder private Interessen verletzt w\u00fcrden. Entsprechend wird die Einsichtnahme gew\u00e4hrt, teilweise gew\u00e4hrt oder verweigert.</p><p>2. Artikel\u00a0323 der Strafprozessordnung (SR 312.0) legt die Voraussetzungen fest, unter welchen die zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft ein durch Einstellung rechtskr\u00e4ftig beendetes Verfahren wieder aufnimmt. Zu ber\u00fccksichtigen ist aber, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens nur innerhalb der Verfolgungsverj\u00e4hrungsfrist nach Artikel\u00a097 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) m\u00f6glich ist. Diese betr\u00e4gt bei den Delikten gegen Leib und Leben maximal 30 Jahre. Der Fristenlauf beginnt gem\u00e4ss Artikel\u00a098 StGB mit dem Tag, an dem der T\u00e4ter die strafbare Handlung ausf\u00fchrt.</p><p>Die Beurteilung der Frage, ob im vorliegenden Fall die Verfolgungsverj\u00e4hrung eingetreten ist und damit eine Strafbarkeitsvoraussetzung zur Durchf\u00fchrung des Strafverfahrens fehlt, ist von der zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rde vorzunehmen und nicht vom Bundesrat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1424822400000)\/","SubmittedBy":"Gross Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1424822400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803896683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1417651200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}