{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20141117,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20141117,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.1117","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Bestehen im Asylverfahren Gefahren f\u00fcr Asylsuchende durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Viele Asylsuchende k\u00f6nnen nicht in einer schweizerischen Amtssprache befragt werden, weil sie diese nicht oder nicht gut genug beherrschen. Entsprechend kommen bei der Befragung, aber gegebenenfalls auch in den Unterk\u00fcnften Dolmetscherinnen und Dolmetscher zum Einsatz. Dabei ist es nicht auszuschliessen, dass diese mit der Regierung oder dem Regime des Herkunftsstaates in Kontakt stehen oder gar als Spitzel fungieren. In diesem Zusammenhang wurden in Holland eritreische Dolmetscher entlassen. Anerkannte Fl\u00fcchtlinge aus Eritrea erhoben in letzter Zeit in Einzelf\u00e4llen Vorw\u00fcrfe, dass diese Problematik sich auch in der Schweiz stellen w\u00fcrde.</p><p>1. Welche fachlichen und welche weiteren Grundvoraussetzungen m\u00fcssen Dolmetscherinnen und Dolmetscher erf\u00fcllen, damit sie im Asylverfahren dolmetschen k\u00f6nnen? Welche Voraussetzungen bestehen f\u00fcr den Einsatz sonst im Asylbereich?</p><p>2. Wie erfolgt im Auswahlverfahren die Pr\u00fcfung auf eine m\u00f6gliche politische Befangenheit?</p><p>3. Welche Berufspflichten (z. B. Berufsgeheimnis) bestehen f\u00fcr diese Personen, und wie wird deren Einhaltung eingefordert und gegebenenfalls kontrolliert?</p><p>4. Wie wird vonseiten der Bundesbeh\u00f6rden und weiterer involvierter Akteure sichergestellt, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht als Spitzel f\u00fcr fremde Regierungen oder Regimes agieren?</p><p>5. Welche M\u00f6glichkeiten bestehen f\u00fcr Asylsuchende selbst, auf den Verdacht einer Zusammenarbeit von Dolmetschern mit dem Regime des Herkunftsstaates zu reagieren, ohne dass dies als querulatorisch oder gar als Weigerung zur Mitwirkung bewertet wird? Werden die Asylsuchenden in ihrer Sprache auf diese Information hingewiesen? Sind solche Meldungen bekannt? Was waren die Konsequenzen?</p><p>6. Welche M\u00f6glichkeiten bestehen f\u00fcr Dritte, gegebenenfalls bereits anerkannte Fl\u00fcchtlinge, einen solchen Verdacht zu melden? Sind solche Meldungen bekannt? Was waren die Konsequenzen?</p><p>7. Wird gepr\u00fcft, die Gespr\u00e4che tonlich aufzuzeichnen, um sp\u00e4ter bei Zweifel \u00fcber korrekte \u00dcbersetzungen eine \u00dcberpr\u00fcfung vornehmen zu k\u00f6nnen? Was spricht daf\u00fcr, was dagegen?</p><p>8. In wie vielen F\u00e4llen wurden Dolmetscherinnen und Dolmetscher in den letzten vier Jahren entlassen, weil sie als Spitzel t\u00e4tig waren? In wie vielen F\u00e4llen wurden Dolmetscherinnen und Dolmetscher in den letzten vier Jahren entlassen, weil sie sich als politisch befangen erwiesen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Grundvoraussetzungen f\u00fcr Dolmetschende im Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) sind beste Kenntnisse sowohl der zu dolmetschenden Sprache als auch einer Amtssprache (Niveau B2-C1 des Europ\u00e4ischen Sprachenportfolios). Weiter d\u00fcrfen Dolmetschende keinen Eintrag im schweizerischen Strafregister haben und m\u00fcssen in den Anh\u00f6rungen rollenkonform auftreten. Dolmetschende des SEM d\u00fcrfen im SEM keine Doppelfunktionen (beispielsweise als Dolmetschender und Experte f\u00fcr Sprachanalysen) wahrnehmen. Sie k\u00f6nnen im Asylbereich nur Aufgaben wahrnehmen, die nicht zu einem Rollenkonflikt f\u00fchren.</p><p>2. Dolmetsch-Kandidaten m\u00fcssen damit einverstanden sein, dass ihr allf\u00e4llig vorhandenes Asyldossier auf Kriterien f\u00fcr eine m\u00f6gliche Befangenheit \u00fcberpr\u00fcft wird. M\u00f6glich sind ferner Internetrecherchen.</p><p>An jedem Vorstellungsgespr\u00e4ch werden die Themen Neutralit\u00e4t und Integrit\u00e4t besprochen.</p><p>3. Der Vertrag von SEM-Dolmetschenden beinhaltet neben der Verschwiegenheitspflicht die Auflage, in den Ausstand zu treten, wenn sie f\u00fcr Bekannte oder Verwandte dolmetschen m\u00fcssten. Sie unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zu einer professionellen Distanz verpflichtet. Das bedeutet, dass sie keinen privaten Kontakt zu Asylsuchenden pflegen, an deren Anh\u00f6rung sie auch dolmetschen, und keine Rechtsmandate \u00fcbernehmen d\u00fcrfen. Die Einhaltung dieser Rechtspflichten kann zwar nicht systematisch \u00fcberpr\u00fcft werden; hingegen wird Hinweisen auf m\u00f6gliche Verletzungen konsequent nachgegangen und sind die erw\u00e4hnten Rechtspflichten stets auch Gegenstand von Einzelgespr\u00e4chen.</p><p>4. Es \u00fcbersteigt die M\u00f6glichkeiten des SEM, Spitzel unter Dolmetschenden oder Asylsuchenden in jedem Fall selbst zu enttarnen. Hingegen reicht der blosse Verdacht auf Aktivit\u00e4ten, die nicht mit der Rolle von SEM-Dolmetschenden vereinbar sind, aus, um die weitere Zusammenarbeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und n\u00f6tigenfalls zu beenden. Wo dies m\u00f6glich ist, greift das Staatssekretariat zudem auf Dolmetschende zur\u00fcck, die nicht aus der gleichen Herkunftsregion wie die betreffende asylsuchende Person stammen, um so das Risiko von Befangenheit zus\u00e4tzlich zu minimieren.</p><p>5. Asylsuchende haben zu jedem Zeitpunkt des Asylverfahrens die M\u00f6glichkeit, entsprechende Beanstandungen schriftlich oder m\u00fcndlich anzubringen. Sie k\u00f6nnen mit einer entsprechend stichhaltigen Begr\u00fcndung die Verdolmetschung durch einen anderen Dolmetschenden verlangen. Sie haben auch die M\u00f6glichkeit, einen Dolmetschenden ihres Vertrauens an die Anh\u00f6rung mitzunehmen (Art. 29 Abs. 2 AsylG). Im Weiteren nehmen in der Schweiz Vertreter von Hilfswerken an Anh\u00f6rungen teil, um den ordentlichen Ablauf zu beobachten und allf\u00e4llige Unregelm\u00e4ssigkeiten zu melden.</p><p>Jede bzw. jeder Asylsuchende wird bei der Befragung zur Person (BzP) oder bei der Anh\u00f6rung zu den Asylgr\u00fcnden einleitend und standardm\u00e4ssig \u00fcber die Rolle und die Aufgabe des Dolmetschenden informiert und gefragt, ob sie bzw. er den Dolmetschenden versteht. Falls Unregelm\u00e4ssigkeiten festgestellt werden, k\u00f6nnen Asylsuchende und/oder ihre Rechtsvertretenden m\u00fcndlich oder schriftlich Beanstandungen zur Qualit\u00e4t der Dolmetschenden einreichen (meistens auf dem Beschwerdeweg) oder geben sie direkt zu Protokoll. Durch die R\u00fcck\u00fcbersetzung der Aussagen am Ende der Anh\u00f6rung findet systematisch eine \u00dcberpr\u00fcfung der Verdolmetschung durch die angeh\u00f6rte Person statt.</p><p>Die zust\u00e4ndige Verwaltungseinheit des SEM untersucht jede Beschwerde zu einer allf\u00e4lligen Befangenheit eines Dolmetschenden sehr sorgf\u00e4ltig, sofern sie nicht offensichtlich querulatorischer bzw. schutzbehaupterischer Natur ist. Den betreffenden Dolmetschenden wird unter diesen Umst\u00e4nden das rechtliche Geh\u00f6r gew\u00e4hrt. Erh\u00e4rtet sich der Verdacht des Asylsuchenden und kann der Dolmetschende den Verdacht nicht hinreichend ausr\u00e4umen, l\u00f6st das SEM die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person auf.</p><p>6. Dritte, auch gegebenenfalls bereits anerkannte Fl\u00fcchtlinge, haben die M\u00f6glichkeit, das Staatssekretariat \u00fcber einen Verdacht auf Befangenheit eines Dolmetschenden m\u00fcndlich oder schriftlich hinzuweisen. Da es sich dabei um eine Anschuldigung von erheblicher Tragweite handelt, werden konkrete Angaben inklusive Identit\u00e4t der denunzierenden Person erwartet.</p><p>Solche Meldungen sind bekannt, und das Vorgehen bei einer Denunziation war bzw. ist das gleiche wie unter Punkt 5 aufgezeigt.</p><p>7. Die Audioaufzeichnung von Anh\u00f6rungen ist nicht vorgesehen, da eine protokollarische Erfassung des Gesagten (Verdolmetschten) sowie auch des Nonverbalen, inklusive R\u00fcck\u00fcbersetzung, erfolgt und notwendig ist. Grunds\u00e4tzlich spricht f\u00fcr eine Audioaufzeichnung, dass eine authentische Aufnahme der gesprochenen Worte vorl\u00e4ge. Gegen eine Audioaufzeichnung spricht jedoch neben den zus\u00e4tzlichen Verwaltungskosten insbesondere der Schutz der pers\u00f6nlichen Daten der Dolmetschenden.</p><p>8. Das SEM f\u00fchrt keine Statistik zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die Beendigung der Zusammenarbeit und kann daher die gew\u00fcnschten Angaben nicht machen. Bisher wurden keine Dolmetschenden aufgrund von Spionaget\u00e4tigkeiten entlassen. Es sind hingegen schon Auftragsverh\u00e4ltnisse beendet worden, weil ein Verdacht auf Befangenheit bestanden hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1423612800000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1423612800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803744170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1418342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4916,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}