{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3024","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kennzeichnung von gentechnisch ver\u00e4nderten Tieren, die f\u00fcr den Konsum bestimmt sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich fordere den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches ist die Haltung des Bundesrates in Bezug auf gentechnisch ver\u00e4nderte Tiere?</p><p>2. Wie kann der Bundesrat gew\u00e4hrleisten, dass kein gentechnisch ver\u00e4ndertes Tier (z. B. Lachs) auf unseren Tellern landet, ohne dass wir dies wissen?</p><p>3. Wie gew\u00e4hrleistet der Bundesrat, dass importierte gentechnisch ver\u00e4nderte Ware entsprechend gekennzeichnet wird?</p><p>4. Muss die Gesetzgebung angepasst werden, damit vollst\u00e4ndige Transparenz im erw\u00e4hnten Bereich gew\u00e4hrleistet werden kann? Falls ja, innert welcher Frist gedenkt der Bundesrat die Gesetzgebung anzupassen?</p>","ReasonText":"<p>Immer h\u00e4ufiger werden auf dem Markt gentechnisch ver\u00e4nderte Tiere angeboten. So findet man zum Beispiel Lachs, der pl\u00f6tzlich mehr als zehnmal gr\u00f6sser ist als herk\u00f6mmlicher Lachs (z. B. Aquadvantage-Lachs)!</p><p>Der Umgang mit gentechnisch ver\u00e4nderten Tieren ist, wie derjenige mit gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen, in der Schweiz im Bundesgesetz \u00fcber die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) geregelt. Dennoch stellt sich die Frage: Wie kann man sicher sein, dass importierte Ware, unter anderem solche, die von ausserhalb der EU stammt, ausreichend gekennzeichnet wird?</p><p>Gentechnische Ver\u00e4nderungen, deren Auswirkungen und Folgen gegenw\u00e4rtig noch nicht bekannt sind, k\u00f6nnen einem nicht gleichg\u00fcltig sein! Deshalb muss Transparenz geschaffen werden, sodass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Wahl in voller Kenntnis der Sachlage treffen k\u00f6nnen. Entsprechend soll unsere Gesetzgebung mit diesen Entwicklungen Schritt halten und eine l\u00fcckenlose Kennzeichnung solcher Verfahren fordern sowie die Entwicklung hinsichtlich der menschlichen Gesundheit verfolgen, damit sie Nebenwirkungen verhindern kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Problematik der gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) ist in der Schweiz Gegenstand ausf\u00fchrlicher gesetzlicher Bestimmungen und strenger Kontrollen. Der Bundesrat \u00e4ussert sich zu den Fragen der Interpellation wie folgt:</p><p>1. Artikel\u00a09 des Bundesgesetzes \u00fcber die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91) legt fest, dass gentechnisch ver\u00e4nderte Wirbeltiere nur f\u00fcr Zwecke der Forschung, Therapie und Diagnostik an Menschen oder Tieren erzeugt und in Verkehr gebracht werden d\u00fcrfen. Sie sind daher f\u00fcr die Lebensmittelproduktion nicht zugelassen. Importiertes, zum Verzehr bestimmtes Fleisch solcher Tiere bed\u00fcrfte einer Bewilligung nach der Lebensmittelgesetzgebung. Bisher ist weder ein entsprechendes Gesuch gestellt noch eine solche Bewilligung erteilt worden.</p><p>2. Wie in Punkt 1 erw\u00e4hnt, ist es - ohne entsprechende Bewilligung - verboten, beispielsweise gentechnisch ver\u00e4nderten Fisch als Lebensmittel zu importieren und in der Schweiz in Verkehr zu bringen. Dass solche Erzeugnisse nicht auf den Schweizer Markt gelangen, wird von den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden sichergestellt. Diese pr\u00fcfen im Rahmen von gesamtschweizerischen Kampagnen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) oder im Rahmen von Routinekontrollen, ob es sich um GVO-Lebensmittel handelt und ob diese gegebenenfalls deklariert sind. Die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden analysieren jedes Jahr mehrere Hundert Lebensmittelproben auf GVO und pr\u00fcfen, ob deren allf\u00e4llige Verwendung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Sie richten ihre Aufmerksamkeit dabei insbesondere auf Produkte, bei denen eine erh\u00f6hte Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erf\u00fcllen. So konzentrieren sich die Probeentnahmen heute auf Soja, Mais oder Reis enthaltende Produkte. Sobald genetisch ver\u00e4nderte Tiere im Hinblick auf eine Kommerzialisierung hergestellt w\u00fcrden, w\u00fcrde sich das Risiko erh\u00f6hen, daraus hervorgehende Produkte in Lebensmitteln vorzufinden. Dann w\u00fcrden die Vollzugsbeh\u00f6rden ihre Kontrollpraxis anpassen m\u00fcssen.</p><p>Zurzeit erfasst das BLV die Kontrollergebnisse j\u00e4hrlich und erstellt einen entsprechenden Kurzbericht. Nur mit diesen regelm\u00e4ssigen und gesamtschweizerisch koordinierten Kontrollen kann ein optimaler Schutz gew\u00e4hrleistet werden. Wir weisen darauf hin, dass bisher noch kein Staat die Produktion von gentechnisch ver\u00e4nderten Tieren im Hinblick auf eine Verwendung als Lebensmittel zugelassen hat.</p><p>3. Beim grenz\u00fcberschreitenden Verkehr von GVO m\u00fcssen die Exporteure und die Importeure die nationalen und internationalen Bestimmungen einhalten (Cartagena-Protokoll, CartV; SR 814.912.21). So muss jedes f\u00fcr den Schweizer Markt bestimmte GVO-Produkt nach national und international anerkannten Normen gekennzeichnet und mit Begleitunterlagen versehen sein. Wer ein Produkt in der Schweiz in Verkehr bringt, muss im Rahmen seiner Pflicht zur Selbstkontrolle (Art. 23 des Bundesgesetzes \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde, LMG; SR 817.0) sicherstellen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Und wie bereits in Punkt 2 erw\u00e4hnt, f\u00fchren die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden jedes Jahr zahlreiche Kontrollen durch, um zu pr\u00fcfen, ob die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf GVO von den Marktakteuren erf\u00fcllt werden. In diesem Rahmen k\u00f6nnen sie auch mit den Zollbeh\u00f6rden zusammenarbeiten, wenn die Kontrollen bei eingef\u00fchrten Produkten vorgenommen werden.</p><p>4. Die Nutzung von GVO in Verbindung mit der Herstellung von Lebensmitteln ist von der Einfuhr bis zur Aush\u00e4ndigung an die Konsumentinnen und Konsumenten strikt und ausf\u00fchrlich geregelt. Solche Lebensmittel unterliegen einer Bewilligungspflicht sowie einer Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Wer Lebensmittel, die GVO sind oder enthalten, verwendet, muss zudem \u00fcber ein System verf\u00fcgen, das die Trennung zwischen diesen Produkten und konventionellen Produkten sicherstellt, um namentlich die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen. Das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen wird von den verschiedenen Schweizer Vollzugsbeh\u00f6rden regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausreichen und weder erg\u00e4nzt noch ge\u00e4ndert werden m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527880710)\/","SubmissionDate":"\/Date(1393891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}