{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143026,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143026,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3026","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eingriff des Bundesrates in die KVG-Tarifstruktur. Ein Missbrauch von Kompetenzen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a043 Absatz\u00a05bis des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), der seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, sieht vor, dass der Bundesrat Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen kann, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen k\u00f6nnen. Der Bericht der SGK-N vom 1. September 2011 verdeutlicht, dass die dem Bundesrat damit verliehene Kompetenz subsidi\u00e4rer Natur ist und die Massnahme vor allem darauf ausgerichtet ist, die Parteien zu veranlassen, sich zu einigen. Der Bundesrat h\u00e4lt in seiner Stellungnahme vom 16. September 2011 fest, dass er von seiner neuen Kompetenz nicht einzig mit dem Ziel Gebrauch machen kann, eine Methode, eine Technik oder einen Leistungserbringertyp zu f\u00f6rdern.</p><p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a043 Absatz\u00a05bis hat der Bundesrat am 16. Dezember 2013 einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist die finanzielle Besserstellung der Grundversorger im Umfang von 200 Millionen Franken. Im Gegenzug soll die Entsch\u00e4digung f\u00fcr gewisse technische Leistungen, die in Arztpraxen und im ambulanten Bereich von Spit\u00e4lern und Kliniken erbracht werden, im Umfang von 200 Millionen gek\u00fcrzt werden.</p><p>Auch wenn wir den Willen, die Grundversorgung aufzuwerten, unterst\u00fctzen, stellen sich uns folgende Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat kann nur intervenieren, wenn sich die Parteien nicht auf eine Revision der Tarifstruktur einigen k\u00f6nnen: Welche Kriterien wendet der Bundesrat an, um das Fehlen einer Einigung zwischen den Parteien zu bestimmen? M\u00fcsste der Bundesrat, falls diese Kriterien erf\u00fcllt sind, angesichts der subsidi\u00e4ren Natur seiner Kompetenz den Parteien nicht eine Frist f\u00fcr eine Einigung setzen, bevor er interveniert?</p><p>2. Der Bundesrat kann nur intervenieren, wenn die Tarifstruktur sich als nicht mehr sachgerecht erweist: Welche Kriterien wendet der Bundesrat an, um die fehlende Sachlichkeit zu bestimmen? Erachtet der Bundesrat also die Entsch\u00e4digung f\u00fcr technische Leistungen, die er k\u00fcrzen will, als \"nicht sachgerecht\"?</p><p>3. F\u00f6rdert der Bundesrat, indem er die Finanzierung der zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctung der Grundversorger de facto anderen Leistungserbringern aufb\u00fcrden will, nicht einen bestimmten Leistungserbringertyp auf Kosten eines anderen und weicht dadurch vom Ziel ab, das er sich in seiner Stellungnahme vom 16. September 2011 selber gesetzt hat?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) basiert auf dem Grundsatz der Tarifautonomie. Die dem Bundesrat neuerteilte Kompetenz nach Artikel\u00a043 Absatz\u00a05bis KVG ist daher auch als subsidi\u00e4re Kompetenz ausgestaltet. Indem der Bundesrat den Tarifpartnern die M\u00f6glichkeit und Zeit f\u00fcr eine vertragliche L\u00f6sung gegeben hat, hat er den Grundsatz der Tarifautonomie respektiert. In Zusammenhang mit dem Masterplan \"Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung\" und dem damit verbundenen Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat wurden die Tarifpartner mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 dazu aufgefordert, bis Mitte M\u00e4rz 2013 einen Vorschlag zur kostenneutralen Besserstellung der Grundversorger im Umfang von 200 Millionen Franken vorzulegen. Auf Antrag der FMH mit Schreiben vom 12. M\u00e4rz 2013 und auf Antrag der Sant\u00e9suisse mit Schreiben vom 13. M\u00e4rz 2013 wurde die Frist f\u00fcr die Abgabe bis am 19. April 2013 verl\u00e4ngert. Die Tarifpartner haben jeweils separat Stellung genommen, die FMH mit Schreiben vom 4. April 2013 und H plus mit Schreiben vom 22. April 2013. Ein Vorschlag, der auch die Einhaltung der Kostenneutralit\u00e4t beinhaltete, wurde einzig seitens Sant\u00e9suisse mit Schreiben vom 19. April 2013 eingereicht. Mit Schreiben vom 25. Juli 2013 an die Mitglieder der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben die Tarifpartner einen L\u00f6sungsvorschlag bis Ende August 2013 angek\u00fcndigt. Schliesslich haben die Tarifpartner mit Schreiben vom 23. September 2013 den Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI) dar\u00fcber informiert, dass definitiv keine den Vorgaben entsprechende Vereinbarung der Tarifpartner zustande gekommen ist.</p><p>2. Die Tarifstruktur Tarmed beruht massgeblich auf Datengrundlagen aus den Neunzigerjahren. Seit der Einf\u00fchrung im Jahre 2004 haben die Tarifpartner die Tarifstruktur Tarmed regelm\u00e4ssig punktuell angepasst. Der Bundesrat genehmigte jeweils die Anpassungen, das heisst einzig die revidierten Positionen. Der gr\u00f6sste Teil der Tarifstruktur blieb hingegen seit der Einf\u00fchrung unver\u00e4ndert. Der medizinische und technische Fortschritt hat indessen in vielen F\u00e4llen zu Ver\u00e4nderungen bei der Leistungserbringung gef\u00fchrt und neue Realit\u00e4ten geschaffen. Der Revisionsbedarf ist grunds\u00e4tzlich unbestritten. Die Tarifstruktur als Gesamtheit darf in der Folge als nicht mehr sachgerecht betrachtet werden. Dabei geht es nicht nur um einzelne Positionen, sondern um die Bewertung der Tarifstruktur als Gesamtheit.</p><p>In den letzten Jahren ist ein markanter Anstieg des Taxpunktvolumens der technischen Leistungen im Vergleich zu den intellektuellen \u00e4rztlichen Leistungen zu beobachten. Auf Ebene der Tarmed-Kapitel ist nun insbesondere eine st\u00e4rkere Steigerung des gesamten Taxpunktvolumens (\u00e4rztliche und technische Leistungen) in einigen Kapiteln mit einem hohen Anteil an technischen Leistungen festzustellen; dies im Vergleich zu den \u00e4rztlichen Grundleistungen, die einen tieferen Anteil an technischen Leistungen beinhalten. Daraus kann zu Recht abgeleitet werden, dass es insbesondere bei den technischen Leistungen Produktivit\u00e4tsgewinne gegeben hat, welche aufgrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung zumindest teilweise zu kompensieren sind.</p><p>3. Ein Ziel bei Einf\u00fchrung des Tarmed war die finanzielle Aufwertung der intellektuellen \u00e4rztlichen Leistungen gegen\u00fcber den technisch-apparativen Leistungen. Die Einkommensunterschiede zwischen den technischen Fachspezialit\u00e4ten und den Grundversorgern haben aber seither zu- statt abgenommen. Durch die Massnahme des Bundesrates werden die unter Antwort 2 erw\u00e4hnten Produktivit\u00e4tsgewinne zumindest teilweise kompensiert. Die Besserstellung der Grundversorger ist daher nicht einfach als Beg\u00fcnstigung der Hausarztmedizin zu verstehen. Sie soll vielmehr zu einer zumindest teilweisen Kompensation der obgenannten Entwicklungen seit Einf\u00fchrung des Tarmed und damit zu einer besseren Ausgewogenheit der Tarifstruktur beitragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528157780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1393804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}