{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3027","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Annahme der Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\". Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Kontext der am 9. Februar 2014 von Volk und St\u00e4nden angenommenen Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gedenkt er, gerade auch im Hinblick auf die Frist von drei Jahren zum Erlass der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung in den \u00dcbergangsbestimmungen (Art. 197 Ziff. 11 UBest BV) vorab Sofortmassnahmen (z. B. im Grenzg\u00e4ngerwesen, Inl\u00e4ndervorrang, Drittstaatenregelung, Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Personen \u00fcber 50 Jahren, Karenzfrist bei der Sozialhilfe usw.) zu erlassen? Falls ja, in Form einer Verordnung oder eines dringlichen Bundesgesetzes?</p><p>2. Das Bundesgericht hat k\u00fcrzlich in zwei Entscheiden im Nachgang zur angenommenen Ausschaffungs-Initiative und zur Zweitwohnungs-Initiative die (zumindest teilweise) sofortige und direkte Anwendbarkeit von Verfassungsartikeln bejaht, sofern diese gen\u00fcgend bestimmt sind (2C_828/2011 vom 12. Oktober 2012 und 1C_646/2012 vom 22. Mai 2013). Dies gelte auch dann, wenn die Verfassungsnovelle einen Gesetzgebungsauftrag oder \u00dcbergangsbestimmungen beinhalte. Wie beurteilt er die Frage der direkten Anwendbarkeit? Ist so beispielsweise nicht der Inl\u00e4ndervorrang (Art. 121a Abs. 3 Satz 1 Teilsatz 1 BV) gen\u00fcgend bestimmt und k\u00f6nnte daher von einem Arbeitnehmer per 9. Februar 2014 geltend gemacht werden? Falls er einen gen\u00fcgend bestimmten \"harten Kern\" bejaht, wer w\u00e4ren dessen Normadressaten?</p><p>3. Der bundesr\u00e4tliche Zeitplan f\u00fcr das Ausf\u00fchrungsgesetz l\u00e4sst sich etwa wie folgt skizzieren: Grobkonzept bis Sommer 2014; Vernehmlassungsvorlage Ende 2014; Vernehmlassung im Winter 2015; Auswertung Vernehmlassungsergebnisse und definitiver Entwurf im Fr\u00fchling oder Sommer 2015; Kommission Erstrat im Sommer oder Herbst 2015, Plenum Erstrat im Herbst oder Winter 2015; Zweitrat und Differenzbereinigung im Fr\u00fchjahr 2016; Referendumsfrist bis 2016.</p><p>Ist es richtig, dass danach nur noch grob ein halbes Jahr Zeit reserviert w\u00e4re, um fussend auf dem Ausf\u00fchrungsgesetz etwaige Verhandlungen mit der Europ\u00e4ischen Union durchzuf\u00fchren? Sollte dieser Zeitplan angesichts der dreij\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist bis am 9. Februar 2017 nicht gestrafft werden, um mehr Handlungsspielraum zu gewinnen?</p><p>4. Es wurde angek\u00fcndigt, die Schweiz werde am 8. Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 nicht mehr als assoziiertes Land, sondern nur noch als Drittland teilnehmen k\u00f6nnen. Der Bundesbeschluss vom 10. September 2013 \u00fcber die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der Europ\u00e4ischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 2014-2020 trat indes bereits in Kraft und damit auch der Verpflichtungskredit f\u00fcr Horizon 2020 \u00fcber 4,4 Milliarden Franken. Was bedeutet die Nicht-Assoziierung aus finanzieller Sicht? Werden die Zahlungen an das Programm nun ebenfalls sistiert oder weitergef\u00fchrt? Ist er bereit, etwaig freiwerdende Anteile des Kredits unb\u00fcrokratisch und direkt Schweizer Forschungsprojekten zuzuf\u00fchren?</p><p>5. Beabsichtigt er, aufgrund der neuen Ausgangslage eine Zusatzbotschaft zur Volksinitiative \"Stopp der \u00dcberbev\u00f6lkerung - zur Sicherung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen\" zu unterbreiten oder ihr einen Gegenvorschlag bzw. einen direkten Gegenentwurf gegen\u00fcberzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Artikel\u00a0197 Ziffer 9 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung sieht eine Frist von drei Jahren f\u00fcr das Inkrafttreten der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zu Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung vor. Die neue Verfassungsbestimmung macht auch deutlich, dass es bis am 9. Februar 2017 ausschliesslich dem Gesetzgeber obliegt, Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu erlassen. Nur wenn sich die Nichteinhaltung dieser Dreijahresfrist abzeichnet, kann der Bundesrat auf den 9. Februar 2017 hin die Ausf\u00fchrungsbestimmungen vor\u00fcbergehend auf dem Verordnungsweg erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bundesrat verfassungsrechtlich nicht erm\u00e4chtigt, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0121a oder Artikel\u00a0197 Ziffer 9 der Bundesverfassung Verordnungsrecht zu erlassen. Ob das Parlament das Ausf\u00fchrungsgesetz dringlich erkl\u00e4ren und sofort in Kraft setzen kann, ist nach Massgabe von Artikel\u00a0165 der Bundesverfassung zu beurteilen (vgl. auch Antwort des Bundesrates auf Frage 5 der dringlichen Interpellation 14.3032).</p><p>2. Verfassungsbestimmungen k\u00f6nnen gen\u00fcgend bestimmt sein, um mit ihrem Inkrafttreten ohne ausf\u00fchrendes Gesetzesrecht (ganz oder teilweise) die Rechtsstellung von Privaten direkt zu regeln. Das Bundesgericht setzt f\u00fcr eine direkte Anwendbarkeit von Verfassungsbestimmungen voraus, dass Tatbestand und Rechtsfolgen gen\u00fcgend genau formuliert sind, damit der Einzelne sein Verhalten danach richten kann (BGE 139 I 16 E. 4.2.3 und 4.3). Es reicht dabei nicht, wenn nur einzelne W\u00f6rter des Verfassungstextes in diesem Sinne gen\u00fcgend bestimmt sind. Aus Verfassungsnormen, die nur mit einem \"konkretisierenden Gesamtsystem\" umgesetzt werden k\u00f6nnen, d\u00fcrfen nicht einzelne Elemente herausgebrochen und vorzeitig direkt angewendet werden. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 7. Dezember 2012 zur Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" dargelegt, dass der neue Verfassungsartikel nicht direkt anwendbar ist (Ziff. 3.2 und 4.2.5). Dementsprechend ist es nach Auffassung des Bundesrates nicht statthaft, beispielsweise den in Artikel\u00a0121a erster Absatz\u00a03 Satz der Bundesverfassung erw\u00e4hnten Vorrang f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer isoliert bereits seit dem 9. Februar 2014 direkt zur Anwendung zu bringen.</p><p>3. Voraussetzung f\u00fcr Verhandlungen mit der EU ist das Vorliegen eines ersten Umsetzungskonzeptes zur neuen Verfassungsbestimmung. Der Bundesrat hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement in Zusammenarbeit mit dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Der Bundesrat wird \u00fcber das weitere Vorgehen bez\u00fcglich der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Umsetzungskonzepts entscheiden. Bis Ende Jahr soll ein Gesetzentwurf f\u00fcr die Vernehmlassung vorliegen. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten finden exploratorische Gespr\u00e4che mit der EU und ihren Mitgliedstaaten im Hinblick auf die angestrebten Verhandlungen statt.</p><p>4. Obwohl die Europ\u00e4ische Kommission informiert hat, dass die Schweiz den Status eines Drittlands erhalte, ist eine Weiterbeteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an Horizon 2020 prinzipiell kurz- oder mittelfristig nach wie vor denkbar. Bis zu dieser Entscheidung werden die Eingabefristen von 2014 f\u00fcr einige Ausschreibungen f\u00fcr Forschungsprojekte jedoch verstrichen sein. F\u00fcr die definitiv verpassten Ausschreibungen und f\u00fcr den Fall einer Nicht-Assoziierung im Jahr 2014 werden deshalb \u00dcbergangsl\u00f6sungen ausgearbeitet. Im Rahmen der bereits genehmigten Kredite kann der Bund solche \u00dcbergangsmassnahmen finanzieren. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das WBF am 7. M\u00e4rz 2014 damit beauftragt, eine \u00dcbergangsl\u00f6sung f\u00fcr das Jahr 2014 zur Finanzierung der Forschenden in der Schweiz auszuarbeiten, die im Rahmen von Horizon 2020 an Einzel- oder Verbundprojekten beteiligt sind.</p><p>Betreffend F\u00f6rdervolumen stellen die EU-Forschungsrahmenprogramme nach dem Schweizerischen Nationalfonds die wichtigste \u00f6ffentliche F\u00f6rderquelle f\u00fcr Forschende in der Schweiz dar, sogar die wichtigste f\u00fcr Schweizer KMU und die Industrie. Aufgrund ihrer \u00fcberdurchschnittlichen Erfolgsrate beim Vorg\u00e4ngerprogramm von Horizon 2020 sind Schweizer Forschenden mehr Mittel zugeflossen, als von der Schweiz an Pflichtbeitr\u00e4gen ans gemeinsame Forschungsbudget einbezahlt wurde. Dieser durch die Qualit\u00e4t des Schweizer Forschungsplatzes erarbeitete Bonus kann durch eine nationale Finanzierung im Rahmen einer \u00dcbergangsl\u00f6sung allenfalls nicht ersetzt werden. Solange es kein von beiden Seiten genehmigtes Abkommen zu Horizon 2020 zwischen der EU und der Schweiz gibt, erfolgen von der Schweiz keine Zahlungen an das Programm. Die Situation zum Fusionsteil des Euratom-Programms sowie zum Iter-Projekt wird zurzeit im Lichte des Abkommens von 1978 \u00fcber die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik (SR 0.424.11) analysiert.</p><p>5. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 die Botschaft zur eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \"Stopp der \u00dcberbev\u00f6lkerung - zur Sicherung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen\" verabschiedet. Er beantragte dem Parlament, die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf zu unterbreiten. Der Bundesrat h\u00e4lt auch nach Annahme der Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" an diesem Antrag fest.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Minder Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1402531200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527822037)\/","SubmissionDate":"\/Date(1393891200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}