{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3030","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Notwendiges von W\u00fcnschenswertem trennen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das neue Gesetz f\u00fcr den Kindes- und Erwachsenenschutz ist nun ein Jahr in Kraft. Aus den Gemeinden werden beunruhigende Entwicklungen betreffend Aufwand und Kosten gemeldet. Der B\u00fcrokratie-Apparat wurde enorm aufgebl\u00e4ht. Dadurch werden wahrscheinlich die effektiven die budgetierten Kosten in vielen Gemeinden um ein Weites \u00fcbersteigen. Der Handlungsspielraum f\u00fcr die Beh\u00f6rden sei sehr eng. Abkl\u00e4rungen brauchen viel mehr Zeit, weil alle - auch die einfachsten - F\u00e4lle neu von drei Personen beurteilt werden m\u00fcssen. Aus den Gemeinden ist zu h\u00f6ren, dass mehr F\u00e4lle im Einzelverfahren entschieden werden k\u00f6nnten. Dies ist nur ein Beispiel. Daher bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Plant der Bundesrat Massnahmen, um dem galoppierenden Kostenanstieg Einhalt zu gebieten?</p><p>2. Beabsichtigt er, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die positiven und negativen Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren?</p><p>3. Wie ist das Verh\u00e4ltnis der effektiven Kosten in den Kantonen im Vergleich zu den in der Botschaft budgetierten Kosten?</p><p>4. Ist er bereit, bei ausgewiesenem Bedarf Gesetzesanpassungen in Form von Vereinfachungen vorzunehmen?</p><p>5. Wurden 2013 von den neuen Beh\u00f6rden mehr oder weniger Beistandschaften angeordnet, als es die fr\u00fcheren Vormundschaftsbeh\u00f6rden taten? Wenn ja, ist dies mit h\u00f6heren Kosten verbunden?</p><p>6. Plant er einen Vergleich der Kantone \u00fcber Anwendung und Kosten des neuen Gesetzes?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Gleichzeitig haben die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (KESB) ihre Arbeit aufgenommen. Das neue Recht brachte verschiedene Neuerungen, die vom Gesetzgeber bewusst eingef\u00fchrt worden sind und die teilweise auch einen (vorhersehbaren) Mehraufwand f\u00fcr die vollziehenden Beh\u00f6rden nach sich gezogen haben. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Vorgabe, dass die KESB als Fachbeh\u00f6rden zu besetzen sind. Auch die st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung der Individualit\u00e4t der einzelnen F\u00e4lle mit der Pflicht, neu sogenannte massgeschneiderte Massnahmen zu erlassen, sowie der Ausbau des Rechtsschutzes haben tendenziell zu einer Zunahme der Gesch\u00e4ftslast im Vollzug gef\u00fchrt. Diese Aufwendungen waren erforderlich, um die vom Gesetzgeber mit der Revision angestrebten Ziele zu erreichen.</p><p>Zudem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass jede Gesetzesrevision zu einer vor\u00fcbergehenden Rechtsunsicherheit und zu einem Anpassungsbedarf seitens der rechtsanwendenden Beh\u00f6rden f\u00fchrt. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts eine umfassende Reorganisation der Beh\u00f6rden stattgefunden hat und seit dem 1. Januar 2013 eine grosse Zahl von Personen mit dem Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts betraut ist, die in dieser Materie bislang keine Erfahrungen sammeln konnten. Schliesslich m\u00fcssen alle Massnahmen, die unter altem Recht ausgesprochen worden sind, \u00fcberpr\u00fcft und allenfalls erneuert werden, was einen erheblichen, jedoch nur vor\u00fcbergehenden Zusatzaufwand mit sich bringt. Der Bundesrat geht davon aus, dass ein wesentlicher Teil dieses Zusatzaufwands nach Ablauf einer \u00dcbergangszeit wieder entfallen wird.</p><p>Dies bedeutet allerdings nicht, dass die bestehenden Verfahren nicht optimiert und effizienter ausgestaltet werden k\u00f6nnten. Zu betonen ist dabei, dass der Bund den Kantonen diesbez\u00fcglich nur vereinzelte Vorgaben macht und es in weiten Teilen an den Kantonen liegt, effiziente Strukturen zu schaffen. Sofern die M\u00f6glichkeit besteht, die KESB durch eine Anpassung des Bundesrechts zu entlasten, ohne dass dadurch die Ziele des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts gef\u00e4hrdet werden, ist der Bundesrat offen f\u00fcr solche Massnahmen. Hinsichtlich der angesprochenen Pflicht, Entscheide mit mindestens drei Mitgliedern der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde zu treffen (Art. 440 Abs. 1 und 2 ZGB), ist darauf hinzuweisen, dass den Kantonen ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt wird, f\u00fcr bestimmte Gesch\u00e4fte Ausnahmen vorzusehen (Art. 440 Abs. 2 Zweiter Satz ZGB), so insbesondere f\u00fcr Verfahren und Entscheidungen, bei denen ein geringer Ermessensspielraum besteht, f\u00fcr reine Vollzugshandlungen sowie f\u00fcr Verfahren, die rasch abgewickelt werden m\u00fcssen.</p><p>2. Zurzeit ist keine wissenschaftliche Evaluation des neuen Rechts seitens des Bundes vorgesehen, auch nicht im Hinblick auf die durch die Revision verursachten Mehrkosten. Die Erfahrung zeigt, dass eine aussagekr\u00e4ftige Evaluation einer Gesetzesrevision fr\u00fchestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten durchgef\u00fchrt werden kann. Im vorliegenden Fall erscheint es sogar sinnvoll, noch etwas l\u00e4nger zuzuwarten, da aufgrund der in Ziffer 1 dargelegten besonderen \u00fcbergangsrechtlichen Situation zu erwarten ist, dass sich der Normalbetrieb erst nach Ablauf einer \u00dcbergangsfrist einspielen wird. Dies umso mehr, als auch die am 1. Juli 2014 in Kraft tretende Revision des Sorgerechts den KESB neue Aufgaben zuweisen wird und sich auch hinsichtlich dieser Aufgaben zuerst eine Praxis entwickeln muss, bevor eine Evaluation sinnvollerweise durchgef\u00fchrt werden kann.</p><p>3. In der Botschaft hat der Bundesrat festgehalten, dass die Auswirkungen der Vorlage auf die Kantone schwierig abzusch\u00e4tzen sind (BBl 2006 7120). Es finden sich deshalb keine quantitativen Prognosen zu den erwarteten Mehrkosten. Aus diesem Grund ist es nicht m\u00f6glich, die prognostizierten Kosten den effektiven Kosten gegen\u00fcberzustellen.</p><p>4. Siehe Antwort auf Frage 1.</p><p>5. Die Konferenz der Kantone f\u00fcr Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) erhebt die Daten betreffend die Erwachsenenschutzmassnahmen in den Kantonen und erstellt j\u00e4hrlich eine Statistik, die auf der Website der Kokes publiziert wird (http://www.vbk-cat.ch). Zurzeit liegen noch keine Statistiken f\u00fcr das Jahr 2013 vor.</p><p>6. Siehe Antwort auf Frage 2.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Vitali Albert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527733977)\/","SubmissionDate":"\/Date(1393891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Zivilrecht"}}