{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3032","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Rasche Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Begrenzung der Zuwanderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Volk und St\u00e4nde haben am 9. Februar 2014 die Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" angenommen. Die entsprechende Verfassungsbestimmung muss nun rasch und gem\u00e4ss dem Volkswillen umgesetzt werden, insbesondere da aufgrund der auslaufenden M\u00f6glichkeit der Anwendung der Ventilklausel und der \u00dcbergangsfristen mit Rum\u00e4nien und Bulgarien eine weitere Zunahme der Zuwanderung zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende dringliche Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass zur Erarbeitung von Varianten zu einer erfolgreichen Umsetzung der Initiative die Bildung einer m\u00f6glichst breit abgest\u00fctzten Arbeitsgruppe sinnvoll ist?</p><p>2. Weshalb sollen die Initianten aus einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung ausgeschlossen werden?</p><p>3. Wie erkl\u00e4rt er dem Schweizer Stimmvolk, dass f\u00fcr die Ausarbeitung der Umsetzung einer angenommenen Volksinitiative nur Gegner der neuen Verfassungsbestimmung einbezogen werden?</p><p>4. Welche Massnahmen plant er als Sofortmassnahmen auf dem Verordnungsweg umzusetzen?</p><p>5. Ist er bereit, die gesetzliche Umsetzung als dringliche Gesetzes\u00e4nderung dem Parlament vorzulegen oder die Vorlage auf dem Dringlichkeitsweg durch die parlamentarische Beratung zu bringen?</p><p>6. Wie hat er der EU und unseren Nachbarstaaten den Volksentscheid mitgeteilt?</p><p>7. Hat er die EU gleichzeitig auch \u00fcber folgende Fakten in Kenntnis gesetzt:</p><p>- Die Schweiz ist ein von der EU unabh\u00e4ngiger Staat. Die Schweiz will der EU weder auf direktem noch auf indirektem Weg beitreten.</p><p>- Die Schweiz unterh\u00e4lt mit der EU Beziehungen auf vertraglicher Ebene, insbesondere um den gegenseitigen Marktzutritt zu erleichtern. Aber die Schweiz ist nicht Mitglied des europ\u00e4ischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden.</p><p>8. Das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 war auch ein Votum f\u00fcr mehr Selbstbestimmung der Schweiz. Teilt er die Auffassung, dass damit eine institutionelle Anbindung an die EU mit dynamischer Rechts\u00fcbernahme und fremden Richtern keine Grundlage mehr hat?</p><p>9. Wann und wie gedenkt er die Beschl\u00fcsse der APK-N vom 22. Oktober 2013 zum Verh\u00e4ltnis der Schweiz zur Europ\u00e4ischen Union mitzuteilen, nachdem er die Motion 13.4117, \"Strategische Positionen zum Verh\u00e4ltnis der Schweiz zur Europ\u00e4ischen Union\", nun ebenfalls unterst\u00fctzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung (Art. 121a der Bundesverfassung) erfolgt gem\u00e4ss dem \u00fcblichen Vorgehen bei grossen Gesetzesprojekten. Im Rahmen einer technischen Expertengruppe werden daher insbesondere die Sozialpartner, die Kantone, die Kommunalverb\u00e4nde sowie die betroffenen Departemente und \u00c4mter in die Arbeiten einbezogen. Vertreter der Initianten werden in diesem Stadium ebenfalls angeh\u00f6rt. Sie werden zudem die M\u00f6glichkeit haben, sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzentwurf einzubringen.</p><p>4. Die neue Verfassungsbestimmung sieht eine Frist von drei Jahren f\u00fcr die Inkraftsetzung der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung vor. Artikel\u00a0197 Ziffer 9 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung macht auch deutlich, dass es bis am 9. Februar 2017 ausschliesslich dem Gesetzgeber obliegt, Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu erlassen. Nur wenn sich die Nichteinhaltung dieser Dreijahresfrist abzeichnet, kann der Bundesrat auf den 9. Februar 2017 hin die Ausf\u00fchrungsbestimmungen vor\u00fcbergehend auf dem Verordnungsweg erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bundesrat verfassungsrechtlich nicht erm\u00e4chtigt, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0121a BV Verordnungsrecht zu erlassen.</p><p>5. Die neuen Verfassungsbestimmungen sehen eine wesentliche \u00c4nderung des schweizerischen Zuwanderungsregimes vor. Angesichts der Tragweite der verfassungsrechtlich vorgegebenen Gesetzesrevision ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Umsetzung von Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung mit der n\u00f6tigen Sorgfalt und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durchzuf\u00fchren ist. Ob schliesslich das Parlament das Ausf\u00fchrungsgesetz dringlich erkl\u00e4ren und sofort in Kraft setzen kann, ist nach Massgabe von Artikel\u00a0165 der Bundesverfassung zu beurteilen. Die in Artikel\u00a0197 Ziffer 9 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung enthaltene Dreijahresfrist begr\u00fcndet f\u00fcr sich alleine jedenfalls noch keine zeitliche und sachliche Dringlichkeit im Sinne von Artikel\u00a0165 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung.</p><p>6. Unmittelbar nach dem 9. Februar fanden Gespr\u00e4che auf h\u00f6chster Ebene insbesondere mit den Nachbarstaaten statt. Zudem haben unsere Botschafter und Botschafterinnen in den EU-Mitgliedstaaten sowie bei der EU in Br\u00fcssel \u00fcber den Entscheid des Schweizer Souver\u00e4ns informiert. Seither sind mit der EU und ihren Mitgliedstaaten Kontakte auf allen Stufen aufgenommen worden, um den Volksentscheid zu erl\u00e4utern, \u00fcber die geplanten Schritte zu dessen Umsetzung zu informieren und die m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu er\u00f6rtern.</p><p>7./9. Die Beschl\u00fcsse der APK-N vom 22. Oktober 2013, die auch von der Motion 13.4117 thematisiert werden, decken sich mit der Haltung des Bundesrates. Der Bundesrat wird sie in seine Kontakte und Verhandlungen mit der EU einbringen.</p><p>8. Am 9. Februar 2014 haben sich Volk und St\u00e4nde f\u00fcr ein neues System zur Regelung der Zuwanderung in die Schweiz ausgesprochen. Auch wenn dieser Entscheid eine \u00dcberpr\u00fcfung einzelner Aspekte der europapolitischen Ausrichtung verlangt, \u00e4ndert dieser an den Interessen der Schweiz in Bezug auf die EU nichts: Der Bundesrat will weiterhin den bilateralen Weg konsolidieren und erneuern, um Unabh\u00e4ngigkeit und Wohlstand der Schweiz zu wahren. Dazu geh\u00f6rt auch die Aushandlung einer neuen institutionellen L\u00f6sung, um neue Abkommen im Bereich des Zugangs zum Binnenmarkt abschliessen zu k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1394755200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395273600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527803013)\/","SubmissionDate":"\/Date(1393891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}