{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143051,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143051,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3051","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gleichbehandlung im EDA","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im EDA wird das Personal, das in einem schwierigen Umfeld t\u00e4tig ist, in die folgenden drei Kategorien eingeteilt: versetzungspflichtiges Personal, Rotationspersonal der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und Personal f\u00fcr die Friedensf\u00f6rderung, die St\u00e4rkung der Menschenrechte und die humanit\u00e4re Hilfe (Letzteres geh\u00f6rt de jure auch zur Deza). Auf den 1. Juli 2013 hat der Bundesrat die Verordnung \u00fcber die Pensionierung von Angeh\u00f6rigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) in Kraft gesetzt und damit f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der ersten beiden Kategorien eine neue Ruhestandsregelung erlassen, um gewissermassen deren Arbeit unter schwierigen Bedingungen abzugelten. Das Personal f\u00fcr die Friedensf\u00f6rderung, die St\u00e4rkung der Menschenrechte und die humanit\u00e4re Hilfe, das kein Anrecht auf diese Abgeltung hat, ist der Verordnung \u00fcber das Personal f\u00fcr die Friedensf\u00f6rderung, die St\u00e4rkung der Menschenrechte und die humanit\u00e4re Hilfe (PVFMH) unterstellt. Als Grund, diesen Angestellten nicht dieselben Rechte und Vorteile zu gew\u00e4hren, wird vorgebracht, dass sie f\u00fcr gew\u00f6hnlich nur f\u00fcr Kurzeins\u00e4tze angestellt werden. Das ist gewiss so, doch gibt es in dieser dritten Kategorie auch Personen, die f\u00fcr Eins\u00e4tze von langer, ja sogar sehr langer Dauer angestellt wurden und deren Anstellungsvertrag mitunter mehrmals erneuert wurde.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann eine Person, die f\u00fcr Eins\u00e4tze von langer Dauer, in der Gr\u00f6ssenordnung von einem Jahr und mehr, sogar mehrmals hintereinander und f\u00fcr die Arbeit in einem schwierigen Umfeld angestellt wird, der PVFMH unterstehen? M\u00fcsste sie nicht eher derselben Regelung wie das Rotationspersonal der Deza unterstellt sein, da die humanit\u00e4re Hilfe de jure Teil der Deza ist?</p><p>2. H\u00e4lt der Bundesrat die Gleichbehandlung f\u00fcr eingehalten, obwohl es eine schwer zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von in \u00e4hnlichem Umfeld angestellten Angeh\u00f6rigen desselben Departementes, ja sogar derselben Direktion gibt?</p><p>3. Ist es m\u00f6glich, Kriterien wie die tats\u00e4chlich geleistete Arbeit und die tats\u00e4chlich wahrgenommene Verantwortung, die Dauer der Arbeit, die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsort festzulegen, um s\u00e4mtliches Personal, das f\u00fcr das EDA im Ausland arbeitet, der VPABP zu unterstellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr die Anwendbarkeit der Verordnung \u00fcber das Personal f\u00fcr die Friedensf\u00f6rderung, die St\u00e4rkung der Menschenrechte und die humanit\u00e4re Hilfe (PVFMH; SR 172.220.111.9) ist nicht in erster Linie die Dauer, sondern die Art des Einsatzes der Experten ausschlaggebend. Die effektive Dauer des entsprechenden Einsatzes ergibt sich h\u00e4ufig erst mit der Zeit aus Verl\u00e4ngerungen von Programmen, die bedarfsbezogen und entsprechend flexibel gestaltet werden m\u00fcssen. Die Unterscheidung zwischen dem Personal des EDA einerseits und den Experten andererseits ist daher sinnvoll und rechtlich abgest\u00fctzt. Der Bundesrat hat in der Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (Art. 6 Abs. 1 Bst. f; SR 172.220.11) vorgesehen, dass ein zeitlich befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis von Expertinnen und Experten, die aufgrund der PVFMH angestellt wurden, bis zu einer Maximaldauer von zehn Jahren verl\u00e4ngert werden kann.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich f\u00fcr die Gleichbehandlung des Bundespersonals ein. Das Gleichbehandlungsgebot wird verletzt, wenn \u00e4hnliche Eins\u00e4tze nicht gleich behandelt werden. Dies ist bei den nach PVFMH eingesetzten Experten nicht der Fall. Im Gegensatz zu den anderen EDA-Angestellten im Ausland befinden sich die Experten nicht in einer Berufslaufbahn, welche auch Eins\u00e4tze an Orten abverlangt, die von den Mitarbeitenden selbst nicht immer ausgew\u00e4hlt worden w\u00e4ren (Versetzungsdisziplin f\u00fcr diplomatisches und konsularisches Personal sowie Rotationspersonal der Deza). Die H\u00e4ufung solcher Eins\u00e4tze wird mit der neuen Versicherungsl\u00f6sung f\u00fcr die fr\u00fchzeitige Pensionierung abgefedert. Experteneins\u00e4tzen unter PVFMH hingegen liegt ein bewusster Entscheid zugrunde, sich in der Regel f\u00fcr eine zeitlich beschr\u00e4nkte Dauer und f\u00fcr eine bestimmte Aufgabe zu engagieren. Sie lassen die Frage weiterer Eins\u00e4tze an schwierigen Einsatzorten vollst\u00e4ndig in der Entscheidungshoheit der Experten. Aufgrund des besonderen Charakters der Eins\u00e4tze von Mitarbeitenden mit PVFMH-Vertrag sowie der in der Regel befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnisse dieser Eins\u00e4tze ist die Anwendung gesonderter rechtlicher Grundlagen gerechtfertigt, auch bez\u00fcglich Fragen der Pensionierung.</p><p>3. Da die Aufgaben in den meisten F\u00e4llen unterschiedlich sind, ist es nicht sinnvoll, f\u00fcr alle Mitarbeitenden, die im Ausland t\u00e4tig sind, dieselbe gesetzliche Grundlage vorzusehen. Grunds\u00e4tzlich entscheidet die humanit\u00e4re Hilfe aufgrund von klaren Kriterien, wo im Ausland langfristige Stellen geschaffen werden, auf denen Mitarbeitende nach VBPV-EDA (SR 172.220.111.343.3) zum Einsatz kommen, und wo es sich um befristete Experteneins\u00e4tze nach PVFMH (humanit\u00e4re Hilfe, Schweizerisches Korps f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe, Schweizerischer Expertenpool f\u00fcr zivile Friedensf\u00f6rderung) handelt. Gerade im Fall von neuen Krisen bzw. Konflikten kann am Anfang oft nicht abgesch\u00e4tzt werden, wie lange ein Engagement n\u00f6tig sein wird. So kann es vorkommen, dass zuerst eine Stelle unter PVFMH - mit der entsprechenden Flexibilit\u00e4t - geschaffen wird, die sp\u00e4ter in eine langfristige Anstellung unter VBPV-EDA umgewandelt wird. Das EDA will die Arbeitsbedingungen seiner Angestellten so weit wie m\u00f6glich angleichen und gleichzeitig den verschiedenen Arten der Eins\u00e4tze gerecht werden. Eine Person mit PVFMH-Vertrag und dem n\u00f6tigen Profil kann sich jederzeit auf Stellen bewerben, welche eine Anstellung nach VBPV-EDA vorsehen. In diesem Fall verliert jedoch gegebenenfalls eine Person ihre unter der Anstellung nach PVFMH erworbenen Vorteile. Wenn Mitarbeitende mit unbefristeten Stellen ersetzt werden m\u00fcssen, gibt das EDA denjenigen Personen Vorrang, die bereits in einem befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnis f\u00fcr das Departement arbeiten, sofern sie die Anforderungen bez\u00fcglich Profil und Kompetenzen erf\u00fcllen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400630400000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528223670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1394064000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}