{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3085","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Risikomanagement beim Personal der Bundesverwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Anl\u00e4sslich der Untersuchung \u00fcber die Ernennung der obersten Kader des Bundes wurde bekannt, dass die Personensicherheitspr\u00fcfung nicht immer vor der Anstellung einer Person durchgef\u00fchrt werden kann. In den vergangenen Jahren wurde diese Pr\u00fcfung auf immer gr\u00f6ssere Kreise der Verwaltung ausgeweitet. Sogar das Personal in tieferen Funktionen, etwa Kommissionssekret\u00e4rinnen und -sekret\u00e4re oder Lernende, kann mittlerweile einer Personensicherheitspr\u00fcfung unterzogen werden. Doch die Inspektion der GPDel zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes im Mai 2012 hat zur Feststellung gef\u00fchrt, dass diese Sicherheitspr\u00fcfung nutzlos ist, wenn es an Steuerung und F\u00fchrung durch die Vorgesetzten fehlt.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welches ist der Sinn und Zweck der Personensicherheitspr\u00fcfung beim Verwaltungspersonal, insbesondere derjenigen, die eine Befragung vorsieht? Welche Risiken will man verhindern? Ist das Instrument angemessen, um dieser Art Risiken vorzubeugen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass die Kader denken k\u00f6nnten, dass sie nicht mehr auf Risiken, die von ihren Mitarbeitenden ausgehen k\u00f6nnen, achten m\u00fcssen, wenn diese Risiken zu Beginn beurteilt werden? Wie kann er garantieren, dass die Vorgesetzten ihre F\u00fchrungsaufgabe diesbez\u00fcglich wirklich wahrnehmen?</p><p>M\u00fcsste in gewissen F\u00e4llen die Vertrauensw\u00fcrdigkeit der Angestellten nicht eher nach der Anstellung durch den direkten Vorgesetzten oder die direkte Vorgesetzte, der oder die die Person durch die regelm\u00e4ssige Zusammenarbeit gut kennt, beurteilt werden?</p><p>3. Ist das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zwischen dem Eindringen in die Privatsph\u00e4re einer oder eines Angestellten und dem Risiko, das der Bund durch das Anstellen dieser Person eingeht, eingehalten? Wird die Privatsph\u00e4re der Personen immer respektiert?</p><p>4. Wann werden externe Personen, die vom Bund angestellt sind und Verantwortung tragen, dem internen Personal gleichgestellt?</p><p>5. Wie viele Personen haben nach der Sicherheitspr\u00fcfung eine Verf\u00fcgung erhalten, die besagt, dass sie f\u00fcr ihren Arbeitgeber ein Risiko darstellen? Wie viele Personen wurden daraufhin nicht angestellt oder entlassen?</p><p>6. Sind die f\u00fcr die Personensicherheitspr\u00fcfungen zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel angemessen und ausreichend?</p><p>7. Reichen die Ausbildung und die Erfahrung in dieser Funktion aus? Gibt es gen\u00fcgend Personal, um die Personensicherheitspr\u00fcfungen in der vorgegebenen Regelm\u00e4ssigkeit und Frist zu behandeln?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 26. M\u00e4rz 2014 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz \u00fcber die Informationssicherheit er\u00f6ffnet. Teil der Vorlage sind Anpassungen bei den Personensicherheitspr\u00fcfungen (PSP). Insk\u00fcnftig sollen weniger, aber risikogerechtere Pr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt werden. Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. PSP haben zum Ziel, pr\u00e4ventiv Sicherheitsrisiken bei Bediensteten des Bundes, Angeh\u00f6rigen der Armee und Dritten aufzudecken, welche an klassifizierten Projekten im Bereich der inneren und \u00e4usseren Sicherheit mitwirken (Art. 19ff. BWIS, SR 120). Die PSP werden mit unterschiedlichen Zust\u00e4ndigkeiten von je einer Fachstelle im VBS und in der BK durchgef\u00fchrt. Als Sicherheitsrisiken gelten insbesondere Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, gewaltt\u00e4tiger Extremismus, kriminelle Handlungen, Korruption, finanzielle Probleme, Abh\u00e4ngigkeiten, Erpressbarkeit und exzessiver Lebenswandel. Eine Risikobeurteilung erfolgt basierend auf erhobenen Daten mit dem Ziel, eine Prognose in Form einer Fr\u00fcherkennung f\u00fcr zuk\u00fcnftiges sicherheitsrelevantes Verhalten abgeben zu k\u00f6nnen. Im Hinblick auf die Schwere der obgenannten Risiken stellt ein solches pr\u00e4ventives Sicherheitsinstrument eine ad\u00e4quate und zielf\u00fchrende Sicherheitsmassnahme dar.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Deshalb hat er mit Beschluss vom 29. November 2013 die Departemente und die BK beauftragt, ihre Linienvorgesetzten bez\u00fcglich ihrer Verantwortung f\u00fcr die Personensicherheit zu sensibilisieren. Diese haben bereits entsprechende Massnahmen ergriffen. Wie in Ziffer 1 ausgef\u00fchrt, handelt es sich bei der Risikobeurteilung um eine Prognose, welche die Pr\u00fcfbeh\u00f6rden aufgrund der erhobenen Daten abgeben. Dies entbindet die F\u00fchrungskr\u00e4fte nicht davon, im Rahmen ihrer F\u00fchrungsverantwortung allf\u00e4lligen Verhaltens\u00e4nderungen die n\u00f6tige Beachtung zu schenken und Hinweise auf m\u00f6gliche sicherheitsrelevante Sachverhalte den zust\u00e4ndigen Vorgesetzten bzw. Personaldiensten zu melden. Die vorgesetzten Stellen bzw. die Personaldienste k\u00f6nnen als Konsequenz davon auch bereits vor Ablauf der festgelegten Frist die Einleitung einer erneuten PSP veranlassen.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 BWIS werden bei der PSP sicherheitsrelevante Daten \u00fcber die Lebensf\u00fchrung der betroffenen Person erhoben, insbesondere \u00fcber ihre engen pers\u00f6nlichen Beziehungen und famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse, ihre finanzielle Lage, ihre Beziehungen zum Ausland und Aktivit\u00e4ten, welche die innere oder die \u00e4ussere Sicherheit in rechtswidriger Weise gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Die Beschaffung von Informationen ist f\u00fcr die Detektion von Sicherheitsrisiken unabdingbar. Um dem gesetzlichen Pr\u00fcfauftrag nachzukommen, ist ein gewisser Eingriff in die Privatsph\u00e4re unumg\u00e4nglich. Der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass es drei Stufen von PSP gibt. \u00dcber die Aus\u00fcbung verfassungsm\u00e4ssiger Rechte werden keine Daten erhoben.</p><p>4. Die Pr\u00fcfstufen sind nicht vom Status \"intern\" oder \"extern\" abh\u00e4ngig, sondern werden aufgrund des vorgesehenen Zugangs zu klassifizierten Informationen, Anlagen oder Material definiert. Die Departemente und die BK legen in ihren Verordnungen \u00fcber die PSP die Pr\u00fcfstufe der Funktionen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich fest.</p><p>5. J\u00e4hrlich werden durch das VBS rund 80 000 PSP durchgef\u00fchrt, davon etwa 40 000 von Stellungspflichtigen. Im Jahre 2013 wurden 1038 Risikoerkl\u00e4rungen bei Stellungspflichtigen erlassen (Gewaltpotenzial, Nicht\u00fcberlassen der pers\u00f6nlichen Armeewaffe). Bei Bediensteten des Bundes, Angeh\u00f6rigen der Armee, Dritten, Kantonsangestellten und KKW-Mitarbeitenden wurden im Jahre 2013 insgesamt 91 Risikoerkl\u00e4rungen respektive Sicherheitserkl\u00e4rungen mit Auflagen erlassen. Die BK, welche prim\u00e4r f\u00fcr die PSP der vom Bundesrat ernannten Funktionstr\u00e4ger zust\u00e4ndig ist, erliess im gleichen Zeitraum keine Sicherheitserkl\u00e4rungen mit Auflagen oder Risikoerkl\u00e4rungen. Wie viele Personen nach Erhalt einer Risikoerkl\u00e4rung oder Sicherheitserkl\u00e4rung mit Auflagen entlassen oder nicht angestellt wurden, kann nicht abschliessend erfasst werden. Die Pr\u00fcfbeh\u00f6rden geben lediglich eine Empfehlung dar\u00fcber ab, ob eine Person Zugang zu klassifizierten Informationen, Anlagen oder Material haben soll. Der Arbeitgeber kann eine Person auch bei Vorliegen einer Risikoerkl\u00e4rung oder Sicherheitserkl\u00e4rung mit Auflagen weiterbesch\u00e4ftigen oder anstellen.</p><p>6./7. Das mit der PSP betraute Personal des VBS besteht aus ehemaligen Polizisten, Psychologen, Kriminologen und Juristen, was jederzeit eine qualifizierte Beurteilung und Durchf\u00fchrung der PSP gew\u00e4hrleistet. Im Verlauf der letzten Jahre haben Anzahl und Komplexit\u00e4t der PSP jedoch zugenommen. Um die Pendenzen abbauen zu k\u00f6nnen, hat das VBS Ende 2012 zus\u00e4tzlich 20 befristete Stellen finanziert. Damit verbundene Aufwendungen werden innerhalb der Personalkredite des VBS kompensiert. Ab 2016 ist aufgrund der voraussichtlich \u00e4ndernden Gesetzesgrundlage (Bundesgesetz \u00fcber die Informationssicherheit) eine Neubeurteilung vorzunehmen. In der BK wurden die personellen Ressourcen aufgrund der steigenden Gesch\u00e4ftslast von 200 auf 400 Stellenprozente erh\u00f6ht. Die Mitarbeitenden der BK verf\u00fcgen \u00fcber ein breitabgest\u00fctztes Fachwissen und einen umfangreichen Erfahrungshintergrund, was eine qualitativ hochstehende Durchf\u00fchrung der PSP erlaubt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527351323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1394582400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}