{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143124,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143124,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3124","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zweitwohnungen und Wohnungsnachfrage. Auswirkungen der Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 9. Februar 2014 haben Volk und St\u00e4nde die Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" angenommen, die zum Ziel hat, wieder j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen und Kontingente f\u00fcr ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige einzuf\u00fchren. Die H\u00f6chstzahlen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Bewilligungen des Ausl\u00e4nderrechts unter Einbezug des Asylwesens. Ausserdem h\u00e4lt die Initiative fest, dass der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt beschr\u00e4nkt werden kann.</p><p>Gegenw\u00e4rtig sind Staatsangeh\u00f6rige der Europ\u00e4ischen Union mit Aufenthaltsbewilligung B beim Erwerb einer Zweitwohnung in der Schweiz den Kontingenten, die das Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland verlangt, nicht unterstellt. Bei Angeh\u00f6rigen von Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung B, f\u00fcr welche die Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht gilt, ist dies nicht der Fall. Soweit wieder Kontingente eingef\u00fchrt werden und Personen mit einer B-Bewilligung kein Anrecht mehr auf Erneuerung der Bewilligung haben, k\u00f6nnten Finanzinstitute Vorbehalte haben, den Erwerb einer Erstwohnung durch ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die in der Schweiz leben, zu finanzieren.</p><p>Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland setzt Kontingente f\u00fcr Zweitwohnungen fest. Werden EU-Staatsangeh\u00f6rige mit Aufenthaltsbewilligung B, die in der Schweiz eine Zweitwohnung erwerben m\u00f6chten, nach der Annahme der Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" am 9. Februar 2014 diesen Kontingenten unterstellt?</p><p>2. Nach der Annahme der Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" k\u00f6nnten Finanzinstitute zur\u00fcckhaltender sein, wenn es darum geht, EU-Staatsangeh\u00f6rigen Kredite f\u00fcr den Erwerb eines Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu bewilligen, da die EU-Staatsangeh\u00f6rigen kein Anrecht auf Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen mehr haben werden. Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen f\u00fcr eine erleichterte Bewilligung von Hypothekarkrediten f\u00fcr potenzielle K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufer, die sich in der Schweiz niedergelassen haben, zu ergreifen, um den R\u00fcckgang bei der Wohnungsnachfrage seitens EU-Staatsangeh\u00f6riger auszugleichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (BewG) k\u00f6nnen Staatsangeh\u00f6rige der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union oder der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation, die ihren rechtm\u00e4ssigen und tats\u00e4chlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, jegliche Grundst\u00fccke in der Schweiz erwerben, unabh\u00e4ngig davon, ob ihnen diese als Hauptwohnung oder als Ferienwohnung dienen (Art. 5 Abs. 1 Bst. a BewG). Diese Regelung st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a025 Anhang 1 des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens und Artikel\u00a07 Buchstabe\u00a0f Anhang K des Efta-\u00dcbereinkommens, wonach solche Staatsangeh\u00f6rige hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien die gleichen Rechte haben wie die Inl\u00e4nder. Staatsangeh\u00f6rige anderer ausl\u00e4ndischer Staaten, die im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B sind, k\u00f6nnen nur eine Hauptwohnung am Ort ihres rechtm\u00e4ssigen und tats\u00e4chlichen Wohnsitzes bewilligungsfrei erwerben (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BewG). F\u00fcr den Erwerb einer Ferienwohnung ben\u00f6tigen sie eine Bewilligung, welche der Kontingentierung unterliegt.</p><p>Die Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" will nur die Zuwanderung steuern. Sie verlangt nicht, dass Staatsangeh\u00f6rige der Europ\u00e4ischen Union oder der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation mit einer Aufenthaltsbewilligung bez\u00fcglich des Erwerbes von Ferienwohnungen in Zukunft gleich behandelt werden wie Staatsangeh\u00f6rige von Drittstaaten. Es besteht deshalb aufgrund des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung keine Verpflichtung, das BewG in diesem Sinn zu \u00e4ndern.</p><p>2. Das geltende Recht enth\u00e4lt f\u00fcr den Fall einer R\u00fcckkehr ins Ausland keine Pflicht zur Wiederver\u00e4usserung des Grundst\u00fccks, das eine Person mit tats\u00e4chlichem und rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz hier erworben hat. Da das Gesetz, welches die Volksinitiative \"gegen Masseneinwanderung\" umsetzen wird, noch nicht vorliegt, steht noch nicht fest, ob und unter welchen Voraussetzungen Aufenthaltsbewilligungen in Zukunft erneuert werden k\u00f6nnen. Es ist deshalb noch zu fr\u00fch, auf m\u00f6gliche Auswirkungen der Volksinitiative auf den Wohnimmobilienmarkt einzugehen, wie dies der Interpellant beschreibt.</p><p>\u00dcberdies weisen die Hypothekar- und Immobilienm\u00e4rkte f\u00fcr Wohnimmobilien zurzeit immer noch gewisse Ungleichgewichte auf, was den Bundesrat k\u00fcrzlich veranlasst hat, die Massnahmen gegen die \u00dcberhitzung auf dem Immobilienmarkt zu verst\u00e4rken, namentlich indem er den antizyklischen Kapitalpuffer und damit die Eigenmittelanforderungen f\u00fcr Hypothekarkredite auf Wohnliegenschaften erh\u00f6ht hat. Angesichts der erw\u00e4hnten Ungleichgewichte erscheint es zurzeit nicht angebracht, den Hypothekarmarkt mit Massnahmen zu st\u00fctzen, deren Auswirkungen dem Zweck der bereits getroffenen Massnahmen zuwiderlaufen w\u00fcrden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1401235200000)\/","SubmittedBy":"Hiltpold Hugues","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526431933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395187200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Raumplanung und Wohnungswesen"}}