{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143150,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143150,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3150","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was ist der Stand der Arbeiten im Hinblick auf einheitliche Anforderungen bei der Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura?</p><p>2. Wie kann aus Sicht des Bundesrates eine Umsetzung von einheitlichen Anforderungen an die mindestens einj\u00e4hrige Arbeitswelterfahrung je Fachbereich aussehen, ohne die Lehrbetriebe, die Studierenden und die Fachhochschulen mit einer zus\u00e4tzlichen Administration zu belasten?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, wenn sich die beauftragten Parteien in n\u00fctzlicher Frist nicht einigen k\u00f6nnen?</p><p>4. Werden andere L\u00f6sungsans\u00e4tze am Beispiel eines Langzeitpraktikums zur Erlangung der Berufsmaturit\u00e4t und damit einhergehend eines (auch f\u00fcr den Arbeitsmarkt interessanten) eidgen\u00f6ssischen F\u00e4higkeitszeugnisses in Betracht gezogen?</p><p>5. Hat er einen mit der \"Passerelle Dubs\" (f\u00fcr die Zulassung von Berufsmaturanden zum universit\u00e4ren Studium) vergleichbaren, aber umgekehrten Weg (f\u00fcr die Zulassung von gymnasialen Maturanden zum Fachhochschulstudium) in Betracht gezogen? Und falls ja, welche Rolle k\u00e4me den Organisationen der Arbeitswelt zu?</p><p>6. Ver\u00e4ndern sich die Ausgangslage und der Auftrag f\u00fcr einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung f\u00fcr die Zulassung mit gymnasialer Matura zum Fachhochschulstudium mit der Umsetzung des Hochschulf\u00f6rderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG)? Falls ja, wie?</p>","ReasonText":"<p>Geht es um die Zulassung zum Fachhochschulstudium, bilden bis zur Umsetzung des HFKG das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) und die Verordnung \u00fcber die Zulassung zu den Fachhochschulstudien (SR 414.715) die gesetzlichen Grundlagen.</p><p>Die Berufsmaturit\u00e4t in Verbindung mit der beruflichen Grundausbildung und der Studienrichtung verwandten Berufen bietet den pr\u00fcfungsfreien Zugang. Dasselbe gilt f\u00fcr eine eidgen\u00f6ssische Maturit\u00e4t mit einer mindestens einj\u00e4hrigen Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat. Diese erwarteten Kenntnisse werden in der Verordnung konkretisiert, indem u. a. in Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 die Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit den Berufsverb\u00e4nden beauftragt werden, mittels Lernzielpl\u00e4nen einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung festzulegen. Diese Lernziele sollen sich nach jenen in den Grundausbildungen der einzelnen Fachbereiche richten. Sodann sollen diese Lernziele dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Diese einheitlichen Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung und damit einhergehend eine koordinierte Umsetzung fehle bis heute. Es ist jedoch bekannt, dass die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem SBFI und den Organisationen der Arbeitswelt ein umfassendes Dossier zur Arbeitswelterfahrung erarbeitet hat.</p><p>Mit dieser Interpellation verfolge ich das Ziel, sicherzustellen, dass alle Studierenden an Fachhochschulen \u00fcber die notwendigen Eingangskompetenzen verf\u00fcgen und damit - ob die Zulassung nun mit Berufsmaturit\u00e4t oder mit gymnasialer Maturit\u00e4t erfolgt - die Berufsqualifikation und Praxisorientierung des Fachhochschulstudiums gew\u00e4hrleistet werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Interpellanten, dass die Berufsqualifikation und die Praxisorientierung des Fachhochschulstudiums u. a. auch \u00fcber die Sicherstellung der entsprechenden Praxiserfahrung der Studienanf\u00e4ngerinnen und -anf\u00e4nger erfolgen. Er hat in seinem Bericht vom 27. Oktober 2010 die Zulassungspraxis der Fachhochschulen analysiert und festgestellt, dass diese die Anforderung an die einj\u00e4hrige Arbeitswelterfahrung f\u00fcr Gymnasialmaturandinnen und -maturanden einhalten. Es fehlen allerdings noch die gem\u00e4ss Verordnung des WBF \u00fcber die Zulassung zu Fachhochschulstudien in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (WBF-Verordnung; SR 414.715) von der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) in Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt zu erarbeitenden gesamtschweizerisch einheitlichen Anforderungen an das Praxisjahr. Die gestellten Fragen beantwortet er wie folgt:</p><p>1. Wie eingangs erw\u00e4hnt, gibt es keinen Anlass, die Zulassungspraxis der Fachhochschulen zu beanstanden. Die Ausarbeitung von gesamtschweizerisch einheitlichen Empfehlungen zum Praxisjahr (sogenannte Lernzielpl\u00e4ne) ist bei der KFH noch pendent. Diese sollen in Abstimmung mit den Organisationen der Arbeitswelt ausgearbeitet werden. Umsetzbarkeit und Akzeptanz sowohl seitens der Arbeitswelt als auch seitens der Fachhochschulen sind dabei von hoher Bedeutung. Das Projekt nimmt vor allem deshalb mehr Zeit in Anspruch als geplant, weil praktikable L\u00f6sungen gefunden werden m\u00fcssen, die Unternehmungen im Ergebnis auch motivieren, entsprechende Praktikumspl\u00e4tze anzubieten. Gem\u00e4ss R\u00fccksprache mit der KFH sollen bis Ende 2014 entsprechende Empfehlungen verabschiedet sein und dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Gerade weil die Fachhochschulen das Praxisjahr f\u00fcr Gymnasialmaturandinnen und -maturanden nachgewiesenermassen einfordern, ist es wichtig, dass die von der KFH zu erarbeitenden Empfehlungen den Unternehmungen und Fachhochschulen keinen unn\u00f6tigen b\u00fcrokratischen Aufwand schaffen. Die Empfehlungen sollen vielmehr einen Mehrwert und eine Unterst\u00fctzungshilfe f\u00fcr die betroffenen Unternehmungen und Fachhochschulen darstellen, damit ein qualifiziertes Praxisjahr absolviert werden kann. Das KFH-Projekt soll diesem Grundsatz Rechnung tragen.</p><p>3. Mit dem vorgesehenen Massnahmenpaket Fachkr\u00e4ftemangel des WBF/SBFI soll zum einen die Praxisorientierung f\u00fcr Gymnasialmaturandinnen und -maturanden, zum anderen die Berufsmaturit\u00e4t gest\u00e4rkt werden. Eines der Instrumente spricht die Fertigstellung des KFH-Projekts bis Ende 2014 an. Sollten dem SBFI bis Ende 2014 keine entsprechenden Empfehlungen vorgelegt werden k\u00f6nnen, wird mit Inkrafttreten des Hochschulf\u00f6rderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) der Schweizerische Hochschulrat \u00fcber die Fortf\u00fchrung des Vorhabens zu entscheiden haben.</p><p>4. Beim Projekt \"Arbeitswelterfahrung f\u00fcr gymnasiale Maturanden\" geht es nicht um ein Langzeitpraktikum oder die Erlangung der Berufsmaturit\u00e4t, sondern darum, die f\u00fcr das Studium notwendigen einschl\u00e4gigen Praxiskompetenzen f\u00fcr ein bestimmtes Fachhochschulstudium zu erlangen. Gem\u00e4ss WBF-Verordnung soll die KFH mittels Empfehlungen die Ausgestaltung der einj\u00e4hrigen Arbeitswelterfahrung vereinheitlichen. F\u00fcr Gymnasialmaturandinnen und -maturanden, die dies w\u00fcnschen, besteht bereits heute in einigen Bereichen die M\u00f6glichkeit, auf verk\u00fcrztem Weg eine vollst\u00e4ndige berufliche Grundbildung und damit ein eidgen\u00f6ssisches F\u00e4higkeitszeugnis zu erwerben (z. B. \"way up\"-Modell).</p><p>5. Die Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung Passerelle \"Berufsmaturit\u00e4t - universit\u00e4re Hochschule\" verschafft zusammen mit einem eidgen\u00f6ssischen Berufsmaturit\u00e4tszeugnis den Zugang zu allen schweizerischen universit\u00e4ren Hochschulen und zu allen Studienrichtungen. Zweck der Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung ist es, das Vorhandensein der notwendigen Kompetenzen im Bereich der Allgemeinbildung f\u00fcr ein erfolgreiches Universit\u00e4tsstudium sicherzustellen (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung \u00fcber die Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung f\u00fcr die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgen\u00f6ssischen Maturit\u00e4tszeugnisses zu den universit\u00e4ren Hochschulen; SR 413.14). Umgekehrt sollen Gymnasialmaturandinnen und -maturanden \u00fcber die notwendigen praxisorientierten Kompetenzen f\u00fcr ein Fachhochschulstudium verf\u00fcgen. Diese Kompetenzen lassen sich mit der Allgemeinbildung nicht vergleichen und m\u00fcssen mit einem anderen, einfacheren Verfahren (z. B. individueller Kompetenznachweis) \u00fcberpr\u00fcft werden. Eine eigentliche Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung f\u00fcr gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zur Pr\u00fcfung der Praxiskompetenzen ist nicht zweckm\u00e4ssig.</p><p>6. Das HFKG \u00fcbernimmt in Artikel\u00a073 Abs\u00e4tze 2 bis 4 die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen, wie sie heute in Artikel\u00a05 des Fachhochschulgesetzes (SR 414.71) geregelt sind. Dazu geh\u00f6ren auch die Bestimmungen \u00fcber einheitliche Rahmenbedingungen zur Arbeitswelterfahrung der heute g\u00fcltigen WBF-Verordnung. Diese Vorgaben gelten allerdings nur so lange, bis der Hochschulrat gest\u00fctzt auf Artikel\u00a025 Absatz\u00a02 HFKG etwas anderes regelt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Bischofberger Ivo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1402876800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526974903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395187200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}