{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143169,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143169,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3169","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Begrenzung der NFA-Zahlungen durch eine Mindestgarantie bei den Kantonsanteilen an der Bundessteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des NFA-Gesetzes in dem Sinne vorzuschlagen, dass der von einem Kanton f\u00fcr den Ressourcenausgleich einzubezahlende Betrag maximal 15 Prozent der im Vorjahr bei ihm generierten Bundessteuereinnahmen betr\u00e4gt.</p>","ReasonText":"<p>1. Der F\u00f6deralismus beruht auf mehreren, ihn pr\u00e4genden und verfassungsm\u00e4ssig garantierten Grunds\u00e4tzen, welche es dem Bund verwehren, sie auszuh\u00f6hlen. Eines dieser Elemente ist der Anteil der Kantone (u. a.) an der Bundessteuer, ein anderes der Anspruch finanzschwacher Kantone an einer gewissen minimalen finanziellen Ausstattung via Finanzausgleich. Dessen Ausgestaltung darf nun aber nicht dazu f\u00fchren, dass Kantone faktisch von der bei ihnen generierten Bundessteuer nichts mehr erhalten. Zumindest ein gewisser Anteil muss ihnen verbleiben, zumal sie an der Erhebung der Bundessteuer massgeblich beteiligt sind. Dieser Anteil darf nicht marginal sein. Zumindest 2 Prozent der in einem Kanton generierten Bundessteuereinnahmen m\u00fcssen dem Kanton auch tats\u00e4chlich verbleiben. Nur so wird auch gew\u00e4hrleistet, dass den Kantonen ihre kantonalen und kommunalen Steuereinnahmen f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben verbleiben.</p><p>2. Eine \u00dcberstrapazierung von Kantonen durch die NFA wirkt sich auch kontraproduktiv auf die Solidarit\u00e4t unter den Kantonen aus. Grund hierf\u00fcr ist, dass \u00fcberstrapazierte Kantone (und Gemeinden) nicht mehr bereit sind, sich freiwillig ideell und finanziell in finanzschwachen Kantonen zu engagieren, sei dies direkt oder via Organisationen, welche Berg- und Randregionen situativ gezielt helfen. Staatliche Zw\u00e4nge w\u00fcrden so einmal mehr etwas verhindern, das dem F\u00f6deralismus sehr viel mehr bringt als bloss finanzielle Umverteilung, n\u00e4mlich Verst\u00e4ndnis f\u00fcr und Bereitschaft zu selbst als richtig erachteten Engagements.</p><p>3. F\u00fcr das Motionsbegehren spricht auch ein als Folge der USR III m\u00f6gliches Problem. Die NFA sieht vor, dass Auszahlungen im Jahre X auf dem Mittel der Ressourcenpotenziale der Jahre X minus 2 bis X minus 4 basieren. Brechen nun im Jahre 1 nach der USR III die Steuereinnahmen ein, was gerade in finanzstarken Kantonen m\u00f6glich ist, w\u00fcrde dieses systemische Problem der NFA (Nichtidentit\u00e4t von Bemessungs- und Auszahlungszeitpunkt) f\u00fcr betroffene Geberkantone ernsthafte Konsequenzen haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ausgehend von den Eing\u00e4ngen der direkten Bundessteuer im Jahr 2013 h\u00e4tte die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Obergrenze f\u00fcr den horizontalen Ressourcenausgleich zur Folge, dass Schwyz (-33 Prozent), Zug (-22 Prozent) und Genf (-11 Prozent) weniger bezahlt h\u00e4tten. Die Beitr\u00e4ge der \u00fcbrigen ressourcenstarken Kantone w\u00e4ren von der Obergrenze nicht betroffen und blieben daher unver\u00e4ndert. Insgesamt fiele das Volumen des horizontalen Ressourcenausgleichs um 10 Prozent tiefer aus. Das Volumen des vertikalen Ressourcenausgleichs m\u00fcsste ebenfalls gek\u00fcrzt werden (mindestens um 9 Prozent), da gem\u00e4ss Artikel\u00a0135 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung die Leistungen der ressourcenstarken Kantone mindestens zwei Drittel der Leistung des Bundes ausmachen m\u00fcssen.</p><p>Im bestehenden System des Ressourcenausgleichs zahlen die ressourcenstarken Kantone einen f\u00fcr alle gleichen Anteil ihres \u00dcberschussressourcenpotenzials, d. h. des Ressourcenpotenzials, das \u00fcber dem schweizerischen Mittel liegt, an den horizontalen Ressourcenausgleich. Mit der Obergrenze w\u00fcrde der Beitrag der Kantone Schwyz, Zug und Genf gemessen am Anteil ihres \u00dcberschussressourcenpotenzials geringer ausfallen als der Beitrag der \u00fcbrigen ressourcenstarken Kantone. Gemessen an den Ressourcenpotenzialen w\u00fcrde die Obergrenze eine Ungleichbehandlung der ressourcenstarken Kantone implizieren und tendenziell die schw\u00e4cheren der ressourcenstarken Kantone belasten.</p><p>Diese Ungleichbehandlung r\u00fchrte daher, dass mit der vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen Belastungsobergrenze ein zus\u00e4tzliches Bemessungskriterium eingef\u00fchrt w\u00fcrde. Der Ressourcenausgleich basiert einzig auf der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) der Kantone. Im Grundsatz ist diese Bemessungsgr\u00f6sse unbestritten. Der Bundesrat hat im Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen u. a. eine eingehende Analyse der Funktionsweise des Ressourcenausgleichs vorgenommen. Er kommt dabei zum Schluss, dass der Ressourcenausgleich zusammen mit den \u00fcbrigen Instrumenten des Finanzausgleichs die gesetzten Ziele in der betrachteten Periode weitgehend erreicht hat. Eine Anpassung des Mechanismus des Ressourcenausgleichs erachtet der Bundesrat deshalb als nicht notwendig. Er schl\u00e4gt indessen f\u00fcr die Periode 2016-2019 eine K\u00fcrzung der Dotation des Ressourcenausgleichs vor, weil das Ziel der Mindestausstattung in der betrachteten Periode mehr als erf\u00fcllt worden ist. Diese Reduktion w\u00fcrde alle ressourcenstarken Kantone erheblich entlasten.</p><p>Der Bundesrat hat sich im ersten wie auch im zweiten Wirksamkeitsbericht zur Frage einer allf\u00e4lligen Belastungsobergrenze f\u00fcr die ressourcenstarken Kantone ge\u00e4ussert. Er kommt dabei zum Schluss, dass dies ein erheblicher Eingriff in das System des Finanzausgleichs w\u00e4re und dass damit die Zielerreichung des Finanzausgleichs gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Anpassung der Grunddotation durch das Parlament alle vier Jahre einer Belastungsobergrenze klar vorzuziehen ist, denn dadurch wird eine flexible Reaktion auf Entwicklungen der Ressourcenpotenziale unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcbrigen Ziele des Finanzausgleichs erm\u00f6glicht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Pezzatti Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526639120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}