{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143190,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143190,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3190","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neue Benutzungsordnung f\u00fcr das R\u00fctli. Soll die SVP auf der Wiege der Eidgenossenschaft zur unerw\u00fcnschten Partei erkl\u00e4rt werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Die Schweizerische gemeinn\u00fctzige Gesellschaft (SGG) hat eine neue Benutzungsordnung f\u00fcr das R\u00fctli formuliert. Die bisherigen Regeln wurden aufgrund parlamentarischer Vorst\u00f6sse und auf Veranlassung des Bundesrates \u00fcberarbeitet. Die neue Benutzungsordnung erfolgte in Absprache und mit Empfehlungen des Bundesrates. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Ist, im Gegensatz zum alten Reglement, in welchem politische Anl\u00e4sse und Parteianl\u00e4sse nicht untersagt waren, das neue Reglement als Versch\u00e4rfung zu sehen, da gewisse politische Aktivit\u00e4ten nun untersagt sind?</p><p>2. Wie der Name Partei sagt, ist es Sinn und Zweck einer Partei, Partei zu ergreifen. Sie kann naturgem\u00e4ss nie die ganze Vielfalt der Meinungen einer Gesellschaft abbilden, und das ist auch nicht ihre Aufgabe. Jede Partei ist je nach gew\u00e4hltem Spektrum eine Polpartei. Teilt er die Ansicht der Exponenten der SGG, dass Polparteien auf dem R\u00fctli wenig willkommen seien?</p><p>3. Was versteht er unter der Aussage der SGG, dass Anl\u00e4sse, welche die \u00d6ffentlichkeit polarisieren, nicht erlaubt seien?</p><p>4. Ist es nicht so, dass jede demokratische Abstimmung polarisiert, indem man dieser zustimmen oder sie ablehnen kann? </p><p>5. Was versteht er unter Anl\u00e4ssen, welche sich gegen bestimmte Menschen und Gruppierungen in der Schweiz richten?</p><p>6. Was versteht er darunter, wenn Exponenten der SGG verlangen, dass Parteien die Inhalte ihres Parteiprogramms draussen lassen m\u00fcssen, wenn sie aufs R\u00fctli wollen?</p><p>7. Wie stellt er sicher, dass die SGG nicht willk\u00fcrlich zwischen erw\u00fcnschten und unerw\u00fcnschten, zwischen guten und weniger guten Parteien, zwischen zu politischen und gerade noch politisch vertretbaren Anl\u00e4ssen unterscheidet?</p><p>8. L\u00e4uft die neue Benutzungsordnung nicht darauf hinaus, Parteien wie die SP oder SVP zu unerw\u00fcnschten G\u00e4sten und Veranstalterinnen auf dem R\u00fctli zu erkl\u00e4ren?</p></text>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Glanzmann 11.3495, \"Zugang zum R\u00fctli f\u00fcr alle Parteien\", festgehalten hat, \u00fcbt er lediglich eine Oberaufsicht \u00fcber die Schweizerische gemeinn\u00fctzige Gesellschaft (SGG) aus und ist an die Auflagen aus dem Schenkungsvertrag (Betreuung und Verwaltung durch die SGG) sowie die \u00fcbrigen Vereinbarungen \u00fcber die Nutzung und die Zug\u00e4nglichkeit des R\u00fctlis gebunden. Er kann keine verpflichtenden Weisungen erlassen, sondern h\u00f6chstens rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen abgeben. F\u00fcr den Erlass der Benutzungsordnung ist die SGG zust\u00e4ndig, die dabei \u00fcber ein eigenes Ermessen verf\u00fcgt. Im Rahmen der Ausarbeitung einer neuen Benutzungsordnung hat die SGG Ende 2012 die Bundeskanzlei (BK) ersucht, sich zu einem Entwurf zu \u00e4ussern. Die BK hat hierauf punktuelle Anpassungsvorschl\u00e4ge in Richtung einer offeneren Regelung gemacht, die teilweise von der SGG \u00fcbernommen wurden. F\u00fcr den Inhalt der revidierten Benutzungsordnung ist indessen die SGG selbst verantwortlich.</p><p>1. Seit der Zeit des Zweiten Weltkriegs verfolgte die SGG eine restriktive Praxis der Zulassung von politischen Veranstaltungen auf dem R\u00fctli. Politische Veranstaltungen wurden in st\u00e4ndiger Praxis der SGG abgelehnt. Diese Praxis wurde bis in j\u00fcngster Zeit allgemein akzeptiert. Eine schriftliche Regelung dazu gab es in der von der SGG erlassenen Benutzungsordnung bisher nicht.</p><p>Mit der neuen Benutzungsordnung macht nun die SGG reglementarische Vorgaben betreffend die Abhaltung von politischen Veranstaltungen auf dem R\u00fctli. Im Gegensatz zur fr\u00fcheren, sehr restriktiven Praxis sind heute gem\u00e4ss SGG gewisse politische Veranstaltungen durchaus m\u00f6glich. Weiterhin nicht bewilligt werden namentlich Veranstaltungen, die politische Inhalte thematisieren, \u00fcber die in den folgenden drei Monaten abgestimmt wird, sowie solche, die weniger als sechs Monate vor eidgen\u00f6ssischen Wahlen f\u00fcr bestimmte Personen und Gruppen werben.</p><p>2./8. Alle Parteien sind auf dem R\u00fctli willkommen, sofern ihr Gesuch die Bedingungen f\u00fcr eine Bewilligung erf\u00fcllt und sie sich an die Benutzungsordnung f\u00fcr das R\u00fctli halten.</p><p>3.-6. Wie es in der Pr\u00e4ambel der Benutzungsordnung der SGG heisst, steht das R\u00fctli als \"Wiege der Eidgenossenschaft\" und St\u00e4tte von nationaler Bedeutung f\u00fcr das Gemeinsame der Schweiz, ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Von den Besucherinnen und Besuchern sowie den Veranstaltern wird Respekt gegen\u00fcber dem Ort und den anderen Besucherinnen und Besuchern verlangt. Das R\u00fctli soll nicht f\u00fcr Ziele genutzt werden, welche die Grundwerte der Eidgenossenschaft infrage stellen. Dazu geh\u00f6ren gem\u00e4ss SGG insbesondere die Toleranz und die Bereitschaft, im Interesse des Gemeinwohls mit Andersdenkenden konstruktiv zusammenzuarbeiten. Im Lichte dieser Vorgaben sollen auf dem R\u00fctli verschiedene politische Meinungen ge\u00e4ussert werden d\u00fcrfen. Das ergibt sich ohnehin aus den in der Bundesverfassung verankerten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Nicht jede politische Meinungs\u00e4usserung f\u00fchrt zu einer Polarisierung. Anderseits steht das R\u00fctli als Symbol f\u00fcr das Gemeinsame der Schweiz. Es soll deshalb nicht als Plattform f\u00fcr Veranstaltungen dienen, die etwa zum Ziel haben, Andersdenkende herabzumindern oder auszugrenzen oder die politische Vielfalt - die ihren Ausdruck in der Konkordanztradition findet - zu bek\u00e4mpfen und so politische Spannungen zu vergr\u00f6ssern. Das Gleiche gilt f\u00fcr Veranstaltungen, die sich gegen bestimmte Menschen und Gruppierungen in der Schweiz richten oder die Grundwerte der Verfassungen von Bund und Kantonen angreifen; dazu geh\u00f6ren neben der sprachlich-kulturellen Vielfalt und der Konkordanztradition insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, die Rechtsgleichheit, die Grundrechte, der F\u00f6deralismus, die Volksrechte und die Gewaltenteilung.</p><p>7. Der Bundesrat hat Vertrauen darin, dass die SGG sich ihrer Verantwortung bewusst ist und sie die Benutzungsordnung mit dem n\u00f6tigen Augenmass anwenden wird. Gegen allf\u00e4llige ablehnende Entscheide der SGG \u00fcber Gesuche um Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen steht zudem der Rechtsweg offen.</p></text>","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Keller Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}