{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143224,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143224,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3224","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie wirken sich Kosten\u00fcberschreitungen im Nationalstrassenbau auf die Investitionsplanung aus?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Analog zur Bahninfrastruktur soll auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds entstehen. Die sich abzeichnende Finanzierungsl\u00fccke soll mit Ertr\u00e4gen aus der Automobilsteuer und einer Erh\u00f6hung des Mineral\u00f6lsteuerzuschlags gedeckt werden.</p><p>Unklar ist, wie gross die Finanzierungsl\u00fccke tats\u00e4chlich ist. Der Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 \u00fcber den Gesamtkredit f\u00fcr den Infrastrukturfonds hat f\u00fcr die aktuelle Ausbauetappe finanzielle Mittel im Umfang von 20,8 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) definiert. 8,5 Milliarden davon sind f\u00fcr die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes bereits freigegeben worden (Verpflichtungskredit).</p><p>Die Realisierung einzelner Projekte zeigt allerdings, dass die Kosten zum Teil wesentlich h\u00f6her ausfallen als geplant. So hat die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Walliser Grossen Rates in einem Bericht von Januar 2014 aufgezeigt, dass der Bau der Autobahn A9 1,9 Milliarden Franken teurer sein wird als urspr\u00fcnglich berechnet; 96 Prozent der Kosten werden durch den Bund getragen (<a href=\"http://www.vs.ch/Data/vos/docs/2014/02/2014.03_Analyse des Stands beim Bau der A9_BER_KOM.pdf\">http://www.vs.ch/Data/vos/docs/ 2014/02/2014.03_Analyse%20des%20Stands%20beim %20Bau%20der%20A9_BER_KOM.pdf</a>).</p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. K\u00f6nnen alle vorgesehenen Projekte im Rahmen des Netzvollendungsprogrammes von 8,5 Milliarden Franken umgesetzt werden (Preisstand 2005)?</p><p>2. Bei welchen Projekten zeichnen sich aus welchen Gr\u00fcnden starke Kosten\u00fcberschreitungen ab?</p><p>3. Wie geht der Bund mit diesen Kosten\u00fcberschreitungen um? Werden einzelne Projekte zur\u00fcckgestellt (Design to Cost), oder ist vorgesehen, das Netzvollendungsprogramm im Rahmen des neuen Strassenfonds finanziell aufzustocken, damit geplante Projekte finanziert werden k\u00f6nnen? Falls ja: in welcher H\u00f6he?</p><p>4. Wie viel ist bisher f\u00fcr welche Projekte ausgegeben worden, und mit welchen Kosten ist gem\u00e4ss aktuellstem Planungsstand f\u00fcr die vorgesehenen Projekte noch zu rechnen?</p><p>5. Nach welchen Kriterien werden Projekte priorisiert oder zur\u00fcckgestellt? Ist es vorgesehen, Projekte zu streichen?</p><p>6. Spielt bei der Priorisierung der Projekte eine Rolle, ob die betroffenen Kantone die Finanzierung ihres Kostenanteils im vorgesehenen Zeitpunkt sichern k\u00f6nnen?</p><p>7. Werden im Rahmen des neuen Strassenfonds zus\u00e4tzliche Projekte in das Programm \"Netzvollendung\" aufgenommen, oder ist es mit dem Beschluss vom 4. Oktober 2006 abgeschlossen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Fragen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Nach heutigem Kenntnisstand sind die mit dem Gesamtkredit f\u00fcr den Infrastrukturfonds freigegebenen Mittel im Umfang von 8,5 Milliarden Franken f\u00fcr die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ausreichend. Zu beachten ist, dass dieser Betrag durch den Bundesrat um die seit 2005 aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer erh\u00f6ht werden kann. Die n\u00e4chste umfassende \u00dcberpr\u00fcfung der Kostensch\u00e4tzung erfolgt 2015 im Rahmen der Erarbeitung des 9. langfristigen Bauprogramms f\u00fcr die Nationalstrassen.</p><p>2. In folgenden Projekten musste die Endkostenprognose seit der Schaffung des Infrastrukturfonds erh\u00f6ht werden: A2 Bahnhof-Gellertdreieck Basel, A4 Neue Axenstrasse, A5 Umfahrung Biel (Westast), A5 Umfahrung Biel (Ostast), A9 Siders-Gampel, A9 Gampel-Brig/Glis und A1/A3 Z\u00fcrich Stadttunnel. Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind generell die Teuerung sowie Normanpassungen und Projekt\u00e4nderungen, in der Regel zur Erh\u00f6hung der Sicherheit und Umweltvertr\u00e4glichkeit. Bei der A9 im Kanton Wallis traten auch unerwartete bautechnische Probleme auf, die einen Mehraufwand zur Folge hatten. Der im Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Walliser Grossen Rates zitierte urspr\u00fcngliche Kostenvoranschlag liegt allerdings deutlich tiefer als die Endkostenprognose, die anl\u00e4sslich der Schaffung des Infrastrukturfonds vorlag.</p><p>Nach heutiger Einsch\u00e4tzung k\u00f6nnen die entstandenen Mehrkosten dank Vergabeerfolgen und Verzicht auf gewisse Projektteile kompensiert werden.</p><p>3. Es ist aus heutiger Sicht nicht notwendig, Projekte aus finanziellen Gr\u00fcnden zur\u00fcckzustellen oder die zugeteilten Mittel aufzustocken. Es ist aber damit zu rechnen, dass der verbleibende Saldo bis zum Ende der Laufzeit des Fonds ausgesch\u00f6pft wird.</p><p>4. Bisher (Stand Ende 2013) wurden dem Fonds 4,368 Milliarden Franken f\u00fcr Projekte der Netzfertigstellung entnommen (inkl. Teuerung und Mehrwertsteuer). Wichtige Projekte mit Kosten von jeweils mehr als 250 Millionen Franken zwischen 2008 und 2013 waren: A20/A4 Westumfahrung Z\u00fcrich und Knonaueramt, A5 Umfahrung Biel (Ostast), A9 Siders-Gampel/Gampel-Brig-Glis, A16 Transjurane (Grenze Frankreich-Pruntrut West), A16 Transjurane Roches-Court, A16 Transjurane Court-Tavannes und A28 Pr\u00e4ttigauerstrasse.</p><p>5. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes soll gem\u00e4ss der Botschaft zum Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) so rasch wie m\u00f6glich erfolgen. Eine Priorisierung der verschiedenen Projekte untereinander wurde von der Bundesversammlung nicht vorgegeben. Zudem gilt es zu beachten, dass die Projekte grunds\u00e4tzlich in der Verantwortung der Standortkantone liegen. Vor diesem Hintergrund sind der Planungsfortschritt und die Baureife gegenw\u00e4rtig die wichtigsten Kriterien f\u00fcr den Zeitpunkt der Realisierung der einzelnen Projekte.</p><p>Projekte sind bisher keine gestrichen worden. Es ist jedoch ungewiss, ob die Projekte A1/A3 Stadttunnel Z\u00fcrich und A8 Br\u00fcnig-Scheiteltunnel je realisiert werden, da ihr verkehrlicher Nutzen mittlerweile nicht mehr klar erkennbar ist.</p><p>6. Vergleiche Ziffer 5. Es versteht sich, dass die Ressourcen der betroffenen Kantone einen zentralen Einfluss auf den Projektzeitplan haben.</p><p>7. Strecken, die im Rahmen der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes durch die Kantone erstellt werden, sind abschliessend in Anhang 1 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) definiert. Eine Erweiterung dieses Anhangs ist nicht vorgesehen (vgl. dazu auch Art. 197 Ziff. 3 BV).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1400025600000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526790500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}